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FreibergerAltzeig^ n«d Taqeblaü Md Tageblatt SL Jahrgang.— A ! «rsch-int j«dm Wochentag Abends '/.«Uhr für den ätv. > Sonnabend, den S. September. 1«ss Amrblalt sw die MiMm und ßSdtischca Behlrden za Freiberg ww SlLw. verattlworllich« Leitung ver Redattion: Georg Burkhardt. Inserat« werden bis Vormittags 11 Uhr l angenommen. Preis für die Spaltzeile 15 Pfg. Außerhalb de« LandgerichtSbezirkS 18 Pfg. Btlanntmachung. Nachdem von dem Stadtgemeinderathe zu Brand die Feststellung der Baufluchtlinie an der fiskalischen Freiberg-Olbernhauer Straße innerhalb der Stadt Brand beschlossen und ein ent sprechender Nachtrag zur dortigen Ortsbauordnung aufgestellt worden ist, liegen die, diese Ab änderung darstellenden Pläne im Rathhause zu Brand zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus. Es wird dies mit der Aufforderung hierdurch bekannt gemacht, etwaige Einwendungen hiergegen, soweit sie nicht auf Privatrechtstiteln beruhen, zur Vermeidung ihres Verlustes binnen 4 Wochen bei dem Bürgermeister zu Brand oder bei der unterzeichneten Königlichen AmtS- hauptmannschaft schriftlich anzubringen. . , Freiberg, am 6. September 1899. Königliche Amtshauptmannschast. Dr Koulursverfahre«. In dem Konkursverfahren über daS Vermögen des Fleischermeisters Ludwig Johannes Pertus in Freiberg ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichniß der bei der Vertheilung zu berücksichtigenden Forder ungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwerthbaren Vermögensstücke der Schlußtermin auf den LS. September 1899, Vormittags 1v Uhr, vor dem hiesigen Königlichen Amtsgerichte, Zimmer Nr. 33, bestimmt worden. Freiberg, den 26. August 1899. Sekr. Zkt«al»t, L 19/98 Nr. 36. Gerichtsschreiber beim Königlichen Amtsgericht, Abth. I. Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über das Vermögen deS FischwaarenhändlerS Joseph Florian Ignatz Kundt in Freiberg ist zur Abnahme der Schlußrechnung deS Verwalters, zur Er hebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichniß der bei der Vertheilung zu berück sichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwerthbaren Vermögensstücke der Schlußtermin auf den 19. September 1899, Bormittags 19 Uhr, vor dem hiesigen Königlichen Amtsgerichte, Zimmer Nr. 33, bestimmt worden. Freiberg, den 26. August 1899. Sekr L 9/98. Nr. 155. Gerichtsschreiber beim Königlichen Amtsgericht, Abth. I. Konlursverfahreu. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Schuhmachermeisters und Schuhwaaren- geschästSinhaberS Carl August Andreas in Freiberg ist zur Abnahme der Schlußrechnung der Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichniß der bei der Ver- theilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwerthbaren Vermögensstücke der Schlußtermin auf den SS. September 1899, Bormittags IS Uhr, vor dem hiesigen Königlichen Amtsgerichte, Zimmer Nr. 33, bestimmt worden. Freiberg, den 26. August 1899. Sekr FIvoLal, L 7/99. Nr. 73. Gerichtsschreiber beim Königlichen Amtsgericht, Abth. I. Versteigerung eines Gebäudes auf Abbruch. Ein auf Bahnhof Freiberg am Branderstraßenübergang befindliches massives Weichen wärterhaus soll auf Abbruch verkauft werden. Schriftliche Angebote sind bis 13. September d. I. an