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Redaktioneller Teil. X- 131, 26. Juni ISIS. Weiter wird nach eingehender Begründung durch Herrn Hofrat Richard Linnemann einstimmig beschlossen, daß zur nächsten Hauptversammlung die Wahlen so zu erfolgen haben, daß nur zwei neue Mitglieder in den Vorstand zu wählen sein werden, sodatz, in Ansehung des 8 24 der Satzung, vier der bisherigen Herren des Vorstandes in ihren Ämtern ver bleiben. 5. Punkt der Satzungsänderung: Bereits in der am 24. April 1919 erschienenen Nr. 11 von Musikhandel und Musikpflege sind die geplanten Satzungsänderungen nebst der Begründung den Vereinsmitgliedcrn bekannlgegeben worden. Der Vorsteher Herr Lienau begründet zunächst nochmals eingehend die geplan ten Abänderungsvorschläge und bittet um Annahme. In glei chem Sinne äußert sich Herr Carl Linnemann als Vorsteher des Deutschen Musikalien-Verleger-Vereins und befürwortet gleich falls nach ausführlicher Begründung die allseitige Annahme. Herr Erhard Schultz schlägt vor, in 8 7 Abs. 10 cinzufügen: »gewerbsmäßig«, diesem Vorschlag wird zugestimmt. Gleich zeitig erklärt sich die Hauptversammlung damit einverstanden, daß der Vorstand berechtigt ist, elwaigo weitere redaktionelle Änderungen vorzunehmen. Auf Anfrage des Herrn Kommerzien rat Felix Siegel wegen »Gewährung des vollen Händlerrabatts« entgegnet Herr vr. G. Bock, daß es sich darum handelt, daß die Mitglieder des Vereins der Deutschen Musikalienhändler grund sätzlich den vollen Händlerrabatt erhalten sollen. Die Aussprache über Nabattgewährung nach dem Auslande wird abgesetzt. Auf Anregung des Herrn Justizrat vr. Hillig wird zunächst 8 1 wie folgt geändert: »Der Verein der Deutschen Musi kalienhändler zu Leipzig hat seinen Sitz in Leipzig. Er bildet einen Verein mit dem Rechte der juristischen Per son, ist ins Vereinsregister eingetragen und ist Organ des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler. Das Ver einsjahr ist das Kalenderjahr. Auf dem Titel ist einzufllgen: Eingetragener Verein. 8 2 wird angenommen. 8 3 soll geändert werden in: »Durch Herausgabe einer Fir- menliste soll der Verkehr zwischen Verlegern und Sorti mentern erleichtert werden. Die Heranbildung eines tüch tigen Vuchhändlernachwuchses soll gefördert werden. Es wird in Ansehung des 8 3 Abs. 2 von Herrn Hof rat R. Linnemann angeregt, daß unser Verein mit dem Vorstand des Verbandes der Orts- und Krcisvereine in Verbindung tritt, um gleichfalls wie der Börsenverein und der Verleger-Verein zu den Verbandssitzungen ein geladen zu werden. 8 4 erhält den Zusatz: »Ehrenmitglieder, soweit sie Nichtmit glieder waren, haben die Rechte in 8 9 Ziffer l«. Einzufllgen ist in ß 4 der für ß 5 gewünschte Zusatz betreffend Geschäftsführer und Prokuristen in folgender Fassung: »Auch Geschäftsführer und Prokuristen solcher Handlungen, deren Inhaber bereits Mitglieder sind, kön nen in besonderen Fällen Mitglieder werden«. 8 7 Auf Empfehlung des Herrn Justizrat vr. Hillig wird bei- gefllgt: »oder zu dem für das Publikum bestimmten Ver kaufs-Preis ohne jeden Rabatt zu liefern«, ebenso ist einzufllgen: »oder von einer anderen anerkannten buch händlerischen Organisation«, und ferner, wie bereits be schlossen, der »gewerbsmäßige« Vertrieb des Musik verlages. In 8 7 ist ferner einzufügen ein neuer Absatz 5 betreffend »Zwi schenhändlerlieferungen« in derselben Fassung, wie ihn die Hauptversammlung des Deutschen Musikalien-Ver- legcr-Vereins« beschließen wird, und als Ergänzung zu Abs. 4: »An Zwischenhändler, die an solche unter Ziffer 3 erwähnten Handlungen liefern, ebenfalls nicht oder nur zu dem für das Publikum bestimmten Verkaufspreis ohne jeglichen Rabatt zu liefern«. In ß 8 Ziffer 3 wird geändert statt »beantragen« »verlangen«. 