Volltext Seite (XML)
Nichtamtlicher Teil. 103, 4. Mai 1912. Wegen das Borflunweseir. — Die sächsische Mittelstands- des Borgunwesens richten. Die drei bürgerlichen Parteien des Landtages werden diesen Antrag unterstützen, und wie verlautet, steht auch die Regierung der Sache freundlich gegenüber. sL. Boin Reichsgericht. Lotterieveranstaltung ohne obrigkeitliche Erlaubnis. (Nachdruck verboten) — Vom Landgerichte Berlin II war die Inhaberin des Arminius-Verlags in Berlin, die Buchhändlerin Claus, wegen Veranstaltung einer Lotterie ohne obrigkeitliche Genehmigung zu 260 ^ Geldstrafe verurteilt worden. Die Angeklagte hatte in den Zeitungen ein Inserat erscheinen lassen, in dem dem Publikum angekündigt wurde, daß jeder, der nebenstehendes Vexierrätsel richtig löse, eine Prämie von 20 erhalten solle, falls er gleichzeitig einen in ihrem Verlag erschienenen »Illu strierten Familienkalender« bestelle. Überschrieben war das Inserat mit den fettgedruckten Worten; »1000 werden ver schenkt!«. Da aus diesen Worten deutlich hervorging, daß die Claus nur 50 Prämien a 20 ^ verteilen wollte, ungeachtet der Anzahl der einlaufenden richtigen Lösungen, so erachtete das Land- gericht den Beweis für erbracht, daß die Angeklagte kein Prämien- äusfchreiben durch das Inserat hatte veranstalten wollen, sondern eine Lotterie. Denn eine Lotterie ist dann vorhanden, wenn die Erlangung von Geld durch vom Spieler unabhängige Ereignisse eintritt. Dies aber sei im vorliegenden Unternehmen der Fall. Denn der § 65S B. G.-B. schreibe vor, daß, wenn Handlungen, auf deren Vornahme eine Pcämienbelohnung gesetzt ist, mehrere Male vorgenommen worden sind, die Belohnungen denjenigen zufallen müssen, die die Handlung zuerst vorgenommen haben. Da die Angeklagte aber nur 50 Prämien zur Verteilung hätte bringen wollen, so hätten nur diejenigen Personen, die als die ersten 60dasRätsel richtig gelöst hätten, die Prämien erhalten können. Mithin sei für die Frage, ob die Einsender die Prämie erhalten würden oder nicht, entscheidend gewesen, wieviel Einsendungen und richtige Lösungen bereits bei der Claus vor der ihrigen eingegangen gewesen seien. Dies aber sei ein Zufall, der unabhängig von der Entschließung der Einsender gewesen sei. Die Veranstaltung der Angeklagten sei somit ein Glücksspiel, und sie sei, da sie zu dessen Veranstaltung keine obrigkeitliche Er laubnis eingeholt hätte, gemäß § 286 Str.-G.-B. zu bestrafen. Gegen das landgerichtliche Urteil hatte die Angeklagte Revision mit materieller und prozessualer Beschwerde beim Reichsgericht eingelegt. Der höchste Gerichtshof schloß sich jedoch den Aus führungen des erkennenden Gerichts an und verwarf dem An- trage des Reichsanwaltes entsprechend die Revision der Ange klagten als unbegründet. (Aktenzeichen: 2 0. 143/12.) Der diesjährige BerbaudStag des Verbandes De«1scher Beamteuvereiae wird in der Zeit vom 6. bis V. Juni in Karls ruhe stattfinden. In diesen Tagen werden neben der ordent- lichen Hauptversammlung auch die Tagungen der Wohlfahrts- und Versicherungsanstalten des Verbandes erfolgen. Auf der Hauptversammlung werden auch einige Fragen erörtert werden, die in letzter Zeit die Beamtenkreise besonders beschäftigt haben; so die Frage der Zulässigkeit der Verpfändung von Beamten- gehältern in Preußen, über die bekanntlich kürzlich eine Reichs gerichtsentscheidung ergangen ist. Ferner wird über die Be- teiligung des Verbandes an der sogen. Mittelstands-Tuberkulose- Fürsorge Beschluß gefaßt werden. Dem Verbände gehören gegenwärtig 287 Vereine in ganz Deutschland an. In Österreich verboten: Börner, Wilhelm, Freidenkertum und österreichische Justiz. Wien. Mene Bücher, «atnloge »sn». für BnchhSudier: ^u8^6Asbea vou .... XXI. 3abr^. Ho. 5. Uai 1912. 