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Serugrgtdvbn «--WLNiL«"-' dun«. o«t«n nilNonüre ertötet, erkalten l»< an Wonientaoen. «ie Sonn oder Seiertaae tolaen. kellauraadcu adenk« und dkru«'^^^'Ort°.na,- «tliinaen nnr mit deutliaier Ouellenanaade I.Dreod Nackr") „tqtNa. . Nallitwaltike n v Iar. antdruikk klewen uubcruanchttM: unvenanste Mmn>,luvte werden «tibt au» nÄl auf >» rtvel «a autbewakrt. relearanim.Sldrelle: een »r««de«. »qriietltlW«. «L v« Uollioler»nten 8r. äes vor» SneUsoa. 8vk»lL«l»«4vi», IL»Ic»a», IZvssvrLs. Linrolvsrlmuk I»n««,le». ^Itmarlct 2. Haupl- Geschäftsstelle: Martenstr. S8. Ureigen, carif. Innakme von >»tll»dleutt,eit die »achmtltaoS 3 Ukr, Sv>»t- und »cletlaor »ur Marienstroke A von n bis V,i Ulir Die r lvaltiae Grttnd- reile tca. s Silben» sc> Vla . An- kündiaungen aul der Pnvalieite Zeile » Pto.: tue LipaltiaeÄeile als,El»- aeiandt" oder aut Tertleite bo Piz. In Nummern nach Soun und »eier- lasen I de« swaNiee Grnndreilm Sch -o bet m »iid ec> Bl?, nach be- ionderem ?ari>. ?<>iswartioe Aul- träge nur gegen Voransdetakuin«. Bclegblätler werden uut tüDlg.. berechnet. gernlprechanichlud: «mt I Sir. 11 und Nr. 208«. vklL Loodsü auk ÜL8 virü biUixsi' mit ,.k«tttl08 Väi'messmml«!' (voutsekeit kejedspntOUl.) Vorbt>ui>»Lu. 6. 8. 8l0d1sr, XlONlvUi-Ilt«r-1''udrlIr, ^MLUenk-krudW Iv. « » I'Vlil,pixzcb«?r I, Xo. 4098. s<Ol_.p«^OS8. >_>_L G kK O OO t-v Lk>lL »^k.v/XIl.l.L «302 >94« 8^»nv«rr^ - trrr? (Ä sbsLtz - Sonrsiaq^r r» ei,^ !7 >>b^E«^oev l. 1Ü6I. ^l^kkrn«!4^t/r.16, cktin Noaki. ^ kllllitlli mit HiielMLlMl'lli'ölniiiiW livlrnttst. stnäen Iloilun^ oster rveuant- lieliv Lr88Si unN i^.rss I-siäeus clurob 'Lmxen ävs nvuon vorbsossrton kiupportvr Kornetts, vvledss von FBnrI Vonasoknok- V LtadUssomvat SttMKStl'. N Iier zestsllt virst. Nv 1 i§tit«a«I- 3c>ll Hüssener. Reise des Königs. Volts- u. Jngendspiele, Sanitütskolonnen, Wcrkmcistcrvcrcln, VST» K^«» Vylkükt. Gerichtsverhandlungen. Festspiele in Düsseldorf. Lvtterielisle. Mutmaßl. Witternno ttüsil, veränderlich Mittwoch, 8. Juli 1903. Ur Hit Talle- Vj> NM. Die geehrten Leser der „Dresdner Nachrichten", welche unser Blatt durch die hiesige Geschäftsstelle beziehe» und dessen Nachsendung nach de» 8»r»mi«-r-ch>ikeii1IiaI<^ortei> wünschen, wollen der nnlerzeichnctcn Geschäftsstelle rechtzeitig darüber Mitteilung zugehen lasse», damit die Neberweisung bezw. Wcilersendung durch die Kaiser! Post pünktlich erfolgen kann. Dem llcbetwcijuiigsantragc ist deutliche Namens», Orts- und Wolmungsangabc dcizusügcn auch »st die iin Deutschen Reichspostgcbiete — Oesterreich berechnet noch besondere Gebühren — crsordcrlichc Ueberweisungsgebühr von 1 Mk. für ein Kalender-Vierteljahr, 40 Ps. für I Monat nebst etwa »och zu entrichtender Bczugsgcbiihr vor der Abreise an uns cinzu schicken. Für lleberweisungen, welche inmitten cincs Mvnals beginne» und im Lause des nächstfolgenden Monats ablaufcn, sind die Uebcr- lvcisnngSgcbnhrcn für 2 Monate -- 80 Pf. zu entrichten. Die Ueber- toeisungcn verstehen sich postlagernd, können im Deutschen Rcichspost- gcbiete aber auch mit Zustellung des Blattes bis in die Wohnung beantragt werden; das Bestellgeld von je 14 Ps. für den Monat würde dann gleichfalls vorher an nnS mit zu zahlen sei». Für diejenigen, welche die „Dresdner Nachrichten" täglich aus Reisen zu lesen wünschen, aber ihren Aufenthaltsort häufig wechseln, sind besondere Reise-Kreuzbandsendungen eingerichtet und beträgt die Gebühr hierfür bei täglicher Versendung nach jedem Orte im Deutschen Reiche und Oesterreich-Ungarn (bis zu 100 Gramm) monatlich 2 Mk. 8V Vs., nach den