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SlhimlniM Tageblatt und Waldenburger Anzeiger Amtsblatt für den Stadtrath zu Waldenburg. Donnerstag, den 2. September 188« Erscheint täglich mit Ausnahme der Tage nach Sonn- und Festtagen. Beiträge sind erwünscht und werden eventuell honorirt. Annahme von Inseraten für die nächster- schcinende Nummer bis Mittags 12 Uhr des vorhergehenden Tages. Der Abonnementsprsis beträgt vierteljähr lich 1 Mk. 50 Pf. Alle Postanstaltsn, die Expedition und die Colporteure dieses Blattes nehmen Be stellungen an. Inserate pro Zeile 10 Pf., unter Eingesandt 20 Pf. Bekanntmachung. Die auf Grund des für die Stadt Waldenburg neu aufgestellten Brand- versicherungs-Catastcrs von der Königlichen Brandversicherungs-Commission zu Dresden ausgestellten Versicherungsscheine werden den betreffenden Grundstücks besitzern im Lause dieser Woche behändigt werden. Zu bemerken ist, daß für diejenigen Versicherten, welche in Folge vorge kommener neuer rosp. anderweiter Catastrationen seit dem 1. Januar 1877 bereits Versicherungsscheine nach neuer Verfassung erhalten haben, diese letzteren unveränderte Gültigkeit behalten. Ferner werden die Betheiligten darauf aufmerksam gemacht, daß, da gegen wärtig lediglich eine Umstellung der bestehenden Versicherungen nach den neueren Classificationsgrundsätzen, keineswegs aber eine anderweite Ab- und Einschätzung (Catastration) der versicherten Objecte stattgefunden hat, die etwa seit der letztmaligen Catastration vorgekommenen, resp. unangemeldet gebliebe nen Bau-Benutzungs- oder sonstigen Veränderungen im Versicherungsbestande, keine Berücksichtigung haben finden können und daß es wegen solcher Verände rungen der in 88 08 und 39 des Gesetzes vorgeschriebenen Anmeldung bedarf. Etwaige Reclamatioucn gegen die erfolgte Einschätzung sind nach 8 58 des Brandversicherungsgesetzes vom 25. August 1876 nur insoweit zulässig, als sie sich auf Umstände beziehen, durch welche die BeitragsKasse bestimmt wird. Waldenburg, am 30. August 1880. Der Stadtrath. Cunrady. Subhastation. Von dem unterzeichneten Königlichen Amtsgerichte soll den 4. October 1880 das der Frau Wilhelmine verehel. Fischer geb. Groß in Altwaldenburg zu gehörige Grundstück Nr. 80 und 80a. des Katasters für Altwaldenburg und Nr. 79 des Grund- und Hypothekenbuchs für diesen Ort, bestehend aus zwei Wohngebäuden mit Seitengebäuden und Garten, welches Grundstück am 29. Juni 1880 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 6150 Mk. -- gemindert worden ist, nothmendiger Weise versteigert werden, was unter Bezug nahme auf den an hiesiger Gerichisstelle aushängenden Anschlag hierdurch be kannt gemacht wird. Waldenburg, am 1. Juli 1880. Königliches Amtsgericht. Baumbach. gällen zu lassen, der thue, was er nicht vermeiden kann. Ihm begreiflich machen zu wollen, daß er in diesem Deutschland zu schauen gewürdigt worden ist, was seit Jahrhunderten die besten Männer umsonst zu sehen begehrten, was unsere Väter noch ein un- erst'llbarer Traum bedünkte, wäre vergebliche Mühe. Uns aber ist es — wie es ist — ein Dankgebet und einen Festtag werth. Aber Dankbarkeit ist freilich nicht die erste Tugend der Nationen, wenn auch ein sittlich entwickeltes Volk nicht ohne sie gedacht werden kann. Denn nothwendiger, als rückwärts zu schauen in die Ver gangenheit, ist es, die Gegenwart kräftig zu erhal ten und den Bau der Zukunft zu rüsten. Auch könnte Deutschland mit einigem Rechte sagen, daß es jener Pflicht bereits Genüge gethan in einer Weise, die den Ruhm seiner verdienten Männer sicherer erhalte, als die wechselnden Bilder und Vor gänge eines festlichen Tages. Erheben sich doch aller- wärts in Thälern und auf Höhen, in geräuschvol len Gassen, wie in dem weihevollen Schweigen der Friedhöfe, die eisernen und steinernen Mäler, den Ruhm der lebenden und die unvergängliche Ehre der Todten zu preisen. Und es sind nicht die Er sten und die Vornehmsten allein, deren Namen da leuchten zu ewigem Gedächtniß: Keiner ist so niedrig oder so arm geboren, wofern er nur Theil gehabt hat an Großthaten jener Zeit, dem nicht ein sicht bares Zeichen die Dauer über seinen Opsertod hinaus verbürge. Das Recht des Sedanfestes liegt in seiner Be deutung für die Erziehung und Bildung der Nation und schließlich für ihre ehrenhafte Existenz, und wäre nur die Wahl, geblieben, das deutsche Land mit den prunkenden Beweisen patriotischer Erkennt lichkeit zu füllen oder jenen lebendigen Segensquell zu verschließen, dann war es besser, die Denkmal steine blieben ungebrochen in ihrem Schacht und aus dem Eisen der Adler und Kreuze wurden Geräthe für die alltäglichen Zwecke des höchst praktischen und nüchternen Lebens gegossen. Die Schatten unserer Todten würden zufrieden gewesen sein, wenn auch nur der schlichte Rahmen mit dem Ehrenkreuz im heimathlichen Gotteshause ihre Namen bewahrt hätte, gleich denen ihrer Väter