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(KO Pfg) Antwort: 1. Ein außer der :ssm Vater gelten nach 8 1589 B. G,-B. — Anton Uhlig. Ehe gÄorenes Kind und des! nicht akS verwandt. Demzufolge stcht auch weder einem solchen Kinde ein gesetzliches Erbrecht gegen den Vater noch umgekehrt diesem gegen das Kind zu. Es kann unter diesen Umständen dahingestellt bleiben, ob gegen die Rechtsgültigkeit des fraglichen 'Testaments aus irgend welchem anderen Grunde vielleicht Be denken bestehen. Anzunchmen ist cs nicht. Denn ein vor einem Rotor errichtetes Testament steht nach 8 2231 einem vor Gericht errichteten gleich und dürste nicht so leicht anfechtbar sei», da die Erblasser be, der Errichtung aus etwaige Mängel hingewiese» worden sein und diese wohl vermiede» haben würden. Da ein außer der Ehe geborenes Kind gegen seinen Vater kein gesetzliches Erb recht hat, siebt ihm natürlich auch ein PflichtteilSrecht nicht zu, und es ist deshalb auch eine Möglichkeit, Ansprüche gegen die eingc- letzlen Erben nach 8 2306 B. G>B. geltend zu machen, ausge schlossen. Rach alledem könnte eine Klage des Kindes keinerlei Erfolg haben. 2. Eine Urkunde des von Ihnen bezeichnetcn In haltes ist als Bewclsnrkuirdc im Zioilprozesse von Bedeutung. Aber auch ohne sie würden -sie das Tarlehn. und zwar vermutlich mit Erfolg, emklagcn können. *" H. O. V, Abonnent. „Auf einer Geslügelausstellnng kaufte ich ein paar Tiere unter katalogisierter Bezeichnung: „N..tz- und fjuchlgänsc: l, 1." Ich srug den zum Verkauf berechtigten Komitee-Vertreter: Was soll das heiße», 1, 1? Antwort: 1 Gänserich und t Gans, Zweite Frage: Als was habe» Sie die Tiere prämiiert'? Antwo.i: Als 1 Gänserich und als 1 Gans. Ich sagte darauf: Gut, wenn Sie dafür garantieren, nehme ich die Tiere für den Preis von 60 Mark. Antwort: Da sind wir allemal da! Der Handel war also abgeschlossen und ich zahlte. Es stellte sich aber sehr bald heraus, daß cS 2 Gänserich«: sind, und mm habe ich Klage gegen das Komitee gerichtet Das Komitee be- streitet die Passivvoilmacht und schickt mich an den vermögenslosen Aussteller. Wer hastet hier?" — Grundsätzlich hastet für Mängel der verkauften Sache der Verkäufer. Als solchen Ivird man allerdings wohl den Aussteller der Gänse, nicht aber das Ausstcllungskomitee a»,weben habe». Wird mithin die Klage auf Kauf gestützt, dann ericheml dcrElnwandder mangelnden PassivWcgitimatio», d.h. der Einwand dcS Beklagten, daß er nicht der richtige Beklagte sei, be gründet. Immerhin wäre es nicht ausgeschlossen, das Komitee haftbar zu machen, und zwar unter ocm Gesichtspunkte des Schadensersatzes. Wenn Cie Ihre Klage darauf stütze», was frei lich insofern gewisse Schwierigkeiten hat, als darin eine Klag- änderung liegen würde, die nach 8 264 der E.-P.-O, zu einer Ao- Weisung der angestrengten Klage, unbeschadet Ihres Rechtes, eine neue Klage mit andrer Begründung zu erheben, führen könnte, so erscheint eine Verurteilung aus 8 826 B. G.-V. nicht ausgeschlossen. *** Abonnent Holbcinstrakc, „Seit 10 Jahren bc- i,l> >ch einen Kaiiaricnhah», weicher frei fliegt und bei vorzüg licher Pflege, gnlcm Sinafuttcr Inicht scttcsj, neben anderen Lecker- bissen permanent Grünfuttcr lVogelinicrc, Stcllarins wöchentlich 6-4 Bündchen erhielt. Abgestandenes Badcwasscr hat er nie benützt, vielmehr badet er nur ui Wasser, welches direkt von der Leitung verabreicht wurde. Im Frühjahr vorigen Jahres sing er ans einem Futz an zu lahmen, was vielleicht 4 Wochen anhielt und ic>t dieser Zeit ist die Hintere Kralle steif