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^ 250, 27. Oktober 1910. Nichtamtlicher Teil. Svrsenblatt f. d. »tschn. Buchhandel- 12801 weisungsdienst zwischen der Belgischen Nationalbank und den deutschen Postverwaltungen vermittelt die Königlich Belgische Postverwaltung. Der Postgiroverkehr mit Belgien wird sich in der gleichen Weise abwickeln, wie der Verkehr mit Österreich, Ungarn und der Schweiz. Zu den Überweisungsaufträgen nach Belgien benutzen die Kontoinhaber dieselben Formulare (Giropostkarten, Überweisungs-, Scheckformulare) wie im in ländischen Verkehr. Das Konto, auf dem der überwiesene Betrag gutgeschrieben werden soll, muß genau bezeichnet werden, insbesondere ist auch seine Nummer bei der Belgischen Nationalbank und, sofern das Konto bei einer Filiale dieser Bank geführt wird, auch der Sitz dieser Filiale anzugeben. Die Ab schnitte der Giropostkarten sowie der überweisungs- und Scheck formulare dürfen vom Auftraggeber, ebenso wie im Verkehr mit der Schweiz, zu Mitteilungen an den Empfänger benutzt werden. Den Verkehr mit Belgien werden die Postscheckämter Berlin, Cöln und Karlsruhe «Baden) wahrnehmen, und zwar das Post scheckamt Berlin zugleich für die Postscheckämter Breslau und Danzig, das Postscheckamt Cöln zugleich für die Postscheckämter Frankfurt (Main), Hamburg, Hannover und Leipzig; im König reich Bayern: die Postscheckämter Ludwigshafen (Rhein) und München; im Königreich Württemberg: das Postscheckamt Stutt gart; im Königreich Belgien: la äireotion L. cks8 po8t68 (8« buieau) in Brüssel. Der Kurs, nach dem die von inländischen Kontoinhabern nach Belgien in Auftrag gegebenen Überweisungen aus der Reichswährung in die belgische Frankenwährung umzurechnen sind, wird noch vom Reichs-Postamte unter Anlehnung an die und nach Belgien werden dieselben Gebühren wie im übrigen internationalen Postgiroverkehr erhoben werden. Die Aufträge zu Überweisungen können vom Kontoinhaber widerrufen werden, solange die Gutschrift auf dem Konto noch nicht vollzogen ist. Der Widerruf muß an die überweisende Verwaltung gerichtet werden. Jede Verwaltung haftet für den in ihrem Bereiche ver ursachten Schaden. Die Königlich Belgische Postverwaltung haftet auch für den im Bereiche der Belgischen Nationalbank ver ursachten Schaden. Das von der Belgischen Nationalbank heraus gegebene Verzeichnis ihrer Kontoinhaber kann durch Vermittlung der deutschen Postscheckämter bezogen werden. Der Preis für dieses Verzeichnis beträgt 50 Ober-Postassistent Langer. Briefmarkenheftchen. (Vgl. Nr. 249 d. Bl.) — Die Reichs- Postverwaltung gibt vom 1. November ab Freimarkenheftchen aus, die 12 Freimarken zu 10 H, sowie 16 Freimarken zu 6 ^ ent halten und zum Preise von je 2 dem Nennwerte des Marken- inhalts, an den Postschaltern zum Verkauf bereitgestellt werden. Die Heftchen sind zum Teil mit roten, zum Teil mit grünen Um schlägen versehen. Mit Ausschluß der Titelseite sind alle Seiten des Umschlags, ferner die zum Schutze der einzelnen Markenblätter eingefügten Zwischenblätter mit Geschäftsanzeigen bedruckt, deren Annahme durch die Firma Haasenstein L Vogler A.-G. in Berlin ^V. 8 (Leipziger Straße 31/32) und deren Zweigstellen erfolgt. Erweiterung der Freizügigkeit im deutschen Post- Verkehr. — Im deutschen Postscheckverkehr haben die Formulare der drei Postverwaltungen Freizügigkeit. Die von ihnen aus- gegebenen Formulare zu Einzahlungen können bei allen Post anstalten und Postscheckämtern innerhalb des Deutschen Reichs benutzt werden. Bei den im Reichs-Postgebiete belegenen Post anstalten und Postscheckämtern dürfen also auch solche Zahlkarten eingeliefert werden, die von der Bayerischen oder Württem- bergischen Postverwaltung hergestellt sind. Diese Vorschrift ist jetzt auch auf die neuen Nachnahmeformulare mit anhängen der Zahlkarte ausgedehnt worden. Die amtlichen Formulare zu Nachnahmekarten und Nachnahmepaketadressen mit anhängen der Zahlkarte, die in Bayern und Württemberg heraus gegeben worden sind, sind zur Auflieferung im Reichspost gebiete zu gelassen. Dasselbe gilt für die Formulare, die von der bayerischen und württembergischen Privatindustrie an gefertigt sind und den amtlichen Mustern entsprechen. (Vossische Zeitung.) Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 77. Jahrgang. Organisation der Reklame. — In Nr 232 d. Bl., S. 11631, berichtet eine weltbekannte Firma, daß sie infolge ihrer eigenen gut organisierten Reklame schwere kostspielige Werke, die von ver schiedenen Seiten längst als völlig unverkäuflich aufgegeben wurden, in überraschend großer Anzahl abgesetzt habe. Wenn die Reklame für den einen die Lärmtrompete, die große Pauke, das Tamtam, ein kostspieliger Luxus ist, so ist sie für den andern ein wirksames Mittel zum Austausch materieller und geistiger Güter, ist sie für das Geschäft dasselbe wie für die Maschine der Dampf oder die Elektrizität: die bewegende Kraft, die heute auch das größte und solideste Geschäft nicht mehr entbehren kann. Fast jede große Firma hat für den Vertrieb ihrer Erzeugnisse oder zur Erschließung neuer Absatzquellen eine besondere Reklameabteilung eingerichtet, in. der ein Reklamechef seine suggestiven oder hypnotischen Ver suche ausklügelt, die große Masse der Warenverbraucher so stark zu beeinflussen, daß sie den Lockungen seiner Reklame gehorchen und kaufen. In der letzten Zeit ist eine ganze Anzahl von Werken erschienen, die jedem, der den dafür geforderten, manchmal nicht geringen Preis bezahlt, das Geheimnis erfolgreicher Reklame erschließen wollen. Diese nützlichen Werke sind soeben um ein neues vermehrt worden, das sich in vieler Beziehung auf das vorteilhafteste von seinen Vorgängern unterscheidet: »Die Organisation der Reklame«. Herausgeber: Friedr. Karl Sander in Benneckenstein i. Harz. Selbstverlag des Verfassers, Kommissionsverlag von Thalacker L Schöffer in Leipzig. Das 324 Seiten starke, mit zahlreichen Formularmustern, Illustrationen, Musteranzeigen usw. versehene, typographisch vor trefflich ausgestattete Werk (Preis geb. 8 ^il) verdient wirklich allen denen empfohlen zu werden, die Reklame machen oder machen wollen, denn es zeigt auf jeder Seite, daß der Ver fasser seinen Stoff eingehend und gründlich beherrscht und deshalb nützliche Ratschläge geben kann, deren Befolgung wohl geeignet ist, den erwarteten Erfolg herbeizuführen. Als Vorzug des Sanderschen Buches ist es auch anzusehen, daß der Verfasser seinö Ausführungen nicht in trockenem, doktrinärem Tone vor- trägt, sondern sie zu einem fesselnden Feuilleton zu gestalten weiß, ohne daß die nüchterne Wirklichkeit und Bestimmtheit und der beabsichtigte Zweck eingehender Belehrung dabei zu kurz kommen. Das Werk wird jedem Geschäftsinhaber und jedem Mitarbeiter in irgendeiner Weise sicher etwas nützen, wenn es auch nicht auf einen ganz bestimmten Geschäftszweig zugeschnitten ist. Die allgemein gültigen Grundsätze der Reklame sind richtig und gründlich erfaßt und werden in gefälliger und zweckent sprechender Weise vorgetragen. Aus dem vielseitigen Inhalt des Sanderschen Werkes sind folgende Abschnitte hervorzuheben: Konkurs, Konkurrenz, ein modernes Bureau, eine Klischeeanstalt, die Anzeigenreklame, die Kalkulation von Klischee- und Satzanzeigen, Jnsertionserfolgs- kontrolle, Plakatreklame, Wettbewerbe zur Erlangung künstlerischer Reklameentwürfe, Herstellung von Entwürfen für Anzeigen, Katalogdeckel usw. durch Ungeübte, Gründung einer eigenen Zeitung und Klischeeanstalt, Gesetz betreffend den unlauteren Wettbewerb, Anzeigenbeispiele' (bei denen meist angegeben ist, welche Schriftgattung zum Satz verwendet wurde). Schon aus den Überschriften verschiedener der angegebenen Kapitel geht hervor, daß letztere für den buchhändlerischen Reklamemacher besonderes Interesse haben müssen. Der Artikel Klischeeanstalt belehrt kurz, aber doch eingehend genug über die Art und Herstellung der Druckstöcke (Strichätzungen, Autotypien, Holzstöcke usw.), über die als Vorlage dazu zu verwendenden Photographien, über Preis und Aufbewahrung der Klischees, über die bei der Bestellung zu beachtenden und vorzuschreibenden Punkte. Sehr praktisch wird unter Beifügung einer Korrektur zeichentabelle erörtert, wie ein Manuskript beschaffen und ange ordnet sein soll, wenn die Drucksache gute Wirkung Hervor bringen soll. Außerdem wird angegeben, was bei Aufgabe eines Druckauftrages dem Drucker vorzuschreiben ist. Sehr beachtens wert ist auch, was Sander über die Berechnung von Klischee- und Satzanzeigen, über die Verteilung der Anzeigen an die be treffenden Zeitungen und Annoncenexpeditionen, über den den Anzeigen in den betreffenden Jnsertionsorganen zu gebenden Platz, über die Kontrolle des Wertes oder Erfolges der Anzeigen 1661