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Anfang an war es nicht so. Ich (als der Gesetzgeber des Neuen Lundes) >agr euch aber: Jeder, der seine Frau entläßt, auher rvegen des Ehebruchs, und ein« andere heiratet, begeht einen Ehebruch, und wer eine entlassene heiratet, begeht einen Ehe bruch." (Matth. 19, 3—9.) Diese Worte des Herrn bedürfen keines Kommentars. Ent lassen kann der Mann die Frau wenn fl« die eheliche Treue verletzt, wenn sie Ehebruch treibt, er kann sich sllr Tisch und Bett von ihr trennen, aber eine Wiederverheiratung ist weder ihm noch seiner Frau erlaubt, ebenso ist es unerlaubt, eine Ent lassene zu heiraten. Dieselbe Entscheidung gab Jesus Christus zuvor seinen Jüngern, wie der Evangelist Matthäus im 21. und 32. Bers des fünften Kapitels berichtet. Die Evangelisten Markus (10, 11, 12) und Lukas (16, 18) erzählen denselben Vorgang Drei Evangelisten bezeugen, daß der Erlöser mit dem grasten Ernst der Verwerflichkeit der Ehe scheidung und die 'Notwendigkeit der Unauflöslichkeit der Ehe als ein alle Menschen streif, verpflichtendes GoUesgebot aus- fpricht. Dieses Gebot nimmt St. Paulus aus, um es den Priestern als ein Herrengebot rinzuschärsen. Er sagt im ersten Korinther brief Kapitel 7 Vers 1t): „Denjenigen, die durch die Eh« verbunden sind, befehle nicht ich, sondern befiehlt der Herr, dah die Frau vom Mann nicht weggeht. Wenn fle aber weggegangen ist, must fie unverheiratet bleiben oder mit ihrem Manne sich wieder vereinigen. Ebenso darf der Mann sein« Frau nicht verlassen." Gleich darauf sagt er noch einmal (7, 39): „Das Weib ist an das Ehegesrtz gebun den, die ganz« Lebenszeit des Mannes hindurch: wenn ihr Mann entschlafen ist, hat fle Freiheit: fie mag dann heiraten, wen fle will, aber sie soll da, nur im Herrn tun." Das ist nach dem Befehle Ehristi und nach den erläutern den Worten des Völkerapostels die Unauflöslichkeit der Ehe schon im Rahmen de» natürlichen göttlichen Gesetzes. Das gilt also von jeder gültigen Ehe, selbst von derjenigen zwischen Nichtchristen, zwischen Heiden und Juden, zwischen Ungläubigen und Gottesleugnern. Das gilt, soweit Menschen in Betracht kommen. Mit einer unvergleichlich grösteren Sanktion hat Christus, unser Herr und Gott, der gültigen Eh« zwischen Christen da» unauslöschliche Merkmal der Unauflöslichkeit ausgeprägt. Denn Christus hat, wie St. Paulus im Ephescr« bries darlcgt, di« Ehe zwischen Christen zum Abbild seiner Ver bindung mit der Kirche gemacht und dadurch zur Würde und Wirksamkeit eines Sakramentes und ihrer Unauflöslichkeit noch tiefere, aber übernatürliche Grundlagen gegeben Ein Sakra- ment ist die christliche Ehe, weil fie ein Abbild der Verbin dung mit der Kirche ist. Denn die Verbindung Christi mit der Kirche besteht wesentlich in der gnadenspendenden Hingabe Christi an seine Braut die Kirche. Diese Verbin dung kann durch die Vereinigung von Mann und Frau in der Ehe zwischen Christen nur dann vollständig versinnbildet wer den, wenn dieselbe gnadenspendend ist, also sakramen talen Charakter trägt. Durch diese Sakramentalität wird die durch das Naturrecht bereits geforderte Einheit über Auf löslichkeit noch in höherem Maste gefordert. Dos ist der Sinn der Morte des Apostels (Eph. ü, 25—83): „Der Mensch soll (in der Ehe) Vater und Mutter verlassen und seinem Weib anhangcn, und sie werden zwei in einem Fleische sein. Dieses