geblieben. Ich habe infolgedessen immer darauf geachtet, daß das Badcwasscr von jener .Keil an, lauwarm gereicht wurde, was er auch animhm. Seit acht Tggeu ist er ans einer Seite anscheinend gelähmt und sch fand bei näherer Besichtigung, daß die ganze linke Seite bis unterm Flügel cme yebliche Farbe angenommen hat, und sich dort die Haut schält. Das Kniegelenk ist dick und entzündet: das Aussehen ist trotzdem noch gut lind Frestlust ist auch noch vorhanden. Ich habe ihm Lindenblütentee mit Kandiszucker verabreicht, was er auch sehr gern nimmt. Trotzdem er sonst ein wilder Kerl war, nimmt er jetzt alles Gereichte gern, so daß nur das rechte Mittel fehlt, die Entzündung zu beseitigen, .Hoffentlich können Tie mir guten Rat geben." — Der Piepmatz ist oiicnbar mit großer Sorgfalt gepflegt, ist aber dobei anscheinend doch zu fett geworden oder erkältet. Im elfteren Falle ist leichtes Abfuhren durch schwachen süßen Kamillentee, etwas mageres Futter, Rübsen und Glanz, sowie gutes Vogel biskuit oder Ei pabciiii, Sonnenrosenkernc sind zu fett. Gegen die Erkäliniig muß der Vogel recht warm und zugfrei gehalten werden und etwas guten Honig bekommen. Um die Geschwulst zu beteiligen, ist vor allem leichtes Abführen und Wärme onzu- wcndcn, auch können die Füße in Bleiwasser gebadet werden, "Resfe Fricdrich Wilhclm (50 Pfg) Antwort: Das von Ihnen genannte angebliche .Heilmittel ist weder m einer der dckaimien pharmazeutischen Speziolitätenlisten angeführt, noch ist nbcl dessen Zusammensetzung irgend etwas bekannt geworden. Dennoch scheint cs zu den sogenannte» Gehcimmittcln zu ge boren und Vorstcht beim Gebrauch desselben geraten zu sein. Wen» die Fabrikantin das Mittel direkt vertreibt, so läuft sie Ge fahr, uni dem Gesetz in Konflikt zu kommen. Euren Obcrmcdizinal- r>, „ist dem Ansangsbuchstabcn „M" gibt cs übrigens in Dresden inchi. *** Drei Ttrcithähne in der Sommerfrische. Ai» warn StreUhahn A. hat Recht, Streithammel — Pardon! — Sueirhälme B. und E. müssen blechen, denn der balsamische Saiienliäui einig, dessen Erfinder und Lieferant Herr Apotheker Schclmer »i Dresdcn-Strchlen ist, wurde bereits im Jahre 1881 bei,» Konigi. Sächi, (12 > Armeekorps definitiv cingeführt. Im Scoiember 1882, als bei Riesa die Äaisermanöver stattfandcn, ereignete es sich, daß Kaiser Wilhelm 1, beim Defilieren des seinen Rainen führenden Regiments nach Durchsicht des Rapports be merkt hatte, daß das Regiment keine Fußkranken hatte, Aus Be fragen referierte der damalige Reoimentsarzt — der schon seil einigen Jahren verstorbene Generalarzt Dr. Stecher — daß tat sächlich seit dem Gebrauch deS balsamischen Salicyljäurctalgs Fußkrankc sich im Regiment nicht befänden. Kurze Zeit danach er- schien eine Ordre, nach welcher das seither gebräuel-licke Fuß- strciipulvcr zwar ausgebraucht, aber nicht wieder hcrgcstcllt, dafür aber ein zwciprozentiaer Salicvlsäurctalg verwendet werden sollte. Daß Ihr drei Strcithähnc versäumt habt. Euch für die Sommer frische mit diesem Mittel auszurüstcn, ist sehr bedauerlich, denn stall Euch in Gottes freier Natur den überflüssigen Speck bcrunlcrzulanscn, werdet Ihr nun wohl den ganzen lieben langen Tag beim Schafkopf oder Skat fitzen, Oder habt Ihr etwa die Karlen auch mitzunehmcn vergessen ? Hoffentlich nicht, denn sonst jiiliide entschieden der Weltuntergang bevor, "* Karl der Weise. (25 Psg.s „Heißt das bekannte kühle Getränk das „kalte Ende" oder die „kalte Ente"?" — Sie nennen sich „Kan der Weise" und haben in ibrer Weisheit nicht einmal daran gedacht, mir zugleich