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^ 130, 9. Juni 1910. Nichtamtlicher Teil. Birlmilal, s. d. DtMn. BuchtzandU. 6849 Jubiläum. Wie Sie wissen, habe ich im Namen der Korpo ration dem Verein unsere Glückwünsche ausgesprochen, und ich möchte auch hier der Hoffnung Ausdruck geben, daß die freundschaftlichen Beziehungen, die zwischen unserer Korpo ration und dem Verein der österreichisch-ungarischen Buch händler bestehen, auch fernerhin ungetrübt bleiben mögen. Wir verfolgen ja im Wesen dieselben Ziele, die nur territorial verschieden sind. Im Laufe der Berichtsperiode wurden zwei Mitglieder unserer Korporation durch die Gnade Seiner Majestät unsers Kaisers ausgezeichnet. Herr Anton Schroll erhielt den Titel eines kaiserlichen Rates und Herr Markus Stein wurde mit dem Orden der Eisernen Krone dritter Klasse ausgezeichnet. Mehrere Mitglieder und Angehörige unserer Korporation haben Gelegenheit gehabt, Jubiläen zu feiern. Am 1. Oktober 1909 waren es fünfundzwanzig Jahre, daß Herr Heinrich Ranschburg in die seinen Namen tragende Firma cingetreten war. Am 15. September 1909 feierte Herr F. Ronninger den vierzigsten Jahrestag seines Eintritts in das Haus A. Hölder. Die Herren W. Lauterbach, Schwarz, B. Schmidt und G. Kadisch feierten das fünfundzwanzigjährige Jubiläum ihrer Tätigkeit in den Firmen, in denen sie sich derzeit be finden. Die Korporation hat allen die herzlichsten Glück wünsche zum Ausdruck gebracht. Der langjährige Kommissär unserer Korporation, Herr Magistratsoberkommissär vr. Wilhelm Hecke, wurde im Sommer zum k. k. Hofsekretär bei der statistischen Zentral kommission ernannt und schied daher aus dem Gremium des Magistrats. Wir haben Herrn vr. Hecke für seine lang jährige Mühewaltung als Vertreter der Gewerbebehörde bei unserer Korporation gedankt und ihm zu seinem Avancement auf das herzlichste gratuliert. Der Magistrat hat nunmehr Herrn Magistratsoberkommissär vr. Richard Steutter zum behördlichen Kommissär unserer Korporation bestellt, den wir die Ehre haben heute in unserer Mitte zu sehen und den ich hiermit besonders begrüße. Unsere Korporation umfaßte am 31. Dezember 1909 427 Mitglieder, und zwar 420 Konzessionsträger und 7 Ge schäftsteilhaber. Unter den elfteren befanden sich 323 männliche, 45 weibliche und 59 juristische Personen. Da der Stand der Korporationsmitglieder am 31. Dezember 1908 412 war, ergibt sich ein effektiver Zuwachs im Jahre 1909 von 15 Mit gliedern. Die Bewegung war folgende: Im Laufe des Jahres 1909 traten 25 Konzessionsträger und 2 Gefchäfts- teilhaber aus der Korporation aus; dagegen traten 42 Kon zessionsträger in die Korporation ein. Von den ausgeschie- Lenen 25 haben 23 ihr Gewerbe zu gunsten ihrer Nachfolger, 2 unbedingt zurückgelegt. Bei den Neueingetretenen handelt es sich in 23 Fällen um Übernahme zurückgelegtcr Kon zessionen, 22 neue Konzessionen wurden erteilt. Die Zahl der protokollierten Lehrlinge betrug am 31. Dezember 1909 95, und zwar 91 männliche und 4 weib liche; sie waren bei 69 Lehiherren untergebracht. Im Laufe des Jahres wurden 19 Lehrlinge freigesprochen; neu aus genommen wurden 39 Lehrlinge. Die Zahl der Mitglieder der Gehilfenkrankenkaffe betrug am 31. Dezember 1909 679, diejenige der Hilfsarbeiterkrankenkasse 1324. Dem Lehrlingswesen schenken wir nach wie vor unsere ganz besondere Aufmerksamkeit, und es freut mich, auch Heuer wieder konstatieren zu können, daß der im Jahre 1904 errichtete Spezialkurs für Buchhandlungslehrlinge zur vollsten Zufriedenheit gearbeitet hat. Auch im fünften Schuljahre sind im allgemeinen günstige Resultate zu ver- Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel 