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»tz, Gemeinde«, zu der nach 8 2» -es Gesetzes über die LaudeS-Brandversicherungsanstalt in jedem Falle die Ge nehmigung -es Ministeriums des Innern nötig ist. nur eine »an» ausnahmsweise sei» könne. Im übrigen wurde festgestellt, daß augenblicklich Geld zur Ausleihung nicht vorhanden ist und keinesfalls etwa Wertpapiere verankert werden sollen, um Darlehne zu gewahren. — Anker anderen Gegenständen kam in der Sitzung auch noch eine gröbere Anzahl von B a u u n t e r st ü tz » n g c n im Sinne von tz 5« des Gesetzes über dir Landes-Vrandversichcrungs- anstatt zur Erledigung, auf die insgesamt ein Betrag von 8ÜS6U Mark gewährt wurde. — KAr das Gordon-Bennett-Stenne«. dieses glühte internationale Rennen der Lüfte, das in diesem Jahre in Frankreich von Paris aus bestritten wird, rüstet man sich — trotz der gespannten politischen Lage — allseitig zum friedlichen Wettkampf. Sv hat der französische Luftfahrcr Rens Rumpelmayer eine Traintngfahrt über 2100 Kilo meter auSgeführt und damit den Weltrekord des Franzosen Bienatmü vom letzten Goido»«Bennett-Renne» um 200 Kilometer überbvten. Der Königlich Sächsische Beretu für Luftfahrt, dem die Vorbereitungen für die deutsche» Teilnehmer übertragen wurde», beginnt jetzt schon seine Vorarbeiten, um das aeronautische Ereignis, daS am Sonntag den 27. April, nachmittags 4 Uhr, auf dem Füllplatz der Radrennbahn u» Dresden-Reick stattsindet, zu einem wohlgelungeneu auszugestalten. — Auszeichnung von Arbeitern. Der Strohhutuäherin Frau Emma Emilie verw. Schmaler geb. Koch, bei der Firma Gebe. Köckritz, Stroh- und Filzhntfabrik hier, sowie dem Maschinenbauer Alwin Eamillv Mener, dem Schlosser Karl Böhme nnd dem Zimmermann Karl Her mann Ferdinand Lense rth, sämtlich bei der Firma Clemens Müller, G. m. b. H. hier, wurde in Anerkennung ihrer den genannten Firmen seit länger als drcihig Fahren treu geleisteten Dienste das tragbare Ehrenzeichen für Trcuc in der Arbeit verliehe». Städtische E h r c n z e u g n i s s c erhielten als Anerkennung für länger als 25 Fahre in einer Arbeitsstelle treu geleistete Dienste von der Stadtverwaltung verliehen: der Vor arbeiter Hermann Moritz Wachtel, bei der Firma Os wald Dreher, Nutzhulzhandlnng, Fnh. E. Oswald Dreher, hier: der Rutscher Karl Gustav N c n m ann . bei der Firma Zeppernick u. Hartz hier,- der Pvrzellanmaler Friedrich Robert Haustein, bei dem Porzcllanmnlerei-Fnhabcr Richard Klemm hier: der Rohrleger Theodor Oswald Hardtmann in Riederpesterwitz, bei dem Betriebsamte der städtischen Gas-, Wasser- nnd Elektrizitätswerke, nnd der Lacticrcrgehilfe Ernst Emil Eismann in Neu- nimptsch, bei dem Lackiercrmeister Osear Böhme hier. — Der Zentral-Arbcitonachwcis ist vom l. April von früh l48 bis 1 Uhr und nachmittags von C.-1 bis 0 Uhr ge öffnet. Telephonische Bestellungen werden aber auch während der Mittagspause angenommen. — Das Völkerschlachtdcnkmal bei Leipzig. Das Niesenmal der deutschen Freiheit, das Leipziger Völkcr- schlachtöenkmal, das seiner feierlichen Einweihung am t8. Oktober d. F. cntgcgengeht. wird in wahrhaft giganti schen Ausmessungen der Rachwelt Kunde geben von dem blutigen Ringen der Völker gegen Napoleons Gewalt herrschaft und von wiedercrstandener deutscher Macht und Herrlichkeit. Dieses Denkmal ist das grükte Dent in a l ü e r W e l t. Es überragt mit seinen Ol Metern das bisher grösste Denkmal, die von den Franzosen Amerika geschenkte Frciheitsstatne am Eingang des Newnorker Hafens, um kl Meter. 