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heiratet ist und einen eigenen Hausstand hat oder nicht. Infolgedessen bezieht der unverheiratete Beamte ohne Haus stand denselben Wohnungsgeldzuschuß als der verheiratete, der doch einen weit größeren Aufwand für die Wohnung machen muß als wie der unverheiratete Beamte, ganz abgesehen von den größeren Ausgaben für die Unterhaltung der Familie. Daß di.se Gleichstellung des unverheirateten Beamten mit dem verheirateten eine Anomalie ist. wird wohl jedem Laien einleuchteu. wenn man dabei berücksichtigt, daß bei dem heutigen Wirtschaftsleben besonders in den Großstädten die Erlangung von möblierten Wohnungen, mit welchen ein unverheirateter Beamter auskominen kann, mit keinen Schwierigkeiten verknüpft ist. Als ein vollständiges Kuriosum muß es bezeichnet werden, daß die unverheiratete Beamtin, die durch ihre Stellung zric Ehelosigkeit ver pflichtet sind, und denen der Fainilienanjchluß besonders angeraten wird, denselben Wohnnngsgeldznschntz beziehen ivie ein verheirateter Beamter mit einer starkeir Kinderschar. Tie Fälle sind nicht selten, wo eine Beamtin die das Familienglied eines unteren Beamten ist. dreimal soviel Wohnungsgeld bezieht als der Bater selbst. Wenn also bei der Gewähnmg des Wohnnngsgeldznschnsses seine Bedeutung auch innerhalb ein und derselben Benintenkategorie berücksichtigt und dementsprechend dem unverheirateten Be amten zngebilligten Wohnnngsgeldznschnsses gewährt würde, so wären die Fonds zur Aufbesserung des GeldznschnsseS nicht allein für die unteren, sondern auch die mittleren Beamten vorhanden. Es wäre durchaus keine Härte, sondern nur ein Akt der 'Billigkeit den verheirateten Be amten gegenüber, wenn den Beamtinnen, die nie in die Hage einer Verheiratung kommen können, nur ein Drittel des den verheirateten Beamten gewählten Wohnnngszn- schnsseS zngesprochen würde. In den Fällen, wo die nnver- beirateten 'Beamten einen eigenen Hausstand führen, müßte die unbedingte Notwendigkeit nacbgewiesen werden und wenn diese vorliegt, in diesem Falle der volle WohnnngS- geldznschnß gewährt werden. — Ein »cnrr Erfolg des Zcntrnnis ans dem Gebiete des Arbeiterschnlles. Der Dtaatssetretär ('-ras Pwadowstch bat den Bundesregierungen einen „Entwurf von Bestim mungen zur Verhütung von B leie r t r a n t n n g e n der Maler, Anstreicher und Lackierer" mit dem Ersuchen, um eineAenßernng darüber zngehew lassen, ob Bedenken gegen de» Erlaß der Vorschriften besteben. Die Bestimnmngen sollen sowobl nir 'Betrieb des Maler und Amlreichergewer- beS mit seinen vielfach wechselnden 'Arbeitsstätten als auch für. solche gewerblichen Anlagen gelten, in denen Maler- nnd Anstreicherarbeiter im Znsannnenhange mit einem an deren ('-ewerbebetriebe (Wersten, Waggonfabriken, Wagen - bauanstalten, Möbelfabriken, Tischlereien nsw.) ansgesübrt werden. Von einem Verbot der Verwendung des Bleiwei- ßes siebt der Entwnrs ans volkswirtschaftlichen und sozial politischen Gründen ab. Eine Gefährdung der Maler durch bleihaltige Stoffe findet nur bei einem Teile ihrer 'Arbeiten statt. Neben der Entwickelung von bleihaltigem Staube liegt die banptsärbliche Gefahr bei der Verarbeitung von bleifarbigen Farbslossen darin, daß die Arbeiter ans Un kenntnis der Schädlichkeit dieser Stoffe oder ans Nachlässig keit nicht genügend daraus Bedacht nehmen, vor dein Essen, Trinken, Nanchen oder Tabakschnnpsen ihre Hände und Kleider von Blei zu reinigen. Der Entwurf enthält daher Vorschriften zur Verbütnng der Vergiftnngsgesabr. die durch unmittelbare Berührung von trockenen Bleifarben herbeigeführt wird oder mit dem 'Anreihen trockener Blei färben mit Del oder Firnis sowie mit dem irockenen Ab stoß,eii, Almeiden und 'Abichleise» von Bleifarbenanstrichen verlmnden ist. Tür solche Anlage», in denen dies durch führbar ist, wird eine