mit der Anfrage ein aus gewachsenes Eremplar des Strcstobjektcs einzuschickcn, damit ich durch genaue Untersuchung sein Geschlecht fcststcllc. Ich kann Ihne» also nur mit der Vermutung dienen, daß es jedenfalls „das kaltx Ende" heißen muß, weil das unter diesem Namen bekannte küble Naß oft den Schluß, ergo das Ende eines Zech- aelages zu bilden pflegt, nach welcher die erhitzten Köpfe einer Abkühlung dringend bedürfen. Plakate und Weinkarten sprechen freilich immer von „kalter Ente", ohne aber eine Erklärung für die Ramcnsverwandtschaft mit dem genannten Vogel zu bieten. Mit demselben Rechte hätte man das Getränk dann ja auch kalte Gans oder kalte Henne nennen können, *** Hunde freund. „Kürzlich las ich eine Verordnung, daß „große Hunde von nun an auf ösfentlichen Plätzen und Straßen an der Leine geführt werden müssen," Muß denn das aus alle» Straßen geschehen? Wie können sich denn die armen Tiere dann noch passende Bewegung machen, wenn sic immer in kleinen Schritte» langsam neben ihrer Begleitung geben müssen: oder soll der stc Führende trab mit ihnen lausen? Wie soll cS denn der Besitzer cincs großen Hundes, der eine geschlossene Etage bewohnt, ansangen, daß sein Tier stubenrein bleibt, wenn er mm zur Verrichtung seiner Notdurft nicht die nötige Freiheit oewälircn darf? Da wäre cs doch besser, das Halten von Hun den wurde in Dresden überhaupt verboten. Es kommt ja auf die M—40000 Mk. Steuern, welche hier für die Hunde bezahlt werden, nicht an Weinen Sie? Schn.s, aber um unsere treuen, zuverlässigen Wiächtcr »nd Beschützer würde es schade fein. Bitte, sprich auch Du ein gutes Wort für die verständigen Tiere," — Ich selbst bin Tierfreund und speziell Hundcfreund, aber bei allem Mitgefühl müssen wir doch froh sein, daß wir mit der Hunde sperre jetzt verschont werden. An der von Ihnen crtvähntcn Ver- ordnung zu rütteln, dürste nicht unbedenklich sein, da den Hunde- freunden mindestens ebenso viele Gegner frcilaufender Hunde gegenüberstehc». Es ist jo betrübend, daß gegen das intelligenteste und treueste Haustier so hart verfahren werden muß. aber wenn ich mir vergegenwärtige, welch grenzenloses Unheil durch einen einzigen tollen Hund schon angerichtet worden ist und noch jeden Augenblick angcricktet werden kan», so muß ich mich doch mit de» behördlichen Maßnahmen zur Verhütung solchen Unheils ein- verstanden erklären, vorausgesetzt, daß hierin nicht des Gute» zu viel getan und unnötige oder zwecklose Belästigung von Mensch und Tier möglichst vermieden wird. ""Gustav W. Ist» Psg-> »In meinem Besitz befindet sich ein sehr altes Buch, welches nachstehende» Titel hat: .Kreuterbiich deß Hochgelehrten und Weltberühmten Herrn U Petit Anlrc Matthioli. jetzt wiederumd mit viel schöne» neue» Figuren, auch nützlichen Arzneien und andere» guten Stücken z»ni vieidteiimale. mit außerordentlichen Fleiß gemebrrt und veriertiget durch Joachim Enmerarinm, der löblichen Reicksstatt Nürnberg bloche»,,,, Uoat. Sampt drei wolgeoidneten nützlichen Registern der Krenter mit Lateinisch »nd Tenlsilic Name» vnd dann die Arz neien. dnrzn die selbigen zu gebrauchen innhallendt, Beneben gniigsniiinien Bericht, vv» den Destillier-Oesc» und Bleniiöjen. Mit besonder»! Röm. Ke»j. Majest, 1'rivilogio in keinerlei Fviiiiat iiachziitrncken. Gedruckt zu Frnnkstirt am Mai» Klei Jacob Fischers S, Erben," Die durch Hvlzschnittabdruck vcroistchnn sichten Pflanzen und deren Namen sind u. n. in griechischer, lateinischer, arabischer, spanischer und sranzösischcr Sprache an gegeben. Hat dieses