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(WMall und Aiytigcr. Amtsötatt der König!. Ämtshauptmaimschast Großenhain, der Könial. Gerichtsämter Niesa nnd Strehla, sowie des Stadtraths M Mesa. Druck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. Für die Redaction verantwortlich: T. Langer in Riesa. .1° SS Somabend, den IS. WM 1879. 32. Jahrg. —————- -—. . - Srsaemt i» Niesa wöchentlich dreimal: Dienstag, Donnerstag und Sonnabend. —Abonnementsprcis vierteljährlich l Mark 2s Psg. — Bestellungen nehmen alle Kaisers. Post-Anstalten, die ^Petitionen in Riesa und Strehla (E. Schön), sowie alle Boten entgegen. — Inserate, welche bei den« ausgebreiteten Leserkreise eine wirksame Veröffentlichung finden, erbitten wir uns bis Tags vorher Vormittags lv Uhr. Die Herren Geistliche« haben die in der Zeit vom 1. October 1878 bis Ende September 1879 in ihrem amtlichen Einkommen eingetretenen Veränderungen gemäß der Consistorial- verordnung vom 19. August 1878 behufs Fortführung der Kataster im Laufe des September hier anzuzeigen. Kgl. Superintendur Grostenhain, am 12 August 1879. . Clauß, S. Bekanntmachung. Der Zimmermann Friedrich Hermann Schlechte aus Oberau, zuletzt in Niederjahna bei Meißen, ist in einer hier wider ihn anhängigen Untersuchung wegen Diebstahls zu vernehmen. Es wird gebeten Schlechte'» im Bctretungsfalle festzunehmen und, behufs seiner Abholung, Nachricht anher zu geben. Königliches Gerichtsamt Riesa, am 11 August 1879 Scheuffler. Naumann. Bekanntmachung. Im Gasthofe zu Gohrisch sollen: Donnerstag, den 4 und Freitag, den S. September L87S, von Vormittags 9 Uhr an, folgende im Gohrischer Forstreviere aufbereitete Hölzer, als: Donnerstag, den 4. September n. v., 83 Raummeter weiche Scheite, 586 - - Rollen, 608 - - Neste, Nr. 2150 Freitag, den 3. September n. v>, bis 3387, 500 Raummeter weiche Rollen, 600 - - Neste, 280 Rmtr. weiches Reisig, Nr. 284 bis 322, 386 - weiche Stöcke, Nr. 341 bis 431 und 450 bis 506, einzeln und partiecnweise gegen sofortige Bezahlung und unter den vor Beginn der Auktion bekannt zu machenden Bedingungen an die Meistbietenden versteigert werden. Wer die zu versteigernden Hölzer vorher besehen will, hat sich an den mitunterzeichneten Revierverwalter zu Gohrisch zu wenden, oder auch ohne Weiteres in die genannten Waldorte zu begeben. n- Königl. Forstreutamt Moritzburg und König!. Revierverwaltung Gohrisch, den 6 August 1879 Michael Roch. meistens dürr und im Walde ver einzelt umherstehend, sowie auf den Holzschlägen in Abteilung 32 und Hirschlecken, Abtheilung 75, Oertliches und Sächsisches. Riesa, den 15. August 1879. — Die abnormen Witterungsverhältnisse des heu rigen Sommers, der jähe Wechsel der Temperatur zwischen tropischer Hitze und nasser Kälte sind der Ge sundheit durchaus nicht zuträglich und üben auf das Wohlbefinden der Menschen einen nachtheiligen Ein fluß aus. Konnte man vor einiger Zeit ein allge meines Lamento über Schnupfen und Husten anstimmen hören, so wird jetzt allenthalben über Magenaffec- tionen und Diarrhöen geklagt. Ein gewisser Grad von Mattigkeit und Schwäche ist bei Diarrhöen immer vorhanden, welcher bei heftigen Graden sehr stark werden kann. Was das Verhalten bei Diarrhöen anlangt, so ist es von Wichtigkeit, die Lebensweise streng zu reguliren und sich vor Erkältungen zu hüten. Gegen letztere ist das Warmhalten des Unterleibs durch fla nellene Leibbinden und der Füße durch wollene Socken ein vortreffliches Mittel. Kalte Getränke sind zu ver meiden und jedenfalls sind sie in größerer Menge nicht gestattet. Nur bei sehr bedeutenden Ausleerungen, wo bei die Flüssigkeitsmenge des Blutes sehr vermindert -und infolge davon ein gesteigertes Bedürfniß nach Wasser vorhanden ist, muß dem Verlangen nach Ge tränk, selbst nach kaltem, nachgegeben werden. Die Speisen seien leicht und verdaulich. Im Allgemeinen sind saure, leicht zählende, blähende, fette, schwer verdauliche Nahrungsmittel zu meiden ; am allerwenigsten aber ge nieße man Gurken und die frühen Obstsorten. Kinder, die bekanntlich ein so ausgeprägt starkes