12'/- Tausend Kubikmeter Granit lim Gewichte von mehr denn kl- Millionen Zentner, ans den Bcnchaer Steinbriichen in der Nähe Leipzigs nnd 100 000 Kubikmeter Zemeiltstampfbetvil sind in das Tenl- mal eingebaut. Das Ganze hat ein Gewicht von >0 Millionen Zentner oder 1 Milliarde Psnnd. Das Gerüst, das während des Baues rings um diesen ausgcfübrt war. hat eine Lcihsumme von MO 000 Mark gekostet, seine ein zelnen Balken aneinandergclegt würden eine Strecke von Leipzig bis BreSlan, d. h. etwa 375 Kilometer, bedecken. An Erdbewegungen hat der DenkmalSban etwa I Million Kubikmeter erfordert. Das ganze Tenkmalsgelände hat eine Längcnansdehnnng von einem halbe», eine Aus dehnung in die Breite von einem viertel Kilometer. An Höhe kommt dem Völkerschlachtdcnkmale von deutschen Denkmälern das auf dem Kysshünser errichtete mit 05 Metern am nächsten, sein Rauminhalt ist aber 10 mal kleiner als der des Leipziger Males. Das Denkmal ans dem Nieüerwaldc ist nur 38.0 Meter hoch. Die Gesamt- kostcn deS Denkmals werden sich ans etwa 0 Millionen Mark belaufen, die der Deutsche Patrivtenbnnd unter seinem hochverdienten ersten Vorsitzenden Kammerrat Clemens Thicmc in zwanzigjähriger mühevoller Arbeit znsammengcbracht hat. — Riesenhaft wie diese Bahlen sind auch die Make des figürlichen Schmuckes des Denkmals: die untere Vorderseite ziert ein Relief, das de» deutsche» Rampfschntzcngel St. Michael ans dem Schlachtselde im Augenblicke des Sieges darstellt: cs hat die Höhe von 25 Metern nnd eine Breite von 60 Metern. Die Figur dcü Erzengels allein mikt II Meter, die zwei Adler zu seinen Seiten klaftern mit je 7 Meter Flügclbrcite. Die Bnch- stabcnhöhe des altdeutschen Wahlspruches „Gott mit unü" über dem Relief ist 1,80 Meter. Das in Pnramidenform sich ausbanende Denkmal enthält im Fnnern eine Kuppel halle von 08 Meter Höhe, in der ein ganz ansehn licher Kirchturm Platz fände. Durch zweimalige Unter brechung der Decke ist die Halle in drei Teile gegliedert, eine Krnvta. eine Ruhmcshalle und einen Oberbau. Fn der Krypta find 8 Pfeiler eingebaut, die in 5'/- Meter hohen Schicksalsmaskcn endigen, an jedem Pfeiler stehen je 2 Krieger von je 3^ Meter Höhe: in der RuhmeShaüc sitzen vier allegorische K v l o s s a l s i g u r c n von 9,60 Meter Höhe, welche die Opfersrendigkeit, die Tapscr- keit, die Glaubensstärke nnd die deutsche Vvlkskraft ü„r- stcllcn. Der Kops jeder dieser Figuren ist durchschnittlich 1,65 Meter gross, die Schullerbreite mikt 1 Meter, ein Mittel finger 1,10 Meter, die Fils,länge 2,25 Meter und die Fug- breite l,25 Meter. Die „Tapferkeit" mikt von der Ferse bis zum Knie 1 Meter: zwei sehr grobe Männer auf- cinanderstehcnd würden also erst an das Knie hcraurcichen. Alle vier Figuren kosteten zusammen etwa 360 000 Mark. Zn jeder Figur waren über 5000 Beutner Granit <100 Kubik meters erforderlich. An den 4 Figuren allein wurde über 3 Fahre gearbeitet. — Fm oberen Teile der Rnhmeshalle reiten 321 gleichgcbttdcte Retlerfignrcn in il Reihen über einander um die Knppelwölbuiig herum. Sic sind der einzige Schmuck des Denkmals, der in Beton gebildet ist. — Am Oberbau des Denkmals stehen allsten 12 Krieger- gestalien von je 12 Meter Höhe, jeder dieser „Wächter der Freiheit" wiegt über >000 Zentner, ein Fnst etwa 50 Beniner, jeder Kopf ist 1,60 Meter hoch. De» Abschluss des Ganzen bildet eine gigantische, a»s 120 Werkstücken liergcstelttc, quadratische