ärztliche Ueberwaehnng des Genind heitsznstandes sowie die Führung eines Kontrollbnches vor gesehen. Einen wesentlichen Punkt bildet die Belehrung der Maler und Anstreicher über die ihnen drohende Blei vergiftnngsgesahr über die Shmptome der Bleierkranknng und über ihr Verhalten gegenüber dieser Gesabr durch ein jedem Arbeiter ansznhändigendes. vom kaiserlichen Ge snndheitsamt ausgestelltes Merlblatt. Diese Maßnahme in in erster Linie ans die A n r e g n » g d e s Z e n t r n >n s znrückznsühren: ,'ch'ntrninsabgeordnete sind es gewesen, die in der Petitionskommission und hieraus im Neichstage im Mai d. I. den sofortigen Erlaß einer solchen Verordnung gefordert haben. Damals wurde es von seiten des Bim der Ablaßgelder vorgekommen. Wenn es auch nicht wahr ist, daß Tetzel sich bereichert habe oder Leo X. seiner Schwester Maddalena ans den Ablaßgeldern für den Ban der St. Peterskirche eine Anweisung gegeben habe, eine Behauptung, zu der jeder Anhaltspunkt fehlt, so sind doch andere bedenkliche Manipulationen genug vorgekommen. Tie schlimmste der Art ist ohne Zweifel die Bestreitung der Gelder für den simonistischen Schacher des Erzbistums Mainz an Albrecht von Brandenbnrg, der bereits das Erz bistum Magdeburg hatte, und Administrator von .Halber stadt war. Ihm wurde diese Aemteranliänsnng für lOOOO 'Dukaten ziigeschachert, die er bei dem Bankhaus der Fugger ansnalmi: als Deckung war ihm der Ablaß bewilligt, dessen Verkündigung dann Luthers Anstreten hervorrief, also nicht, wie man bisher geglaubt hatte, zur Deckung der Pallien und Annatengelder. Das Offert zu diesem Aemter- schacher war ans der päpstlichen Datarie erfolgt, die damals im schlimmsten Ruse stand. Das barte Urteil, das Schulte fällt, ist wohl berechtigt: „Die Bestätigung Albrecbts ist eine simonistische Handlung: wenn irgend je eine Pfründe für Geld ver kauft worden war, so war es jetzt bei dem Bistum Halber stadt geschehen. Daß es ans das Gewissen gehe, hat Kur fürst Joachim gefühlt, aber weder die Gesandten noch Albrecht selbst haben diese Bedenken anskommen lassen. Der simonistische Vorschlag stammt ans der Datarie und wurde durch einen Mittler . . . an die Gesandten «Albrecbts und des Kurfürsten) gebracht. Leo X. wie der Kardinal Giulio Medici haben diesen Heuten Frei heit gelassen: sie sind an der Simonie ebenso schuldig, wie jene und wie die deutschen Vertreter." (a. a. O. S. 120). Es ist klar, daß die Mißbräuche mit der Ablaßlehre nichts zu tun haben. Wer die Mißbräuche so verwertet, macht sich selbst des Mißbrauchs der Tatsachen schuldig. desrats zugesagt und nun wird das Versprochene eingelöst. Auch hier zeigt sich wieder, wie das Zentrum den Arbeiter schutz fördertl lieber den Zwischenfall auf dem Aerztetage zu Ro stock geben jetzt — so lesen wir in der „Kreuzzeitung" — die Herren Sanitätsrat Dr. Heinze und Tr. Hartman» namens des Deutschen Aerztevereinsbundes eine Erklä rung ab. von der wir, soweit sie sich auf das von uns be reits Mitgeteilte bezieht, gern Kenntnis nehmen. Es heißt darin, daß der Referent Hofrat Tr. Mayer-Fürth nicht, wie Friedländer berichtete, gesagt habe, „daß das Vorgehen der Leipziger Kollegen ein unwürdiges war", sondern laut Stenogramm: „die Geschichte eines Boykotts n In Leipzig ist meines Erachtens nach fast eine unmoralische Geschichte." Herr Friedländer habe sich bereit erklärt, „eine vom Bureau des Aerztetages zu liefernde Erklärung zu bringen, daß er aber ansrecht erhalte, was er berichtet habe." Taranfhin sei er aus dem Sitznngssaale ansgewiesen worden. Die Zeitung „Medizinische Reform" meint auch, Herr Fried- länder habe sich verhört, schreibt dann aber: Halle» die Delegierten gewußt, wie schwierig eme Koiigreß- herichterstalkniig in, so hüllen sie verstehen können, wie leichr ein solcher Durlnni passieren kann, zninal zweifellos Mayer-Fürch