von 1813. Zunächst von Denen zu reden, die im eigentlichen Sinne zu er ziehen sind für eine künftige nützliche Thätigkeit im privaten und im öffentlichen Leben. Ist es nicht stets und bei allen Völkern eines der fruchtbarsten Mittel der Jugendbildung gewesen, daß man Kna- oen und Jünglinge hinwies auf die vorausgegange «Waldenburg, 1. September 1880. Sedanfest. Zehn Jahre werden es morgen, daß fränkischer Uebermuth vom Strafgericht ereilt wurde, wie es nicht strenger zu denken ist. Zehn Jahre werden es, daß in der Ruhmesgeschichle der deutschen Nation ein Blatt gefüllt wurde, welches auch noch in ferne Jahrhunderte hinein leuchten wird und Kunde giebt von der Energie und Thatkraft der deutschen Armeen und ihrer Führer. Zum zehnten Male bereiten wir uns vor, den glänzendsten Tag der Deutschen festlich zu begehen und schon werden Stimmen laut, den Sedantag nicht mehr als Nationalfesttag zu feier». Dem gegenüber hat der Director der Real schule zu Reichenbach in Schlesien, vr. Gustav Weck, in einer Flugschrift in mannhaften Worten sich für die Hochhaltung des nationalen Festtages verwandt, und wir glauben, der zehnten Feier des Sedantages nicht besser gedenken zu können, als wenn wir den hauptsächlichen Theil aus jener Schrift hier wieder- 9 ^1. In derselben heißt es: sei, ch hat Deutschland das Glück, den Schöpfer der ^?r°be vgr Augen wandeln zu sehen auf und r? - d" Jahre, aber in ungeschwächter Frische ersten Noch schmückt die kaiserliche Krone ihren der der, wie niemals ein Fürst, die Liebe a>i?„. .Ichheit verdient und empfängt. Noch leuchtet ^.sonnenhelles Auge, dessen heiteren oder eine Welt wie den Angelstern ihres akich dem Noch ragt Moltkes Denkerstirn k-i, dselin r an dem schon so oft die Fluth AÜ« -'"»-US- D«,f di-,- i ?arf so viele Andere, die ^' „^daß eine s°n waren, der Gedanke be- ibres Leben Menge das Werk Noch wirken und schaffen Hundertlausende neben uns, die dereinst auf blutiger Wahlstatt die Schlach ten ihres Volkes schlugen und ihm selbst Ebre nnb Freiheit und die höchsten politischen Güter ergangen. Durch alle Unterschiede des Standes und Berufes getrennt, haben sie um so mehr ein Anrecht darauf sich einmal 'm Jahre wieder finden und fühlen zu dürfen und -ncht auf die Zetten verwiesen zu werden wo ein nachgeborenes Geschlecht vielleicht die über lebenden Gre.se aus diesen großen Tagen aufsucht und zu Ehren brrngt. Und noch steht das Reick und wem es gefällt, seine Mängel zu erspähen" durch einen Schatten Freiheit zu wenig oder einen Grad Ungebundenheit zu viel sich alle Freude ver nen Geschlechter und sie ermahnte, es ihnen gleich zu thun und zu werden wie sie? Und ist unter den großen Begriffen, an denen die Kraft des Gemüthes und die selbstverleugnende Hingabe des Willens emporwüchst, nicht der des Vaterlandes einer der ersten? Keines Volkes Jugend aber muß mit solcher Entschiedenheit auf erhabene Vorbilder verwiesen und gelehrt werden, alle ihre Kräfte in den Dienst des Vaterlandes zu stellen, als die deutsche, und die deutsche Jugend gerade dieser Zeit. Ist sie doch die Erbin hoher Güter und voraussichtlich berufen, ihr Leben lang zu schützen, was ihren Vätern nur zu erkämpfen vergönnt war, aber auch der Mensch heit friedlich zu dienen, wie es die rechte Aufgabe eines Culturvolkes ist. Doch eben weil sie die Ju gend ist, bedarf sie auch wiederum eines Sichtbaren, an dem ihre Kräfte sich nähren und entzünden, einer allgemeinen, sie selbst umfassenden Feier mit ihrem Jubel und Gepränge, mit ihrer Achtung vor patrio tischen Verdiensten, mit ihrem ermahnenden und be geisternden Wort. Zwar pflegt die Sitte in allen deutschen Staaten an den Geburtstag des Landes herrn eine ähnliche Feier zu knüpfen, und es liegt uns fern, darin oder in der loyalen Gesinnung der Bevölkerungen gegen ihre angestammten Fürsten eine Aenderung zu wünschen. Aber solchen Festen eignet an sich ein natürlicher Zug der Absonderung und fast des Gegensatzes, während es vor allem gilt, im öffentlichen Bewußtsein dem Höheren vor dem Ge ringeren, dem Allgemeinen vor dem Besonderen seinen Platz zu sichern. Und das vermag nur ein regelmäßig wiederkehrender alldeutscher Festtag, der mit einem breiten Theil seiner Basis in der Jugend und in der Schule steht. Fortgeschrittene Geister haben sich seit Jahren bemüht, der letzteren neue Gebiete zu erschließen, aus denen nach ihrer Mei nung das Heil der kommenden Geschlechter quillt. Der hat ihr ein Collegium über die Verfassung, Jener über das Privatrecht, ein Dritter über die Uranfänglichkeit des Kohlenstoffes vorgeschlagen. Uns erscheint es besser, wenn sie lehrt, daß wir ein großes und einiges Vaterland haben, und warum wir es haben! . . . ^Waldenburg, 1. September 1880. Politische Run-schau. Deutsches Reich. Se. Majestät, Kaiser Wilhelm, hat aus Anlaß des zehnten Jahrestages der Schlacht bei Sedan nachstehenden Erlaß an das deutsche Heer ge-