Deckplatte van 10,60 Meier Seitenlange und 3,00 Meter Höhe. Fn diesen imposanten Masten, die sonst nur von den Pyramiden des Altertums und den Bauten orientalischer Herrscher erreicht werde», wird das deutsche Ruhmcsmal auf dem blutgetränkten Gefilde der Leipziger Völkerschlacht ans Jahrtausende unseren Enkeln von der Wiedergeburt des deutschen Volkes zeugen. — Die Ein weih u n g S f c i e r des V ü l k e r s ch l a ch t d e n km a l S am 18. Oktober d. I., an der Sc. Majestät der Kaiser Wilhelm, der König von Sachsen und viele andere deutsche Bundcssllrstcn, sowie ausländische fürstliche Persönlichkeiten teilnehmen, wird einen grossen und glänzenden Verlauf nehmen. AuS allen Gegenden des Reiches und auch anS dem Auslände, a»ö Amerika, Rubkand. Oesterreich gehen beim Deutschen Patrioteiibliilde in Leipzig, der die Feier veranstaltet, von Vereine» und Einzelpersonen zahlreiche Anmeldungen zur Beteiligung ein. So sind bereits 500 Tribitncnkarten und mehrere tausend Festkarlen bestellt worden. Offizielle Einladungen zur Feier erfolgen nicht, jeder deutsche Mann und jede deutsche Frau kann an der. selben teilnehmen. Bestimmungen und Anmeldebogen sind vom Deutschen Patrsolcnbunde, Leipzig, Blllchrrstraste II, zu erhalte». - Gültigkeit der Konkurrenzklausel in einem Vertrage -wischen amerikanischen Bahuärzten in Deutschland. (1 2 0 0 0 0 Mark V er t r ag S st r a s e.) Grundsätzlich ver tritt das Reichsgericht die Rechtsanschauuug, dast die Aus nahme einer Wettbemerbsklausel in einem Vertrag zwischen Aerzten als unverträglich mit der Slaudesehre gegen die guten Sitten vcrstöstt und deshalb nichtig ist. Fn einem Vertrage zwischen amerikanischen Bahnärzten dagegen wird die Wetlbcweroklausel nicht beanstandet, weil hier unter Wegfall jedes höheren Standesinteresseö infolge des Mangels der Approbation ein der Gewerbeordnung unter liegender Betrieb angenommen wird. Mit dem Streit über die Gültigkeit einer solche» Wettbewerbsklausel besaht sich ein Rechtsstreit zwischen zwei aiigeschenen amerikanischen ,'jiahnhetlkundigcn, die seit Fahren in Dresden ihr Gewerbe auöüben. Bon grvstem Fntercsse ist der Sachverhalt des Prozesses »och wegen der Ausnutzung einer willkommenen Situation durch eine Vertragspartei, wodurch die Schädi gung der anderen Vertragspartei herbeigesührt wurde. Das Oberlandesgericht Dresden hat diese Handlungsweise als einen wichtigen Grund zur Kündigung gelten lassen. Fm einzelnen handelt es sich um folgende Vorgänge: Ans Grund eines Vertrages vom Fahre 1900 trat bei dem amerikanischen Zahnarzt H v f r a i M c. V r i de in T r e s d e n der amerika nische Zahnarzt George Hartlcy als Assistent gegen Gewinnbeteiligung in Stellung. H. verpflichtete sich in dem Vertrage, 20 Fahre, von -er Lösung des Vertragsveihäli- »isses ab gerechnet, weder in Dresden »och zwei Meilen im Umkreise von Dresden die Zahnpraxis ohne schriftliche Genehmigung von Me. Bride anSzuiiben. Bei Ueber- trctungen des Ausschlusses der Wettbewerliotäiigkcit sollte eine Vertragsstrafe von 120 000 Mark, die nach amerika nischem Muster >>» Vertrage als „berechneter Schaden" be zeichnet wird, fällig werden. Fm September 1910 erfuhr Me. Bride von der Absicht -eines Ralph Hartlc», dem Bruder seines Assistenten, sich in Dresden als Bahnheilkundiger niedcrzulasscn. Ralph H. war zuerst Fngenieur in Amerika, er hatte sich dann aber entschlossen, zur Bahnheilkunde iiber- zugehcn, weil er sich so bessere Einnahmen versprach. Auf