8°. Personal»« chrichteu. Jubilänm. — Zu den am 1. Mai Jubiläum feiernden Firmen fei heute noch die Firma C. F. Windaus' Buch- Handlung (Otto Buchmann) in Gotha nachgetragen, die eben falls auf ein fünfzigjähriges Bestehen zurückblicken kann. Der Gründer der Firma war der im vorigen Jahre in Leipzig hochbetagt verstorbene Wilhelm Opetz, der mit seinem 1859 in Gotha gegründeten Verlage am 1. Mai 1862 eine Sortimentsbuchhandlung verband, für die er aber getrennt vom Verlage firmierte. Als Opetz im Jahre 1866 nach Leipzig zog, verkaufte er sein Sortiment an C. F. Windaus, dessen Kommission in Leipzig er übernahm und dessen Vertreter seine Firma in den verflossenen 46 Jahren ge blieben ist. Ein schönes Zeugnis für Kommittent und Kommissio när! Windaus führte das Geschäft siebzehn Jahre lang in ruhiger Fortentwicklung und gab es am I. Oktober 1883 an I. Goetsch aus Weinheim ab, der es nach zehnjährigem Betriebe im Oktober 1893 an Paul Daniel aus Gotha weiter verkaufte. Andere Unter nehmungen veranlaßten diesen, sich schon 1897 des Geschäfts wieder zu entäußern, das im Oktober 1897 der jetzige Inhaber Herr Otto Buchmann aus Dresden übernahm. Buchmann brachte eine tüchtige Ausbildung zur Führung eines Geschäfts mit. Seine Lehre hat er unter dem alten Christian Boysen in Hamburg absolviert, und in seiner Gehilfenlaufbahn, die ihn nach Gera, Leipzig, Dresden (Meinhold L Söhne), von da nach Bafel und zurück nach München und Dessau führte, lernte er fast alle Zweige des Buchhandels kennen. Er hat das Geschäft in neue Räume in der Pfortengasse verlegt und betreibt es mit gutem Erfolg. Von seinem Herzoge wurde er zum Hofbuch händler ernannt. Ein schönes Zeichen dafür, daß in der Firma ein gewisses Festhalten am Althergebrachten waltet, ist die schon erwähnte Verbindung zwischen Kommittent und Kommissionär, ein weiteres, daß in dem Geschäft von Windaus seit 1872 das Austrägerpersonal nicht gewechselt hat. Seit der genannten Zeit werden die »laufenden« Geschäfte der Firma von dem alten Ehepaar Straubel besorgt, das also in diesem Jahre auch auf 30 Jahre Dienstzeit zurückblicken kann. Die besten Glückwünsche zum Jubiläum seiner Firma seien hierdurch Herrn Otto Buch mann noch nachträglich dargebracht. Johanrr Burger -j-. — Der Kupferstecher Johann Burger, Ehrenmitglied der Münchner Akademie der bildenden Künste, ist im Alter von 83 Jahren gestorben. Burger stammte aus Burg in der Schweiz und lebte seit 1860 in der bayerischen Hauptstadt, nachdem er zuvor in Dresden, Florenz und Rom unter Peter Cornelius gearbeitet hatte. Sein Meisterwerk ist der »Raub der Europa« nach Genelli. Ebenso bekannt sind feine Stiche »Steinigung des heiligen Stephanus« nach Schraudolphs Bild im Dom zu Speyer, »Lady Macbeth« von Cornelius, »Madonna della Sedia« von Raffael und »Jägerlatein« von Grützner. Sprechsaal. Warnung. Wir haben vor einigen Tagen einen Herrn vr. Heinemann wegen Bücherdiebstahls in unserem Geschäfte verhaften lassen. Die vorgenommene Haussuchung hat ergeben, daß Heinemann anscheinend mit einer ganzen Reihe von Verlags-und Sortiments firmen in Verbindung gestanden hat, die ihm in Rechnung ge liefert haben. Zum Teil hat er auch Bestellungen unter dem Namen Frau vr. Wollin aufgegeben. Wir warnen hiermit die Kollegen vor diesem Herrn, da er nach unseren angestellten Er mittelungen vollständig zahlungsunfähig sein dürfte. Es dürfte im Interesse aller Kollegen liegen, wenn sie bei Bestellung von dieser Seite die größte Vorsicht walten lassen. Anscheinend hat sich I)?. Heinemann auch von verschiedenen Seiten »Freiexemplare« von Büchern zwecks »Einführung« kommen lassen, wobei er sich als Privatdozent ausgegeben hat. Cöln, 1. Mai 1912. Verlagsanstalt Benziger L Co. A.-G. Filiale Cöln.