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^eib ergerAnzeia^ NN- Tageblatt m. > -—-» >»>- ,,, —— > >— -» 2SS. I I Doumrstäg, de« 24. Dezember. § «l». 1Ä 1. Herrn 1181 Stimmen, i » S. 492 Fhrg. K. Jenmar 1897 Anzeige zu machen. «wlmü. treich« «e »der, Ma beseitigen wie daS deutsche Heer, dingungen unserer nationalen Sicher m 2. 3. 5. 6. 1198 1149 1135 509 1174 865 601 572 528 2. 3. an bi» e frisch Der Ltadtrath M nk tL« die Ansässigen mwalt Di-. Richter Mt» Halle Oberamtsrichter Bretschneider Schneidermeister Handmann Maschinenfabrikant Reinhard Gymnasialoberlehrer Schellhorn Inserat« werd« bi« Vormil angenommen. Preiß für die Spal Außerhalb d<4 LanogerichtSbrztr Politische Umschau. Frerberg, den 23. Dezember. Bekanntmachung. Nachdem bei der am 8V. vorigen Monats vorgenommenen Ergänzung-Wahl für da»Stadt- vc^ordneten-Collegium von 2118 Wahlberechtigten 1267 Stimmen abgegeben worden und herbei auf Belanntmachnng. Die in Naimdorf au-gebrochene Man!» «nd Klauenseuche ist wieder erloschen. I Treiber-, den 22. Dezember 1896. Königliche Amt-Hauptmannschast. Dr. Bekanntmachung, - Das städtische Schwimmbad ist am 24. df». Mts. nur bis Abends 6 Uhr geSssnet und am 1. und 2. WelhnachtSfeiertag geschlossen. DaS Bolt-WH bleibt -binPaen brS 12 Uhr Vormittags ossen. ' " Areiberg, am 28. Dezember 1896. GcmcinSesparkaffe ErbiSSorf expedirt vom 28. Deeember 1888 bis mit 4» Januar 1807 von Nachmittags 2—8 Uhr ausschließlich der Sonn- und Feiertage und werden alle bis dahin eingehenden Spareinlagen vom 1. Januar mit 8*/, "/. verzinst, die Zinsengutschrist kann auch an dies« Tagen schon erfolgen. ErbiSdors, am 22. Deeember 1896. Die Sparkassenverwaltung. In Folge der Behandlung im Parlament und in der Presse, zumal durch daS Ausstreuen von unehrlichen, nur auf die ! tlrtheilslosigkeit der Menge berechneten Schlagwörtern sind Aus- gaben für die deutsche Flotte gegenwärtig in manchen Kreisen unpopulär geworden. Die Presse ist in erster Linie be rufen, hier Aufklärung zu schaffen. Es handelt sich in der Flottenfragc nicht allein darum, für Deutschlands Industrie und Handel das bereits Errungene, sondern auch die Zukunft des Reichs sicher zu stellen, die in wirthschaftlicher und politischer Beziehung vorwiegend von der gesicherten Ausdehnung der Flotte abhängig sein wird. Die Quellen unserer künftigen nationalen Kraft, unsers gesicherten Nationalwohlstandes liegen zum großen Theil jenseits der Weltmeere; wer sich dieser Erkenntniß entzieht, versteht unsere Zeit nicht. Zunächst müssen wir uns an die jenigen Kreise wenden, die in der Ausdehnung der deutschen Schifffahrt eine Schädigung unserer Landwirthschaft sehen. Zum Theil beruht diese Auffassung auf irrigen Anschauungen und Vorstellungen, mußte doch noch kürzlich im Reichstage bei der ReichSpostdampfer-Debatte vom Bundesrathstische aus der Be hauptung entgegengetreten werden, daß die Lloyddampser indisches Getreide als Rückfracht laden. Keine Macht der Welt wird die Entwicklung des internationalen Seehandels hemmen können. Versagt der Reichstag, so wird deshalb noch nicht ein Schiff weniger auf dem Wasser schwimmen, nur werden diese Schiffe fremde und nicht deutsche sein. Die Landwirthschaft braucht außer Sonne und Regen den gesicherten Frieden oder — wenn dies nicht sein kann — den gesicherten Sieg. Der Friede wird stets um so sicherer