mit seiner 2 a l; b i I d u n g nicht sehr glücklich gewesen war. Halten sie das Wesen der K o r r e s p o n d e n z b u r e a n s gekannt, die unparteiisch sein müssen, da sie Zeitungen der ver schiedensten Richtungen bedienen und Hütten sie gewußt, welchen 'Ansehens (ich speziell Herr Iriedlünder bei der Presse erfreut, so wären sie niemals zu dem Verdacht absichtlicher Tendenz gekommen. Hierzu Hütte cs aber auch nicht kommen brauchen, wenn wemgstens ein sachverständiges Preßbnrean bei der Heining de? Aerztetages bestanden Hüne. Ter Aerztetag habe nun beschlossen, einen Preßans schuß zu ernennen, der von vornherein die Beziehungen zur Presse so zu gestalten habe, ivie sie es beanspruchen könne. Soweit die „Kreuzztg.". Nach dem Vorgehen in Rostock tonnte man erwarten, daß die betreffenden Aerzte bei ruhi ger Ueberlegung ein W ort der E n t s ch u l d i g u n g finden würden. Sie haben es nicht gesunden. Ter Ge neralsekretär des Aerztevereinsbundes und der Vorsitzende des wirtschaftlichen Aerzteverbandes erklären offen und schriftlich, Herr Friedländer habe „die Maßregel reichlich verdient"! Daß auch sehr viele Aerzte gar nicht dieser Mei nung sind, geniert sie offenbar nicht. Ein „Siihnkgvttesdicnst" ans Anlaß der 'Aushebung des ss 2 dos Iesuitengesetzes hat am vergangenen Sonntag ini ganzen Bezirk der Ephorie Magdeburg stattgesunden. An allen protestantischen Kirchtüren wurden gedruckte Pro teste verteilt. Wir sind der Meiunng, viel besser wären Sühneandachten für jene Beleidigungen, die unserm Herr gott zngesügt werden von protestantischen Theologen, die in den Hörsälen der Universitäten Ehristns die Göttlichkeit absprechen »vollen. So ließe sich noch eine ganze Anzahl von Anlässen finden, die weit eher eine Sühneandacht er heischten, als das Fallenlassen einer nngerechten Gesetzesbe stimmung. Die lmhcrische» Liberalen verlangen von der Re gierung eine Nachsession, um ihre Wahlresorm durchzufüli- ren. Hätten die Liberalen den ernstlichen Willen gezeigt, eine Wahlresorm dnrchzuführen, dann wiche alles schon er ledigt und sie brauchten jetzt nicht die lächerliche Komödie anszusübren. Selbst für das hochwichtige Wassergeietz, das ungezählte Millionen des Nationalwohlsrandes in sich be greift, wurde keine Nachsession zugestande»: gerade die libe rale Presse bat sie heftig bekämpft. Nun soll wegen ihres Antrags, der lediglich aus parteitaltischen Gründen der Liberalen eingebracht ist, eine Nachsession stattsinden. Ter Landtag hat daraus keinen Einfluß, die Anberaumung einer Nachsession sieht bei der Regierung. Wird sie sich zusam men mit den Liberale» lächerlich machen vor aller Weit? Die zweite wiirttcnibrrgischc Kainmcr setzte am 7. d. M. die Beratung der Wahlrechtsvorlage fort und nahm die meisten Artikel im Sinne der Regierungsvorlage an, darunter auch Artikel (i betreffend die Kanteten «dreijähri gen Aufenthalt im Großherzogtui», dreijährige Staatsan gehörigkeit), auf deren Ausrechterhaltung die Regierung nach der Erklärung des Staatsministers Tr. Rothe besteht. Tie Kammer setzte sich nur bezüglich der Trage der Zusam mensetzung der ersten Kammer in Gegensatz zur Regierung, indem sie die Bestimmung der Negiernngsvorlage strich, daß zur ersten Kammer auch diejenigen Bürgermeister von Städten mit Städteordnnng gehören sollen, die der Groß herzog für die Tauer des Landtages beruft. — Tic parteipolitische Ausschlachtimq einzelner Tülle wird von den Nationalliberaleu mit Vorliebe betrieben. Ein solcher Fall liegt nun gegen den Hofprediger a. D. Stöcker. Siegen vor. In dem in seinem Wahlkreise ge legenen 'Drte Weiöeiia» wurde an dem elfjährigen Mädchen Klara Braun ein grauenhafter Lustmord verübt. Tie nationalliberale Sieg-Lahn-Leitung, das Parteiorgan des Wahlkreises, schiebt den Mord der christlich sozialen Partei in die Schuhe und