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246 8) An jede diese Interims-Quittungen wirb einEremplar des dazu gehörigen Lieferscheins angesiegelt, um di. darin bemerkten Geldsorlen für den Fall der Rückzahlung berücksichtigen zu können, ohne jedoch dadurch einen rechtlichen Anspruch für den Empfänger zu begründen, welcher vielmehr die Rückzahlung dem Inhalte der ZnterimSquittung gemäß, in jeder der in 5 bemerkten Geldsorten unweigerlich anzunehmen hat. 9) Sobald die Actienzeichnung geschlossen ist, sind die Verzeichnisse von den andern genannten Släbren an den unterzeichneten Stabtrath einzusenden, welcher für den Fall, daß die Unterzeichnung die Zahl von 4550 Actien nicht übersteigt, mit Zuziehung des provisorischen Comite' die VenheUung der Actien nach Maaßgabe der stattgefundenen Unterzeichnungen bemerkt wirb. 10) Für den Fall, daß mehr als 4550 Actien gezeichnet werden, wird bei dem unterzlickneten Stabiraih zu einer Verloofung sämmtlicher 4550 Actien dergestalt verschütten, daß dik Nummern der gezeichneten Actien mit Beifügung des dem Ort der Zeichnung an gehenden Buchstabens in einem GlückSrade gemischt, und je nachdem die Anzahl der Auefallenben oder ge winnenden Loose großer ist, entweder die Nieten, oder die Gewinne, und zwar übrigens nach Analogie der Verfahrens bei der Landes-Lotterie öffentlich gezogen werden, Wrüber das Nähere vor der Ziehung durch die Leipziger Zeitung zur allgemeinen Kenntniß gebracht werden wird. 41) Nach erfolgter Verloofung werden die Ziehungsliste und die zum Empfang von Interimsscheinen, sowie beziehentlich zur Rückgabe des Geldes bestimmten Tage öffentlich bekannt gemacht. An diesen Tagen hat sich jeder Inhaber von Znterimsquittungen bei demjenigen Stadtrathe, bei welchem er gezeichnet hat, zu melden, und daselbst, je nachdem auf seine Nummern beider Ziehung eine odcr mehrere Actien ausgefallen sind oder nicht, entweder die ausgeferrigten Interimsscheine aus- gehändigl, oder daSeingezahlreGeld zurückzu erhalten. 42) Innerhalb der nächsten zwei Monate vom ersten Tage der Ausgabe der Inlerimsscheine an gerechnet, wird eine Generalversammlung der Actionaire anbe raumt werden, um in Gemäßheit der ö. 66 und folgen de des provisorischen Entwurfs der Statuten den Bank ausschuß zu wählen, welcher alsdann nach 55 und folgenden des gedachten Entwurfs die Direktoren der Dank zu wählen hat. Bis zu Eintritt dieser Dircctoren wild der provisorische Comite' unter solidarischer Vertre tung sämmtlicher Mitglieder desselben gegen die Gesell schaft die gegen die ausgefertiglen Interimsscheine baar eingezahlren Gelder in Gemäßheit der 15 bis mit 19 sowie Z. 26 bis mit H. 29 der Statuten enthaltenen Be stimmungen nutzbar anlegen und darüber der General versammlung und resp. dem Bank,Ausschüsse Rich- nung ablegen. Leipzig, den l4.Zuli 1838. Der Rath der Stadt Leipzig, vr. Deutrich. Formular A. Rchlr. im ZI Gu!denfuße, m den auf beigefügtem Lieferscheine verzeichneten Geldsorten von Herr als Anzahlung zu 25 xroLent, auf Aktie der neu zu errich tende n L< ipziger Bant laut am heutigen Tage allhier bewirkten Unterzeichnung l^o. erhalten zu haben, be scheinigt hiermit laut gegenwärtiger Interimöquittung und werben dadurch dem Inhaber die Ansprüche auf Betheili, gung als Atlionair bei gedachter Bank oder auf Rückerstat tung der eingezahlten Summe, in Gemäßheit der, auf der Rückseite abgedruckten Bestimmungen der Bekanntmachung vom 14. Juli d.I. gesichert. Leipzig, den August 1838. Der Rath der Stadt Leipzig in dessen Auftrage: Auf der Rückseite dieses Formulars werden die 7. 8. 9-10.11. und 12. der obigen Bekanntmachung abgcbruckt sich befinden. Unter Bezugnahme auf die vorstehend von dem Stadt, rathe zu Leipzig, in Betreff der Aktienzeichnung zu der in Leipzig zu errichtenden Bank, erlassene Bekanntmachung erklärt sich der unterzeichnete Rath zur Annahme dergleichen Unterzeichnungen nebst den darauf einzuzahlenden Summe» bereit und fügt die Bemerkung hinzu, daß solche an den in Obiger Bekanntmachung bestimmten Tagen und Stunden im Rathhaufe hier 1 Treppe hoch werden angenommen worden. Plauen, am 18. July 1838. Der Rath das. E. W. Gottschald. Der bestellte Gütervertreter des vor unterzeichnetem Stadtgerichte anhängigen Ehrlichfchen Schuldenwesens hat die Erlassung einer Zahlungsaufforderung an die gesammten Debitoren des Gemeinschuldners beantragt. In Folge des, en werben daher alle diejenigen Personen, welche an den hiesigen Bürger und Handelsmann Carl Traugott Ferdinand Ehrlich Etwas schulden, hiermit öffentlich aufgefordert, bin nen 4 Wochen ihren Verbindlichkeiten nachzukommen und die an besagten Gemeinschuldner Ehrlich noch schuldigen Forderungen zu dessen ConcurSmasse an unterzeichnetes Stadtgericht portofrei einzusenden. Diejenigen Schuldner ernannten Ehrlichs aber, die bis zur obbesti/r-.mten Frist dieser Aufforderung nicht nachgekommen sind, werden von dem Gütervertreter des Ehrlichfchen Creditwesens auf dem Rechtswege zu Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten besonders angehaltcn werden. Stadtgericht Plauen im Kön. Sachs. Doigtlande, den 18. July 1838. Haußner. Bekanntmachung. Da der auf den 14. Kuj. ms. anberaumt gewesene Termin zum öffentlichen Verkauf der Schönecker Wolfsbachgeräumte wieder aufgehoben und» hierzu anderweit der 1. August 1838 anberaumt worden ist ; So wird solches andurch bekannt ge macht, und laden wir Kaufsliebhaber ein, sich berrgte« Tages Vormittags 10 Uhr, und zwar an Ort und Stesse einiufinden. Da» Nähere wird daselbst eröffnet wtrdeu