Ländern des Weltpostvereins monatlich 4 Mk. SO Pf. Die Leser, welche die „Dresdner Nachrichten" durch die Post empfangen, »volle» dagegen sich in gleicher Angelegenl>cit nur an das Postamt ihres Wohnortes wenden, bei welchem ihre lausende Bestellung crsolgt ist. lleberweisungen innerhalb des Deutschen NcichSpost gebiclcS werden seitens der Postämter gegen eine Gebühr von 50 Pf., im Verkehr mit Oesterreich und fremden Ländern gegen eine solche von 1 Mk. auSgcsührt, StsWMe in LMill MMt»' " Marienstrahe 38. La» Ende de» Falles Hüffener. Her Fall Hüssener schließt mit emem Akte der Militär- justiz, der überall da in Deutschland, wo man nicht gewillt ist, veralteten, auf die Dauer lebensunfähigen mtlitärischen Auf- fafsungen und Ehrbegriffen zu huldigen und sie krampfhaft auf- recht zu erhalten, gelinde ausgedrückt, ein Befremden Hervor rufen muß, wie es in einem höheren Grade überhaupt nicht denkbar ist. Groß und nachhaltig war daS Aufsehen, das vor einem Bierteljahre die Essener Bluttat erregte: 'allenthalben herrscht« das Gefühl des Entsetzens und des Abschmis, -und wohl niemand im Deutschen Reiche, außer "ielleicht dem Ange klagten selber, hätte es damals für möglich gehalten, daß der Fall Hüffener zu dem AuSgange gelangen könnte, den er mit dem Urteilsspruche vor dem Marine-Oberkriegsgericht in Kiel soeben gefunden bat. Dieser AuSgang löst Gefühle aus. die daS schroffste (Gegenteil von dem einschliehen, was man unter Genugtuung und Sühne zu begreifen pflegt. Der Eindruck, den das Endurteil erzeugt, kann an Stärke nicht überboten werden. „Ungeheuer lich" nannte im Reichstage bei der Besprechung des Falles Hüffener der Staatssekretär der Marine die greuliche Tat; man müßte abermals zu diesem selben Ausdrucke greifen, wenn man versuchen wollte, einigermaßen den Abschluß zu kennzeichnen, den die Kieler Oberkriegsrichter der Angelegenheit gegeben haben. Der müirärgerichtlichen Weisheit letzter Schluß lautet: Mit zwei Jahren Festungshaft wird ein Lffiziersaspirant bestraft, der «ine» «Getrunkenen, fliehenden Soldaten, der ihn nicht gegrüßt hat, well er ihn nicht gesehen, hinterrücks mit einem Dolch« ersticht, mit einem Dolche, den er sich eigens zu dem Zwecke hat schärfen lassen, um «inen blutigen Beweis seiner militärischen Schneidigkeit erbringen zu können. Das Urteil der zweiten Instanz hat offenbar derjenigen Auffassung so weit wie nur irgend möglich Rechnung getragen, die der Angeklagte selber ver tritt. Dieser bat in einem Briefe, den er an seine Mutter aus dem Gefängnisse geschrieben, die feste Zuversicht auSgesprochm, daß er freigesprochen werden müsse. „Ich werde." heißt es dort, „sicherlich freigesprochen, auf das Gerede ungebildeter Leute braucht man doch nichts zu geben." An einer anderen Stelle sagt er: „Ich werde mit vollem Freimut vor meine Richter treten und meine Freisprechung verlangen." Hüssener ist der festen Ueberzeugung, daß er nichts anderes als seine Pflicht ge- tan, daß, wenn er seine künftige OffizierSehre wahren und retten wollte, er den angetrunkenen fliehenden Kanonier von hinten her mit seinem Dolche niederstechen mußte. Unter Anrufung Gotte» de» Allmächtigen und Jesu Christi de» Erlöser» versichert er seiner Mutter, daß er das „frohe" Bewußtsein habe, sein- Ehre unverletzt erhalten zu haben. „Es ist traurig." ruft er entrüstet aus. „daß man «inen Offiziersafpiranten einsprrrt. der nur seine Pflicht getan hat." Ganz im Nahmen dieser in dem genannten Briefe niedergelegten Ansichten hat sich der Angeklagte in Kiel in der Vernehmung vor der ersten wie vor der zweiten Instanz geäußert. Der Vertreter der