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10976 Börsenblatt s. b. Litschn. Buchhandel Nichtamtlicher Teil. 222. 24. September 1910. für die Nachnahmepostanweisung über den eingegangenen Betrag hinzuzukommen, evtl, die Buchungsgebühr für die Zahlkarte. Bei gewöhnlichen, eingeschriebenen und Wert-Briefen mit Nachnahme ist keine Neuerung in bezug auf die äußere Form eingetreten, ebenso bei Drucksachen mit Nachnahme in offener Briefform. Nur für Postkarten, Drucksachen in Karten form und Pakete mit Nachnahme sind wichtige Ände rungen eingetreten durch Einführung besonderer Formulare. Bei der heutigen Massenversendung von Nachnahmekarten war es notwendig, ein in die Augen fallendes Formular einzuführen, um das schnelle Aussondern dieser Karten aus der großen Fülle anderer offener Karten sicherzustellen und dadurch die Aushändigung von Nachnahmekarten ohne Einziehung des Nachnahmebetrags zu verhüten. Deshalb wurde für Nach nahmekarten (Postkarten und Drucksachen in Kartenform) ein Formular in brauner Farbe obligatorisch eingeführt, mit dem gleichzeitig ein Formular zur Postanweisung durch Umfalzen ver bunden ist. Diese Doppelkarten sind zum Preise von 5 -Z für je 10 Stück an den Postschaltern erhältlich. Einfache Karten mit Nachnahme sind nicht mehr zugelassen. Dagegen steht es jeder mann frei, sich die neuen Doppelformulare selbst Herstellen zu lassen, was wegen der besonderen Druckangaben für die ver schiedenen Verwendungsfälle erwünscht sein kann. Für Pakete mit Nachnahme sind gleichfalls braune Paketadressen mit anhängenden Postanweisungsformularen obligatorisch eingeführt, für die das Vorstehende ebenfalls gilt. Der Absender einer Nachnahme-Postkarte, Drucksache in Kartenform oder Paketsendung hat das Doppelformular dem Vordruck gemäß auszufüllen. Die Rückseite der Nachnahmekarte steht zu seiner Verfügung. Beim Ausfüllen des angebogenen Postanweisungsformulars hat der Absender zu beachten, daß er den Postanweisungsbetrag nur in der Höhe der Nachnahme ohne Postanweisungs - Spesen (event. Plus 5 H Bestellgeld) anzugeben hat. Folgende Beispiele zur Erläuterung: ^ hat von L 4 ^ 60 H zu erhalten, ^ sendet L eine Nachnahme-Postkarte, auf deren Rückseite die Quittung handschriftlich steht. frankiert die Nach nahmekarte mit 15 -Z (5 H Postkarte und 10 -Z Vorzeigegebühr); den Nachnahmebetrag füllt er in Höhe von 4 80 H auf der Nachnahmekarte aus (4 ^ 50 Schuld und 5 H Nachnahmekarte und 10 H Postanweisungsgebühr und 6 Postanweisungsbestell geld); das angebogene Postanweisungsformular füllt aus und setzt auf diesen den Betrag von 4 70 ein, so daß er, wenn die Nachnahme eingelöst wird, abzüglich 5 H Postanweisungs bestellgeld 4 ^ 65 -Z erhält, was seine Forderung und die baren Frankoauslagen ausmacht. Hätte über 6 ^ bis einschließlich 800 ^ zu fordern, so hätte er die um 10 bis event. 60 ^ höhere Postanweisungsgebühr in Betracht ziehen müssen, d. h. den einzuziehenden Nachnahmebetrag um 10 bis eventuell 60 H er höhen und den Postanweisungsbetrag um 10 bis eventuell 60 H kürzen. Der Postanweisungsbetrag muß also immer um so viel niedriger sein, als das Franko der Nachnahme-Ubermittlungs- Postanweisung beträgt, bis 6 10 H, über 6 bis einschließlich 100 20 -H, bis 200 30 -Z, bis 400 40 bis 600 ^ 60 -Z, bis 800 60 «H. Genau so verhält es sich mit der Ausfüllung der angebogenen Postanweisung an der Paketadresse zum Nach nahmepaket durch den Absender. Von den Nachnahme beträgen, wie 6 ^ 5 H, oder 100 ^ 10 H, oder 200 20 -H, war vorher schon bei den Gebühren die Rede. Das Ausfüllen der Doppelkarten durch den Absender ist für denselben von Vorteil, weil er dadurch in die Lage kommt, auf den Abschnitt der Nachnahmepostanweisung alle die für ihn wünschenswertenAngaben (Buchungsnummern, Kassenzeichenusw.), deren Weglassung oder undeutliche Niederschrift durch den aus stellenden Postbeamten häufig zu Weiterungen geführt hat, schon vor der Absendung in der von ihm gewünschten Form nieder zuschreiben. Inhaber von Postscheck-Konten werden aber vom 1. Oktober 1910 an gut tun, die vorstehend beschriebenen Formulare nicht mehr zu benutzen, auch nicht mehr die mit Klebeleiste seit 1. April zu lässigen Zahlkarten, sondern von den nachstehend abgebildeten, vom 1. Oktober