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317 zufinden, und mit einander Behufs der Treffung eines Vergleiches, allen Fleißes die Güte zu pflegen, wobei die Außenbleibendcn oder diejenigen, die über die geschehenden Vorschläge sich nicht oder nicht bestimmt erklären, für dem Beschlusse der Mehrzahl beitretend wer den geachtet werden, weiter aber für den Fall, daß eine gütliche Vercmigung unter ihnen nicht zu Stande käme, den 6. December 1845 des Schlusses der Acten und deren Jnrotulatiou zum Behuf des Verspruchs, sowie endlich den 12. Januar 1846 der Eröffnung des in der Sache abzufassenden Locations-Erkennt- nisses sich unter der Verwarnung zu gewärtigen, daß dasselbe, eben so wie der Präklusivbescheid, rücksichtlich der Nichterscheinenden, nichts dcftvweniger Mittags 12 Uhr für publicirt erachtet wer den wird. Ausländische Gläubiger haben ihre etwanigen Beauftragten mit gerichtlich recognoscirter Vollmacht zu versehen, überhaupt aber auch alle hier nicht wohnhafte dergleichen zu künftiger Annahme von Ladungen Bevollmächtigte am hiesigen Orte zu bestellen. Plauen, den 12. Juni 1845. Königliches Justizamt. Damm. Lindner, A. Bekanntmachung. An Jmmobiliar-Brandcaffenbeitragen auf den Ter min „erster October 1845" sind von jedem Hundert der vom ersten Juli d. I. an laufenden Versicherungen vier Neugroschen acht Pfennige von den Besitzern oder Verwaltern der catastrirten Gebäude hie siger Stadt und Vorstädte binnen der nächsten 14 Tage, längstens aber bis zum 20. Octobcr d. I. unaufgefordert an die Stadtsteuer-Einnahme allhier (in No. Z0) pünktlich abzuführen. Dabei wnd zugleich noch daran erinnert, daß bei Erhebung dieser Beiträge Nachsicht nicht gewährt werden kann, weil der Einrechnungsrermin fcftsteht und bei der Brandoersicherungs-Casse Reste nicht eingerechnet werden dürfen. Plauen, den 18. September 1845. Der Rath. F. Gustav Fincke. Bekanntmachung. Das zeither bei der Unterforsterstelle als Dienstgenuß benützte und bei der vor Kurzem erfolgten Wiederbesetzung dieser Stelle zurückbchaltene Feld im hiesigen Hospitalholze soll den 23. dieses Monats unter den im Termine bekannt zu machenden Bedingungen meist bietend verpachtet werden. Pachstustige werden eingeladen, ge dachten Tages Nachmittags 3 Uhr an Ort und Stelle sich dazu einzufindcn. Plauen, den 18. Septbr. 1845. Der Rath. F. Gustav Fincke. Bekanntmachung. Der Abraum vom Neundorfer Wege soll den 22. dieses Monats Nachmittags um 2 Uhr an Ort und Stelle versteigert werden. Plauen, den 17. Septbr. 1845. Der Rath. F. Gustav Fincke. Edictal - Ladung. In Folge sich ergebener Ueberschuldung ist vom unterzeichneten Amte zum Vermögen des gewesenen Begüterten und dermaligen Soldaten Johann Christoph Ehrhardt aus Rodau der Concurs zu eröffnen, und es werden daher hiermit alle, sowohl bekannte als unbekannte Gläubiger desselben, oder wer sonst aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche an das Eigenthum genannten Ehr hardts zu haben glaubt, hiermit geladen, den ersten October h. Js., welcher zum Liquidationstermine anberaumt worden, bei Strafe des Ausschlusses von diesem Creditwesen, und bei Verlust der Rechtswvhlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, per sönlich und rvsp. bevormundet, oder durch gehörig legitimirte nnd instruirte Gevollmächtigte zu rechter Gcrichtszeit an hiesiger Amts stelle zu erscheinen, sich anzugeben, ihre Forderungen zu den Acten anzumelden, und gehörig zu bescheinigen, darüber mit dem bestellten Concursvcrtreter, und nach Befinden der Priorität wegen unter sich rechtlich zu verfahren, und binnen 6 Wochen zu beschließen, darnach aber den 15. November ojtl. ui. der Bekanntmachung eines Ausschließungsbescheids sich zu versehen, ferner den 27. desselben Monats, sich wiederum zu rechter Vormittagszeit an hiesiger Amtsstelle ein Edietalladung. Nachdem der Häusler und gewesene Landfuhrmann Johann Michael Schwertfeger zu Theuma sein Vermögen an seine Gläu biger abgetreten hat, somit aber zu selbigem der Concurs zu er öffnen ist, so werden alle bekannte und unbekannte Gläubiger desselben, oder wer sonst aus irgend einem Rechtsgruude Ansprüche an ihn zu haben glaubt, hierdurch geladen, den 29. December h. Js. bei Strafe des Ausschlusses von diesem Creditwesen persönlich und rv.8j). bevormundet, oder durch gehörig legitimirte und in- struirtc Gevollu ächtigte zu rechter Gcrichtszeit an hiesiger Amts stelle zu erscheinen, sich anzugeben, ihre Forderungen zu den Ak ten anzumelden und gehörig zu bescheinigen, mit dem bestellten Concnrsvertreter und nach Befinden der Priorität wegen unter sich darüber zu verfahren, binnen 6 Wochen zu beschließen, dar nach aber den 14. Februar 1846, der Bekanntmachung eines Ausschließungs - Bescheids sich zu ver sehen, ferner den 26. desselben Monats zu rechter VormittagSzeit sich wiederum an hiesiger Amtsstelle in der obigen Weise cinzufinden und mit einander Behufs der Treff ung eines Vergleichs die Güte besten Fleißes zu pflegen, wobei die Außenbleibenden oder diejenigen, die über die geschehenden Vorschläge sich nicht oder nicht bestimmt erklären sollten, für dem Beschlusse der Mehrzahl bcitrctend werden geachtet werken, für den Fall aber, daß eine gütliche Vereinigung nicht zu Stanke käme, den 14. März 1846 des Schlusses der Akten und deren Jnrotulatiou zum Behuf des Verspruchs, sowie endlich den 9. Mai desselben Jahres der Eröffnung des in der Sache abzufassenden Lvcations-Erkennt- nisses sich unter der Verwarnung zu gewärtigen, daß dasselbe eben so, wie der Präclusiv - Bescheid rücksichtlich der Nichterscher- ncnden, nichts desto weniger Mittags 12 Uhr für publicirt er achtet werden wird. Zlusländifche Gläubiger haben übrigens ihre etwanigen Beauf tragten mit gerichtlich recognoscirten Vollmachten zu versehen,