Volltext Seite (XML)
Sächsische Volkszeilung N Febr»«r!«» Wirlh zur Sankttonssrage Unter der Ueberschrift: „Die Flut der Verhetzung steigt" Hot Dr. Wirlh de» folgenden Artikel in der „Ger» mania" als Entgegnung aus eine im „Deutschen" erhobene Kritik veröffentlicht. Da di« Sanktionsfrag« gegenwärtig das stärkste Interesse der Oesfentlichkeit beansprucht, geben wir den Artikel in seinem ganzen Umfange wieder. „Der Deutsche" bringt unter der Ueberschrift „Dt, Sanktionsgefahr" ein „juristisches Gutachten über die Klauseln des Haager Abkommens". Die Schristleitung bezeichnet das Gutachten als geeignet, den regierungsossiztösen Optimismus zu erschüttern. Der Verfasser soll ein in völkerrechtlichen Dingen durch seine Lehrtätigkeit wie seine praktische Erfahrung be» fchlagener Jurist sein. Das „Gutachten" selbst, wie seine Veröffentlichung, wird von der Rechtspresse als eine „ehrliche Stimme aus dem Re gierungslager" bezeichnet und rin „ungemein gründliches und sachverständiges Gutachten eines erfahrenen Juristen" genannt. Man gibt sogar der Vermutung Raum, daß es sich um einen Vor st oh aus den Reihen des Zentrums gegen den Neichsminister für die besetzten Gebiete handele. Das sogenannte Gutachten dicht schon durch seine Anonymität an juristischem Wert ein und „Der Deutsche" hat durch die Veröfsentlichung des Gutachtens einen Weg betreten, der bisher in der deutschen politischen Geschichte glücklicherweise nicht gangbar gewesen ist. Das sogenannte Gutachten ist weder gründlich noch fach» verständig. Schon die durch den Versailler Vertrag wie durch das Londoner Abkommen vom Jahre 192s gegebene Rechtslage ist in wesentlichen Punkten falsch dargcstellt. Ein Jurist, der Teile des Versailler Vertrages weder nach der wirklichen Rechtslage noch aus der Erfahrung der Nachkriegszeit kennt, sollte in einer deutschen Zeitung im Interesse unseres Reiches und Volkes nie» mals zu Wort kommen. Er liefert den Gegnern gegen sein eigenes Vaterland aus Unwissenheit oder Leichtfertigkeit Svassen. 1. Der Jurist des „Deutschen" behauptet, der Beschluß der Reparationskommission über die Feststellung einer deutschen Re. paralionsvcrsehlung müsse gemäß 8 13 k der Anlage II vom Teil VIII des Versailler Vertrages mit Einstimmigkeit gefaßt werden. Diese Behauptung ist irrig. Die angezogene Stelle des Versailler Vertrages lautet: ... Bei fol» genden Fragen ist Einstimmigkeit notwendig: . . . t) Fragen der Auslegung der Bestimmung dieses Teiles des gegenwärti. gen Vertrages". Diese Bestimmung bezieht sich — si« ist auch nie anders aufgefaßt worden — auf die Befugnis der Repara» tionskommission, allgemeine Auslegungssragen zum Repa» ralionsrecht zu entscheiden. Diese Befugnis greift also Platz, wenn über de» Sinn einer Bestimmung des Reparationsrechts Zweifel entstanden sind, über die die Neparationsgläubiger sich nicht einigen können Dagegen gilt diese Bestimmung nicht für Falle, in denen es sich um Handhabung der Befugnisse ge- gegenüber Deutschland handelt. In diesem Falle ist vielmehr maß. gebend der unmittelbar folgende Absatz des genannten 8 13, welcher lautet: „Alle anderen Fragen werden mit Stimmen mehrheit entschieden". Die Beschlußfassung der Re parationskommission über ein« Reparations verfehlung Deutschlands gemäß 8 17 der Anlage II zu Teil VIII des Versailler Ver trag e s (F a s s u n g vor der Londoner Konferenz non 1924) hatte daher mit Mehrheit zu er folgen. Geschichtlich ist zu vermerken, daß bei den beiden Abstim mungen vor dem Ruhreinbruch keine Einstimmigkeit erzielt ist. Bei der ersten Abstimmung am 26. Dezember über die Holzliese rungen hat der englische Delegierte sich bei der