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oigtländischer Anzeiger. Sechszigfter Jahrgang. Verantwortliche Redaction: vr. G Jahn. Druck und Verlag von Moritz Wieprecht in Plauen. Abo>mement»preK für diese» Blatt 1 Thlr. 6 Ngr. — Die Znsertion-gebühren «erden mit I Neugroschen für di, paltene Eorpus-Zeile berechnet, größere Schrift nach Berhältniß de» Raume». — »bend. M AA, 24. Februar 184». Zeitungen chsen. In den Sitzungen am 17. und 19. Februar der 1. Kammer die Berathung über die Ablösung rr- und Schulzehnten statt, die wir uns erlauben etwas ausführlich mitzutheilen, da sie so tief in die hcn Lebensverhältnisse eingreift und deshalb wohl auch ngere und lebhaftere Discussion hervorgerufen hat. ngscommifsar Höbel erklärte hinsichtlich des Deputa tachtens, daß die Regierung im Allgemeinen ganz mit en einverstanden sei, nur hinsichtlich einzelner Punkte verschiedener Meinung, welche sie im Verlauf der dlung kundgeben werde. Bei dieser Gelegenheit igt er das frühere Cultusministerium gegen den dem- im Bericht gemachten Vorwurf der „ministeriellen und Eabinetsjustiz," die es sich durch eine im Jahre rlass.ne Verordnung, die nicht im Gesetz - und Ver- gsblatte erschienen, habe zu Schulden kommen lassen, lcnchterstatter Viccpräsident Haden und Abg. Gautsch sich jedoch durch die Vertheidigung nicht überzeugt. >n Jahn eingereichte Antrag: die Kammer möge, da :richt des Ausschusses nicht erschöpfend sei und dem oußtsein nicht entspreche, das Gutachten von sich ab- und andere Anträge — die speciell angeführt sind und entschiedeneres Verfahren beim Ablösungswerk gehen die Regierung stellen, wird vom Präsidenten nicht äjudiciell" anerkannt und daher in solcher Form zu- mcht berücksichtigt, ohne daß dem genannten Abg. rt wird, bei den einzelnen Puncten Gegenanträge zu Diese einzelnen Vorschläge im Berichte anlangend, et der erste; „in Gemeinschaft mit der 2. Kammer atsregierung um sofortige Aufhebung des Gesetzes vom li und der Ausführungsverordnung vom 17. Octbr. l ersuchen," was einstimmig angenommen wird. Jahn t, daß mit Anfang des Jahres 1849 alle Natural- ohne Ablösung aufhören sollen und Günther erklärt, das Gutachten der Deputation stimmen zu wollen, wünschen müsse, daß die Ablösung so lange aufge- dleibe, bis die Angelegenheiten der Kirchen und der n den Gemeinden überlassen wird. Der zweite der Deputation geht dahin, „die Kammer wolle in düng mit der zweiten Kammer die Staatsregierung i, in der zu erwartenden Gesetzvorlage billige Normal er Naturalien und zwar für jeden der fünf Landes ¬ kreise festzusetzen, nach welchen die Ablösung bewirkt werden soll, auch hiernach das Gesetz vom 17. März 1832, insoweit solches nölhig, abzuändern," — und der dritte: „die Staats regierung zu ersuchen, in dem zu erlassenden Gesetze gleich zeitig eine percmtorische Frist, in der alle Pfarr - und Schul- ' zehnten zur Ablösung angezeigt sein müssen, festzustellen, so wie, daß die Regierung an alle Aktoren dieser Lehnverordnung wegen baldiger Erhebung der Provokation ergehen lassen möge." — Diese Anträge gaben zu ausführlichen Erör terungen Veranlassung und wurden von der Kammer mit mannichfaltigen Zusätzen und besonder» Bestimmungen ge nehmigt. Von Seiten der Regierung wird die Nothwendig keit eines Ersatzes für die geistlichen und Schulzehnten bei der Ablösung nachdrücklich in Schutz genommen. Punkt 4 in Deputationsgutachten: „die Kammer wolle in Gemein schaft mit der zweiten Kammer die Staatsregierung ersuchen, in der zu erwartenden Gesetzesvorlage die in H. 7 des Ge setzes vom 14. Juli 1840 zugesicherte vierprocentige Ver zinsung für künftige Ablösungen in Wegfall zu bringen," und Punkt 5 „die Staatsregierung zu ersuchen, daß dieser Zuschuß bei neuer Stellenbesetzung, d. h. beim Wechsel der dermaligen Nutznicser in Wegfall zu bringen," werden fast ohne Dis cussion gegen Günthers Stimme, der bereits früher seine Abstimmung motivirt hatte, angenommen. Zschweigert be merkt zu den Worten: „das Volk erwartet Ersparungen im Haushalte" daß da das Princip der Demokratie auf höchst mögliche Ausbildung der Staatsbürger gehe, jene Worte nicht auf irgend eine Beeinträchtigung der zu diesem Ziele führen den Mittel der Kirchen und Schulen bezogen werden könn ten. Unter 6 schlägt die Deputation vor: „den Antrag der Petenten auf Aufhebung der werbenden Verjährung rücksicht lich des Pfarr - und Schulgehaltes zu einer später» Entschei dung der Frage und die Acquisitivverjährung rücksichtlich aller Grundlasten mit Rückwirkung ausgeschlossen werden solle, auszusetzen." Hierbei wurde der Zusatz beantragt, daß die Regierung in die zu erwartende Gesetzesvorlage die Bestim mung aufnehme: „inzwischen leidet §. 50 des Ablösungsge setzes vom 17. März 1832 auch ?.uf die Zehnten Anwen dung." Die Kammer genehmigt sowohl den Vorschlag der Deputation als den Zusatzantrag. Punkt 7: „die Kammer wolle die Staatsregierung ersuchen, die gesetzliche Bestellung der weltlichen Vertreter der Kirchengemeinden als Actoren bei der Ablösung auszusprechen," findet der Abg. Böricke zu all-