die unterzeichnete Bauinspektion einzureichen, woselbst auch die Bedingungen für den Abbruch eingesehen werden können. Freiberg, am 6. September 1899. König». Eisenbahn-BauinspeMon I. Kolzversteigerung aus Lößnitzer Staatsforstrevier. Im Gasthose zu Mönchensrei sollen Montag, den 18. September 1899, von »ormittags '/,19 Uhr an, nachstehende Nutzhölzer, als: 28 h. u. 1856 w. Stämme, 51 h. u. 2673 w. Klötzer, 30 W. Derb- u. 500 w. Reisstangen u. 2 rm w. Nutzscheite, sowie Mittwoch, den SS. September 1899, von Bormittags '/,1V Uhr a«, im Ulbricht'schen Gasthofe in Niederlangenau nachstehende Brennhölzer, als: 1,5 rw h. u. 169 rm w. Brennscheite, 7,5 rm h. u. 296 rm w. Brennknüppel, 3,5 rm h. u. 165^ rm w. Aeste u. 523,5 rm w. Stöcke versteigert werden. Nähere Auskunft ertheilt die mitunterzeichnete Revierverwaltung. Königl. Forstrevierverwaltung Loßnitz u. Königl. Forftrentamt Tharandt, am 7. September 1899. Kolzversteigerung anf Reichenbacher Staatsforstrevier. Im Haußner'schen Gasthose in Obergruna sollen Sonnabend, den 16. September 1899 von Vormittags '/,1V Uhr an, nachstehende Nutz- «. Brennhölzer, als: 2 h. u. 2 w. Stämme, 6 h. u. 20 w. Klötzer, 1260 w. Schleifhölzer, 2,5 rm w. Nutzscheite, 20 rm w. Nutzknüppel, 15,5 rm w. Brennfcheite, 2 rm h. u. 122 rm w. Brennknüppel, 7,5 rm h. Zacken, 0,5 rm h. u. 104 rm w. Aeste, 4,00 Wllhdrt. w. Brennreisig u. 839 rm w. Stöcke versteigert werden. Näheres enthalten die bei den Ortsbehörden und in den Schankstätten der umliegenden Orte aushängenden Plakate. Königl. Forstrevierwaltung Reichenbach u. Königl. Forftrentamt Tharandt, am 7. September 1899. Helm HV Die stäSttsche Sparkasse Oederan nimmt stets Spareinlagen in jeder Höhe bei 8, eventuell S'/, °/o Verzinsung am Dieselbe expedirt auch schriftlich. Expeditionszeit: 8—12 Uhr vor- und 2—5 Uhr nachmittags an jedem Werktage. Der Dreyfus-Prozeß in Rennes. Der in RenneS vor der staunenden Mitwelt in den Formen eines Strafprozesses mit Erbitterung gefochtene Kampf um die Vernichtung eines Unschuldigen, durch welche die von anderen Personen begangenen Niederträchtigkeiten und Thorheiten verhüllt werden sollen, geht seinem Ende entgegen. Es werden sich vor aussichtlich nur noch zwei Verhandlungstage nöthig machen. Von der gestrigen Sitzung wird berichtet: Regierungskommissar Carri öre macht von einem Briefe deS Zeugen Cernucky Mittheilung, der durch Krank heit am Erscheinen verhindert zu sein behauptet. Der Gerichtsschreiber liest einen Brief des Zeugen Savignaud vor, der verlangt, daß amtlich fest gestellt werde, daß Trarieux ihn gestern vor dem ganzen Saale mit lauter, weithin vernehmlicher Stimme Betrüger und falschen Zeugen genannt habe. Trarieux: „Zwischen der Aussage Savignauds und der Scheurer-Kestners und Picquarts bestehen entschiedene Widersprüche. Ein falscher Zeuge ist also vorhanden. Scheurer-Kestner und Picquart können es nicht sein, folglich muß Savignaud es sein. Ich halte demnach voll aufrecht, was ich gestern gesagt habe. Wenn es ein Gesetz gegen Verleumdung giebt, so giebt es auch ein Gesetz gegen falsches Zeugniß." Vor sitzender Jouaust stellt im Sinne des Gesuchs Savignauds amtlich fest, daß Trarieux die Ausdrücke gebraucht hat, über die Savignaud sich beschwert. Labori: „Ich bin halbamtlich verständigt