Schlußabstim- mung der Stimme enthalten. Die Stimmenthaltung gilt aber auch nach 813 der Anlage II zu Teil VIII des Versailler Vertrages als Ablehnung des zur Erörterung stehenden Vorschlages. Bei der zweiten Abstimmung vom 9. Januar 1923 über die Kohlen lieferungen hat der britische Delegiert« gegen den Antrag auf Feststellung der schuldhaften Verfehlung Deutschlands gestimmt. Es ist unbegreiflich, daß diese ständige unangefochten« Auf fassung, die leider bei der praktischen Handhabung ein« für Deutschland verhängnisvolle Bedeutung hatte, dem Juristen des „Deutschen" entgangen ist. 2. Die Aenderungen, die die Londoner Konferenz von 1924 an dem Sanktionssystem des Versailler Vertrages anbrachte, werden von dem Juristen des „Deutschen" in gleichfalls unsaß« licher Weise verkannt. Zunächst zitiert er den Dawes-Plan, während nicht dieser, sondern die Anlage IV zu dem Schluß protokoll der Londoner Konferenz vom 16. 8. 1921 maßgebend ist. Er erwähnt, daß die Neparationsn'ommission bei Verfeh- lungsbeschlüssen durch ein amerikanisches Mitglied, für besten unparteiliche Auswahl Kautelen geschossen seien, erweitert wäre. Von solchen Kautelen ist keine Rede. 8 2a der Anlage II zu VIII des Versailler Vertrages sagt vielmehr in Absatz 2: „Dieser amerikanische Bürger wird innerhalb von 36 Tagen nach An nahme der gegenwärtigen Ergänzung durch einstimmigen Be schluß der Reparationskommission ernannt werden. Deutsch laich hat also l>ei dieser Ernennung nichts zu sagen. Es handelt sich vielmehr um einen Vertrauensmann der Reparationskom- mission. Nur wenn sich die vier Gläubigermächte der Nepara- tionslommission über die Person des Amerikaners nicht einigen — sie haben sich selbstverständlich geeinigt —. würde der Prä sident des Internationalen Haager Gerichtshofs die Person be zeichnen. Immer aber wäre dieser Ameritaner Organ der Gläubiger, also Organ einer Partei. Sodann sagt der Jurist des „Deutschen", daß für den Fall eine Nichteinstimmigkeit innerhalb der durch den Amerikaner ergänzten Reparationskommission ein Schiedsgericht angerusen werden könne, das nur aus Staatsangehörigen neutraler Staaten bestehen dürfe und einstimmig entscheiden müsse, falls das Reich einer Ncparationsvcrfehlung schuldig erkannt werden solle. Man kann kaum annehmen, daß der Jurist des .Deutschen" den von der Londoner Konferenz 1924 eingesctial- teten 8 16s in Anlage II zum Teil VIII des Versailler Vertrages gelesen habe. Dieser 8 16s lautet: „Es ist Sache der Reparationskommission, über jeden Antrag auf Feststellung einer Nichterfüllung Deutschlands zu befinden, die sich auf irgendeine der Verpflichtungen bezieht, die entweder in diesem Teile des Vertrages, wie er am 16. 1. 1926 in Kraft gesetzt und in der Folge aus Grund des 8 22 dieser Anlage ergänzt worden ist, oder in dem Plane der Sachverständigen vom 9. 4. 1924 vor gesehen sind Wenn die Entscheidung der Reparationskommission, die den Antrag ablehnt oder ihm stattgibt, mit Stimmen mehrheit getroffen worden ist, kan» jedes Mitglied der Reparationskommission, das an der Abstimmung teilgenommen hat. innerhalb von acht Tagen nach jener Entscheidung dagegen Berufung einlegen bei einer Schiedskommission, die sich aus drei unparteiischen und unabhängigen Personen zu sammensetzt und deren Entscheidung endgültig ist. Die Mit glieder der Schiedskommission werde» von der Neparations- kommission durch einstimmigen Beschluß oder mangels dieser Einstimmigkeit von dem amtierenden Präsidenten des Ständigen Internationalen Gerichtshofes im Haag für die Dauer von fünf Jahren ernannt. Nach Ablauf des Zeitraumes von fünf Jahren oder im Falle einer Vakanz während