einer Reise önrch Europa hörte er von den guten Ein nahmen seines Bruders in Dresden und versuchte deshalb mit Unterstützung des Bruders, in Dresden Wohnung zu mieten, um sich dort als Zahnhcilkundigcr iiiedcrzulasse». Hier konnte er damit rechnen, aus dem inzwischen in Dres den bekannt gewordenen "Rainen Hartley Nutzen zu schlagen. Me. Bride erblickte in diesen Umständen einen Anlast zur sofortigen Kündigung seines Assistenten, weil er eine Be einträchtigung seines eigenen Gewerbebetriebes befürchtete. George Hartlcy erhob hierauf gegen Me. Bride Klage aus Feststellung, dast der Beklagte nicht berechtigt ist, die ver einbarte Vertragsstrafe zu fordern, wenn er, Kläger, sich in Dresden als Bahnarzt niederläszt. Der Kläger berief sich darauf, dast die Vereinbarung einer Kvnkurrenzklausek unter Zahnärzten gegen die guten Sitten vcrstoste. Das Landgericht Dresden entsprach dem Klageanträge, das O> be r l a n d e sg c r i ch t Dresden hat die Klage ab gewiesen. Zur Begründung dieses Urteils führt das Oberlandesgericht n. a. folgendes aus: Die Gültigkeit der fraglichen VertragSbestimmung ist, obwohl die Parteien Ausländer sind, ansschliestlich nach deutschem "Rechte zu be urteilen, da der Vertrag in Deutschland geschloffen nnd zu erfüllen ist. Die Ausübung der Zahnheilkunde in Deutsch land durch eine Person, die nicht die Approbation eines deutschen Bundesstaates als Zahnarzt besitzt, stellt sich als ein den Bestimmungen der Gewerbeordnung unterliegender Gewerbebetrieb dar. Ob die Parteien ihre Befähigung ans Grund eines wissenschaftlichen Studiums und der Graduie rung in amerikanischen Universitäten von anerkanntem Ruf erlangt haben und vom Publikum in bezug ans ihre Leistungssähigkeit mit deutschen Zahnärzten gleich bewertet werden, ist unerheblich. Mangels der ein-en Akt der Staats hoheit darstellenden Approbation können die Parteien die rechtliche Gleichstellung mit Zahnärzten nicht beanspruchen, mögen auch ihre Leistungen denen eines Zahnarztes nicht Nachkommen. Deshalb ist die Vereinbarung einer Wctc- bcwerbsklausel zwischen ihnen nicht als an sich verwerflich und deshalb nicht als gegen die guten Sitten verstehend gnzusehcii. Mithin kann der "Beklagte sich ans die Wetl- bcwcrbsklausel mit "Recht berufen und beim Bruch die ver einbarte Vertragsstrafe verlangen, vorausgesetzt, dast das WeltbcwcrbSverbot keine unbillige Erschwerung des Fort kommens üarstellt und dast der Beklagte einen wichtigen Grund zur Kündigung des Vertrages gehabt Hai. Beide Voraussetzungen sicht das Oberlandcsgcricht als erwiesen an. Es erwägt, dast eine Erschwer,mg des Fortkommens des Klägers, dem die ganze Well offen steht, nicht vorlicgl. Fn Beziehung aus die Kündigung des Klägers führt das Oberlaiidesgericht ans, dast der Beklagte hierzu berechtigten Anlast hatte. Er konnte mit Recht befürchten, dast bei der Niederlassung deü Bruders des Klägers schon der Name Hartley leicht zn Verwechslungen mit seinem Assistenten führen konnte, der sich bei seinen Kunden den Rus eines ge schickten ZahnhcUkundigen erworben hatte. "Natürlich kann der Kläger an sich noch nicht für das Tun seines Bruders verantwortlich gemacht werden. Doch hatte er Anlast, ans den Bruder cinzuwirkcn, datz er sich, da Mc. Bride, mit Rücksicht auf das VertragsverhältniS, eine Geschäftsstörnng befürchtete, an einem anderen Orte als Zahnheilkundiger niederlassc. Der Kläger hat aber die Niederlassung nicht nur nicht gehindert, sondern dadurch