ab gültigen, viel Vorteil bietenden Nachnahme karten und Nachnahmepaketadressen mit angebogener Zahlkarte Gebrauch zu machen. Da fallen alle Postanweisungsgebühren weg. Auf der angebogenen Zahlkarte, die vom Absender ganz auszufüllen ist, hat der Betrag mit dem der Nachnahme karte oder Paketadresse übereinzustimmen; zu beachten ist nur, daß beim Postscheckverkehr die Gebühr für die Zahlkarte der Zahlungsempfänger zu zahlen hat, also hier der Nachnahme-Ab- sender. Dieses Verfahren wird bald großen Anklang finden. Formulare auf hellbraunem Kartonpapier werden den Konto- inhabern von ihren Postscheckämtern vom 1. Oktober ab zum Preise von 5 für je 10 Stück verabfolgt. Ein Vertrieb durch die Postanstalten findet nicht statt. Auf Antrag des Konto inhabers werden solche Formulare auch bei dem Postscheckamt, ebenso wie die gewöhnlichen Zahlkartenformulare, mit seinem Namen und der Nummer seines Kontos bedruckt. Die Her stellung beider Formulare im Wege der Privatindustrie ist gestattet. Ausland: Weltpostverein. Die Bestimmungen über Nachnahme-Briefsendungen und Paketsendungen weichen voneinander ab. 1. Briefsendungen (Briefe, Postkarten, Drucksachen, Waren proben, Geschäftspapiere, soweit zulässig): Die Gebühr ist dieselbe wie für eine gleichartige eingeschriebene Briessendung ohne Nachnahme. Auf der Vorderseite ist in hervortretender Weise in lateinischer Schrift der Vermerk »H-embours^ruk-vt« anzubringen und der Nachnahmebetrag in der vorgeschriebenen Währung in Zahlen und Buchstaben, sowie der Absender anzugeben. Von dem eingezogenen Betrage wird abgezogen: 1. eine Einziehungsgebühr von 10 Cts. oder den ensprechenden Betrag in der Landeswährung; 2. die gewöhnliche Postanweisungsgebühr für den um die Einziehungsgebühr gekürzten Betrag. Die Einlösungsfrist beträgt: im Verkehr mit europäischen Ländern 7 Tage, mit außereuropäischen 14 Tage, nach Orten in Deutsch-Südwestafrika mit Postanstalt 4 Wochen und nach Kamerun und Orten ohne Postanstalt in Deutsch-Südwestafrika 2 Monate. Die Umrechnung geschieht in derselben Weise wie bei Postanweisungen. Die Ausfertigung aller Nachnahmepostan weisungen besorgt die Post. Besondere Formulare existieren nicht. 2. Paketsendungen: Nach welchen Ländern Nachnahmen zu lässig sind, ergibt sich aus dem Posttarif im Offiziellen Buchhändler- Adreßbuch. Aufschrift wie bei Briefsendungen. Der Nachnahme betrag ist immer in der Mark-Währung anzugeben in Buchstaben und Zahlen, im Verkehr mit Rußland und den russischen Post ämtern in der Mandschurei in lateinischer Schrift. Änderungen und Streichungen des Nachnahmebetrags sind, selbst wenn an erkannt, nicht gestattet. Als Wohnort des Absenders darf nur ein in Deutschland liegender Ort angegeben sein. Wohnt der Absender im Auslande, so muß auf der Sendung eine deutsche Adresse angegeben sein, an die die Nachnahmepostanweisung ge richtet werden soll. Außer dem Porto für eine gleichartige Sendung ohne Nachnahme wird eine Nachnahmegebühr erhoben, die gegebenenfalls auf eine durch 6 teilbare Pfennigsumme auf wärts abgerundet wird. Diese Gebühr beträgt bei Postpaketen und Postfrachtstücken nach Österreich-Ungarn nebst Liechtenstein und Bosnien- Herzegowina: 1 «H für jede Mark und jeden Teil einer Mark, mindestens 10 -H; nach Rußland und den russischen Postämtern in der Man dschurei 6H für je 2^ und einen Teil von 2^, mindestens 20--; nach allen übrigen Ländern 1 H für jede Mark und jeden Teil einer Mark, mindestens 20 H. Kleine Mitteilungen. Dänischer Jahreskatalog über ausländische technische Literatur (in den städtischen und Bereinsbibliotheken Kopen hagens). (Vgl. auch Börsenblatt 1909, Nr. 74, Seite 3569.) — Bei dem fühlbaren Mangel einer größeren technischen Bibliothek in Dänemark wird ein Jahreskatalog gute Dienste tun, den der dänische Jngenieurverein (Oun8lc Ill^euiörkolsuin», Kopenhagen L., Amaliegade 38) jetzt über die Neuerwerbungen in ausländischer technischer Literatur an Kopenhagens kommunalen und Vereins bibliotheken herauszugeben begonnen hat. — Schon seit dem Jahre 1902 erscheint ein »Accessionskatalog« über die Neuerwerbungen ausländischer Literatur der staatlichen Bibliotheken ganz Dänemarks, an denen jedoch, soweit sie nicht rein technischer Natur sind, technische Werke nur