worden, daß Oberst Schwartzkoppen und Oberst Panizzardi nicht nach Rennes kommen werden, aber aus derselben Quelle erfahre ich, daß die Herren auf eine kommissarische Vernehmung antworten würden. Ich bitte den Gerichtshof deshalb, anzuordne», daß du Paty de Elam, Oberst Schwartzkoppen und Oberst Panizzardi kommissarisch vernommen werden. Ich verneige mich vor den höheren Rücksichten, die das persönliche Erscheinen der Zeugen unmöglich machen. Der Auftrag zur kommissarischen Vernehmung kann drahtlich ertheilt, die Antworten können drahtlich vermittelt werden. Der Gerichtshof wird dieses entscheidende Mittel zur Ergründung der Wahrheit nicht verweigern." Palvologue wiederholt, daß höhere Interessen sich dem per sönlichen Erscheinen der früheren Militärattaches widersetzen, nicht aber der kommissarischen Vernehmung. Er wisse nur nicht, ob die Gerichtsordnung die Anwendung des Drahtes für die Ueber- mittelung der Fragen und Antworten gestattet. Vorsitzender: „Stellen Sie Ihren Antrag." CarriLre: „Ich widersetze mich dem Anträge der Vertheidigung nicht unter der Bedingung, daß dadurch die Verhandlungen nicht unterbrochen werden." Labori: „Wenn die morgige Sitzung etwas abgekürzt wird, können wir ohne Unterbrechung der Verhandlungen das Eintreffen der Ant worten abwarten." Cochefert, der 1894 bei Dreyfus'Verhaftung durch du Paty de Clam anwesend war, giebt auf die Fragen eines Bei sitzers nochmals Einzelheiten über den Auftritt. Er erwähnt, man habe in einem Nebenzimmer einen Revolver für DreyfuS hingelegt, damit er sich erschießen könne, wenn er wolle. Er habe das abgelehnt, weil er unschuldig sei und ein Selbstmord ein Schuldbekenntniß wäre. Leutnant Bernheim, der Esterhazy 1894 ein artilleristisches Werkzeug zur Regelung des Feuers, eine sogenannte rsxlstts äs tir, geliehen und nie wieder bekommen hat, wird vom Vorsitzenden ausgerusen, der ihm eine Reglette zeigt und ihn fragt, ob es die ist, die er Esterhazy ge liehen hat? Bernheim betrachtet das Werkzeug und erklärt, es sei nicht daS seine. Mercier tritt nun vor und erklärt, ein Major habe ihm diese Reglette geschickt, die er von Bernheim habe. Bernheim bleibt dabei, diese Reglette sei nicht die Esterhazy geliehene. Carriöre erklärt, Esterhazy habe ihm geschrieben, er habe die Reglette Bernheim wiedergegeben, man solle an einem bezeichneten Orte Haussuchung halten, und man werde das Werkzeug finden. Carrisre fügt hinzu, waS Esterhazys Behauptung Werth oder nicht Werth ist, bleibe dahingestellt. Labori verliest einen inzwischen niedergeschriebenen An trag, an Schwartzkoppen und Panizzardi kom missarisch diese Fr a gen ri ch ten zu lassen: 1) Zu welchem Zeitpunkt haben Sie die im Bordereau erwähnten Dokumente erhalten? 2) Stimmte die Handschrift jener Doku mente mit der des Bordereaus überein, das Sie aus den Facsimiles kennen? 3) Was enthielten jene Dokumente? 4) Haben Sie ein Exemplar der Schießvorschrift im Original oder eine Kopie erhalten? 5) Haben Sie eine Schießreglette er halten? 6) Seit wann und bis wann haben Sie Dokumente erhalten? 