Buch, das ich vor 40 Jahren in einer Auktion erstanden habe, als gerade rS ein Tolskränirr z»in Tüten machen kauien wollte, wissenschaftlichen oder ansiguariiche» Weit?" — MaltbivsiS Kränterbnch stand srüber in gioßeni Ansehen bei Lcmdleiilen, ist aber beute nur noch als Kuriosität zu betrachten. TaS Buch wird je »ach der Erhaltung n»d natürlich ohne Fehler lstnsickstlich der Vollständigkeit von Sammlern mit !l bis zu 10 Mark bezahlt. *** I. Adolphs. (20 Pfg.) „Wenn ich bei Zweihändigen Der Spiel Inge, „icki habe genug", ohne zu decken, habe mich aber verzählt, zählt dies dreifach oder nur zweifach. Ferner: wem ge hört der Trumps, der »och aus dem Tisch liegt, wenn ick, die 9 habe und mein Gegner decke» will ?" — Sobald ein Spieler beim „66er" die Karten binwirsl und es stellt sich dann heraus, daß er nicht «st, hat. muß er das Spiel dreifach bezahle». Will der Gegner decken, so kann der Mitspieler vor dem Ansipiclen immer noch den Trumpf mit der 0 rauben. *** Treuer A bo » nc » t 1'. auS Radebcra- „Hat ein Talerstück vom Jahre 1864 mit dem Bildnis: „Wilhelm IV, König v. Gr. Brit. u. Hannover" einen bewnderen »nd höheren Wert als 3 Mk. ?" — Bei sehr seiner Erhaltung 4,50 Akk. R. R. in R. (10 Psg.) „Eine meiner Mutter zuge- sprochene Erbschaft wird durch die Stiefkinder der Verstorbenen, eine Schwester meiner Mutier, angeiochten, »nd zwar bestehen die Forderungen in Barnntklstützungen an ihre Stiefmutter, was mir icdoch nicht recht einleuchtend ist. da die Verstorbene sich in Weiß- nähen und Stickereien Ihren Lebensunterhalt verdient hat und als einzelne Perlon wohl gut daniit auSkomme» konnte. Ich bitte nun. mir mitzuteilen, ob diese Baninterstützungen ziirückverlangt werden löiuien, desgleichen auch Geschenke von Möbelstücken." — Von einer Anfechtung der Erbfolge kann wohl nicht die Rede sein Allem Anschein^ »ach handelte es sich vielmehr nur um "Ansprüche, die von den Stiefkindern der Verstorbenen als ihnen angeblich zustekend mit der Begründung gellend gemacht werde», daß sie der Verstorbenen darlehensweise Unterstützung gewährt oder ihr chenknngen gemacht habe», die sie setzt Widerristen oder vielleicht wegen Irrtums aniechten wollen. Ohne daß sich bei der Mangel haftigkeit des von Ihne» gegebene» Tatbestandes etwas Bestimmtes sage» läßt, scheinen die erhobene» Ansprüche schon deshalb nicht viel Aussicht zu bieten, weil der Beweis der .Hingabe denen ob liegt. die sie geltend mache». Aber selbst wenn dieser Beweis ge linge» sollte, so ist der Anspruch ans Rückgabe, abgesehen voni Darlehen, »och nicht ohne weiteres begründet. Ein Rücksorderiings- rechl wäre vielmehr nur in ganz beschränkten Ausnahmesällen dcnlbar. **" NichtcRo s a. (50 Psg.) „Neulich abends besuchte ich mit meiner Mutter, einer alle» 74iährigcn Dame, den Ausstellungs- Platz und fand, wie rS ia bei gutem Wetter um 7 Ubr fast immer der Fall ist, an den Tischen nur noch vereinzelte Plätze frei. An einem der Tische saß ein anständig »»siehender Herr, der mir ans meine Frage erwiderte, daß von de» 5 Stühlen nur 3 belegt seien. Da ich nun noch meinen Sohn mit seinem Freunde erwartete, und mit den beider» jungen Leisten das Suchen nach den nötigen 4 Plätzen sortsrtzen wollte, nahmen wir einstweilen die beiden leeren Stühle ein: ich entfernte mich aber nach kurzer Zeit, um einen passenden Tisch zn suchen, welche Absicht der Herr auch ans meinen Acußcrunge» entnehmen konnte, und ließ meine Mutter unterdessen zurück. AIS ich mit Hilfe eines Trinkgeldes meinen Zweck erreicht hatte, holte ich die