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ms, r Redigirt von I. F. Fincke. Druck und Verlag von C. Wieprechts seel. Wittwe. Jährl. Abonnementpreiö 25 Ngr. M 4« 1841. Plauen, den 13. November m Die >eib» mit cken nger urch wer von e in Von Auch Und Von Gott Hof rerc )crt Liedern war der Halm umklungen, Heimchen haben ihm gesungen, Lüfte wiegten ihn bei Nacht. Liedern war der Halm umklungen, Hal den schönen Halm bewacht. ring ein« egen Erfreu, mit Erntejubelschalle Auch den, der oft nur Träume sä't! Du Geber in der Sternenhalle, Gepriesen seyst Du früh und spät! Stuttgard. PH. Und von geschnitt'nen goldnen Aehren Kommt Segen nun in jedes Haus, Die Mühle klappt das Korn zu klären; Und von geschnitt'nen goldnen Aehren Muß weiter sich das Korn bewähren In Fluth und Ofenflammenbraus. Und von geschnitt'nen goldnen Aehren Kommt Segen nun in jedes Haus. Du Geber in der Sternenhalle, Gepriesen seist du früh und spät! Mit heil'gem Brod versorg' uns alle, Du Geber in der Sternenhalle, vom ein >fen, ten, ab» ickt, den, M- Der edcr O wundervolle Himmelsgabe Auf Menschentischen, heil'ges Brod! Die Hoffnung trug ein Korn zu Grabe, O wundervolle Himmelsgabe! Ein Halm erstand, des Auges Labe, Mit Hellem Grün im Morgenroth. O wundervolle Himmelsgabe Auf Menschentischen, heil'ges Brod! Von Liedern war der Halm umklungen; Gott hat den schönen Halm bewacht; Die Lerche hat sich aufgeschwungen. itzer nirt rn. Sachs. Renten - Versicherungs - Anstalt. Da vielleicht Vielen, die an dieser Anstalt Theil zu nehmen gedenken und denen eine solche Eheilnahme zu empfehlen ist, eine genaue Kenntniß der Statuten und der aus jener hervorgehenden Pflichten und Rechte, nicht vollständig beiwohnt, so scheint es zweckmäßig, die haupt sächlichsten Bestimmungen, mit Hinweglaffung aller minder wichtigen Specialitäten, nochmals zur allgemeinen Kennt, niß zu bringen. Es sind dies folgende: I 1. Jeder Einwohner des Königreichs Sachsen kann durch Einzahlung einer vollen Einlage im Betrag von 100 Thlrn. Mitglied der Renten-Versicherungs- Anstalt werden; von Stück-Einlagen wird späterhin die Rede sein; für eine und dieselbe Person können in derselben Jahres-Elaste nur 10 volle Einlagen gemacht werden. 2. Nach dem Lebensalter werden die Einleger in 11 Alters-Classen von 5 zu 5 Jahren abgetheilt, die zusammengenommen die Jahresgesellschaft bilden; wenn alle Mitglieder einer Jahres-Elaste das 55.