behauptete, vor dein Jahre 1808 seien derartige Untaten nicht im Kreise vorgekommen, folglich treffe den Abgeordneten Stöcker und seine Anhänger die Schuld an dem Morde. Ein solches Denunziantentum muß, »venu es allgemein aingegrifsen würde, zu einer höchst un anständigen Parteimache werde», «(legen die Katholiken übt man es mit Vorliebe. — 'Wie Bebel prophezeien kann. So oft der Führer der Sozialdemokratie in die Zukunft schalten will, hat er sich noch höS blamiert. Im Jahre 1808 sollte bekanntlich der Znknnstsstaat komme»: aber eS war nichts! Den Zoll tarif wollte er in den Orkus schlendern: es ivnrde nichts daraus. Da lese wir nun eben in den Reichstagsvcr- haiidlunge», wie Bebel un l. Dezember 1002 ansführte: „Wenn Sie. Herr B a s s e r in a n n. vor Ihre Wähler tieten, dann glaube ich. geht cs Ihnen schlecht! Ich habe die Ueberzengmig, daß Sie durch die Haiidlmig. die Sie jetzt begangen haben lEinbringnng des Antrages Kardorsf) sich de» letzten politischen Kredit auch bei den National- liberalen verscherzt haben, und daß sich künftighin keine Wählerschaft finden wild, die Ihre Kandidatur siegreich nntei stützt! lS. 0. 7-",2) Und was nnißte mm Bebel er lebe»? Derselbe Bassermaim wurde im Wahlkreise Frank furt a. O. glänzend gewählt, sogar gegen einen — Sozial demokraten. den er auS dem Bezirke hinaukgeworfen hat! Warum ist Bebel nicht in diesen Wahlkreis gereist, um dies zu verhindern? — Der Antrag Hammerschmidt in der bayerischen Kammer über die Einführung des Proportionalwahlver- fahrens wird von der liberalen Presse als glücklicher Schach- zug angesehen. Im Landtage wird diese Ansicht nicht ge- teilt. Die Regierungskreise lachen, in der Abgeordneten kammer höhnt man darüber und selbst die Liberalen machen süßsaure Gesichter, sie können es kaum verbergen, daß es ihnen mit dem Alltrage Hammerschmidt in keiner Weise ernst ist. Am Schlüsse einer Session mit einem solchen weittragenden Anträge daherzukommen! Er kann ja beim besten Willen nicht einmal beraten werden, weil ein abge lehnter Alltrag in derselben Session nicht wieder beraten werden darf, auch weil» er abgeändert ist. Das direkte Wahlrecht ist gefallen, es ans grnnd des Proportionalwahl- systemS wieder anfznrichten, ist ohne Abänderung des Ge schäftsganges gar nicht möglich. Es ist schon eine fatale Leichtfertigkeit, unter solch greifbaren Verhältnissen dem Politischen Publikum Sand in die Augen streuen zu wollen. In seiner Not schlägt der „Frank. Kur." schon eine — Nach session vor, obwohl man weiß, daß die Negierung unter keinen Umständen dafür zu habeil ist. Tie vorgclegten Wahlvorschristen sind auch nicht durchführbar. Es kann auch materiell über liberale Wahlrechtsanträge deshalb nicht be raten werden, weil die Liberalen ihre eigenen Anträge über die relative Mehrheit und die gesetzliche Wahltrciseintei- lung wieder nachträglich ivie wütend bekämpfen. Wenn man zum Proportionalwahlversal,reu den Wahlzwang ein- fiihrt, dann ziehen die Liberaleil erst recht den Kürzeren. Tann werden sie wiederum gegen die eigeneil Anträge stimmen. Mit ihnen kann man über solche Fragen bloß verhandeln, wenn sie eine Kaution stellen, daß sie nicht vor ihren eigene» Allträgen Reißaus nehmen. In Bayern geht der Liberalismus am direkten Wahlrecht zu gründe, darum will er es nicht. Alles, was er treibt, sind Ausflüchte. Nvui. — Der heilige Stuhl hat die französischen Bischöfe a»s- gefordert, sich darüber zu äußern, ob die französischeil Ka tholiken im Falle der Unterdrückung des Kultnsbndgets durch die Negierung, den Ausfall des Negiernngsbeitrags von 34 Millionen anfbringeii könnten. Die Antworten, welche bis jetzt eingetrossen sind, zeigen, daß für Nord- und Westsrankreich die Lage der Bistümer auch ohne Staats- znschnß gesichert ist. Weniger sicher ist die Lage im Süden und Osten. Hier würde die 'Aushebung