77. Jahrgang. zeichnen. Ich will daher auch des Leiters dieses Spezial kurses Herrn Ahlgrimm dankend gedenken. Die Schüler zahl dieses Jahrgangs betrug 45, die durchschnittliche Be suchszahl 72°/„. Das abgelaufene Jahr war im allgemeinen ein sehr ruhiges. Es sind zwar zahlreiche Geschäftsstücke zur Er ledigung gekommen, aber die zur Erledigung gelangten An gelegenheiten hatten keinen sehr wichtigen Charakter. Es kamen im ganzen 600 Geschäftsstücke zur Er ledigung, auf die ich hier nicht weiter eingehen will, weil die wichtigsten Ihnen ohnehin aus den veröffentlichten Proto kollen der Vorstehungssttzungen bekannt geworden sind. Unsere Statuten sind uns von der Behörde abermals zurückgeschickt worden; wir haben die Änderungen, die die Behörde gewünscht hat, soweit als irgend möglich und soweit nicht dringende Gegcngründe vorhanden waren, erfüllt und hoffen, daß die Statuten nunmehr in kürzester Zeit genehmigt sein werden. Auch das von uns beschlossene Statut der Arbeitsvermittlung ist uns, und zwar aus dem rein formellen Grund zurückgeschickt worden, weil die Gehilfen- und Hilfsarbeiterversammlung dasselbe nicht auch formell angenommen hatten. Wir haben das Statut daher an den Gehilfen-, respektive Hilfsarbeiterausschuß mit der Bitte weitergeleitet, in der nächsten Versammlung einen ent sprechenden Beschluß zu provozieren. Dasselbe Schicksal hat auch die Resolution gehabt, die wir im vorigen Jahre hinsichtlich der Ladensperre und der Feiertagsruhe gefaßt haben. Die Gehilfen- und Hilfsarbeiterversammlung hatten nur den ersten Punkt angenommen. Hinsichtlich der Feiertagsruhe stellte die Behörde sich auf den Standpunkt, daß sie diese Beschlüsse nicht genehmigen könne, da sie über unsere Kompetenz hinausgehen. Wir sind nun der Ansicht, daß dies nicht richtig ist. Nach der Gewerbeordnung haben wir das Recht, mit unseren Gehilfen und Hilfsarbeitern Verträge hinsichtlich der Festsetzung der Arbeitszeit zu treffen. In den Umfang dieses Vertrages gehört jedenfalls auch die Bestimmung, daß an bestimmten Tagen gar nicht gearbeitet werde. Wir stehen daher nach wie vor auf dem Standpunkt des von Ihnen gefaßten Beschlusses und werden diesen Standpunkt auch der Gewerbebchörde, respektive der Statt halterei gegenüber zu vertreten suchen. Wenn nun auch durch das Gesetz über die Ladensperre, das am 4. Mai in Kraft getreten ist, wir vorläufig berechtigt sind, an allen Tagen des Jahres spätestens um 8 Uhr zu schließen, so erachte ich es, da wir an unsere eigenen Beschlüsse doch gebunden sind, als eine Pflicht aller Korporalionsmitglieder, im Sinne des vorjährigen Beschlusses unsere Geschäfte, respektive den Verkauf von Artikeln des Buch-, Kunst- und Musilalien handels in den Monaten Juni, Juli und August bereits um 7 Uhr zu schließen, ebenso an den Feiertagen in der Zeit vom Pfingstmontag inklusive bis 1. September geschlossen zu halten. Das Ladenschlußgesetz berechtigt uns, die Behörde zu bitten, 80 Tage im Jahre festzusetzen, an denen wir unsere Geschäfte auch länger als bis 8 Uhr offen halten können. Im Sinne dieses Gesetzes und auf eine direkte Aufforderung der Behörde hin haben wir nun den Antrag gestellt, den Buch-, Kunst- und Musikalienhandlungen in den Tagen vom 9. bis 24. September und 9. bis 24. Dezember mit Rücksicht auf die in jenen Zeiten vermehrte Arbeit zu gestalten, länger als bis 8 Uhr offen zu halten. Bei unserer neuerlichen Eingabe auf Anerken nung unseres Beschlusses vom vorigen Jahr werden wir, nachdem die Gehilfen- und Hilfsarbeiterversammlung identische Beschlüsse gefaßt haben werden, auch daraus dringen, daß mit Rücksicht auf das neue Ladenschlußgefctz der Ladenschluß 887