Geheimnis ist grost, ich sag« aber in Christus und in der Kirche." Der Zweck meiner Darlegungen im zweiten Teil des Vor trages war, Ihnen zu zeigen, dah der Schöpsergott am Anfänge der Menschheit für alle Menschen ohne Ausnahme, die in der Ehe verbunden sind, die Unauflöslichkeit der Ehe zu seinem Ge bot gemacht hat. Ein weiterer Zweck meiner Erörterungen war, darzutun. dah auch der Eingeborene Sohn Gottes, unser Herr und Heiland Jesus Christus, diesen Gottcswillen wieder ein geschärft hat, und zwar mit einer solchen Klarheit und Eindeu tigkeit, dast jeder Zweifel ausgeschlossen ist. Jetzt wollte ich den Nachweis liefern, dah der gültigen Ehe zwischen Christen noch viel stärker die Unauflöslichkeit ausge prägt ist. Es gibt also auf dem weiten Erdenrund keine gültige Ehe, die nicht durch den Schöpfergott das unauslöschliche Merk mal der Unauflöslichkeit bekommen hätte, mag es eine gültige Ehe sein selbst zwischen Ungläubigen und Gottesleugnern oder zwischen Heiden und Juden. Erst recht aber gilt dies, wenn es pch um gültige Ehen handelt zwischen Getauften, zwischen Christen. NI. Wir kommen zum dritten Teil des Vortrages, wo wir die Frage erörtern wollen: welche Stellung der pari tätisch« Staat zum Problem der Ehescheidung rinnehmen kann und einnehmen mutz. Wir verkennen nicht die schwierige Lage des paritätischen Staates gegenüber dem Eheproblem, der Ehescheidung; denn der Staat zählt in seinem Bereiche nicht blotz Christen; er um faßt auch solche, die abseits von jeder Religion stehen Er mutz »lso auch mit diesen rechnen; er must auch die Gewissensfreiheit dieser nicht zu Gott, nicht zu Christus, nicht zur Kirche stehen den Menschen so weit berücksichtigen, als es ihm nach dem »atürlichen Eittengesetz erlaubt ist. Dieselbe Schwierigkeit er gibt sich für jene, die an den Etaatsgesetzcn Mitarbeiten, also für dt« Parlamentarier. Dieselbe Schwierigkeit tritt auf auch bei denen, die in der Presse, in der Literatur, in der Oeffent- lichlelt zum Eheproblem, zur Frage der Ehescheidung sprechen. Wir verkennen durchaus nicht, daß diese Männer und Frauen, dir rin so gewichtiges Wort zum Problem der Ehescheidung zu fügen haben, an dieser Schwierigkeit nicht vorbeikommen, wenn fie auf ihr Gewissen hören, wenn sie auf die Vernunft achten. Wir verkennen auch nicht, wie groß tatsächlich das Elend in manchen Ehen ist, und wenn wir auch sagen müssen: gar oft ist fchuld daran die Raschheit und Unüberlegtheit, mit der die Ehe geschlossen wurde, der Mangel an Sorgfalt bei der Eattenwahl, in vielen Fällen ist auch schuld ein gewisser leichtfertiger Sinn, «in Mangel an Ovferwillen, an entschiedenem Willen, sich gegen seitig zu verstehen, sich zu verstehen um jeden Preis; vor allem auch ein Mangel an Pfkichtbewuhtsein — so müssen wir doch die armen Opfer dieser Schwäck>en bedauern. Aber wir können die Frage nicht mit Gcfühlsmomenten allein ent scheiden. Das rufen wir auch dem Staate, den Parlamentariern, den Pressevertretern und allen Führern des Volkes zu: mit Eefühlsmomcnten allein kann man eine so schwierige Frage nicht im guten Sinne meistern: mit Kefühlsgründen, mit Mit leid und dergleichen kann man nicht Gesetze machen, die das Wohl des ganzen Voltes berücksichtigen wollen und berücksich tigen müssen. Wir müssen mit dem Apostel sprechen: Schließlich must man Gott mehr gehorrl>en als den Menschen; schliesslich