sein, je schwerer man uns zu Lande und zur See an den Leib kann, und der Sieg um so sicherer, je weniger Lücken wir in unserer Rüstung lassen. Unsere Wehrthätigkeit zur See läßt aber einstweilen noch Manches zu wünschen übrig. Die Thatsache, daß der Kaiser dies frühzeitig erkannt hat und seit seiner Thronbesteigung bestrebt ist, Deutschlands Wehrmacht zur See in einer den Verhältnissen entsprechenden Weise zu ge stalten, kann nicht hoch genug geschätzt werden. Soll das heutige mächtige Deutschland hinter der mächtigen Hansa vergangener Jahrhunderte zurückbleiben, die nur deshalb ihre Bedeutung ver lor, weil die damaligen Kaiser sie nicht zu erfassen und auszu bauen verstanden? Freuen wir uns, daß heute ein deutscher Kaiser den vorausschauenden Blick und das Verständnis für diese Sachlage hat ! Seeaeltung ist ein Lebensbedürfniß für Deutsch land. Sie läßt sich ebenso wenig durch Parlamentsbeschlüsse ' ' ' . Sie trägt in sich die Be ¬ dingungen unserer nationalen Sicherheit; mit ihr steht und fällt unsere wirthschaftliche und politische Macht. Möge die Nation bei Zeiten djeS beherzigen! Eine offiziöse Auslassung in der „Rordd. Allg. Ztg." be schäftigt sich mit einer Erörterung über das Schettern der Bekanntmachung. Bezugnehmend auf die Bekanntmachung vom 26. vor. Mts., nach welcher gemäß der Vor schrift des A 86 der Straßenpolizeiordnung für die hiesige Stadt jeder Grundstücksbesitzer ver pflichtet ist, während der Winterszeit entlang der Straßenfront seines bebauten Grundstück» die Trottoirs und Futzwege von Schnee und Eis reinigen, sowie bei eingetretener Glätte mit Sand, gekleinter Schlacke oder Asche bestrette« zu lassen, wird hiermit ans Grund eine» Rathsbeschlusse» vom gestrigen Tage anderweit angeorvnet, daß Vas Bestreue« der Trottoire und Fußwege tis früh /.S Uhr beendet sein muß und im Laufe d«S Tage- bis A Uhr BVkUVs so ost zu wiederholen ist, als e- sich erforderlich machen wird. Säumige haben nicht nur ihre Bestrafung, sondern bei fortgesetzter Unterlassung auch zu erwarten, daß auf ihre Kosten die vorgeschriebenen Arbeiten durch die hiesige Stadtbauverwaltung vorgenommen werden. Treiber-, am 28. Dezember 1896. Lie Ltadtpoltzeibe-örbe. Konkursverfahren. Neber da» Vermögen deS Tigarrenfabrikanten Trtedrtch Utt-«st Obendorf in Treiber-, Herderstraße Nr. 3, wird heute, a« 19. Deeember 1896, vormittag» 16 Uhr, daS Konkursverfahren eröffnet. Der Rechtsanwalt Die Richter in Freiberg wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen find bis »UM 8». Januar 1897 bei dem Gerichte anzumelden. ES wird zur Beschlußfassung über die Wahl eine» anderen Verwalter-, sowie über di« Bestellung eines GläubigerauSschuffe» und eintretenden Falle» über di« in 8 120 der KonkurS- ordnung bezeichneten Gegenstände auf " btt» 8. Januar 1897, vormittag» 16 Uhr, und zur Prüfung der angemeldeteu Forderung« aus de« 9. Tedruar 1897, vormittag» /,tt Uhr, vor dem unterzeichnet« Gerichte, Zimmer No. 83, Termin anberaumt. Allen Personen, die eme zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz hab« oder zm Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolg« oder zu leisten, anck ine Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von d« Forder ungen, für welche sie au» der Sach« abgesonderte Befriedigung m Anspruch nehmen, dem Konkurs verwalter bis zum „ Restaurateur Buhe „ Fabrikbesitzer Paschke „ Di-. Philipp „ Fleischermeister Kortz „ Baugewerken Zemmrich L. die Unansässigen 1. Her« Kaufmann Wächtler Amtsblatt fLr die Mißlichen nad städtischen Behörden z» ffrciderg and Brand Justiz-Novelle, worin hervorgehobeu war, daß die Mög lichkeit einer Verständigung zwischen Regierung und Reichstag „in dem Augenblick unerreichbar erschien, als der Staatssekretär deS ReichS-Justizamts sich lediglich an die Vertrauensmänner der Centrumspartei gewendet hatte, um den Preis eine» etwaigen Kompromisses zu erfahren." ES wird dazu bemerkt: »Diese thatsächliche Angabe ist unrichtig. Der Staatssekretär deS ReichS- Justizamts ist an irgend eine Partei mit Anfragen oder Kom promißversuchen nicht herangetreten. Nachdem die Verbündeten Regierungen ihre Stellung zu den Beschlüssen deS Reichstags im Lause der Verhandlungen bestimmt uad unzweideutig kundgegeben hätten, habe für ihre Vertreter kein Grund vorgelegen, unter Preisgabe einzelner als unerläßlich bezeichneter Forderung« mit Kompromißverhandlungen vorzugeh«. DaS Berliner Landgericht I hat endlich einmal dem wachsen den Unwillen über das Treiben der berufsmäßigen Verleumder des deutschen OffiziercorpS Rechnung getragen, indem es einen der sogenannten Bebelschen „Gewährsmänner" für die Mißhandlung« in der Armee als böswilligen Denunzianten entlarvte und — weit über die Anträge des Staatsanwalt» hin an» — zu einer viermonatig« Gefängnißstrafe verurtheilte. Die Gerichtsverhandlung war nach mehreren Seiten hin lehrreich, — zunächst für die Art und Weise, wie verleumderische Beschuldigungen gegen die militärischen Vorgesetzten überhaupt entstehen. Im Jahre 1895 hatte Bebel eine sein« ReiKtagSbrandred« über die menschenunwürdige Behandlung der Mannschaften bei ein« Compagnie deS zweiten Garderegiments gehaltm. Der Kriegs minister stellte die absolute Grundlosigkeit dies« Behauptung fest, die nun mit ihrer ganzen Gehässigkeit auf Bebel sitzen zu bleiben drohte, falls er nicht mindestmS «nm Gewährsmann an zugeben vermochte. Er nannte denselben; aber dies« klassische Zeuge hatte gar nicht aus eigen« Wahrnehmungen geschöpft, sondern war von einem inzwischen flüchtig gewordenen Bruder bestimmt worpen, den sozialdemokratischen Reichstagsabgeordneten „Material" für etwaige Verleumdungen der Armee zurecht zu machen. So entstehen sozialdemokratische Legenden als Beleg stücke für parlamentarische Denunziationen. Unwillkürlich fragt man sich, wie Bebel auf solche Angabe hin die üblichen Ent rüstungsszenen im Reichstage aufsühren konnte? Da zeigt der Prozeß weiter, daß die Sozialdemokratie nicht nur eine unglaub liche Naivetät der Gutgläubigkeit an den Tag legt, wenn eS sich um Verleumdung der Armee handelt, sondern auch die Ver leumder direkt ermuthigt, die gehässigsten Dinge frei zu erfinden, indem sie ihnen Straflosigkeit für ihre den Abgeordneten diskret gemachten Mittheilungen zusichert. Der Prozeß bestätigt indessen auch überzeugend, daß dieienigen, welche sich auf solche Zusagen, wie überhaupt auf sozialdemokratische Versprechungen irgend welcher Art verlassen, stets — angeführt sind. Mil welchem Aufwand von sittlicher Entrüstung eifert nicht die Sozialdemokratie für die Aufhebuug deS Zevgnißzwanges »er Presse als einer ebenso nutzlosen, wie menschenunwürdigen Gewissenstortur gegen durch ihr Amt und ihre Ehre gebundene Männer zur