alte Dame von dem ersten Tiiche ab, an dem sich mittlerweile die von dem Herrn erwarteten Per sonen eingestrichen hatten. Nachdem wir nns endlich am eigenen Tische niedergelassen, erzählte mir nun meine Mutter ganz auf geregt. daß der betreffende Herr aus die anscheinend erstaunten Frage» seiner Angehörigen nach der Anwesenheit der fremden Dame ganz laut den "Ausdruck „Frechheit" gebraucht habe. I» ihrer ersten Bestürzung habe sie gar nicht geglaubt, daß dieser be leidigende "AnSdrnck sich aus sie beziehen könne und nichts dazu gesagt, dann habe sie tatsächlich vor "Aufregung nichts erwidern können und würde sofort arstgestniiden lein, wenn sie nicht ge fürchtet hätte, mich im Menschengewühl zu verfehlet:. Ich möchte mir min die Frage erlauben, in weicher Weise man sich gegen derartige Flegeleien schützen kann. Ist z. B. aus dem Platze ein Polizist stationiert, der den Namen solcher Leute sestziislellen be rechtigt ist?" — Ter anständig „nnslehende" Herr scheint aller dings. vorausgesetzt, daß Ihre Mutter sich nicht verhört hat, ein Flegel in groß Folio gewesen zu Irin und es hätte ihm zur Ber- vcssernng seines gesellschaftlichen Schliffes durchaus nichts schaden tonnen, wenn Sir seine» Name» durch die "Ausslellungsvolizei hätten festslellen lassen, damit ihn das Gericht dann moros lehrte. Jeder anständige, d. h. nicht bloß anständig „ausschende" Herr, dein Sic von dem Vorkommnis Mitteilung gemacht hätten, würde Ihnen zur Erreichung Ihres Zweckes gern behilflich gewesen sein. Im allgemeine» wäre cs ja bequemer, solche Rüpel einfach mit Verachtung zu strafen, wenn sie für diese Art Satisfaktion über haupt noch empfänglich und nicht schon zu abgebrüht wären. Es ist überhaupt eine ganz verwerfliche Unsitte, an Orte», wo so viel Menschen znsainmcnstrvmen. wie in der Ausstellung, für andere, die sich angeblich nur aus einen Moment entfernt haben, stunden lang Plätze zu belegen und dadurch zahlreichen Besuchern die Möglichkeit zu benehme», sich einmal aukznruheii. Wer seinen Platz nicht rechtzeitig einnimmt oder ihn ans längere Zeit verläßt muß es sich hier einfach gefallen lassen, wenn sei» Stuhl in zwischen von anderer Seile besetzt wird. Tie Sitzgelegenheit in der Ausstellung ist in erster Linie für alle da und nicht für Ge sellschaften oder Familien, deren einzelne Mitglieder eS für gut finden, erst nach und nach aus der Bildstäche zu erscheinen. *** Anna Ah. (60 Psg.s „Als langjährige Abonncmii» bitte ich Dick, mir dock ein Rezept zn Mürbcleig für Obst- kuchcn anzugcbcn. Es hat zwar schon in den „Dresdner Nach richten" gestanden, der Ausschnitt ist mir aber, weil wir damals gerade Umzug hatten, abhanden gekommen. Ich habe mir sonst alle Rezepte, sie für meinen Haushalt in Betracht kommen, heraus geschnitten und sei» säuberlich in ein Buch geklebt, und auf diese Weise ein schönes Kochbuch erhalten, wodurch ein anderes voll kommen überflüssig ist. Alles, was ich bis jetzt darnach zubcrcitct habe, ist mir vortrefflich geraten." — Freut mich, z» hören, und ! ... „ ----- :c. ------- Rezept noch man 125 Gramm Zucker, einen Kaffee löffel Rum und ein ganzes Ei. Man »ins; den Dcig recht schnell zusammen bringen und dann womöglich eine Stunde im Eis schrank oder Keiler ruhen lassen. Drese Menge reicht zu clncm größeren runden Kuchcn. *** Z. in B. (1 Mk.s „Vor etwa 10 Jahren machte ich mein Testament, so daß der Ueberlcbcnde, also entweder Fra» oder Mann, der Erbe des Ersparten fern sollte. "Rach damaligem Gesetz mußte ich aber den Kindern ihr Pflichtteil, also ein