einiger Pfarreien iil städtischen ivie in ländlichen Bezirken nötig sein. — Ter „Osservatorc Romano" veröffentlicht ein päpstliches Dekret, gemäß welchem ein Ablaß von sieben Jahren und sieben Onadragenen denjenigen Priestern und Laien verliehen wird, welche nach der heiligen Messe das Gebet „Heiligstes Herz Jesu, erbarme dich unser" dreimal andächtig beten. Ter Ablas; kann auch den armen Seeleil zngewandt werden. Frankreich. In der Trplitiertenkaiilmer werden die bei der Be ratung des Militärgesetzes zurnckgestellten Artikel ange nommen. Das Hans nimmt alsdann mit 400 gegen 173 Stimmen trotz Einspruchs des Kriegsministcrs Andrer' und der Kommission ein Amendement an, wonach die Reservisten zwischen dem l. Juli und 1. Oktober nicht einbernfeii wer den dürfen. Im Fortgange der Sitzung »ahm das Hans mit 7-17 gegen 43 Stimmen das Gesetz betr. die zweijährige Dienstzeit in der Gesgmtahstiiiininng an. Der Gesetzent wurf wird nunmehr wieder an den Senat geheil. — Ein sensationeller Zwischenfall ereignete sich am 7>. d. M. vor der Knrtäiiseraffäre-Untersnchiiilgskominiision. M äsen r a n d leistete einen Schwur, daß er die Kartäuser niemals gesehen habe und Eendrc nicht kenne. Das Pro tokoll der Untersiichnngskommission besagt, daß Maseurcind nach seiner Aussage sich zwischen die Mitglieder der Kom mission setzte und darauf Eendrc hereingernsen ivnrde. Nun leistete Cendre auf ein ans der Tasche gezogenes Krncifir einen Eid und bezeichnete dann Mascurand als denjenigen, den er i» der Grande Ebartreuse gesehen, und der ilm ge beten habe, den Prior zu sprechen. Mascurgud erhob hier gegen entrüstet Einspruch und bezeichnet Cendre als einen Meineidige». Schließlich stellte cs sich heraus, das; die Zen- genanssage» verschiedene Daten meinten. Die Kommission wählte znm Generalberickiterstattcr den Deputierten Eolin. Tr. Eolin, der i» Algier den Antisemiten Drnmont besiegte, gebärt zu der radikalen Partei, votiert aber gewöhnlich gegen das Kabinett Eombes. Er ivnrde beanstrggt, in sei nem Bericht dem Bedauern darüber Ausdruck zu gebe», das; der Ministerpräsident geglaubt habe, i» der Deputierten - kammer voll dem Versuche einer Bestechung sprechen zu müssen, während doch die Zengenaiissggen ergeben hätten, das; ein Schritt in dieser Richtung bei Edgar Eombes unternommen worden sei. — Im Unterhaus fragt Gibson Boivles a». ob die bri tische Regierung verpflichtet habe, ein Kriegsschiff abzn- senden, um die russischen Besitzungen oder russisches Rob- beneigentniii ans Pribyloff oder anderen Inseln zu schützen, und ob die Negierung überzeugt sei, daß eine derartige Handlung kein Nentralitätsbruch ist. Premierminister Bal- fonr erwidert, daß die initeriionimencn Schritte mit vollem Wissen und mit der ZusOjinnnng Rußlands und Japans getan worden seien und keine internationale Frage daraus gemacht werden konnte. Boivles irre sich, wenn er glaube, daß die Pribylosf-Inseln Rußland gehören. Sie seien viel- mehr Eigentum der Vereinigten Staaten. Ein britisches Kriegsschiff sei im Begriff, nach den Commander-Inseln zu geheil, um das 1803 mit Rußland geschlossene Abkommen geltend zu machen, soweit britische Schiffe davon betroffen werden. Die Tätigkeit dieses .Kriegsschiffes werde sich nicht auf japanische Schiffe erstrecken. Ans diese Weise tönne kein Nentralitätsbruch Vorkommen. Die Regierung gehe so vor ans Ersnchen sowohl Japans wie Rußlands. Rußland. — Am Montag wurden Engen SckiamnanS Vater, der ehemalige Senator General Schamnan, die Lehrer an der Universität zu HelsingforS. Dr. Ernst Estländer und Professor Th. Homen, der Professor des ZivilprozetzrcchtS und des römischen Rechts Baron Wrcde, einer der be deutendsten Nechtkgelehrten FinlandS, sowie der Bankbeamte Alfthan, und der Bibliothckassistent GnmmeruS unter Gendarmeriebewachung nach Petersburg überführt.