Nennung ihr« Vertrauensperson«! Der Erste, der sein« Gewährsmann ohne Bedenken preiSgab, war d« „Volkmann" Bebel. Mehrere Blätter glaubt« im bürgerliche« Gesetz buch einen Widerspruch entdeckt zu haben. Dieser Wider spruch soll zwischen den AZ 1805 und 1308 besteh«. In d« „Rordd. Allg. Ztg." wird dazu bemerkt: Nach Z 1303 deS bürgerlichen Gesetzbuchs darf ein Mann nicht vor dem Eintritt der Volljährigkeit, eine Frau nicht vor Vollendung de» 16. Lebens jahres eine Ehe eingehen. D« Z 1305 «klärt, daß ein Kind „bis zur Vollendung de» einundzwanzigsten Lebensjahre»" der Einwilligung de» Vater» oder der Mutt« zum Eheabschluß be darf, und der § 1308 enthält die Bestimmung, daß, wenn die elterliche Einwilligung einem volljährig« Kinde verweigert wird, sie durch das Bormundschaftsgericht ersetzt werden kann. Darin findet die „Franks. Ztg." einen „offenbaren Widerspruch" und will ihn dadurch erklären, daß der Entwurf des Gesetzbuchs ur sprünglich die elterliche Einwilligung zur Eheschließung biS zum 25. Lebensjahre des Kinde», also noch üb« daS Alter der Voll jährigkeit hinau», nothwendig machen wollte: der Reichstag habe aber die Altersgrenze auf da» 21. Lebensjahr herabgesetzt. Den damit gegenstandslos gewordenen tz 1808 hätte man zu streichen vergessen. Bei dieser Argumentation ist übersehen, daß da» bürgerliche Gesetzbuch einen Z 3 enthält, nach welchem ein Minder jähriger, der das 18. Lebensjahr erreicht hat, durch da» Bor mundschaftsgericht für volljährig «klärt werden kann. Rechtlich wird er dadurch dem Volljährigen gleichgestellt; « darf also auch eine Eh« eingehen, bedarf aber, gemäß dem 8 1305, f„bi» zur BollendungdeS 21. LebenSjabreS" der Einwilligung deS Vater» bezw. der Mutter dazu. Wird diese verwelgert, so kann die Be stimmung des 8 1308 Platz greifen, wonach die elterliche Ein willigung auf Antrag deS für volljährig erklärten Kindes durch das Äormundschaftsgericht ersetzt werden kann. Neber die Auslassungen der „Nen« Freien Presse", welch« nachweisen sollen, daß der russisch-deutsche Geheim vertrag kein Verstoß gegen die Vertragstreue und die öster reichisch-ungarischen Interessen gewesen sei, führt d« „Pester Lloyd" auS: Parlamentarisch und von Regierungswegen scheint in dieser leidigen Sache alle» gesagt zu sein, was von maß gebender Seite gesagt werden konnte. Vom publizistischen Stand punkte aber mag man über die Tendenz, die Fürst BiSmarck seiner Zeit mit dem Rückvertrage verfolgte, wie immer streiten, so bleibt doch eines klar: Einen österreichisch-ungarischen Staats mann, der von der Existenz deS Vertrages — solange « existirte — unterrichtet gewesen wäre und denselben gebilligt oder auch nur mit Stillschweigen übergangen hätte, müßte man uns erst nennen und zeigen, ehe wir an seine Existenz glauben könnm. Wir könnm uns einen solchen Staatsmann einfach nicht denken, und «S hat wohl auch keinen solchen gegeben. Mit der Unmöglichkeit der Voraussetzung fällt auch die Folgerung fort, alS könnte bei nn» jene Rückversicherung als etwas Natürliches, gefallen find, auch diese als gewählt zu betrachtenden obengenannt« Herren sich zur Annahme der auf sie gefallenen Wahl bereit erklärt haben, bringen wir Solche» in Gemäßheit von Z 68 der Revidirt« Städte-Ordnung vom 24. April 1873 hiermit zur öffentlichen Kenntniß. Treiber-, den 21. Dezember 1896. Ler «tadtr^ LUMoI»«'. Kam.