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213, 14. September 1915. Redaktioneller Teil. Mrs-Nbla» i. d. Dtsch». Duchhand-I. käufer, die auf dieses äußere Ansehen Gewicht legen und sich da durch beim Kauf von Büchern mitbestimmen lassen, wächst er freulicherweise beständig. Zu diesem Umstand tritt der vielleicht gewichtigere, daß solches überkleben seine Schwierigkeiten hat. Soll der Verleger sich von den ungezählten Sortimentern, die ein oder mehrere Bücher von ihm in Kommission haben, alle Exemplare zurücksenden lassen? Dieses Hin- und Herschicken würde natürlich bedeutende Kosten verursachen. Oder soll er von den Sortimentern verlangen, daß sie dos überkleben besorgen? Nicht wenige dürsten eine solche Zumutung damit beantworten, daß sic die ihnen in Kommission gegebenen Exemplare dem Ver leger wieder zur Verfügung stellen. Man bedenke, daß auch die Sortimenter zurzeit empfindlich unter dem Mangel an Personal zn leiden haben, daß sie vielfach ihr Geschäft, namentlich in klei nen Städten, allein besorgen und jede neue Belastung, die in die sem Falle bei der nicht geringen Zahl der in Betracht kommenden Werke unter Umständen recht bedeutend sein kann, vermeiden müssen. Aber damit sind die Schwierigkeiten in diesem Falle noch nicht behoben. Viele Sortimenter haben die betreffenden Bücher in mehr oder weniger Exemplaren vom Verlage fest oder bar er worben, um ihre Kunden sofort befriedigen zu können. Denn zahlreiche kleine Buchhandlungen beziehen ihren Bedarf bekannt lich nicht direkt vom Verleger, sondern durch die Vermittelung von Barsorttmenten oder Grosso-Buchhandlungen. Wer soll in solchen Fällen dafür verantwortlich gemacht werden, daß der betreffende Vermerk überklebt wird? Der Verleger kann es für Bücher, die ihm nicht mehr gehören, schwerlich. Es bleiben also nur die ein zelnen Sortimentsbuchhandlungen. Und wie soll da eine Kon trolle ausgeübt werden? Gesetze und Verordnungen mit rückwirkender Kraft zu er lassen, hat immer seine Bedenken. Hier scheinen sie besonders schwerwiegend zu sein. Die in allen ernsten Wohlfahrtskreisen mit Befriedigung aufgenommene Absicht der Verordnung geht na türlich dahin, zu verhindern, daß der zurzeit besonders rege Opfersinn unseres Volkes mißbraucht werde. Ein solcher Miß brauch kann auch ein unbeabsichtigter sein, wenn eine Wohl fahrtsorganisation mit minder wichtigen Zwecken ungeheure Sum men sammelt, die vielleicht wichtigeren Zwecken entzogen werden. In einer Zeit wie der gegenwärtigen, wo es auf zweckent sprechende Verwendung jeder Mark ankommt, hat der Staat gewiß das Recht, hier regelnd einzugreifen. Es hat sich aber auch hier wieder gezeigt, daß die Verhältnisse zu vielgestaltig sind, um sich der Formel einer vielleicht gar zu sehr schematisierenden Ver ordnung zu fügen. Sammlungen auf den Straßen und in Re staurants, sei es ohne gewährte Gegenleistung oder gegen Abgabe von Postkarten, Broschüren u. dgl., sind etwas ganz anderes, als der Verkauf von Schriften in Buchhandlungen, dessen Reinertrag bestimmten Zwecken zugeführt wird. Dort ist das Sammeln zu wohltätigen Zwecken das Wesentliche, hier ist es nur eine Neben erscheinung. Niemand geht in eine Buchhandlung, sich ein Buch zu kaufen, weil er dadurch irgendeinem Wohlfahrtsverein einige Pfennige zuwendet. Die meisten Menschen — es wird wenige Ausnahmen geben —, die sich eine der zahlreichen aktu ellen Schriften kaufen, wissen überhaupt nicht, ehe sie sich das Buch gekauft haben, daß sie nebenbei auch ein gutes Werk taten. Hier ist also niemand zu schützen. Es fragt sich aber, ob eine Verordnung zur Regelung der Kriegswohlfahrtspflege in einer Richtung ihren Zweck nicht verfehlt, wenn sie auch auf Fälle angewandt werden kann, in de nen sie niemanden schützt, Wohl aber die Kriegswohlfahrtspflege schädigen und den Verlegern ebenso erhebliche wie unnötige Schwierigkeiten bereiten kann. vr. von Erdberg. Kleine Mitteilungen. Deutsche Bücherei. — In nächster Zeit soll die Öffentlichkeit durch eine aufklärende Mitteilung in der Presse auf das Sammel gebiet der Deutschen Bücherei, das die große Zahl von Privatdrucken, Gclegciihcitsschristen, Bereinsvcröfsentlichungen umfaßt, hingewiescn und zur Stiftung dieser Druckschriften aufgesordert werben. Um nun den Verfassern und Herausgebern solcher Veröffentlichungen, die be kanntlich nicht im Buchhandel erscheinen, den Verkehr mit der Deut schen Bücherei zu erleichtern, soll in dieser Bekanntmachung die Ver mittlung der Ortsbuchhandlungen, besonders für die Weiterlettung der Druckschriften aus dem Leipziger Wege, vorgcschlagcn werden. Tie Herren Sortimenter werben daher hiermit sreundlichst gebeten, der Deutschen Bücherei ihre wertvolle Mitarbeit bei der mühe vollen Ausgabe, die vielen zerstreut erscheinenden Privatdrucke zu sam meln, zuwenden und aus