9018 B-rs-nblall f. d. Düchn. Buchh-Nd-l. Fertige Bücher. 179, 3. August 1912. Erklärung auf die Warnung der Firma Literarische Anstalt Rütten Sr Loening in Sachen des Struwwelpeters Im Börsenblatt vom 13. Februar 1912 und in zwei Zirkularen hat die Firma Literarische Anstalt Rütten S Loening die im Unterzeichneten Verlage erschienene Struwwelpeter-Ausgabe als unbefugten Nachdruck bezeichnet und vor Weiterverbreitung unter Androhung straf- und zivilrechtlicher Schritte gewarnt. Darauf erkläre ich heute folgendes: 1. Die von der Literarischen Anstalt Rütten L Loening seit Anfang Februar 1912 bemühte Staatsanwaltschaft ist bis heute an den Unterzeichneten Verlag überhaupt nicht herangetreten. Nie und nirgends ist bei irgendwem auch nur ein Exemplar meiner Struwwelpeter-Ausgabe auf eine wenn auch noch so kurze Zeit beschlagnahmt gewesen, auch bin ich niemals von der Staats anwaltschaft oder einem Gericht vernommen worden. 2. Dagegen ist eine buchhändlerische Firma, die auf Grund der Warnung der Literarischen Anstalt Rütten L Loening meine Struwwel peter-Ausgabe als Nachdruck bezeichnet hatte, zur Abnahme und Zahlung verurteilt worden, obwohl sie die von der Literarischen Anstalt Rütten L Loening bzw. deren Rechtsbeistand aufgestellte Rechtskonstruktion zur Begründung vorgebracht hatte. 3. Im Llrteil vom 23. Mai 1912 hat die 12. Zivilkammer (Spezialkammer für Llrheberrechtssachen) am Landgericht Leipzig festgestellt, daß meine Struwwelpeter-Ausgabe kein Nachdruck, sondern vollkommen berechtigt ist und daß die von der Literarischen Anstalt Rütten L Loening auf gestellte Rechtskonstruktion im Gesetz keine Stütze findet.*) 4. Das unter 3 erwähnte Llrteil ist auf Grund der von der Literarischen Anstalt Rütten L Loening bei der Staatsanwaltschaft eingereichten und von der 12. Zivilkammer beigezogenen Schriftstücke ergangen. 5. Das unter 3 angezogene Llrteil des Landgerichtes Leipzig ist am 20. Juli 1912 rechtskräftig geworden. 6. Gegen die Literarische Anstalt Rütten L Loening werde ich meine An sprüche wegen Behauptung und Verbreitung erweislich unwahrer Tatsachen gerichtlich geltend machen. Nachdruck meiner Struwwelpeter-Ausgabe, auch teilweiser, wird gerichtlich verfolgt. Leipzig, im Juli 1912. Wird bestätigt. Justizrar Lebrecht, Rechtsanwalt, Leipzig, Thomasgaffe 4. Pallas-Verlag Leipzig, vr. Wilhelm Rudeck.