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3i4 punkte bereits cingeteitcten, aber noch nicht zur Vollendung gediehenen und, soviel die bei den Appellativnsgerichtcn verliehenen Güter ins besondere betrifft, unter dem 20. Decemder vorigen Jahres die nörbi- dargebolcncn Mitteln, die genaue Erfüllung der für die Staatskasse übernommenen, sehr erheblichen Verpflichtungen möglich gemacht. Dieses erfreuliche Ergebniß gestattet, zu Erleichterung des Landes, eine Herabsetzung der Grund-, ingleichcn der Gewerb- und Personal- stcucr, sowie eine Gleichstellung der Salzpreise, in Vorschlag zu bringen, während allerdings für einen Theil des Bedarfs zu dem Bau von Eisenbahnen andere Dcckungsmittel zu suchen sein werden. Der augenblicklich vorlheilhafte Stand des Credits hat Veran lassung gegeben, auch unerwartet der Vollendung der ins Ausland führenden Eisenbahnen, zu Erbauung von Verbindungsbahnen von Chemnitz nach Riesa und von Löbau nach Zittau die Genehmigung zu ertbeilen und somit etwaige größerekünsligeOpfer von derStaals- kasse abzuwcnden. Mehrere, zum Theil umfangreiche Gesetze, die Wechselordnung nebst dem Gesetze über Schuldhaft, das Gesetz über ein verändertes Maß- und Gewichtssystem, das revidirte Gewerb- und Pcrsonalsteuer- gcsctz, sowie die Landtagsordnung sind von Deputationen beider Kam mern berathen worden, deren Arbeiten Ihnen zugestellt werden sollen Außerdem werden Ihnen noch einige andere Gesetzentwürfe, zum Theil durch den Wunsch früherer Ständeoersammlungen hervorgerufen, zur Beralhung zugehen. Hierüber, so wie über die wichtigen, Ergeb nisse der Thäligkeit in den verschiedenen Zweigen der Verwaltung wird Ihnen durch den Vorsitzenden Staatsminifter besondere Mitlheilung geschehen. Im Bewußtsein, den Bestimmungen der Verfassung mit strengster Gewissenhaftigkeit entsprochen zu haben, verlange ich mit Recht auch von allen Sachsen ein gleiches Verhalten. Besonders aber fordere ich Sie auf, meine Herren Srande, mich in dem festen Entschlusse zu unterstützen, einen vcrfassungs- und ordnungsmäßigen Gang im innern Staatsleben zu erhallen, damit der Name der Sachsen überall mit Achtung genannt und Slaatsverfassungen, wie die unsere, auch ferner als ein Bollwerk gegen Gesetzlosigkeit und Unordnung, als eine Bürg schaft für Erhaltung des Bandes zwischen Fürst und Volk betrachtet werden mögen, durch dessen treue und sorgfältige Befestigung allein das Glück der Völker befördert werden kann. Mit zuversichtlichem Vertrauen erwarte ich, daß dieser Geist Sic bei Ihren Verhandlungen leiten wird; nur dann wird einst das Va terland dankend auf den jetzt beginnenden Landtag zurückblickcn können'. Hierauf trug Sc. Excellenz der Staatsminifter von Kocn- neritz folgende übersichtliche Mittheilung vor: Dem so eben ausgesprochenen Allerhöchsten Befehl gemäß ist über die Wirksamkeit der Regierung seit dem Schluß des letzten Landtags besonders ru Ausführung der verabschiedeten Gesetze und sonst be schlossenen Maßregeln, sowie über di. für die Gesetzgebung und Ver waltung ferner getroffenen Vorbereitungen kürzlich Folgendes zu be merken : Durch die bewilligten Geldmittel ist. cs möglich gewesen, den Gehalt geringe dotirter geistlicher Stellen zu verbessern, auch den Ge halt aller Volkeschullehrer, dem ständischen Anträge gemäß, bis zu dem gesetzlichen Betrag zu erhöben, und zugleich den bedürftigsten unter ihnen eine noch weitere Unterstützung zu gewähren. Demnächst ist zu bleibender Verbesserung der Lage der Letzteren, ohne wesentliche Belastung der Staatskasse, geeignete Einleitung getroffen worden. Ist hiernach für die wirklich Angestellten gesorgt, so wird jedoch nicht minder für diejenigen verdienten Geistlichen, welche ihrem Amt nicht mehr vorzustehen vermögen, Fürsorge zu treffen sein, als weshalb geeignete Vorschläge vorgelcgt werden sollen. Die Verwaltung des Universilälsvermögcns ist vollständig geord net. Die den Ständen müzutheilcnde Uebersicht wird das günstige Ecgebniß dieser Verwaltung darlegcn. Durch die mit den bewilligten Geldsummen ausgeführten Neu gen Verordnungen zur Ausführung erlassen waren, lebhaft begonnen worden. Haben sich nun auch im Verfolg dieses Geschäfts hier und da einzelne Zweifel ergeben, die ihrer Erledigung im Wege allgemeiner Verordnung bedurften, so haben sich doch im Hauptwerk die getroffe nen Bestimmungen als zweckmäßig und ausführbar bewiesen, so daß am 15. vor. Monats bereits 018 Entwürfe von Grund - und Hypc- thekcnbüchern für eben so viel Ortschaften und Gcrichtsanthcile von Ortschaften an die Commission zur Prüfung einqcgangcn waren, und 701 Entwürfe der