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Redaktioneller TeU. ^ 99, 1. Mai 1916. in Beziehung zu dem Kriege bringt. In der gleichen Richtung liege es, wenn, wie es ebenfalls in weitem Maße geschehe, für die Ware eine Ausstattung gewählt werde, die durch Anregung des patriotischen Empfindens das Interesse des Publikums erwecke, wie es bei der Verwendung der Farben des Deutschen Reiches und der Bilder der deutschen Fürsten und Heerführer und so naturgemäß vor allem des Bildes des Deutschen Kaisers der Fall sei. Da derartige Be zeichnungen und Ausstattungen dem Publikum von Beginn des Krieges an häufig und in der mannigfachsten Verwendung entgegengetreten seien, müsse verneint werden, daß die Bezeichnung als »Kriegs kalender« und die Ausschmückung des Umschlags mit den Neichsfarben sowie dem Bilde des Kaisers schon an sich geeignet wären, in den beteiligten Verkehrskreisen als Kennzeichen des von der Klägerin herausgegebenen Kalenders zu dienen. Bestandserhcbung und Zuteilung von Druckpapier (vgl. Nr. 94). — Im Anschluß an die Bekanntmachung des Reichskanzlers über Druckpapier vom 19. April 1916 wird nochmals darauf aufmerksam gemacht, daß alle Personen, Firmen usw. (insbesondere Papier fabriken, Papierhändler, Verleger, Drucker, Lagerhalter) verpflichtet sind, am 4. Mai 1916 abends 6 Uhr alle Vorräte an unbedrucktem, maschinenglatteu, holzhaltigen Druckpapier auf den vorgeschriebenen Fragebogen zu melden. — Ferner wird darauf hingewiesen, daß seit dem 27. April 1916 alle Bestellungen und Abrufe auf unbedrucktes, maschinenglattes, holzhaltiges Druckpapier, ausgestellt auf den Namen des betreffenden Lieferanten, ausnahmslos an die Kriegswirtschafts stelle für das Deutsche Zeitungsgewerbe einzusenden sind, die diese Bestellungen ihrerseits unverzüglich an die von den Bestellern auf- gegebenen Lieferanten weiterleitet. — Seit dem 27. April 1916 haben außerdem alle Lieferanten jede Lieferung von unbedrucktem, maschinen glattem, holzhaltigem Druckpapier auf den dafür vorgeschriebenen Vor drucken der Kriegswirtschaftsstelle für das Deutsche Zeitungsgewerbe anzuzeigen. Sämtliche Vordrucke sind von der Kriegswirt schaftsstelle für das Deutsche Zeitungsgewerbe, G. m. b. H., Berlin 0. 2, Breitestraße 8/9 (Fernsprecher: Zentrum 10 976, 10 977, Telegrammadresse: Kontingent, Berlin) an zufordern, auch erteilt sie jede gewünschte Auskunft. Mit Rücksicht auf die bei Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Vorschriften angedrohten hohen Strafen wird genaue Befolgung der Vorschriften dringend empfohlen. Zur Vermeidung' von Mißverständnissen macht die Kriegswirt schaftsstelle darauf aufmerksam, daß die Bekanntmachung des Reichs kanzlers über Druckpapier vom 19. April 1916 alle Arten von ma- schinenglattcm, holzhaltigen, also auch farbiges und geripptes Druck papier umfaßt ohne Rücksicht auf den Verwendungszweck. In Zwei felsfällen ist unter gleichzeitiger Einsendung von Proben bei der Kriegswirtschaftsstelle für das Deutsche Zeitungsgewerbe anzufragen. Absatz wissenschaftlicher Zeitschriften. — In den »Mitteilungen des Deutschen Verlegervereins« Nr. 330 findet sich nachstehende Aus lassung: Der Aufruf, den wir wegen Hebung des Absatzes wissenschaft licher Zeitschriften u. a. auch an sieben Staatsministerien, an sämtliche Universitäten und Handelshochschulen gesandt haben, ist nicht ohne Er folg geblieben. Wir bringen nachstehend auszugsweise einige nns zugegangene Mitteilungen zum Abdruck. Ministerium für Elsaß-Lothringen, Straßburg. . . ., daß nach den vorliegenden Berichten der sämtlichen Ministerial- abteilungen, des Oberschulrats und des Nniversitätskuratoriums hier, welchen ich das dortige Schreiben hatte zugehen lassen, aus Anlaß des Krieges keine Zeitschriften abbestellt, im Gegenteil von dem Oberschulrat und der Universitäts- und Landesbibliothek im Lanfe der Kriegsereigiilsse entstandene periodische Veröffentlichungen neu hinzubestellt worden sind. König!. Sächsisches G e s a m t m i n i st e r i u m , Dresden. . ., daß im Sinne Ihrer Zuschrift wiederholt und zuletzt unter dem 30. Juni 1915 auf Grnnd einer Eingabe des Buchhändlcrver- bandcs für das Königreich Sachsen und des Vereins Dresdner Buch händler an die einzelnen Ministerien und die Gcneraldirektion der Königlichen Sammlnngen für Kunst und Wissenschaft Mitteilung ergangen