unterstützt, als er seinem Bruder beim Mieten von Gewcrbcräiimcii als Dol metscher behilflich gewesen ist. Außerdem stellt das Ober- landcogcricht fest, daß der Beklagte berechtigten Verdacht haben konnte, -ast George Hartley seinem Bruder die Mittel zur Begründung eines Gewerbebetriebes in Dresden ge währt habe. Durch dieses Verhalten konnte das Vertrauen des Beklagten gegen seinen Assistenten so erheblich er schüttert werden, dast er mit Recht das VertragsverhältniS kündigen durfte. — Der Kläger versuchte eS mit der "Re vision beim Reichsgericht, jedoch ohne Erfolg. Der höchste Gerichtshof hat die "Revision znrnck- gewicscn und damit daö Urteil des Obcrlandcsgerichls Dresden im Ergebnis bestätigt. — Zwei sür Vereine wichtige Entscheidungen hak so eben das sächsische O b c r l a n d c S g e r i ch t gefällt. Am 25. August 1912 hielt die Freie Tnrncrschaft i» Markranstädt bei Leipzig in ihrer Turnhalle ihr Semmersest ab. Jedermann hatte Zutritt, so dast also das Fest vor der breiten Ocffentlichkcit stattsgiid. Ta nicht be absichtigt war, mit dem Svmmersest zugleich ein Tanzver gnügen abzuhaltcn, war sür ein solches auch keine polizei liche Genehmigung eingeholt worden. Dies hatte der Vor sitzende Wahren auch den Festtcilnehmeru mitgeteilt mit dem Hinznfiigcn dast sie sich danach zu richten Hütten. Wer cs trotzdem unternehmen sollic, zu tanzen, habe dies selbst zu verantworten. W. verbot auch dem Kapellmeister, irgendwelche Tanzstückc anfzuspiclen. Fm Lause des Abends hat nun der Kapellmeister mangels anderer Noten aber doch einige Tanzstückc gespielt und danach ist dann auch getanzt morden. W., der sich meist im Garten aushielt, ist einigemale im Saale erschienen und hat das Tanzen verboten. Die Amtshanptmannschast erlies, gegen ihn wegen Be r a n st a l t u n g eines öffentlichen Tanz vergnügens ohne behördliche Genehmigung ans Grund der Tanzvcrvrdnnng vom 8. September 1910 eine Strafverfügung. Das Schöffengericht hat den Ange klagten s r e i g c i p r v ch c n. Zwar war cü auch der Ansicht, dast ein Tanzvergnügen in Frage komme, doch Hütten an ihm nur Vercinsmitglicöcr tcilgcnommcn. es käme also lein öffentliches Tanzvergnügen in Betracht und deshalb sei eine polizeiliche Kontrolle nach 8 > deS Reichs-Vereins gesctzes nicht cingetretcn. Einen entgegengesetzten Stand- Punkt nahm das Berufungsgericht ein. daS ein össcntlichc-B Tanzvergnügen annahm und das deshalb den polizeilichen Vorschriften unterworfen gstveien sei. Ob tatsächlich Nicht- mitglieder am Tanzvergnügen teilgenommen haben, sei — so sagt das Landgericht — ganz gleichgültig, desgleichen auch, ob die Tanzmusik nur als Unterhaltungsmusik ge spielt wurde. Der Angeklagte komme als Leiter und Ver anstalter in Frage, denn er habe das Gcnize überwach, und auch die Anordnungen zu dem Feste getrosse». Auch für daö unerlaubte Tanzen sei er verantwortlich, denn er habe damit gerechnet, das; getanzt werden würde. Sei» Tanzverbvl sei nur als ein Versuch anzusehe», die Schuld auf andere Personen nhznwälzen. Er hätte ernstere Mast- nahmen ergreifen müssen, wenigstens dann, als er sah. dast doch getanzt wurde. Mindestens liege eine Fahrlässigkeit des Angeklagten vor. Tie gegen seine Verurteilung vom Angeklagten eingelegte Revision rügte Verkenn ung der Rechtsgrundsätze der Ministeriaiverordnung und zu weite Auslegung des Bcgrisss des öffentlichen Tanz vergnügens, sie wurde jedoch kostcnpslichtig verworfen. Das, nur gelegentlich und