speciellen Prüfung bereits unterlegen hatten. Die Niedersetzung einer Ccntralbchörde, welche das Geschäft con- trolrrt, daß hierbei allenthalben dem Gesetze gemäß verfahren wurde, überwacht, selbst eine möglichste Ucbereinstimmung im Formellen zu erhalten sucht, und in dieser Beziehung nicht nur oft an Ort und Stelle sich von dem Gange des Geschäfts überzeugt und etwaige wei tere Anleitung gibt, sondern auch alle Entwürfe vor der öffentlichen Aufforderung prüft, hat sich hierbei als besonders nützlich erwiesen. Den geäußerten Wünschen gemäß sind, außer den der Zwischcn- deputalion zur Begutachtung bereits überwiesenen, weitere Gesetz entwürfe über die Benutzung fließender Gewässer, wegen Einführung des Instituts von Schieden'.änncrn, wegen Abkürzung der Verjährungsfrist für gewisse Forderungen, über den Schutz der Verfasser dramatischer und musikalischer Werke, über das gegenseitige Veryältniß der verschiedenen Strafarten vorbereitet worden, welche, nebst einigen Gesehen minderen Umfangs, durch das Interesse des Handels hcrvorgerusin, zur Beeathung ge langen werden. Für die Finanzverwaltung erwuchsen aus den Bcrathungen am letzten Landtage sehr erhebliche Verpflichtungen, von welchen hier vor zugsweise zu nennen sind: die Zahlungen an die Steuerbefreiten für Aufhebung dcr Steuerfreiheit und die Beitragsleistungeu zum Eisen bahnwesen. Diese Verpflichtungen sind pünktlich erfüllt worden. Die Steuererhebung nach dem Fuße des neuen Grundsteu.:rsvstems hat mit dem 1. Januar des Jahres 1841, den gesetzlichen Vorschriften gemäß, begonnen und ihren ungestörten Fortgang genommen. Das großartige, dem Bergwesen hoffentlich eine glückliche Zu, kunft sichernde Werk der Führung eines tiefen Stöllns in die Frei berger Revier hat begonnen und wird, mit Hülfe der zu erwartenden Bewilligungen, thälig fortgesetzt werden. Fortwährende Aufmerksam keit wird der Vereinfachung dcr Verwaltung im Allacmeinen, der Befreiung des Staateeigcnthums von lästigen und hemmenden Ser vitut.« und Berechtigungen, und dec Ablösung von Naturalleistungen an den Staat gewidmet. Nach Verlauf einer beinahe zwölfjährigen Verbindung der hie sigen Negierung mir den übrigen Zollvereinsstaaten und der eben so langen Dauer dcr Steuervcreinigung kann nur wi dcrnolt das Nütz liche dieser Vereinigung bestätigt werden, und wenn auch neuerlich sich Stimmen erhoben haben, welche das bisher bei Feststellung des Zollvereinstarifs befolgte System in Frage gestellt haben, so ist doch zu hoffen, daß cs dem gemeinsamen Bestreben dcr bclhciligtcn Re gierungen gelingen werde, einen allen Theilen genügenden Weg zu finden, um dem Handel und der Industrie den nölbiaen Schutz zu gewähren, keinen Zweig auf Kosten des andern zu verkürzen, sondern das dem allgemeinen Wohlstände so förderliche Zusammenwirken des Handels und dcr Gewerbe ungestört zu erhalten. Wesentliche, den Zollverein und die damit in Verbindung stehenden Angelegenheiten be treffende Veränderungen werden mittelst besondern Dekrets eröffnet, auch bet dieser Veranlassung die nöthigcn Mittheilungcn über die zum Abschluß gelangte Elblchifffahrts-Addilional-Acte gemacht werden. Das am vorigen Landtage berathcnc Gesetz über die Thcilbarkeit des Grundcigenlhums ist mit dem 1. Januar 1844 in Wirksamkeit getreten. Konnte der Uebergang von dem früheren Zustande des Dis- membrationswcsens zu den im Gesetze ausgestellten strengeren Grund baue ist wesentlichen Bedürfnissen für die Universität abgeholfcn, doch wird es zu den Kosten der inneren Einrichtung und der Verlegung sätzen nicht ohne einige störende Rückwirkung auf die zu jenem Zeir- der betreffenden Sammlungen noch einer Beihülfe bedürfen. _ . . _ Nach erfolgter Verbesserung der äußeren Verhältnisse mehrerer Geschäfte bleiben, die die Behörden durch Dispensationsbewilligung Gymnasien hat den inneren Bedürfnissen dieser Anstalten ungelheiltein den dazu geeigneten Fällen thunlichst zu vermindern bemüht gc- Aufmcrksamkcrt gewidmet werden können. jwcsen sind, so dürften diese vorübergehenden Uebelständc nunmehr alS Was das Justizdcpartcmcnt betrifft, so ist mit Anlegung der! beseitigt zu betrachten sein, während durch das Gesetz, ohne daß cs Strenge Ordnung im Staatshaushalte und das günstige Ergeb-,Grund- und Hypothekenbüchcr, nachdem unter dem 15. Februar 1814 Niß der Einnahmequellen haben, neben den am vergangenen Landtage und, soviel die bei den Appellativnsgerichtcn verliehenen Güter ins- den sel lär wc de? der un lar g" W ve> bec die we sel nu E> die Sr lic sei zt' ba de NN di W B w di w sc T s< 6' ri d> w § w f< d v Z i> u e s o r l t h c s 1 1 I l <