ist. Insbesondere ist damals darauf hingcwiesen worden, daß tr,'tz der während des Krieges zu beobachtenden Sparsamkeit nicht so weit gegangen werden möchte, die Neuanschaffung von Büchern und Zeitschriften, die für den Dienstgebrauch nützlich oder notwendig sind, zn unterlassen oder die Abnahme von Fortsetzungen früher bestellter Werke nnö den Fortbezug von Zeitschriften einzu- stcllen. Soviel hier bekannt ist, wird von den Behörden und Dienst stellen der einzelnen Verwaltungsministerien in diesem Sinne ver fahren. Wenn daher zurzeit ein erneutes Eingehen auf die Ange legenheit nicht erforderlich erscheint, so ist doch Ihre Eingabe mit dem beigefügten Aufruf den Ministerien und der Gcneraldirektion der Königlichen Sammlungen für Kunst und Wissenschaft mitgeteilt worden. Groß Herzog!, und Herzog!. Sächs. Gesamtuniver- sität, Jena. . . ., daß unsere Universitätsbibliothek alle Fachzeitschriften, die vor dem Kriege gehalten wurden, weiter hält und keine derselben ab- bcstellt hat. UniversitätsbibliothekLeipzig. . . ., daß die Universitätsbibliothek des Krieges wegen keine der Zeitschriften abbestellt hat, mit Ausnahme der des feindlichen Aus landes . . . Königliche Universität Marburg. Von Ihrem Schreiben vom 24. v. M. nebst Anlage habe ich sämt lichen Instituts-, Klinik- und Seminardirektoren abschriftlich Kennt nis gegeben. Handelshochschule Berlin. . . ., daß im gegenwärtigen Kriege keine Zeitschrift abbestellt worden sei. König!. Technische Hochschule Stuttgart. . . ., daß während des Krieges an unserer Hochschule eine Einschrän kung unserer literarischen Hilfsmittel nicht erfolgt ist, ja daß im Gegenteil noch weitere wissenschaftliche Zeitschriften neu eingestellt sind. Von einigen anderen Universitäten ist eine größere Anzahl des Aufrufs zur Verteilung an die Behörden, Institute und Seminare der Universitäten nachbestellt worden. Bricfpapicr-Not in England. — Billiges Briefpapier, das vor dem Kriege in großen Massen aus Deutschland bezogen wurde, ist in England nicht mehr zu haben. Die englischen Fabrikanten haben dem Mangel noch nicht abhelfen können, da ihnen die Herstellung trotz eifrigen Bemühens bis jetzt nicht geglückt ist. Wie man hört, bemühen sich jetzt die Japaner um den britischen Markt, wovon die Engländer aber keineswegs entzückt sein sollen. Sie bringen vielmehr diesem Entgegenkommen ihrer gelben Bundesgenossen großes Miß trauen entgegen und fürchten wohl mit Recht, daß die billigen Er zeugnisse dieser edlen Nasse dem englischen Handel noch viel gefähr licher werden könnten, als die deutschen. Gelingt es Japan erst, in einem Industriezweige festen Fuß zn fassen, so wird es bald einen großen Teil an sich reißen. K. Zeitgemäße Vorlesungsstoffc. — An der Technischen Hochschule in Stuttgart hält Privatdozcnt vr. zur. et xüil. Hugo Grothc, Vorsitzender der »Deutschen Vorderasiengesellschast« und der »Zentral stelle für Kulturpolitik«, im kommenden Sommersemester zwei bemer kenswerte Vorlesungen: »Die Türkei. Natur, Bevölkerung und Wirt schaft« sowie »Deutsche Kolonisation im östlichen und südöstlichen Europa«. Dr. Grothe ist buchhändlcrischcn Kreisen durch seine ver schiedenen Werke über den Orient wie auch als Herausgeber der Zeitschrift »Deutsche Kultur in der Welt« und der Schriftensammlung »Angewandte Geographie. Hefte zur Verbreitung geogr. Kenntnisse in ihren Beziehungen zum Kultur- u. Wirtschaftsleben« vorteilhaft bekannt. Post. — Zum Briefverkehr mit Deutschland sind fortan auch die belgischen Orte Braine-le-Comte (Kr. Mons), Thuin und Btnche (Kr. Thuin) zugelassen. In Österreich verboten: Neue Wege. Blätter für religiöse Arbeit. Heft 3. Basel. — Der Schweizer Volkswirt IS 1.6. Heft 6. Zürich, Orell Füßli. — Neues Leben. Monatsschrift für sozialistische Bildung. Heft 3, 1916. Bern, Uniondruckerei. — Wissen und Leben. Nr. 13. Zürich, Orell Füßli. — Frauen de st r e b u n g en. Organ der deutsch-schweizerischen Frauenbewegung vom Jahre 1916. Nr. 4. Zürich, Zürcher L Furrer. — Kurnig, Korrespondenz. Nr. 82. Zürich, Druckerei Jean Frey. Personalnachrichten. Friedrich Klöppel f. — In Blasewitz ist am 28. April Rechts anwalt Friedrich Klöppel im Alter von 47 Jahren gestorben. Er war Herausgeber der Zeitschrift: »Der Sächsische Volkswart« und einer der Gründer des Sächsischen Vereins für Reform des Reli gionsunterrichts. 512