ohne besondere Vereinbarung und Planung getanzt worden sei, darauf töinic kein ans jchlaggebendes Gewicht gelegt werden. Es sei össeuttich getanzt worden, sobald Tnnzweise» nnsgespiett wurden, und das erfülle den Begriff des Tanzvergnügens. Tie Oessent- lirhkeit und auch das Verschulden des Angeklagten hin sichtlich der Nichtcinholung der polizeilichen Gcnehmigjirig seien ebenfalls ausreichend sesigestcllt. -- Fm zweiten Falle soll der Stickmaschinenbcsitze' Banmann in Pausa als Vorsitzender des dortigen Arbeiter-Turnvereins „Fahr," derselben Tanzvcrorünuny zuwider gehandelt haben. Ter Verein hielt am 23. Full 1012 nachmittags ei» össentliches Schau turnen »nd abends im Rallvcreins- lokale zn Obcrreichenbach ein T a n z v e r g n ü g e n no. Letzteres war als nicht öffentlich »iigemeldct nnd deshalb auch keine polizeiliche Ertaubnis eingeholt worden. Die Anttshauptmannschasl Plauen behauptete jedoch, dast es sich i'in ein öffentliches Tanzvergnügen gehandelt und B. sich durch Nichieiuhvlung der Genehmignng strafbar gemach, habe. Fnsvlgedcsseu wurde gegen ihn ein Strasmanücn er lassen. Schöffengericht wie Beiusviigsiiistaiiz erkannte» jedoch auf Freisprechung. Nach den gerichtlichen Fest stellungen ist die Vcrcinsveranstaltung in dem in Paula er scheinenden „Sächsischen Greiizboten" vssenttich angelündigt worden. An dem Tanzvergnügen haben auch zahlreiche Mitglieder der Arbeiter-Turnvereine zn Elsterberg. Triebes nnd Zeulenroda, sowie eine Anzahl junger Mä chen ans Pausa tcilgcnvmmeii. Die Mädchen batten mit einer einzigen Ausnahme auch am Schauturnen tci!- gcnommcn, jedes von ihnen hatte dabei eine Karte ans gehändigt bekommen, die auch znm Besuch des Balles be rechtigte. Für das Schauturnen war ei» Eintrittsgeld vo» 20 bis 10 Psg. erhoben worden. Das Landgericht Plauen hat sich aus den Standpunkt gestellt, das, es sich um eine ge schlossene Gesellschaft, um ein nichtüsseittlicheS Tanzver gnügen handelte. Das Landgericht lehnt auch ab, in de» in der öffentliche» Ankündigung enthaltene» Sätzen: „Alle Gönner nnd Freunde der Tnrnsache sind cingeladen" und „Die Besucher des Schauturnens sind berechtigt, auch den Ball zu besuchen" eine öffentliche Einladung zu erblicken. Tie Nilhtabsvrderung der Legitimation am Saaleingange reiche ebenfalls nicht aus, um dem Feste den Charakter eines öffentlichen zu geben. Ans die Revision der Staatsanwaltschaft hat das OberlandcSgericht das angefochtene Urteil a n s g e h v b e n und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Plauen z n r ü ck v e r iv i e s e n. Die Vvrinstanz habe den Begriff des vsseittliche» Tanzvergnügens nicht ge nügend erörtert und sestgestellt, und besonders nicht die Ankündigung in der Zeitung genügend beurteilt. Weiter fehle cs auch an jeder Angabe darüber, ob die Zahl der Gäste in unverhältnismästiger Weise die Zahl der Mit glieder überstieg. Die Feststellungen bedürften also der Ergänzung und deshalb habe die Lache ziuückverivieje» werden müssen. — Da« Etablissement „Deutscher Kaiser" in Pieschen ge langte gestern zur Zwangsversteigerung. "Belastet mar das Grundstück mit 1IOOOO Mt. Der Zuschlag wurde erteilt an Frau Starte in Dresden unter Ilebernahme von 75 000 Ml. bestehen bleibender Hopvtheken sür das Mein- gebvi von 171 000 Ml., so das, 10 1 000 Ml. zum Aus fall kamen. — Tao tionkiirovcrsahre» in i,bc> das Bernwgcil des Bild- Iinucrs Älbcrt Friedrich iScorg Neil, der unter der Firma „Ol c b r ii d c r LS e s