Verlangen nach Obst haben, daß sie gern schon nach halbreifen, ja nach ganz unreifem Obst greifen, ist solcher Genuß strengstens zu verbieten. Wie wir hören, ist auch die Diphtheritis wieder in einzelnen Fällen aufgetreten. Darum Vorsicht! — Die am 14. August abgehaltene erste Sitzung des Gewerbevereinsim neuen (32.) Vereinsjahre wurde durch Herrn Vorstand Schuster eröffnet. Ein gegangen waren: u. ein Circular, die Ausstellung von Haushaltungs- und Küchengeräthschaften in Nürnberg in der Zeit vom 17. August bis 12. September betr., b. der Jahresbericht des Handwerkervereins zu Chemnitz auf das Jahr 1878/79, e. eine Bekanntmachung der Handels- und Gewerbekammer Dresden, den neuen deutschen Zolltarif betr., ä. ein Schreiben des Herrn Schuldirector Mühlmann, in welchem der Genannte für den 15. September seinen Austritt aus dem Ge werbevereine und der Gewerbeschul-Commission anzeigt und zu gleicher Zeit die Direction der gewerblichen Fortbildungsschule niederlegt, 6. eine Zuschrift von Adolph Hessel in Dresden, die für den am 24. Aug. projectirte Extrafahrt nach Berlin zum Besuche der dortigen Gewerbeausstellung betr. — Herr Lehrer Dietzel referirte darauf über die von Herrn Or. jur. Arthur Löbner, Secretär der Handels- und Gewerbe kammer Zittau, verfaßte Schrift, die kommunale Besteuerung der Wanderlager betr. Nach den Deduktionen des Verfassers, die derselbe auf Grund des tz 8 des Freizügigkeitsgesetzes und des Titels 3 der deutschen Gewerbeordnung, sowie der neuesten hier einschlagenden gesetzlichen Bestimmungen Würtembergs und Sachsens, sowie des Gutachtens der Petitions commission des deutschen Reichstages vom Jahre 1875 anstellt, kommt er zu dem Schluffe, daß a. Wander lagerhalter und Inhaber von Waarenauctionen zu den communlichen Steuern herangezogen werden können, ohne daß sich dieselben, wie es tz 8 des Freizügigkeits gesetzes vorschreibt, länger als 3 Monate am Orte aufhalten müssen, weil dieselben nicht als „anziehende" Gewerbtreibende, die ausgesprochener Maßen die Ab sicht haben, sich am Orte seßhaft niederzulaffen, zu betrachten seien und doch »ach dem Wortlaute des Gesetzes gleich den „übrigen" Gewerbtreibenden im Orte zu besteuern sind, daß demnach d. für die Wander lager und Waarenauctionen als Gewerbe im Umher ziehen eine besondere Steuer erhoben werdeu kann. Die Thatsache, daß in Süddeutschland z. B. in Würtem- berg, Baiern die genannten Gewerbe vielfach besonders besteuert werden, daß auch in einzelnen Städten Nord deutschlands, z. B. in Zittau, Gotha, Arnstadt rc. ähnliche Bestimmungen zu Recht bestehen, während in anderen Städten z. B. Chemnitz, Zwickau rc. die für Besteuerung der Wanderlager und Waarenauctionen aufgestellten Regulative die behördliche Sanction nicht erlangt haben, läßt zum Mindesten darauf schließen, daß in dieser Frage zur Zeit noch große Unklarheit herrschte. Auch Riesa gehört zu denjenigen Städten Sachsens, die mit ihren Ansinnen, die Wanderlager und Waarenauctionen mit communlichen Steuern zu belegen, von der Behörde zurückgewiesen worden sind. Gleichwohl beschließt man nach längerer Diskussion auf Antrag des Herrn Mechanikus Liebscher, den Stadt rath zu ersuchen, bei der Behörde in dieser Frage wiederholt vorgehen zu »vollen, da beispielsweise ja in Zittau die beantragte Besteuerung auch genehmigt worden ist. — Herr Lehrer Müder referirte hierauf über die Gewerbe-und Industrie-Ausstellung, verbunden mit einer Ausstellung antiker und moderner kunstgewerblicher Gegenstände in Teplitz in der Zeit vom 3. August bis 10. September. Referent, der die Ausstellung in Gemeinschaft mit dein Herrn Vor sitzenden besucht hat, bezeichnet dieselbe als eine sehr reichhaltige und sehenswerthe. Der Ausstellungs-Katalog weist über 1300 Aussteller nach, die nickt blos der Stadt Teplitz und ihren Nachbarstädten, sondern ganz Böhmen und den hervorragendsten Jndustrieorten der österreich-ungarischen Monarchie und des deutschen Reiches angehören. Die Kunstvereine von Wien und Prag sind mit ca. 300 Gemälden der ersten Künstler Oesterreichs und des Auslandes ver-