müssen doch die Gesetze die oberste Geltung behaupten, di Gott für das menschliche Zusammenleben sck-on den ersten Stamm eltern, dem ersten Ehepaar verlandet hat. und die Christus, der Sohn Gottes, der als Gott ein wirkliches Recht hat über den Willen der Menschen, und rin Recht auf Einschränkung ihre« Freiheit zugunsten der Gesamtheit und des ein zelnen uns gegeben hat. Diesen Gesetzen ist un bedingter Gehorsam zu leisten; denn diese Gesetze sind der Ausfluß der Allweisheit. Allgercchtigkcit und Allgüte Gottes. Es sind Gesetze, dir für das menschliche Zusammenleben gerade so notwendig sind wie die Naturgesetze für den geordneten Ab lauf der Natur, z. B, der Gestirne, und für di« Entwicklung aller unvernünftigen Wesen hier auf Erden. Gewitz kann der pari tätisch« Staat, kann das Parlament nicht ln jeder Hinsicht di« Forderungen durchführen, die Christus gestellt hat. Warum nicht? Weil diese Forderungen aus Voraussetzungen beruhen, die nicht bei allen Menschen vorhanden sind. Aber die Gesetze, die Gott gegeben hat für das freie Leben und Streben der Menschen auf naturrechtlicher Basis, die kann kein Staat umgehen. Wollen Sie mich bezüglich der Gesetze Christi nicht mißverstehen! Ich will sagen, dast diejenigen im Staate, die nicht Christen sind, die nicht gottgläubig sind, zur Beobachtung mancher christlichen Gesetze aus vielen Gründen nun einmal nicht gebracht werden können, weil es Gesetze für die getauften Men schen sind. Das aber must mit aller Klarheit sestgehalten wer den, dast alle Menschen als Menschen in ihrem Gewissen das sittliche Naturgesetz tragen, und in ihrer Vernunft die klare Er kenntnis von der Richtigkeit und Notwendigkeit alles besten, was Gott den Menschen für das geordnete menschliche Leben ausge tragen hat. Und dazu gehört auch die Vorschrift der Unlöslich keit der Ehe. Diesen Vorschriften darf sich mit gutem Gewissen und gesunder Vernunst eben kein Mensch entziehen. Ich will nicht leugnen, dah es viele gibt, die aus Unverstand, aus Mangel an Belehrung und aus ähnlichen Gründen von diesen Gesetzen nichts wissen. Gott möge über Ihr Gewissen urteilen und möge ihr Tun und Lasten richten! Ich spreche hier einen objektiven Grundsatz aus, und dieser objektive Grundsatz hat feine Geltung für alle Menschen ohne Ausnahme. In der gültigen Eh« ist dieser Grundsatz die Unlöslichkeit. Aus diesen Eerwägungen heraus wüsten wir sen« gesetzliche Ehescheidung, die bereits durch das Etaatsgejetz erlaubt und sanktioniert worden ist. als einen Angriff aus das natürlich«, göttliche Eittengesetz bezeichnen. Deshalb hat auch di« katho lische Kirche der gesetzlickpm Ehescheidung, wie fie schon jetzt be steht, niemals Eewissenscharakter zugeschrieben. Eie hat nie mals ihren Gläubigen erlaubt, aus eine gesetzliche Ehescheidung hin sich wieder zu verheiraten. Die Kirche kann das nicht er lauben. weil sie gegen die ganz klaren Gebote Jesu Christi, gegen die ganz klaren Vorschriften Gottes, unseres Schöpfers, nicht han deln kann. Nunmehr sollen wir. wenn es nach dem Willen der Ehe reformer geht, noch ein« größere Erleichterung der gesetzlichen Ehescheidung erhalten. Wir mästen dagegen in entschiedener Weise Stellung nehmen; denn wir sind mitverantwortlich für die Beobachtung der Gebote Gottes im menschlichen Leben, weil wir alle zusammen eine menschliche Familie bilden, zu einer Schicksalsgemeinschaft