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Nichtamtlicher Teil. 10974 Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel, ^ 222, 24. September 1910. bezieht und aus einer Nummer, staben mit beigefügter Zahl oder so werden diese Kassenzeichen aus einem oder mehreren Buch anderen kurzen Angaben besteht, auf dem Abschnitte der Geld übermittlung an der durch deutlich mit angegeben. An Gebühren werden für den Vordruck bezeichneten Stelle Nachnahmesendungen erhoben: Nachnahme von Mark j)f. (!->- M.»I m ,,„<I n»de„,, A„ in Wohnung 8 lo 10 NbickmM p. Lik. k. Xarlrruke Mark Pf. LaMkarte Nr. - - i der Nachnahme rur 6utfäirift auk äas Konto Nr. bei äem postl'ckeckamt in Karlsrube lbaäeni. Ankunft« Anm. Die Rückseiten beider Teile sind unbedruckt. 1. das Porto für alle gleichartigen Sendungen ohne Nach nahme, bei Einschreibsendungen und Sendungen mit Wertangabe auch die Einschreib- und Versicherungsgebühr; 2. eine Vorzeigegebühr von 10 Pfennig; 3. die Postanweisungsgebühr für die Übermittlung des einge- zogenen Betrags an den Absender. Wegen Zahlkarten siehe späteren Absatz. Die Vorzeigegebühr wird zugleich mit dem Porto erhoben