Viertel des Vermögens, vermachen. Nun möchte ich gcni ausführlich wissen, ob das damals gemachte Testament noch gültig ist, »nd auch wie sich ein Testament nach dem neuen Bürgerlichen Ge setzbuch ousnimmt, resp. ob der Ueberlcbcnde, enUvcder ich oder meine Frau, in dem unbestrittenen Besitz der ersparten Hinter lassenschaft bleiben kann oder ob die Kinder auch Pflichtteile bei Lebzeiten des einen oder anderen zu beanspruchen haben, und ww hoch sich dieselben bei etwa 6000 Mk. belaufen." — Nack- Art. 214 des Ernführungsgesetzes zum deutschen Bürgerlichen Ge- setzvuchc wird die vor dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Ge- setzbuchs erfolgte Errichtung einer Verfügung von Todeswege» nach de» bisherigen Gesetzen beurteilt, auch wenn der Erblasser yaoe, >>r mir vorrrcmicy gcrarcn. — ,>re»r mi, da jetzt gerade keine Umzngszcit ist, sollst D» einmal haben. Also: Zum Mürbeteig nimmt i Butter, 125 Gramm Mehl, einen Lössel Zuck nach dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuch- stirbt. Das Glciche gilt sür die Bindung des Erblassers bei einem vor dem Inkrasttrctc» des Bürgerlichen Geictzbucks criicksteten gemrin- ichajtsichcn Testament. Diese Bestimmungen belresjen aber, wie sich aus Art. 213 des Einfuhr,ingsgeietzes ergib,, nur die sor- mclle Gültigkeil der vor dem I, Januar 19D ernst,testen Testa mente Die erbrechtliche» Verhältnisse selbst regeln sich, wenn der Erblasser erst nach dem 1. Januar 1000 sinkt, nach dem Rechte des neuen Bürgerlichen Gesetzbuchs. Tie Anwendung dieser Vorschriften aus Ihren Fall ergibt insbesondere, daß sich die PslichlleilSrechte Ihrer Kinder »ach Maßgabe der 88 2606 flg, des Bürgerlichen Geietzbnchs bestimmen. Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils Ter gefl-tz licke Erbteil eines Kindes würde "ß, der Pflichtteil eines jeden mithin R.« deS Nachlasses betragen. Dieser Pflichtteil kann nur unter gonz bciondercn Voraussetzungen lvergl. 88 2666 und TM des Bürgerlichen Gesetzbuchsj enlzvgen oder beschränkt werden F>iir den Fall, daß Sie vor Ihrer Eliesra» versterben sollten, würden nach alledem Ihre Kinder berechtigt sein, »nbesihadet der Galligkeit des von Ihne» errichteten Testaments, geae» Iss'" T.'slcimeiitscrbin ihre» Pflichtleiisansprucli gellend zn machen. Sie könnten dies erforderlichen Falles im Wege der Klage tun und müßten cS innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren tun. da anderenfalls ihr Anlprnch verjähren würde Db Ihre Kinder von dem ihnen znslebenden Rechte entaegcn Ihrem Wunsche Ge brauch machen würden, wäre die andere Frage. Für de» Fall, daß Ihre Ehefrau vor Ihnen sterben sollte, würde Ihrem Wunsche. Ihre Ersparnisse bis zu Ihrem eigenen Tode znsammen- zuhaltcn, nichts i,u Wege stehen. Denn die «ADO Mk würden Ihrer Darstellung nach weder ganz noch teilweise, -.nm Nachlasse Ihrer Fra» gehören, würden daher auch zunächst nicht Gegen stand der Erbrechte Ihrer Kinder sein. *** Wolf, Schuppen bctr. Tie Schuppen oder Schinnen anr der Kopfhaut stellen eine .Haarkrankheit oar, und zwar die wildeste Form einer Flechte. Das im Beginne leicht heilbare Nebel ist übertragbar, woraus flch auch leine große Verbreitung erklärt. Mittel dagegen iiiiv im „Briefkasten" wiederholt an gegeben worden. N. a. soll tüchtiges Waschen der Kopfhaut mit Pcrnwcisser und nachfolgendes gründliches Ansbürste» des Haares von gutem Erfolge sein. "Rach Dr. Pohl°Pinc»s soll man einen gehäuften Teelöffel von doppelkohlcnianrem Natron in (80 Eß- löfscl cibgckochtcm "Wasser ablösen, einen Eßlöffel