miteinander verbunden find. Wir find noch mehr verpflichtet, diese gesetzliche Erleichterung der Ehe- scheidung mit allen gesetzlichen Mitteln zu verhindern, weil wir Christen find. Diese Verpflichtung steht für jeden Getauften, ob er Protestant oder Katholik ist. sie besteht ganz besonders für uns, die wir uns katholische Christen nennen. Auch der pari- tätische Staat muß diesen Gründen, wenn er wirtlich aus Ver nunft und Gewissen hört. Rechnung tragen; denn der Staat und dir Parlamentarier und alle, die auf die Gesetzgebung Einfluß haben, sind Menschen, und als Menschen unterstehen fie dem natürlichen, göttlichen Eittengesetz. ganz gleichgültig, ob sie sich zu einer Konfession bekennen oder nicht. Es kommt hinzu, daß der paritätische Staat diese Haltung einnchmen muß, auch in seinem eigenen Interesse. Oder zeigt uns ein Blick in die Geschichte nicht, daß der Zerfall eines Volkes am meisten herbeigesührt wurde durch die Zer rüttung der Familie? Wir leiden bereits an solchen furchtbaren Zerrüttungen. Sie machen sich geltend in der Flucht vor dem Kinde, in dem Mißbrauch der Ehe, in de« Abtreibung; fie lasten > aus uns auch durch die Bestrebungen der modernen Eheresormer, die die Ehescheidung gesetzlich noch wesentlich erleichtert wissen wollen Bei diesem Gesichtspunkt spielt die Frage des natür lichen Sittengesetzes kein« Rolle mehr; sondern hier kommt zu nächst einmal das vitale Intereste des Staates und des Volkes, für besten Wohlfahrt der Staat zu sorgen hat in Betracht. Ich achte jede ehrliche Ileberzeugung. Ich suche mich suchst in fie hin einzudenken, um zu verstehen, wie rin gewissenhafter gebildeter Mensch diese und ftn« Ueberzeugung haben kann. Aber es gibt auch für den Staat Momente. Einschnitte, in denen er auch über die ehrliche Ueberzeugung mancher Staatsbürger hinweg gehen muß, weiil die Durchführung hrer ehrlichen Ueberzeugung den Ruin des Staates hrrbeiführen würde. Ein Staat, der alles gehen läßt, der untätig zusieht, wie seine Fundamente unter graben werden, ein Staat, der die Wühlarbeit an seinen Fun damenten noch durch Gesetze sanktioniert, der erfüllt seine Pflicht nicht; denn er hat genau wie jeder einzelne und wie jede Familie die Pflicht, sich selbst zu erhalten. Man sollte einmal ernstlich darüber Nachdenken, welche Verheerungen im ganzen Volksleben, besonders in den Familien die wesentliche Erleichterung der Ehescheidung mit sich bringen muß! Man sollte zu diesem Zweck in die Geschichte hineinschaurn, man sollt« unser gegenwärtiges Volksleben betrachten Man lallte «in offenes Aua« dafür haben, wie nur aus einer gesunden Familie, aus einer Familie, in der noch weniastens das natürlich« Eittengesetz gilt, «in lebens kräftiges Volk für den Staat hervorgehen kann. Da» find keine bloßen Behauptungen, sondern wir haben die ganze Geschichte der Menschheit als Beweis aus unserer Seite, auch di« Geschichte der Gegenwart Wenn man olles dies betrachtet, verstärkt sich die Ueberzeugung daß der Staat aus seinem Srlbsterhal- tungstnteresse heraus in eine noch größere Erleichterung der Eheschriduilg nicht einwilligen kann. Aus Selbsterhaltungs trieb muß er es sogar bedauern, daß er der Ehescheidung in so weitem Maße seinen gesetzlichen Schutz, seine Sanktion gegeben hat. „Aber, bitte was soll denn dann werden ans den vielen unglücklichen Menschen, die in ihrer Ehe nicht glücklich