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:rr. Jahr,. DonnerStlig, den 22. Mai 1879 " u Bekanntmach u n a. Nachdem dem Gutsbesitzer Herrn Franz Nitzsche in Weida aus dem am Canitzer Wege bei Werda gelegenem Teiche seit deifi Jqhre„t8^tz„ wiederholt Karpfen gestohlen worden, sind im Laufe des Monats April 1879 die in diesem Teiche befindlichen etwa zweipfündigcn Karpfen mittelst, inderr Teich geworfener und jedenfalls giftiger Pillen getödtet worden. .. ' . . Zur Ermittelung des Thäters wird dies unter dem Bemerken hierdurch bekannt gemacht, daß Herr Nitzschc Demjenigen, welcher den Thätxpzur Anzeige bringt, so daß eine Bestrafung erfolgen kann, eine Belohnung von ! Fünfzig Mark zugesichert hat. ' Riesa, den 17. Mai 1879. KönigttcheS GerichtSasNt. Bekanntmachung. Unter Verweisung auf die vom Königlichen Ministerium des Innern unterm 14. dieses Monats erlassene Verordnung werden die Herren Bürger-' meister zu Mügeln und Strehla, sowie die Herren Gemeindevorständc im Bezirke der unterzeichneten Amtshauptmannschaft hierdurch noch besonders aufge- fordert, im Laufe des Monats Juni dieses Jahres eine Revision der Wahllisten für die Landtagswahle» vorzunehmen und sofort im Aufauge des genannten Monats die in 8 11 der Ausführungsverordnung zu dem Wahlgesetze vom 4. December 1868 (Gesetz- und Verordnungsblatt, Seiten 1378) vorgcschriebene Bekanntmachung zu erlassen. - -v > . t Gleichzeitig wird auf die Bestimmungen unter I 1, 2 und 3 des Gesetzes vom 2. August 1878 (Seite 211 des Gesetz- und Verordnüngs-BlatteS)/ einige durch die Reform der direkten Steuern bedingte Abänderungen gesetzlicher Vorschriften betreffend, aufmerksam gemacht. ., > > > m > Oschatz, am 20, Mai 1879. Die Königliche Amtshauptmannschaft. ' ' v. Metzsch. Httm. Coucurseröfsuung. Zu dem Vermögen des Schneidermeisters Friedrich August Lämmel in Gröba ist auf die von Lämmes erstattete Anzeige seiner Zahlungs-. Unfähigkeit vom unterzeichneten Gerichtsamte der Concursprvceß eröffnet worden. ... Es werden daher alle Diejenigen, welche Ansprüche an dieses Schuldenwesen als Concursgläubiger erheben wollen, hiermit aufgefordert, bei ^Ver meidung der Ausschließung von demselben , . i ,, bis zum SV. Mai 187« ihre Forderungen nebst den Ansprüchen auf bevorzugte Befriedigung unter Anführung der begründenden Thatsachen bei dem unterzeichneten Gerichtsamte, anzumelden und binnen der gesetzlichen Frist mit dem bestellten Rechtsvertreter, nach Befinden mit einzelnen Gläubigern rechtlich zu verfahren, hiernächst aber am II. Juli 187V Vormittags 10 Uhr an hiesiger Gerichtsstelle zur Verhandlung über den Bestand der Masse und die Gebahrung mit derselben, zur Prüfung und Anerkennung, der streitigen Forderungen und Ansprüche auf bevorzugte Befriedigung, sowie zur Gütepflegung zu erscheinen und zwar unter der'Verwarttuim, daß Diejenigen^ welche in diesem Termine ausbleiben oder eine von Seiten des Gerichts von ihnen verlangte Erklärung nicht abgeben, Alles, was übör FeMellung der MaM und über Gebahrung mit derselben, sowie über Anerkennung der angcmeldeten Forderungen und Ansprüche auf bevorzugte Befriedigung oder über'Mete , den,' Concurs betreffende Fragen verhandelt und beschlossen werden wird, gegen sich ebenso gelten zu lassen haben, als ob sie an den VerhartdluWn Thekl genonmtett und den gefaßten Beschlüssen zugestimmt hätten. , Für den Fäh, daß sich das weitere Verfahren durch Abschluß eines Vergleiches nicht erledigen sollte, ist " -' der S. September 187S ' Vormittags 12 Uhr, ' als Termin für Eröffnung eines Ordnungserkenntnisses