reines Glverrin hinzusetzen und mit dieser Mischung jeden zweiten Tag die Kvoi- hcnit mittelst cincs Schwämmchens wa'chcn. ohne dabei dciS ganze Haar naß zu machen. In nicht z» veralteten Fällen soll auch ein Waschen der Kopfhaut mit guter Seife vder mit Eigelb zum Ziele führen. **" N i ch t e N c s i. (30 Psg.) „Da mein Mann schon seit 20 Jahren die „Dresdner Nachrichten" hält, bitte rch Dich auch einmal um eine Auskunft. Ich verbrauche sehr viel sriichc Zitrone in der Küche, das heißt, ich brauche nur den Säst und würde die Schalen sehr gern zu gunsten der "Armen verlause» Bitte, nenne mir ein Geschäft, welches Zitronenschalen kauft und sage mir, ob ich dieselben abgelrvcknet einschicken soll, oder ob ich diciclben abreiben soll," — Deine Absicht. Wohltätigkeit ,u üben, ist ja sehr löblich, aber ich kenne kein Geschäft, welches Zitronen ichnle» kauft. Da Du nur Zitronensaft benutzt, rate lch Dir. doch auch nur solchen zu kaufen und die dadurch gewonnene Er sparnis in die Armenbiicht'e zu legen. Frische Zitronen kosten jetzt I bis 5 Pfennig das Stück, wie viel gcoenkst Tu da wohl sür die Schale zu bekommen? "Aber es ist ia nicht uniiiöglich, daß sich aus diese Notiz bin Geschäfte (Likörsabriken :c ) melden, um Dir in Deinem Wohltätigleitsdrangc beizulpringen. Stammtisch Ratskeller in Mittweida „Wie Sie wohl schon wissen, wird cs bei uns hier in Mittweida »ehr großstädtisch, cs entstehen ganz neue Wohnungsviertel, zum Teil schon fertig, zum Teil noch im Werden begriffen. Wir <3 Nkan») streiten uns nun um die Straßenbreite, da in dem neuen Viertel verschiedene Straßenbreitcn angelegt werden, zu 5, 8 und II Meter, Bei 5 Meter können natürlich zwei Möbelwagen einander nicht auswcichen, doch meint der eine, für eine Straße, die eine Vcrkehrsstraße sei. wären 5 Meter genug. Eine Breite von 8 Nietern ist von der Stadtverwaltung gutgeheiße». Tic anderen behaupten nun, 11 Meter Breite müßte eine Straße haben, wenn sic "Ansehen haben und ihr genug Lust und Licht zuacsührt werden soll, Platz genug ist da, und das Laub ist auch billig, Bitte geben Sie doch mal Ihre "Ansicht kund," — Aus der "Anfrage geht zunächst nicht hervor, ob es sich um offene oder ge schlossene Bamveiie handelt und ob die aiigesnhrten Breitemi'oße von 5, 8 und 11 Meter sich auf die Gesamtbrcitc oder nur aus die Fahrbahnbreite beziehen. Bermntlich ist letzteres der Fall, In Villenviertel» und sofern nur Lokalvcrkchr in Frage kommt, sind 5 Meter Fahrbnhnbreite nach Befinden sür tzeniigend zu erachten, zumal i» späteren Zeilen immer noch die Möglichkeit besteht, die Straße durch Hinzunahme der Vorgärten verbreitern zu können. In Straße» mit Diirchgancisverkehr eiiiviichlt sich eine Fahrbahn breite von wenigstens 8 Meter und wen» Straßeiibahiiglenc mit eingelegt werde» sollen, mindestens eine solche von 10 bis 12 Meter. Damit die Zuführung von Lust und Licht in genügende^ Weise ersolgt. wird die Höhe der .Häuser für die verschiedenen Slraßcn bczw- Panviertel ortsgcictzlich seslgelegt. Nach dein sächsischen Bauacsetz soll in der stieget die Gebciudehöhe die Straiieiibre'fte einschließlich etwaiger Vorgärten, nicht überschreiten. Vierstöckige Häuser (einschließlich Ecdgeschoß) von 16 bis 17 Mete» Höhe, welche in geschlossener Rcrhc direkt an der Straße erbaut werde» ollen, setzen daher eine Gcsamlstraßcnbreitc von 17 Meter (Fahr bahn 10,2 Nieter) voraus. Das Borerwähnte bezieht sich natürlich nur aus Ncucrnlagen. Bei älteren Strcißeiianlagcn sind "Abwei chungen unvermeidlich. *** C. (30 Pfg.) „Ich