find?" Die Kirche kennt in solche» Fällen die Trennung von Tisch und Bett. Es ist nur ein Ausweg, aber es ist ein Ausweg, der sich bei allen jenen die noch aus Gott hören, die wirklich auch sittliche Kraft und Pjlichibewußtsein haben, als ein Ausweg bewährt hat. „Aber wir wollen doch das Leben genießen!" Allerdings, der Lebensgenuß ist erlaubt, solange er nicht sittliche Gebote über den Haufen wirst, solange, er mit den großen Grundsätzen Gottes In seinem Nalurrechi llbereinstimmt. Wie viele andere Menschen gibt es, die sich auch damit abfinden müssen, daß sie in ihrem Leben vieles entbehren mästen, daß sie von dauernder Krankheit heimgesucht sind, daß die Not an ihrer Tür immer pocht, so lange sie leben! Wie viele Lcbensgeäiiffc mästen diese entbehren! „Aber es ist so schwer, es zu tragen." Ich weiß aus eigener Er fahrung. wie schwer oft da, Leben ist. Aber all« wahrhaft gott gläubigen, chrtstkatholischen Männer und Frauen wissen, dah «w der Religion, aus dem Eottesglauben, aus der Gottesfurcht, au» dem Pflichtbewußtsein, aus der Verbundenheit mit dem gött lichen Eittengesetz fo viel Kraft uns zuströmt, daß wir auch solche Lebensschicksale ertragen können, wenn man nur gute» Willen» ist. Ueberhauptk Sind wir denn soweit schon gekommen, daß die LH« nur als eine Lnstgemeinfchast aufgefaßt wird, daß man möglichst bald loskommen will von dem ungeliebten Gatten, von der mißliebigen Gattin, «m fich einem andern Genuß hin- zngeben? Die Lust in der Ehe ist nur insoweit geheiligt und berechtigt, als ste fich «inordnet in die allgemeinen Zwecke der Ehe. als sie in Einklang steht mit Gottes heiligem Gebot. Gegen ein« Ehr aber, die gegen das Eittengesetz verstößt, gegen «in« Ehe, in der Geschiedene fich geheiratet haben, ist nun einmal »ine Schranke ausgestellt und diese Schranke muß beachtet wsedeck, wenn der Mensch sich nicht Gewissrnsvorwürsen aussetzen will, nicht eine schwere Verantwortung im Jenseits auf sich loden will. Gerade in solch schweren Lebenslagen, wie sie über jene verhängt sind, di« in ihrer Ehe nicht glücklich find, die lebens lang krank, die immer darbend und notleidend sind, kann di« Kraft und der Wille zum Ertragen nicht gesunden werden, wenn man nicht hinzunimmt die Aussicht auf das Jenseits, den festen Glauben, daß Gott im Jenseits jede, in Pslichtbewußtsein und Gottesfurcht getragen« Lew unendlich mal versüßen, unendlich mal verklären wird. Da» find kein« idealistischen Verstiegenheiten, das find Tat sachen-, die wir aus dem Menschenleben, aus der Geschichte nehmen. Ich darf in diesem Zusammenhang« noch einmal au das erinnern, was die Statistik uns zeigt. Dort, wo Glaube, Gottesfurcht und Eewistenhastigkeit herrschen, dort wo man zum Christentum steht, dort, wo man darüber hinaus aus den Gno- drnmitteln der Kirche schöpft, die Christus in den sieben Sakra menten im hl Meßopfer, in dem Worte Gottes erschlossen hat, dort find die Ehescheidungen eine Seltenheit, und zwar in dem Maße, als ein wirklich chr!stlick>es Leben geführt und gläubig au» den Gnadenquellen Christi geschöpft wird. In dem Maße aber, wie man fich von Gott trennt, werden die Ehesck>eidungen häufiger. Gibt uns das nicht zu denken? Legt uns das nicht die Ueberzeugung nahe, daß der Staat und alle, die an der Staatsleitung mitbeteiligt find, an dieser Frage vor allem Änch hinarbeiten mästen auf eine größere religiös-sittliche