ch l c" die Kiiiistsvrmcrei und Olipsmarcn- fabrikaiivu öclrciöt, eröffnet wurde». Kaufmann r'lstnianii wurdc z»m Konkursverwalter ernannc. — Sonderbcilagc. Der heutigen illummer lieg! sür die Stadtanslage ein Prospeii über Abonnements-Aiis- svrderniig des Zoologischen Gartens bei. — Landgericht. Wegen Betrugs, Vereitlung der Zwangsvollstreckung nnd Vergehens gegen die Konknrs- ordining hat sich der 1802 in Halle geborene, jetzt in Zwickau wohnende Gastwirt Emil Wilhelm Heinrich Einst vor der 2. Strafkammer zu verantworte». Zur Verhandlung sind 11 Zeugen und ein Bausachverständiger geladen. Eins, pachtete im Fahre 1903 einen Gasthvf in Mügeln und be hielt die Pachtung bis 1912. Trotzdem dieses Geschäft seine volle Tätigkeit in Anspruch nahm, lauste er 1900 von dem Gastwirt Krause in Pirna das alle Gasthofsgriindstück „Zum goldenen Engel" mit einigen Nachbarparzcllcn zum Preise von 58 000 Ml.: 11 000 Ml. will er damals an den Vorbcsitzcr hcransgezahlt haben. Das etwa 200 Fahre alte Gasthaus befand sich in einem sehr reparaturbedürftigen Zustande. El. behauptet, das; er in wenigen Fahren 1000 Marl hincingcbaut habe, ohne das, eine merkliche- Bcsse- inng deS baulichen Zustandes cingctrctcn wäre. Einige Fahre lang wurde der „Goldene Engel" von Pächtern be wirtschaftet, denen gegenüber der Besitzer zuletzt jeoe weitere Reparatur ablchnte. Fm Herbst 1910 fand eine feuerpolizeiliche Revision des Gasthoses statt, wobei die durchaus mangelhafte Beschaffenheit der Treppen, Türen und Fenier, der Heiznngs- »nd Beleuchtungsanlagen und das Fehlen des Blitzableiters bemängelt und die sofortige Abstellung der Mistsländc gefordert wurde. El. verbesserte einige Nebenjächlichieiten und bat im übrigen um Dispens, den ihm aber der Lladtrai zn Pirna versagte. Nun be mühte sich Clus,. daS soriwähreiid reparaturbedürftige Hans los zn weiden, und trat durch einen Kaufmann aus Drcs- dcn mit dem Gastwirt Hähne in Pirna in Verlanssuntcr ha »dl il »ge». In dein Verlragsenttvnrs ivurdc der Kauf preis des Gasthauses ans Ol 5»o Ml. festgesetzt. Der Käufer übernahm 10 000 MI. Hypotheken, leistete 8000 Ml. An zahlung nnd sollte das Resikanfgeld von 7500 Ml. in Fahresraten von 500 Ml. an Cl. zahlen. Bei den Unter handlungen versicherte CI., dg»; d,is Gasthaus j» banlichci Beziehung in guter Ordnung sei nnd das, polizeiliche Ver fügungen über Banncränderncgcn nicht vvrlägen. Hähne beruhigte sich bei der Versicherung und zahlte die verein barten 8000 Mt. an Cl., der seinerseits das weitere Gut haben von 7500 Ml. Restkaufgeld an seine Chesran abtrat. Zur gerichtlichen Eintragung des Kaufes laui cö nicht, trotzdem H. am l. Mai l9ll das Gasthaus übernommen hatte. Hähne büßte bei dem Handel 1350 Mt. ein »nd klagte deshalb ans Rückgängigmachung des Kaufes. Von den 800» Ml. Anzahlung legte Etns, 5000 Ml. bei einem Banlhansc in Pirna, einen Teil davon später bei der dorti gen Sparkasse nieder. 21 ns; er dein besäst er um die fragliche Zeit bei der Sparkasse Mügeln eine Einlage von !!M« Mi. Als aber El. am 12. Februar I0l2 den Offenbarung»»,- leisten musttc. war er „arm wie eine Kirchcnmauö". Er hatte seine sämtlichen Einlagen von der Bank und der Pirnaer nnd der Mügeliicr Lvarkasse abgehoben und zum Schaden seiner Gläubiger beseitigt. Mit mindestens 1000 Marl ausgerüstet, begab sich El. Mille "November lOll ans Reisen nnd sandele zuletzt in Monte Carlo. Fnncrhall». »s». .Dresdner Nachrichten- » Vtr. NS 28. März 11»1» Seite ^