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^ 179, 3. August 1912. Nichtamtlicher Teil. ««-initt-u I. » «q«n. 9913 infolge des Antiquadruckes mehr aufgewendet sind gegenüber Frakturdruck. Ich stelle für ein billiges Buch meines Ver lages fesch daß der Umfang durch Antiquadruck von 15 auf 17 Bogen gesteigert und allein für Satz. Druck und Papier bei 39090 Auflage 675 oder 12"/, mehr aufgewendet werden müßten. Selbst Herr Langewiesche wird nicht be haupten wollen, daß der Absatz der Blauen Bücher durch den Antiquadruck entsprechend gefördert wäre. Das Gegenteil ist wohl sicher. Das ist auch wohl der Grund dafür, daß die am 1. April 1911 an dieser Stelle veröffentlichte Erklärung mit den Worten schloß: -Solche Preisgabe einer berechtigten und notwendigen niemand beeinträchtigenden deutschen Eigenart lehnen wir als deutsche Verlagsbuchhändler ab. Wir werden vielmehr, ohne der lateinischen Schrift, wo sie am Platze ist. feind zu sein, in unserer Berufsarbeit Helsen, die deutsche Schrift zu hüten und zu verbreiten«, und daß zu ihr sich die große Mehrzahl der angesehensten Verleger durch ihre Unterschrift bekannt hat. Kleine Mitteilungen. »Bergünstignngshauptamt der Deutschen Freien »tu- dentenschaft«. — Unter dieser pompösen Bezeichnung tritt die Deutsche Freie Studentenschaft (Sitz Chartottenburg, Schiller strabe 6) an einzelne Verleger mit der Ansrage heran, »zu welchen Rabattsätzen und unter welchen Bedingungen« ihr der Vertrieb von Verlagswerken überlassen würde. Wie aus dem Brieskopse hervorgeht, hat sich das Bergünstigungs- Hauptamt die Ausgabe gestellt, »Vergünstigungen an sämtliche Studierende von ganz Deutschland zu vermitteln«, während durch die Unterschrift: »Abteilung II: Büchervertrieb« der Ein druck erweckt wird, als könnten auch dem Verlag durch Vertriebs manipulationen »Vergünstigungen« zugewendet werden. Tat sächlich handelt es sich — in Übereinstimmung mit dem Namen und eigentlichen Zweck dieses Vergünstigungshauptamtes — um nichts anderes als den Versuch zur Erlangung billigerer Preise, der hier schon deshalb als ein Versuch am untauglichen Objekt angesehen werden must, als ihm sowohl § z, Ziffer 3 der Vcrkaussordnung als auch z 1, Absatz L der Verkehrsordnung enlgegenstehen. Es ist aber charakteristisch sür die Entwicklung, die unser Vereins- und Ge- sellschastsleben genommen hat, daß diese Versuche nicht aus wirtschaftliche Genossenschaften beschränkt bleiben, sondern auch aus Vereinigungen hinübergreisen, die, wie gerade die Deutsche Freie Studentenschaft, ganz andere Ausgaben zu erfüllen hätten, als sie in einer weiteren Zersetzung unserer Wirtschaftsordnung liegen. Als eine solche Ausgabe würden wir es z. B. ansehen, wenn sie ihren Mitgliedern in der Weise »Vergünstigungen« vermittelte, daß sie in ihnen Sinn und Verständnis sür Recht und Ordnung im Wirtschaftsleben zu wecken suchte, damit jedem von ihnen, wenn er ins Leben hinaustritt, das Seine werde. Viele von ihnen sitzen ja heute schon als Söhne von Kausleuten oder Gewerbetreibenden aus dem Ast, den sie absägen wollen, und auch wenn der Staat sich einmal ihrer annimmt, werden sie nur dann ihre Rechnung finden, wenn dem Staate gegeben wird, was des Staates ist. Ist es aber sür den Verleger angesichts dieser sortwährenden Versuche, Preisvergünstigungen zu erlangen, wirklich so schwer, den rechten Weg zu finden und diesen Treibereien ein Ende zu machen? AuLdehnnug des Poftabonucment» sür Zeitungen. — Aus die Eingabe des Vorstandes des Vereins Deutscher Zeitungs- Verleger wegen Ausdehnung des Postabonnements sür Zeitungen im Verkehr mit dem Auslande ist vom Reichspostamt folgende Antwort eingegangen: Die Reichspostverwaltung ist schon seit Jahren bemüht, den Bezug deutscher Zeitungen und Zeitschriften in den Ländern, die noch nicht an dem internationalen Über einkommen, betreffend den Postbezug von Zeitungen und Zeitschriften, teilnehmen, aus eine sür das Publikum günstigere Grundlage zu stellen. Diese Bestrebungen haben aber leider noch nicht den gewünschten Erfolg gehabt. Gleichwohl werde ich meine Bemühungen nach dieser Richtung fortsetzen und aus Börsenblatt silr den D-uffchen Buchhandel. 