Durch dringung unseres Volkes? Dann wird unser Volk bei allen Schicksalsschlögen bestehen dann wird es kräftig und mutig auch das schwerste ertragen. Dann wird im Leiden die menschlich« Seele geläutert, geadelt und veredelt. Dann brauchen wir nicht Zeuge zu sein so vieler Unzufriedenheit, so vieler Selbst sucht, Genußgier, so verhängnisvoller Entfesselung aller un geordneter Triebe und Leidenschaften; dann wird Gottes Gesetz befolgt, auf Gott vertraut und Gott hineingestellt in das ganz« Leben. Man sage nicht: Das kann man nicht! Wir gott gläubige Christen haben ein Recht, über diese Dinge zu urteilen, weil wir aus eigener Erfahrung mitsprechen können. Die eigen« Erfahrung lehrt uns immer wieder, daß wir aus der Religion, aus dem Christentum, aus dem Beispiel unseres Herrn und Heilands, aus den Enadenquellen, die er uns eröisnet hat. all« die Kraft schöpfen, um auch des schwersten Herr zu werden und auch im schwersten Geduld und Zufriedenheit zu bewahren. Ge wiß: ohne Kamps geht es nicht. Aber müssen wir nicht auch um weltliche Dinge kämpfen? Warum dann nicht, wenn höher» Güter in Frage stehen? Lasten Sie mich schließen! Die Ehescheidung ist eine Frage, die mit' gefühlsmäßigen Gründen allein nicht entschieden werde» darf; denn die Frag« der Ehescheidung ist wesentlich eine ethische, sittliche Frage, und in ethischen, sittlichen Fragen hat zunächst Gott zu entscheiden, der das Sittengesetz aufgestellt hat, und unser Herr und Hei land, Jesus Christus, der gekommen ist. wie er sagte, um das Gesetz zu erfüllen und zu vervollkommnen. In der Frage der Ehescheidung haben — ich sage es noch einmal — nicht Gefühls- grllnde das letzte Wort, sondern die Rücksicht auf das Wrchl de« Volkes, die Rücksichten auf die Erhaltung des Staates, di« Rücksicht auf Gottes Gebot und Christi G-.feh. Wenn auch ein einzelner darunter leidet, muß doch das Wohl der Gesamtheit Vorgehen. Wenn auch ein einzelner im Seelengram sich ver zehrt. das Volk muß in feiner Gesamtheit gesund erhalten, da» Volk muß in feiner Fortdauer gesichert werden, und das kann nicht geschehen, wenn Gottes Gesetz und Gattes heiliger Will«, das Gewissen und die tzesunde Vernunft außer acht gelasten, so gar gesetzlich übertreten werden. Der Vorsitzende, Dr. Hoffman, dankte dem Bischof herz lich für di« kristallklar« Darlegung der katholischen Erundsätz« in der Ehescheidungsfrage. Wir haben wieder einmal gefühlt, daß es sich hier um ur- menschllche Grundsätze handelt. Es steht bei der Entscheidung kein Konsessions-Parllkularinteress« in Frage Wir stehen in einer für unser ganzes Volk entscheidenden Eckicksalsstunde. Darum müssen wir diese Grundsätze immer wieder nicht nur an den Himmel unseres Glaubens, sondern auch an den Himmel unserer Parlament« malen. Der Kampf verlangt heroisch« Kräfte: aber unser Glaube und die Gnadenmittel der Kirche geben uns diese Kräfte. Offen und ehrlich wollen wir in diesen Kamps hineingehrn. Lien Bischof bitten wir um feinen Segen dazu. Mit dem Segen des Bischof» schloß hi«ra«s die imposant« Kundgebung. vis ftstftotiseftsn Vereins dltton nie, tkeo Voe«In»ckeuo>waob«n: klntelttskai-tvn, Programm» u»n., «luvet, un»««« Oruoksvsl tisi>»t«>i«m rulasssn. /luk rsloptionisobsn Unruk kommt sin Voetrstsv uvssvov Vlvma rue Lntgoxonnstims cte» /iutteaga». tüe Vovloz unck Ovuoksvol kittete Oev»«ten vr»»«I»n p»tt«r»1r»»e 17, keenrut 21012