habe im Juli vorigen Jahres ein Haus gekauft und wurde mir vom Verkäufer versichert, daß ich die Parterrewohnung sür 4-50 Ml, vermieten könnte. Nun habe ich d>e Wohnung ein Jahr leer und kann sic nicht sür den Preis vermieten, da cs sich hcrcnisstcllt. daß solche Wohnungen höchstens '300 Mk, bringen. Kann ich da noch klagen aus Preisreduzierung oder Zurücknahme des Hauses oder wegen Vorspiegelung talscher Tatsachen?" — "Rach 8 459 dcS Bürgerlichen Gesetzbuchs hastet zwar der Verkäufer einer Sache dcniir, daß sie zur Zeit des Gefahr. Überganges die zugesichertcn Eigenschaften hat. Der Anspruch aus Schadensersatz wegen Mangels solcher zugesichcrlcr Eigen schaften verjährt aber nach 8 477 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bei Grundstücken in einem Jahre von der UeVergabe an, eS ici denn, daß der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen bat, in welchem Falle es bei der gewöhnlichen dreißigjährigen Vcr- jährnngszeit bewendet. Würde es bi.'riiach jchon zweicelbait sein, ob Ihrem Ansprüche nicht der Einwand der Verjährung ent- gegcnsteht, so dürste weiter auch z» erwägen sein, ob nicht im .Hinblick aus die Schwierigkeit des- Beweises von einer Klaae beiter abzusehcn ist. Denn wenn Ihnen Ihr Berka»»er zngesickiert Hai. die Parterrewohnung „kömftc" sür >50 Mk. oeriiuelel werden, ja wird cs Ihnen schwer werden, nachziiwcften, daß dies zur Zeir der Nebcrgabe schlechterdings unmöglich war, ganz abgeicbeii von der Schwierigkeit des Beweises, daß diese Zusicherung gerade sür Ihren Entschluß, das Grundstück z» kaufen, von Einfluß ge wesen ist, *** Alt, Ab. „Sie brachten kürzlich unter „Tagesgeschichtc" eine Notiz, daß der Senat von Bremen beschloß«.'» Habe, Reickis- münzen mit bremischem Hoheitszeichen prägen zn lasse», und daß außer Neuß ä, L, Breme» bisher d-r cincigc Einzelslaat gewesen sei, der Reichsmünzen nickst habe präge» lasten. Da mit Rcnß ä. L. stimmt aber nickst, denn ick, habe fllbsl schon Neichsmünzen von Renß ä. L, in der Hand gehalst ' — Sie haben recht. Von Reust ä. L mit der llmichrfti „Heinrich 22, v. G, G, ü. L. souv. Fürst Renß" gibt es Zwaiizigmarkslückc mit dem Münzzeichcn I. von Jahre 1875 und drei Sorten Zwcimarkslücke: vom Jahre 1877 mit dem Müiizzeick>en I'. und dem alten Reichsadler, sowie von 1892 und 1890 mit dem Münz- zcichcir 7V und dem neuen Reichsadler. "" L> a n d s cd r«s t e » l> c » r r r i l u » g, Nicblc .Herminc t»<l Psg ). Die selliam vcncrrtc »nd verschnörkelte Schrift mach! keinen crsreulichc» Eindruck und spricht r» ihrer Gesamtheit sowohl als in «innstncn .Zügen von Laune, kapriziösem Wele». Anmahiing, Gesaklluckü unv Eücllcst, — Nichte Levnore <20 Psg.). Tic sehr regelinösiigc Schritt verrat siarl an«, geprägte Ordnmigökiche. Akkurateste, Fcstigtcit und Beständigkeit Du tust nicht« halb, „mimst cS sehr genau mit Deinen Pflichten, hältst, was Tu versprichst und wechselst Deine Ansichten nicht wie Deine Handschuh' Aon Temperament bist Du überwiegend 4, tm übrige» II, t» und 8. das leb- tcre aber mit Ncberleaung, Einem Nnwürdiacn Wohltaten ,u erwetic». ist nicht nach Deinem Geschmack, — Neste Eduard (40 Psg,», Tu bist offenbar ein Bruder Lnttia. der sorglos in den Tag lnncmlcbt. überall zu finde» ist. w° c wa« Io« ist IVogelwiese?> und das Leben zu aenicßcn als die vor nehmste Pflicht de« Menschen betrachtet. Es soll Dir das aber nicht zum Aorwurs gereichen.,denn erfreulicher,„eise lehrt Deine Schrist auch, daß Tn nicht bloß Genußmensch bist, sondern jedenfalls Deinen Posten, aus den »s «0 k) s