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Vmgtländischer Anzeiger. Sechs und fünfzigster Jahrgang. Rcdigirt von Advocat C. Wieprecht. Druck und Verlag von C. Wieprechts seel. Wiltwe in Plauen. Jährlicher Abonnementspreis für dieses Blatt 25 Neugroschen. — Die Jnsertionsgel'ühren werden mit 1 Neugroschen für die gespaltene Corpus-Zeile berechnet, größere Schrift nach Verhältnis des Raumes. — Mittwoch. 84. I». August 1843. Welthandel. Am 30. Juli war Ronge in Chemnitz, hielt in der neuen Kircke für die Deutschkatholiken den Gottesdienst ab und reiste noch am nämlichen Tage nach Annaberg. Von den Städten Glauchau, Lichtenstein, Merane, Zwickau, Werdau und Krimmitzschau ist gegen die Bekannt- austragtcn Staatsminister, sowie durch die Verordnung der Ministerien des Cultus und -des Innern vom 19. Juli 1845, das Verbot von Vereinen und Versammlungen be treffend, welche darauf gerichtet sind, das Glaubensbekennt nis der Augsburgischen Confessionsverwandten in Frage zu stellen oder anzugreisen, fühlen wir, die Unterzeichneten, uns als Protestanten wie als Staatsbürger tief verletzt. Als Protestanten fühlen wir uns verletzt, weil in dieser Bekanntmachung das innerste Wesen des Protestantismus angegriffen ist. Dies besteht nach Luthers Wort in dem freien Forschen in der Schrift. Dies will man uns un tersagen, und statt dessen zwingen, ein Glaubensbekennt-! niß, welches vor mehr als 300 Jahren nach der dama ligen Zeit begriffen und unter Berücksichtigung der dama ligen politischen Verhältnisse aufgestellt worden ist, und bei dessen Veröffentlichung nirgends gesagt wurde, es solle auf ewige Zeiten für die protestantische Christenheit bindend sein, sondern es solle nur den Ausdruck dessen enthalten, was man damals glaubte, wider unsern Willen anzunehmen. Hierdurch wurde der obige Grundsatz auch in dem Augs burgischen Glaubensbekenntniß aufrecht erhalten und dem einzelnen Protestanten wie deren Gesammtheit das Recht ertheilt, weiter zu forschen, Altes zu verwerfen, Neues an zunehmen. Und dem konnte nicht anders sein. Die Grün der des Protestantismus, die Verfasser jenes Bekenntnisses, konnten nicht beabsichtigen die Christenheit vom Papst zu befreien, um sich selbst zu Päpsten, nicht nur für die Zeit ihres Lebens, sondern für alle Ewigkeit dadurch zu machen, Glaubensbekenntniß als ein Glaubensjoch den Protestanten aller kommenden Jahrhunderte aufzuzwingen strebten. Sonach steht jene Bekanntmachung im Widerspruch mit dem Protestantismus. Wir erklären, daß wir in dem Augsburgischen Glau bensbekenntniß Vieles finden, was wir nicht glauben kön nen: wir erklären, daß wir uns nicht zwingen lassen wer den, dies zu glauben, noch den Glauben daran gegen unsere Ueberzeugung zu erheucheln. Jene Bekanntmachung und Verordnung berührt aber auch unsere verfassungsmäßigen Rechte. Die Verfassung sagt uns Gewissensfreiheit zu. Dies erkennen zwar die Minister an, setzen aber hinzu, daß die jetzigen Bestre bungen in der protestantischen Kirche über die Grenzen der Gewissensfreiheit hinausgehen. Abgesehen nun von der Frage, ob. begrenzte Gewissensfreiheit noch Gewissensfreiheit, oder nicht vielmehr gelinder Glaubenszwang sei, können wir auf keinen Fall andere Grenzen anerkennen, als die des Gesetzes. Die Verfassung sagt nichts von diesen Gren zen, sie gewährt uns vielmehr „völlige Gewissens freiheit," und so fordern wir, die Verfassung in der Hand, volle und unumschränkte Gewissensfreiheit. Haben wir als Protestanten und als Staatsbürger das Recht, zu glauben und nicht zu glauben, was uns unsere Ueberzeugung sagt, und diesen Glauben frei und öffentlich zu bekennen, so kann uns auch nicht verboten werden, uns machung der in ^vannelieis beauftragten Staatsminister'daß sie ihr ein Protest eingelegt worden, welcher nach Angabe der Säcks. Vaterl - Bl. folgendergestalt lautet: „Durch die in Nr. 173 der Leipz. Ztg., später im 8. St. des G. - u. V.-Bl erlassene Bekanntmachung der in LvanKolicis be-