8 9 Abs. 6 ist folgende Einschaltung vorzunehmen: »unter 81» den in der Satzung dieses Vereins bestimmten Voraus, setzungen«. Abs. 7 ändert sich in: »Auf ermäßigte Anzeigenpreise in den Zeitschriften des Vereins«, 8 II Abs. 2 ist beizufllgen: »bzw. bei Aufgabe der Stellung, die er bei seinem Eintritt bekleidete«. 8 12 wird ergänzt durch den entsprechenden Passus in der Satzung des Vereins der Buchhändler zu Leipzig hinter Abs. 5: »Dem Beschuldigten ist durch eingeschriebenen Brief mindestens 2 Wochen vor der Hauptversammlung Nachricht zu geben, daß seine Ausschließung auf die Ta gesordnung der Hauptversammlung gesetzt werden soll. Bei Berechnung dieser Frist werden der Tag der Absen- düng des Briefes und der Tag der Hauptversammlung nicht mitgerechnet. Außerdem ist in der 1. Zeile cinzufügen: »Die Aus schließung muß nach Anhörung usw. erfolgen«. Die übrigen 88 bzw. kleinen Änderungen werden sämtlich einstimmig genehmigt. Der Vorstand wird nochmals beauftragt, redaktionelle Änderungen der Satzung, wie sie insbesondere vom Registersührer verlangt werden, vorzunehmen und alles in Ein- klang mit der Satzung des Deutschen Musikalien-Verleger-Ver- eins zu bringen. Die Hauptversammlung erklärt sich mit Um stellung der Tagesordnung einverstanden, und man geht zu Punkt 8 der Tagesordnung: »Ernennung eines Ehren-Mit- gliedes« über. Der Vorsteher des Vereins, Herr Robert Lienau, dankt zunächst Herrn Geheimrat vr. Oskar von Hase für seine 43jährige treue, unermüdliche und so überaus fruchtbringende Arbeit und Tätigkeit für unfern Verein und beantragt seine Ernennung zum ersten Ehrenmitgliede des Vereins der Deut schen Musikalienhändler zu Leipzig. Die zahlreich versammelten Herren geben durch Erheben von ihren Plätzen dazu ihre freudige Zustimmung. Im An schluß hieran verliest Herr Lienau den Wortlaut des Ehren diploms. Mit tiefbewegten Worten dankt Herr Geheimrat vr. v. Hase für die ihm gewordene hohe Ehrung. 6. Punkt der Tagesordnung: Erhebung des Sortimenter- Teuerungszuschlags von 10"/» auf Grund der Notstandsordnung. — Herr Lienau begründet die seinerzeit durch den Beschluß des Börsenvereins auch für den Musikalienhandel notwendig gewordene Erhebung des 10"/»igen Teuerungszuschlages. Hier- auf stellt Herr Hofrat R. Linnemann zunächst folgenden Antrag: »Sollte der Börsenverein einen weiteren 1v"/»igen Zuschlag, also einen solchen von 26"/« erheben, so erklärt der Verein der Deut schen Musikalienhändler, daß auf Musikalien dieser weitere Zu schlag zurzeit nicht erhoben werden soll«. Herr vr. G. Bock betont, daß der Vorstand diesen 10°/»igen Teuerungszuschlag vom 8. Oktober 1918 lediglich im Interesse des deutschen Musi kalienhandels eingeführt hat, und die Versammlung spricht im Anschluß hieran dem Vorstand einstimmig ihre besondere Aner kennung für den Beschluß bez. des 10°/»igen Teuerungszuschlags aus. Weiter erklärt sie sich ferner einstimmig mit den vom Vor stand wegen eines etwaigen weiteren Teuerungszrtschlages zu ergreifenden Maßnahmen bzw. gefaßten Beschlüssen einverstan den. Nunmehr erhält Herrn Redakteur vr. Max Schumann das Wort zu seinem Bericht über die Umgestaltung unserer Vercinsorgane. In einer längeren Ausführung legt er die verschiedenen Arten der Erscheinungs form dar, in der seit dem 1. April 1919 die Vereinszeitschrift Musikhandel und Musikpflege und der Vereins-Wahlzettel zur Ausgabe gelangt. Es entspinnt sich hierüber eine längere Aus sprache, an der sich die Herren Otto Teich, Anton Bock, Carl Linnemann, Robert Lienau, Robert Reibenstein, Geheimrat vr. v. Hase, Otto Dietrich und Willy Simon beteiligen. Ein be sonderer Beschluß wird zunächst nicht gefaßt, die Anregungen sollen aber in der am 21. Mai 1919 stattsindenden Kommissions sitzung bearbeitet werden. 7. Punkt der Tagesordnung: Antrag des Herrn P. I. Tanger in Köln wird abgesetzt, da Herr Tanger leider am Erscheinen verhindert ist, doch wird seinen Anregungen, soweit möglich,