Anklage richtete vorgestern an ihn die Frage: „Hielten Sie sich zu dem Vorgehen ver pflichtet vom Standpunkte der militärischen Bernsspslicht oder glaubten Sie es Ihrer Standesehre schuldig zu sein, etwa wie ein Duellant, der weiß, daß er sich strafbar macht, aber glaubt, seiner Ehre wegen nicht anders handeln zu können?" Darauf ei- widcrte der Angeklagte: „Ich war davon durchdrungen, ganz und gar aus militärischer Pflicht zu handeln, und habe an die Möglichkeit, gegen ein Gesetz zu verstoßen, gar nicht ge dacht." Auf die weitere Frage des Anklagevertreters, weshalb der Angeklagte immer davon spreche^ daß seine Ehre engagiert war, erklärte Hüssener: „Ich meine, daß die Ehre in diesem Falle ganz zusammenfällt mit der Dienstpflicht. Ich crsüllte eine Dienst pflicht, indem ich mir Gehorsam zu verschaffen suchte. Tie Ehren pflicht ist damit eng verbunden. Wenn ich nicht den Mqnn sest- halten konnte, nachdem ich geschlagen war, hatte ich unbedingt die Entlassung zu erwarten. DaS ist ja auch nicht anders möglich, das erfordert die Disziplin. Sonst hätte der Soldat, wenn er bei einer anderen Gelegenheit mir gegenüber gestanden hätte, sich sagen können: diesen Vorgesetzten habe ich ja verhauen." So festgewurzelt ist dieser militärische Pflicht- und Ehren- bcgriff Hüsseners in ihm, so sehr gleichsam zu Fleisch und Blut geworden in ihm, daß eine Spur von wirklichem Schuldbewnßtsein oder ehrlichem Renegefühl nicht zu entdecken ist, weder in seinem Verhalten unmittelbar nach der Bluttat, noch während der Unter- suchungshaft, noch vor dem Kriegsgericht erster und zweiter Instanz. Nachdem er den Kanonier Hartmann in Essen nieder- gestochen, bietet er auf der dortigen Polizeiwache Zigaretten an, raucht selbst eine und unterhält sich mit einem anwesenden Unter osfizier über die verschiedenen Achselklappen. In dem angeführten Brief an seine Mutter konstatiert er. daß sein Schnurrbart im Gefängnisse wieder sproßt und sein Aussehen ein blühendes sei. In der vorgestrigen Gerichtsverhandlung bemerkte er über sein Betragen auf der Wache in Essen in der Nacht der Tat: „Ich war äußerlich ruhig, aber innerlich ist man doch etwas aufgeregt, wenn man weiß, das; man einen Menschen verletzt hat." Etwas auf geregt! Aber diese Art Aufregung hat sehr bald der völligen Be ruhigung Platz gemacht, die das Bewußtsein, pflichtgemäß und ehrenhast gehandelt zu haben, verleiht. Hüssener war überzeugt, und nach dem endgültigen Urteilsspruche wird er cs wohl erst recht sein, daß seine Auffassung von militärischer Pflicht und Offi- zierschre die naturgemäße sei und einen Widerspruch gar nicht erfahren könne. Der Offizier vom Essener Bezirkskommando, der die erste Untersuchung führte, sagte ihm, die Hand drückend: „Sie haben im Gefühle der Pflicht gehandelt. Seien Sie ganz ruhig!" Das Endurteil bedeutet die Sanktionienmg des Hüssenerschen Pflicht, und Ehrbegriffs. Von Hüssener könnte es begrüßt wer den als die Erfüllung der ursprünglich im Momente der Bluttat gehegten Erwartung, daß seine auS strengstem Pflichtgefühl und schneidigster OffizierSehre entsprungene Handlung nicht sowohl eine Bestrafung, als vielmehr eine Auszeichnung verdiene. Das Fiihruygsattest, da» dem Angeklagten auf dem Schul- chiff „Moltke" ausgestellt worden ist, lautet«: „Unbestimm ter Charakter. Eingebildet, Augendiener, im Umgang mit seinen Kameraden affektiert, ini privaten Umgang wenig wählerisch. Wenn er diese Fehler ablegt, als Seeoffizier geeignet." Bei der Geistesverfassung Hüsseners könnte man sich kaum wun dern, wenn er sich nunmehr, nach dem letztinstanzlichen Urteile, für ganz besonders