dieses Zeitraumes wird ebenso wie bei den ersten Ernennungen verfahren. Der Vorsitzende der Schiedskommission wird ein Bürger der Ver einigten Staaten sein." Halten wir diesen Tatbestand der von dem Juristen des „Deutschen" gegebenen Darstellung gegenüber, so stellen wir fest: Es handelt sich nicht, wie dieser Jurist sagt, um ein Schieds gericht, sondern um ein Eläubigerorgan, also dar Organ einer Partei, da die Reparationskommission die genannte Schieds kommission — der Jurist des „Deutschen" kennt noch nicht einmal den Namen dieser Einrichtung — besetzt. Nur bei Nichteinigung innerhalb der Reparationskommission über die zu ernennenden Persönlichkeiten tritt an die Stelle der Reparationskommission für diese Er nennung der Präsident des Haager Gerichtshofs. Dadurch hört aber diese Schiedskommission nicht auf. Eläu bigerorgan zu bleiben. Es ist eine unerhörte Leichtfertigkeit, daß der Jurist des „Deutschen" gegenüber einer solchen Ein- Schobers Riiekkehr Wien. 2>,. ötlnuor. Bundeskanzler Schober hat beim Ueberschreiten der reich?« deutschen Grenze an Reichskanzler Müller nachstehendes Tele« gramm gerichtet: „Beim Verlassen des reichsdeutschen Bodens danke ich Ihnen und Dr. Lurtius auf das aufrichtigste uni» wärmste für Ihre herzliche Gastfreundschaft und für all da» Schöne und Wertvolle. Vas diese unvergeßlichen Berliner Tag« erfüllt hat. Zuversichtlich hoffe ich, Sie und den Herrn Reichs« außenminister recht bald in Wien begrüßen zu dürfen. Schober." Bundeskanzler Schober empfing nach Abschluß seines Ber liner Aufenthalts den Berliner Vertreter der Wiener Amt« lichen Nachrichtenstelle und gab ihm über die Ergebnisse und? Eindrücke von seinem Berliner Besuch u. a. folgende Erklärung gen ab: Ich benutze mit Freude die Gelegenheit, Ihnen zu sagest baß sich meine Erwartungen, die ich an den Berliner Besuch ge» knüpft habe, in vollem Maße erfüllt haben. Dabei brauche ich nicht hervorzuheben, daß diese Hoffnungen durchaus nicht be« scheiden gewesen sind. Ich kann, um das Ergebnis mit einen« Wort zu kennzeichnen, offen sagen, daß nicht nur die Aufnahm« des österreichischen Regierungschefs und seiner Mitarbeiter t» Berlin bei den politischen Führern des Deutschen Reiches, de« starke Widerhall, den unsere Anwesenheit in der ganzer« Oesfentlichkeit gefunden hat, die warme Herzlichkeit, mit de» die ganze deutsche Oesfentlichkeit daran teilgenommen hat, den» besonderen Charakter der Beziehungen zwischen Deutschland und Oesterreich vollkommen entsprach, sondern daß auch das Er» gebnis der Aussprache zwischen den deutschen und österreichische» Staatsmännern in Berlin außerordentlich befriedigend ver« laufen ist. richlung von einem Schiedsgericht spricht und so den Gedanke! erweckt, als ob hier eine gegenüber Deutschland paritätisch«, Institution geschaffen worden wäre. Unrichtig ist ferner, day dieser Schiedskommission nur Staatsangehörige neutrale» Staaten angehören dürfen. Man lese den oben wiedergegebeneitz Text des Paragraphen 16 a. Wenn dort von unparteiischer« Persönlichkeiten die Rede ist, so sind damit nur Personen g« meint, die unvoreingenommen die Sachlage prüfen sollen. Wenns die Reparationskommission gezwungen werden sollte, nur An«! gehörige neutraler Staaten- in die Schiedskommission zu edj nennen, so bedürfte dies eigener Festsetzung. Der Vorsitzend«« der Schiedskommission muß allerdings Amerikaner sein. E! handelt sich dabei also um den Angehörigen einer Macht, di^ im Kriege nicht neutral war, und die, wenn sie auch den Ver» sailler Vertrag nicht ratifiziert hat. sich doch die Reparation«« des Versailler Vertrages durch ihren besonderen Fricdensver«! trag mit