diese Weise das nationale Unternehmen von großem kulturellen Werte fördern zu wollen. Das deutsche Sor timent würde durch eine solche Hilfe auch seinem eigenen Interesse dienen, denn je vollzähliger die Privatdruckc den Beständen der Deut schen Bücherei zugefllhrt und somit für die Verarbeitung in, »Deut schen Bücherverzeichnis^ vorliegen werden, desto zuverlässiger und gebrauchsfähiger wirb dieses wichtige Rüstzeug des deutschen Sorti menters ausgestattet sein. — Eingehendes Aufklärungsmaterial, das aus alle Fragen, die die Deutsche Bücherei betreffen, erschöpfende Auskunft erteilt, steht auf Verlangen gern kostenlos zur Verfügung. Änderung des Geschichtsunterrichts au den höheren Schulen. — tim in dem Gcschichlslchrplan für die höheren llnterrichtsanstaltc» Raum zu gewinnen für eine ausführlichere Behandlung der neuesten Geschichte, insbesondere des gegenwärtigen Weltkrieges, hat der Herr Kultusminister eine Verfügung an die Direktoren der höheren Lehr anstalten erlasse», durch die eine eingreifende Stoffverschiebung im Geschichtsuntericht zugunsten der neuesten Geschichte angeordnet wird. In den Aussührnugsbestimmungeu heißt es einleitend: Der Gcschichtsftoff ist in den lebten fünfzig Jahren so gewaltig gewachsen, daß es im Rahmen der bisherigen Stundenverteilung un möglich erscheint, de» Geschichtsunterricht, namentlich auf der Ober stufe, in der gleichmäßig ausführliche» Weise wie bisher zu erteilen. Die Lehraufgaben für Untersekunda s174v bis zur Gegenwart) und ebenso die für Oberprima (1848 bis zur Gegenwart) sind zn umfang reich geworden; eine andere Abgrenzung des Lehrstoffes in den ein zelnen Klassen ist unbefugt notwendig. Ta gerade die Zeit seit 1881 bis zur Gegenwart für uns Preußen und Deutsche alles andere an Bedeutung übertrisst, was sich in der Weltgeschichte ereignet hat, so müssen die früheren Zeitabschnitte in, Unterricht erheblich gekürzt und zusammenfasseud behandelt werden, damit die Geschichte der letzten fünfzig Jahre ausführlich durchgenommeu werden kann. Es hat sich als ein llbelstand herausgcftellt, daß die Schüler bei der jetzigen Verteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Klassen der Unter- und Mittelstufe erst in der Untersekunda mit der Geschichte der Neuzeit genauer bekanntgemacht werden. In Rücksicht auf die fetzige große Zeit ist schleunige Abhilfe dieses llbelstandes geboten. Deshalb hat der Herr Kultusminister folgende Umgestaltungen Im Geschichtsunterricht angeordnet, deren wichtigste Bestimmungen wie folgt lauten: Lehraufgabe für den Geschichtsunterricht in der Quinta ist in Zu kunft die vaterländische Geschichte bis zur Gegenwart als Erweiterung des Unterrichts in der Sexta. Außer der im Lehrplan festgesetzten Gcschichtsstundc wird für den Geschichtsunterricht noch eine zweite Stunde eingerichtet. Mit Rücksicht hierauf wird der Schreibunterricht in der Quinta, in Übereinstimmung mit den neuen Lehrplänen für Mittelschulen und Lyzeen, auf eine Wochcnstunde beschränkt. Die bis herige Lehraufgabc für die Geschtchtsstunde in der Quinta, die Sagen welt und Vorgeschichte der Griechen und Römer, wird, soweit sie nicht in den deutschen Stunden bei der Lektüre erledigt worden ist, in der Quarta als Einleitung zu dem eigentlichen Geschichtsunterricht (alte Geschichte) kurz behandelt. Dabei sollen, wie in Sexta und in den übrigen Klassen, wo Unterricht in deutscher Geschichte stattfinbet, die geschichtlichen Verhältnisse des Ortes und der Heimatprovinz der Schule besonders berücksichtigt werden. Hierbei ist zu beachten, daß cs sich mehr um einzelne Lebensbilder und besonders wichtige Ereig nisse, als um fortlaufende Geschichtsdarstellung handeln soll. Aus führlich sind zu besprechen: die Zeiten des Großen Kurfürsten, Fried richs des Großen, der Freiheitskriege, Wilhelms I. und Wilhelms II. Das Hauptgewicht ist auch in der Quinta, wie in der Sexta, auf das Rachcrzählen zu legen. Namen und Zahlen der Geschichte sind aus ein Mindestmaß zu beschränken; diese aber sind fest einzuprägen und in den folgenden Klassen zu wiederholen. Auf der Mittelstufe, wo nach den fetzigen Lehrplänen drei Jahre hindurch deutsche Geschichte gefehlt wird, läßt sich die Zusammcuschie- bung der früheren Lehrausgaben zugunsten der neuesten Zeit ver hältnismäßig leicht durchführen. Wenn das Zeitalter Friedrichs des Großen, wie es bereits jetzt an vielen Anstalten geschieht, der Ober tertia zugewiesen wird, bleibt in der Untersekunda genügende Zeit, um die neueste Geschichte ohne Hast >«,d sachgemäß zu behandeln. Durch die eingehende Beschäftigung, die der deutsche» Geschichte ans der Unter- und Mittelstufe zuteil wird, erfährt auch der Unterricht tn der Prima eine gewisse Entlastung. Freilich darf dies nicht über schätzt werde»; vieles von dem, was in der Prima scheinbar als be- 1263