qualifiziert zum Seeoffizier ansicht. Die Strafe, die ihn trifft, zwei Jahre und sieben Tage Festungshaft, hat für ihn und seine Kameraden den Charakter einer Ehren- trafe, die seiner Vergangenheit nicht den geringsten Makel aufdrückt und seine Offizierskarrierc nicht ein für allemal abschließt. Ja, uum könnte es einem Hüssener sogar nicht verargen, wenn er sich jrtzt für prämiiert hält. Seinen Offiziersehrbegriff hat er so wirkungsvoll für sich in Anspruch zu nehmen gewußt, daß ihm daS Marine-Oberkriegsgericht unbedingt Glauben schenkte, als er im Widerspruch zu den Bewcisergebnissen der ersten Instanz behauptete, der Kanonier Hartmann habe einen Stoß nach ihm geführt. DaS Gericht gelangte daher vorgestern zu der Ansicht, daß der Angeklagte, als Hartmann den Stoß gab und ich zur Flucht wandte, berechtigt war, die Waffe zu ziehen und zu gebrauchen. Der Ankläger war dagegen der Meinung, daß sie Beweisaufnahme diesmal noch viel ungünstiger für Hüssener ausgefallen ist, als das erste Mal; cs sei positiv erwiesen, daß Hartmann keinen tätlichen Angriff gegen ihn gerichtet hat. Die Tat Hüsseners grenze hart an Totschlag. Der Ankläger gelangte zu dem Antrag«, auf sechs Jahre Zuchthaus und Aus stoßung auS der Marine zu erkennen. Derselbe Antrag war in erster Instanz gestellt worden, di« aber unter Annahme eine» milderen Falle» sich mit der Verurteilung zu 4 Jahren Gefängnis und Degradation begnügt hatte. Die zweite Instanz hat einen noch milderen Fall angenommen, als die erste: sie hat, um nicht aus Degradation erkennen zu müssen, von Lefängnisstrafe abgesehen. Nach der Ansicht de» Kieler Marine- Oberkriegsgerichts liegen die Umstände für den Angeklagten „s c h r mild c". Dieses Prädikat „lehr milde" überwog bei der Besprechung des Urteils der ersten Instanz, obwohl diese doch immerhin noch auf Degradierung erkannt hatte. Das öffentliche RechtSbewußt- sein, wie es im deutschen Volke obwaltet, konnte es als eine an gemessene Sühne nnr empsinden, wenn der Richterspruch die Blut tat durch Zuchthaus und Ausstoßung aus der Marine acbrand markt hätte. Tas Mißverhältnis, das nunmehr zwischen der Strafbemessung und der „ungeheuerlichen" Tat besteht, ist so kraß geworden, daß für Las allgemeine sittliche Volkscmpsinden das Urteil der letzten Instanz einer völligen Freisprechung, wie sie Hüssener ja selbst erwartet hat, glcichkowint. Zwischcn bürpcrlichcr Ehre und Ofsiziersehrc von der Hüssenerschen Art starrt eine tiefe Kluft. Der Angeklagte erhielt »ach der Urteilsverkündung von verschiedenen Offizieren Glückwünsche: das ist ein bedenkliches Symptom, daß der Geist eines Hüssener wenn nicht d^r herrschende in unserem System des Militarismus, so doch darin stark vertreten ist. Daß in dem vorliegenden Falle den» Rechts- bewußlsein weitester Bolkskreise jede Genugtuung versagt bleibt, muß bedenkliche Folgen zeitigen. Wäre das Urteil des Oberkriegs- gerichts vor dem 16. Juni, vor der Hanptwahl, gefällt worden, so wäre es die Sozialdemokratie gewesen, die sich dazu Halle Glück wünschen können: so wären an jenem Tage vielleicht noch eine halbe Million sozialdemokratischer Stimmzettel mehr abgegeben worden, nicht als Zeugnis für die Wahrheit und den Erfolg der sozialdcmo kratischen Lehren, sondern als Protest gegen einen -Militarismus, der Teutschland auf dieselbe schiefe Ebene wie die sozialrevolutionäre Propaganda hinabdrängt. z z Neueste Drahtmeldungen vom 7 Juli. Erkrankung des Papstes. R o m. Tas Bulletin über das Befinden des P a p stes von 2 Uhr nachmittags lautet: „Ter in die Brust des Papstes iiusgesührte Probestich ergab eine