Deutschland vom 25. August 1921 Vorbehalten hat) Neutral ist auch der Vorsitzende der Schiedskommission nicht) wenn gleich er persönlich ein Mann von objektivem Urteil sei» kann. Schließlich hat der Jurist behauptet, die Schicdskonr^ Mission müsse einstimmig beschließen. Davon ist keine Redeu wie der obige Text zeigt. Einstimmigkeit muß immer besonder! angeordnet sein. Das ist hier nicht der Fall. Bei so krasser Unwissenheit in bezug auf den vorhandene« Vertragstcxt ist es nicht zu verwundern, daß dem Juristen de< „Deutschen" entgangen ist, daß, falls in der Reparation^ kommission über eine angebliche Verfehlung Deutschlands ein« Meinungsverschiedenheit herrscht, die in der Minderheit ver» bliebenen Kommissionsmitglieder die Schiedskommission nichß bloß anrusen dürfen, wenn sie gegen den VersehlungsbcschluK sind, sondern auch, wenn sie für den Beschluß sind. Wenn als» zum Beispiel Amerika. England und Italien gegen den Ver» fehlungsbeschluß, Frankreich und Belgien dagegen für den Ver feblungsbeschluß der Reparationskommission gestimmt haben so können Frankreich und Belgien die Schiedskommission an« rufen und in dieser nach Mehrheit entscheidenden Kommiss was den Vcrsehlungsbeschluß durchsetzen, wenn es ihnen geling^ zwei Mitglieder dieser Schiedskommission auf ihr« Seit« z« ziehen. Bei solche» schwerwiegende« Wissensfehlern des Jurist«« des „Deutschen" mit Bezug aus die Vergangenheit zwing» Mexikanische Pulquerias Bevor die Spanier das berüchtigte Feuerwasser tn Mexiko cinführten, brauten die Indios ein Getränk, das aus den Säften der Agave gewonnen wurde: Pulque. Auch heute noch ist Pulque das Nationalgetränk der Mexikaner. Fährt man über di« mexikanische Hochebene, so eröffnet sich dem Auge ein« trostlos« Perspektive: Stunden und aber Stun den geht Hie Fahrt zwischen endlosen Agavenpflanzungen da- hin. In Reih und Glied ausgestellt, wachsen die mannshohen Agavenbiisch« aus der Erde, und ihre unendlichen Linien ver. flüchtigen sich im blauen Dunst des Horizonts. Dann tauchen plötzlich aus der blaugrllnen Einförmigkeit die Mauern einer Hazienda auf, grau wie die Farbe des Erdbodens, wie der Staub auf den Agavenblättern, wie die Esel der Trägerkarawa- ncn: eine Oase der Trostlosigkeit. Hier hält der Zug. Zwanzig, dreißig Indiofrauen kommen mit Krügen und Trinkgefähcn an die Wagenfenster. „Doman pulqs?" (Pulque ge fällig?) Mit einem merkwürdigen Instrument, dessen Form an den schottischen Dudelsack erinnert werde» die Agavcnblätter ihres Saftes beraubt. Dieser Saft „agunmiel" (Honigwasser) ge nannt, gerät nach vierzehntügigcm Gären in einen schäumen den Zustand, bleibt aber nur 24 Stunden trinkfähig. Er heißt dann Pulque und ist eine schleimige Flüssigkeit von weißgelber Farbe, die in grünen Gläsern ausgeschenkt wird. Der Pulque» tausch, der erst nach starkem Genuß von Pulque auftritt, äußert sich anders als die Trunkenheit durch Alkohol. Der Trinker wird langsam immer stiller und verfällt dann in Resig- Nation. Mit stieren Augen starrt er stumpfsinnig die Menschen feiner Umgebung an. Sein Körper wird steif und gefühllos, »nd schließlich bricht er zusammen. In zahlreichen schmutzige« Kneipen wird Pulque ausg«« schenkt: es find di« Pulquerias. Weithin erkenntlich an der bunten Aufmachung der Fassade, strömen sie den widerlichen Geruch aus. der Pulque eigen ist. Die Pulquerias sind dem kindlich einfachen Leben der Indios innerlich und äußerlich an» gepatzt und bieten darum dem Fremden den besten Einblick in dar Wesen de, Landes. Eine besondere Eigenart sind dr« Namen der Kneipen, die in umständlich großen Buchstaben dl« äußeren Wände zieren. Es gibt da die merkwürdigsten