79. Jahrgang. dem nächsten Weltpostkongreß gern sür eine Erweiterung des Geltungsbereichs des Zeitungsübereinkommens eintreten. Im Austrage des Staatssekretärs: Knos. Bereits im vorigen Jahr- hatte der Deutsch. Französische Wirtschaftsverein in Berlin eine Eingabe an das Reichspostamt gerichtet, die sich insofern mit der Eingabe des B. D. Z.-V. deckt, als von dieser Seite der Wunsch ausgedrückt wurde, die übliche Form des Postabonnements auch im Verkehr zwischen Deutschland und Frankreich und umgekehrt herbeizusühren, wie ein solcher gegenseitiger Verkehr bereits zwischen Frankreich und Belgien besteht aus Grund des Vertrags über Zeitungsabonne- ments vom 24. März 1889. Hoffentlich sind die Bemühungen des Reichspostamt» wegen Erweiterung des Geltungsbereichs des Zeitungsübereinkommens aus dem nächsten Weltpostkongreß von Ersolg gekrönt, was nicht zuletzt auch im Interesse der Auslandsabonnenten des Börsen blattes zu begrüßen wäre. Gegen die I,sx Parsisal svgl. Nr. ISS). — Gegen den Versuchs ein Ausnahmegesetz zugunsten des Wagnerschen Parsisal zu schaffen, wendet sich jetzt auch die »Voss. Ztg.« «Die Schutzsrist sür Wagners Werke«, schreibt das Blatt, »läust im nächsten Jahre ab. überall rüsten sich die Bühnen, sie sortan den Massen, die bisher von ihnen größtenteils wegen der hohen Ein trittspreise ausgeschlossen sind, zugänglich zu machen. Da aber wird noch einmal der Versuch gemacht, die Klinke der Gesetzgebung zu er greifen und wenigstens zu retten, was zu retten ist, wenn nicht die gesamten Musildramen, so doch wenigstens den »Parsisal«. Es ist wieder eine Eingabe an den Reichstag in Umlauf, mit einigen berühmten Namen, denen sich eine Anzahl unberühmter anschließt. Denn wenn sine große Nase niest, niesen viele kleine Nasen nach. Dis Eingabe wird aus den Reichstag leinen Eindruck machen. Ob es eine Versündigung an dem toten Meister ist, sich über seinen Wunsch, daß der »Parsisal« nur in Bayreuth aus- geführt werde, hinwegzusetzen? Niemand weiß, wie Richard Wagner, wenn er heute befragt werden könnte, darüber dächte. Bayreuth ist ein Stelldichein wesentlich sür die oberen Zehntausend, woran durch ein paar Freikarten nichts geändert wird. Daß der «Parsisal« nur in Bayreuth gut und wirkungsvoll gegeben werden könne, ist ein Wahn, der keiner Widerlegung bedars. Aber wenn es Goethe eingefallen wäre, zu verlangen, daß sein »Faust« allezeit oder wenigstens das erste halbe Jahrhundert nach seinem Tode nur in Weimar ausgesührt werde, glaubt man, daß die Gesetzgebung sich diesem Wunsche gefügt hätte? Gewiß nicht, und mit Recht nicht. Denn die Meisterwerke der Kunst gehören aller Welt, wenigstens ein Menschenalter nach des Schöpfers Heimgang. Die dreißigjährige Schutzfrist ist gerade lang genug. Dem Interesse der Familie steht das Interesse der Gesamtheit gegenüber. Die Mehrheit gegen die Verlängerung der Schutzfrist wird im gegen wärtigen Reichstag viel größer sein, als in dem von 1991. Und deshalb ist die Eingabe pro nibilo. Wie viele sie unterzeichnen mögen, es wird nichts werden mit der I-oi Parsisal.» In Nr. 39/31 von »Musilhandel und Musikpflege«, dem Organ des Vereins der Deutschen Musikalienhändler zu Leipzig, da» einer allgemeinen Einführung der 69 jährigen Schutzfrist sym- palhischer gegenübersteht,als es die nahen Beziehungen desMusikalien- handels zum Buchhandel geboten erscheinen lassen, wirft unser Mitarbeiter Ernst Challier sen.-Gießen die Frage aus,obdieHerren,die sür das Monopol eintreten, sich schon klar gemacht hätten, daß ein solches Ausnahmegesetz doch nur sür das Deutsche Reich er- lassen werden könnte. Für den Fall eines Erfolges würde dann im Deutschen Reiche ein hehres deutsches Kunstwerk nur den oberen Zehntausend zugänglich sein, der gewaltigen Mehrheit der Unbemittelten aber dauernd verschlossen bleiben. Dagegen wäre das gesamte Ausland in der Lage, jedem Musikfreund den Parsisal zu bieten. Praktisch dürfte die Frage, wie schon oben ausgesührt, kaum von Bedeutung werden, da die »Volksbewegung«, die man inszenieren möchte, einem Sturm im Wasserglas- gleichen würde, angesichts dessen auch die dem Reichstag offerierten Freibillette zu den Parsisal-Aussührungen ihre Wirkung versagen müssen. Die Belastung durch da» neue Jnvalidengesetz. — Mit dem I. Januar ISI2 ist die neue Invaliden- und die Hinter bliebenenversicherung in Krast getreten. II7S