scrohämatischc Flüssigkeit. Man schritt darauf zum Bruststich sThorakocentescj, durch den etwa 600 Gramm Flüssigkeit entleert wurden. Eine rasche Untersuchung nach der Operation ergab einiges Schlcimrascheln in der zuerst ergriffe nen Lungengegenb. Der Papst ertrug die Operation gut, seine Stimmung ist gehoben, und der Allgemciiiznstcind scheint ctmqs ge- krästigt. Gegenwärtig ruht der Papst. Lapponi. Mazzom." — Der „Voce de la Verita" zufolge haben heute morgen acht Kar- dinäle, sowie Fürst Massimo den Pavst besucht. — Nach dem „Giornale d'Jtnlia" war der Zustand des Papstes gestern abend gegen 10 Mr sehr ernst. Als seine Neffen bei ihm eintraten, atmete der Papst mühsam und konnte »ur sagen: „Meine Lieben", wobei ihm die Tränen in die Augen traten. Um halb 6 Uhr morgens reichte Monsignore Mazzvlini dem Papste die heilige Eucharistie. Ter Papst ließ die Personen seines Dienstes rufen und sagte: „Ich fühle den Augenblick nahe, Euch Lebewostl zu. sagen!" Darauf erteilte er ihnen seinen Segen. Später fühlte' der Papst sich besser, was gegen Morgen bei solchen Krankheiten gewöhnlich, und in diesem Falle auch der Zuführung von -Sauer stoff zu danken ist. Rom. „Giornale d'Jtalia" meldet, d>e Arbeit unter den als Papabili genannten Kardinälen habe begonnen. In der ver- lich werde mitgeteilt werden: man habe ihr geantwortet, das werde toahrscheinlich nicht geschehen. — Der vatikanische Korrespondent der „Gazctta di Venezia" habe bei Dr. Mazzoni Erkundigung eingezogen, der ihm sagte, man dürfe sich keine Illusionen mehr machen. Uebrigens habe er, Mazzoni, gewollt daß die katholische Welt über den Zustand des Papstes nicht im Unklaren bleibe. Im Verein mit Lapponi habe er einen Krankheitsbcricht versaßt, den sie Rampolla gebracht hätten. Dieser habe an eine ernste Krank heit des Papstes nicht geglaubt. Rampolla habe vermeiden wolle», die Katholiken zu beunruhigen. Es scheine, bemerkte der Korrespondent, daß Tr. Mazzoni seine ganze Autorität habe an wenden müssen, um zu erreichen, daß die Krankheitsbcrichte auch der Presse gegeben werden. — Der „Tribuna" zufolge würden im Konklave zwei Strömungen zu Tage treten, die eine für Gottl„ die andere sür Rampolla. Auch Scrastno, Vanutelli, di Pietr» und Capccclatro hätte» Anhänger. — „Giornale d'Jtalia" meldet, die von Professor Mazzoni nach dem Probcstich ausgeführtc Operation sei der letzte Versuch, das Leben des Papiles zu ver- verständlich zu machen. Das Bewußstein sei vollständig klar. Papst kenne den Ernst seines Zustandes. , ^ . . Rom. Aus Rampollas Kanzlei werden täglich zweimal direkte Depeschen an den Kaiser.Wilhelm gesandt. R o ni. Die „Tribuna" meldet: Heute Morgen prüfte der Mlnlsterrat die Frage, die Reise des Königs infolge der Erkrankung des Papstes austuschieben. Ein Beschluß wurde nicht gesoßt, denn man würde sich natürlich auch mit der französischen, Regierung ins Einvernehmen setzen muffen, auch die Meinung des Königs, dem dir Frage unterbreitet wird, wird zu hören sein. Die „Capitale" bemerkt: Die Aufschiebung deS Bestiches kann angebracht erscheinen, nicht weil der König während des Konklaves in Rom sein müßte, wobei seine Gegenwart nicht nötig ist, sondern weil es nicht angemessen sein würde, daß der König an Festlich keiten tcilnehme zu einer Zeit, da der Tod deS Papstes zahlreiche Losoncn in Italien uird Frankreich in Trauer versetzen würde. , Berlin. lPriv.-Tel.) Nach noch der Bestätigung bedürfen den Pekinger Meldungen treffen die Gesandtschaften ober» mal» Vorbereitungen für etwaige Zwischenfälle. ES werden Bor» Me in den Gesandtschaften ongehäuft, die beinah« armierte»