Ein fälle, die, auf die Pulquerias bezogen, besonder» komisch wirken. „Der Traum des Adonis". „Zu den Wonnen der Liebe" „Meine Illusion", „Zur Pandora" sind einige von den Tausenden von Namen, di« die Wirte ihrer Gaststätte zu geben lieben. Da die Indios aber Analphabeten sind, muß ein solcher Titel plastisch gemacht werden. So wird die Front der Pul querias stets mit großen Bildern und Ornamenten bemalt, dl« in ihrer primitiven Einfalt oft von unerhörter Schönheit sind »nd ein starkes Künstlertum verraten. Die Maler sind gewöhn lich Indios. Urwaldlandschasten mit wilden Tieren lasten den Veschauer erschrecken, Liebesszencn überzeugen durch die rührende Einfalt ihrer Behandlung. Die Bilder sind alle mit kräftigen Farben gemalt und die Ornamentik'kann man in direkter Lini« »us die aztekische Wandlalcrei in den Tempeln von Teotihuaca» zurllcksühren. Das Innere einer Pulqueria erinnert an ein Panoptikum. Die Einrichtung ist sehr dürftig. Außer einem Schanktisch gibt es nur die an der Wand aufgestapelten Pülquefäster. Groß« Spiegel, mit bunten Schriften und Ornamenten bemalt, be decken die Wände. Daneben Bilder, Kalender und Reklame- Ichiioer, die »nt großer Liebe und Eifer gesammelt werden. Von Ecke zu Ecke sind Girlanden gespannt, der Fußboden ist mit farbigem Sägemehl bestreut, wobei eine geschickte Hand oft die schönsten Formen und Farbenkomposttionen entstehen läßt. Häufig steht in der einen Ecke ein automatisches Klavier, dar den ganzen Tag aufgezogen wird oder aber Guttarrespiele» sorge» für musikalisch« Unterhaltung. Die Pulquerias find Mittelpunkt indianischen Lebens unH sind stets umlagert von einer großen Schar schmutziger Straßen», Händler, deren Eistenzberechtigung nur schwer einleuchtet. OfV beträgt das Kapital eines solchen Händlers schätzungsweise nu« einen Peso und ist in zwanzig Keinen Häufchen Paprika in» Wert« von fünf Centavos angelegt. Frauen hocken über einen» primitiven Holzkohlenherd und backen di« beliebten Tortilla« (Maiskuchen), die sie. mit scharf gewürzten Saucen üliergossen» zum Kauf anbieten Schweigsam, schwarze Zigaretten rauchen^ sitzen die Händler und Händlerinnen und stieren ins Blaue. Si« brüten vor sich hin, als ob sie, i« tiefster Melancholie, de! letzten Rest aztekische« Instinkt« in sich aufbewahrt hätten, tönen aus der Pulqueria dann di« wehmütigen Gesänge de« Guitarrespieler. Manche Regierung hat schon versucht, dem Pulquclasier zg steuern, aber keiner ist es bisher gelungen. Die Indios brauchen Pulque mehr als Mais und verzichten gern aus alle »»deren angebotenen Genüsse, wenn si« sich nur ihrem geliebten Pulque» rausch hingeben können. Frankreich beteiligt sich an der Leipziger Bikchermcsse. Di« Leipziger Büchermcsse. die im vergangenen Jahre wegen mangeln der Beteiligung der deutschen Verleger nicht mehr statisand, wird zur Frühjahrsmesse von neuem ihre Pforten öffne». Am Sonn abend lief beim Deutschen Buchgeweebcvereiir Leipzig, dem Veran stalter der Leipziger Bücheriuesse. die Nachricht ein, daß sich der französische Verlag an der Büchcrmesse beteiligt. Etwa 30 Verlege« stellen in einem eigens dazu hergerichleten Raum des Bugra-Hauses in der Petcrsstraße Bücher aus, und zwar in erster Linie Schön« litcraiur; es sind aber auch andere wichtige Literaturgattnngen ver treten. SLeitcre Gastspiele der Bautzcner Oper. Nach dem Erfolg, den di« Mitglieder der Bauhener Oper bei ihrem kürzlichen Gastspiel im Dresdner Volkswohl erzielten, ist berciis sür kommenden Montag ein neues Gastspiel in Dresden vorgesehen, und zwar mä „Giroflä-Girofla". Als weiteres Dresdner Gastspiel ist „Tann, Häuser" oder „Aida" in Aussicht genommen.