anberaumt worden. ' . Auswärtige Betheiligte haben bei 15 Mark —. Strafe zur Annahme künftiger Zufcrtigungcn Bevollmächtigte am hiesigen Otte zü bestellen. Riesa, am 28. April 1879. Das Königliche Gerichtsamt. —. - Scheuffler. Da die Anregungen, welche die unterzeichnete Königliche Amtshauptmannschaft in den letzten zwei Jahren zu ^Vertilgung der Feldmäuse den Gemeinde vorständen und Grundstücksbesitzern gegeben hat, zeither erfolglos gewesen und nur von einzelnen Grundstücksbesitzern, welche besonders heimgesucht gewesen» dergleichen Maßregeln ergriffen worden sind, so sieht sich die Amtshauptmannschaft nach Gehör des Bezirksausschusses Folgendes zu verfügen veranlaßt: Sämmtliche Gemeinden hiesigen Verwaltungsbezirks haben zu gemeinschaftlicher Ergreifung von Maßregeln zu Vertilgung der Feldmäuse Verbände zu bilden. Die Besitzer der Rittergüter und exemten Grundstücke haben sich den Gemeinden, zu deren Fluren sie gehören, anzuschließen. , z Jeder Verband hat durch die Vorstände der dazu gehörigen Gemeinden und Rittergutsbesitzer einen Vorsitzenden zu erwählen, der die Vertilgungs maßregeln zu leite» und die Zeit, zu welcher sie stattfinden sollen, zu bestimmen, auch die Ausführung zu überwachen hat. Wenn Grundstücksbesitzer die angeordneten Maßregeln nicht ausführen, so sind diese aus ihre Kosten durch den Verband zur Ausführung zu bringen und werde,! die Säumigen noch überdieß mit einer Geldstrafe bis zu 60 Mark belegt. Kein Grundstücksbesitzer ist behindert, noch außer der bestimmten Zeit ihm zweckdienlich erscheinende Vertilgungsmaßregcln zu ergreifen. Die Verbände haben sich mit den betreffenden Chaussee- und Eisenbahnverwaltungen zum Behufe des Anschlusses an die von ihnen ergriffenen Maß-' regeln in Vernehmung zu setzen. Die Wahl der-Vertilguugsmittel wird den einzelnen Verbänden freigestellt. Die Verbandsvorsteher haben sich zu möglichst gleichzeitiger Durchführung der ergriffenen Maßregeln unter einander zu vernehmen. Die Bildung der Verbände und die Wahl der Vorsitzenden ist der unterzeichneten Amtshauptmannschaft bis zum I August dies. Js. anzuzeigen. Die zu ergreifenden Vertilgungsmaßregeln sind der Amtshauptmannschaft seiner Zeit ebenfalls zur Anzeige zu bringen. Der Landesrulturrath wird um Mittheilung von Abzügen des in Nr. 10, il und 12 der sächsischen Landwirthschaftlichen Zeitschrift befindlichen Aussatzes: „zur Vertilgung der Feldmäuse" ersucht und werden dieselben den Verbänden nach erfolgter Anzeige der Vorsitzenden übersendet werden. Die Bürgermeister der Städte Großenhain, Riesa und Radeburg werden ersucht, auch ihrerseits die nöthigen Maßregeln zu ergreifen, nach Befinden mit den angrenzenden Landgemeinden in Verband zu trete». ' Großenhain, am 19. Mai 1879. Die Königliche Amtshauptmannschaft. Pechmann. Eidebiall und Anzeiger. Amtsblatt -er Lonigl. Ämtshanptmailnlchaft Großenhain, -er Lönigl. GerichtsSmter Kiesa «ad Strehla, sowie des Sta-traths rn Niela u nd des Ltadtgemeind eraths M Strehla. Druck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. Für die Redaction verantwortlich: T. Langer in Riesa. Mss - I ' " , - ii'I—ssSSStSWWMM lsricleint in Riesa wöchentlich dreimal: Dienstag, Donnerstag und Sonnabend. — Abonnememspreis vierteljährlich I MarktsPig. — Bestellungen nehmen allettiiftrl. Poft-Mftaltew die LHeditionen in Riesa und Strrbla (E. Schön), in Stauchitz Herr Bruno Dörfel, sowie alle Boten emgegen.' - Inserate, welche oei dem auSgrbreitet.'n Leserkreise eine wirksame Berösfeiil> chniig finde», erbitten wir uns bis Tags vorher Ponmik.rg; >0 Nyr.