7) Haben Sie das in der Unterhaltung des Bot schafters Münster mit dem Minister Delcassö erwähnte „Mir visu" an dieselbe Person gerichtet, welche Ihnen die ermähnten Dokumente ausgeliefert hat? 8) Haben Sie mittelbare oder un mittelbare Beziehungen zu Dreyfus gehabt? — Vorsitzender: „Der Gerichtshof wird später über den Antrag beschließen." General Gonse überreicht zwei Briefe der Offiziere Linder und Hirschauer, 1894 Dreyfus Kameraden in der zweiten Generalstabsabtheilung, die nochmals ausführ lich aus Gespkache mit Dreyfus, auf seine Mitarbeit am Ver pflegungsplan im Mobilmachungsfalle und auf die von ihm zu vervielfältigende Tabelle zurückkommen und ihn zu verdäch tigen suchen. Dreyfus verlangt, der Vorsitzende solle seine Arbeit zum Berpflegungsplan, die ia im Generalstab vorhanden sein müsse, einfordern; dann werde er selbst sehen, was diese brieflichen Bekundungen werth seien. Nach ziemlich langer Berathung erklärt das Kriegsge richt, Präsident Jouaust sei allein zustän - dig, eine Kommission an Schwarzkoppen und Pamzzardi zu deren Vernehmung zu entsenden; ferner erklärt sich das Kriegs gericht mit Einstimmigkeit für unzuständig, de n An- trägenLaborisFolge zu geben. Auf die Frage Laboris lehnt der Präsident Jouaust ab, eine Kommission an Schwarzkoppen und Pa- nizzardizuderenVernehmungzuentsenden. Nach Wiederaufnahme der Sitzung ergreift der Regie- rungsvertreterCarriöredasWortzuseinem Plardoyer. Der Saal ist dicht besetzt. In dem Augen blick, als Carriöre sich erhebt, verlassen sämmtliche als Zeugen anwesenden Offiziere ven Saal, um von Rennes abzureisen und sich in ihre Garnisonen zu begeben. Der Regierungskommissar erklärt inmitten lautloser Stille des ganzen Zuhörerraums: Die Frage an die Kriegsrichter ist die: Hat Dreyfus im Jahre 1894 einer auswärtigen Macht die im Bordereau erwähnten Schriftstücke ausgeliefert? Die Aufgabe des Kriegsgerichts ist mithin dieselbe wie diejenige des Kriegsgerichts von 1894; es hat ruhig und mit Mäßigung seine Aufgabe, der Gerechtigkeit zu dienen, zu erfüllen. Die menschliche Gesellschaft kann mchts verlangen, als absolute Gerechtigkeit. Carrisre fährt fort, er beuge sich vor der Entscheidung des Kassationshofes, welche der Verhandlung bestimmte Grenzen vorschreibe. Der Ausschluß der Oeffentlichleit sei unumgänglich nöthig gewesen, dieselbe habe die volle Aufhellung nicht beeinträchtigt. „Dre Vertheidi gung kannte Alles, wir sind für Indiskretionen nicht verant wortlich." Carriöre giebt sodann einen historischen Ueberblick über die „Affäre". Er erinnert an den niederschmetternden Eindruck, welchen unter den Offizieren die Feststellung der Thatsache hervorrief, daß Dreyfus der Verräther, und legt die Voruntersuchungen, die Verhandlungen sowie das Urtheil gegen Dreyfus dar. Er wolle nicht davon sprechen, in wie weit Weiber und Spiel in Frage kämen; die „Affäre" könne auch ohne diese beiden Punkte aufgeklärt werden „Man hat gesagt", ruft Car- riöre aus, „wir sind schlichte Menschen. Nun wohl, wir sind aber auch Menschen, denen Gerechtigkeitsgefühl und Ehrlichkeit inne wohnen." Darauf wendet sich der Regierungsbevollmäch tigte dem Bordereau zu. Er hält es für sehr bezeichnend, daß im Bordereau eine Stelle betreffend die Bedeckunastruppen vor- lommt. Auch ist er der Ansicht, daß man sich nur in den Bureaux des Kriegsministeriums die Nachrichten über die Ar tillerieformationen beschaffen konnte. Die Indiskretion über die im August dem dritten Bureau zugestellte Note betreffend