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FreiSergerAnzciger und Tageblatt AmMW sw die königlichen und städtischen Behörden zu Freiberg und Brand Verantwortliche Leitung: Georg Burkhardt. 49. Jahrgang. Mittwoch, den 17. Juni. Inserate werden bi« Vormittag 11 Uhr angenommen. Prei« für die Gpaltzette 13 Pfg. ^O v Vo Außerhalb de« m- >er der Untersm, wohl noch ganz Erledigt „ „, Hai sah di- aas »iiiiaach, »«, 17. Juni 1«»«, ui «««»«« aab-rauM- Aalta» Brand, am 15. Juni 1896. — Der Gerichtsvollzieher beim «Snigl. Amtsgericht daselbst. 8Ud«ri»»i»a, Wachtmeister. Waffen zu schleudern. Daß Mängel an geeigneter Stelle offen und freimüthig besprochen und offen zugestanden werden, liegt durchaus im Interesse des Heeres. Denn dadurch, daß es sich der Kritik nicht verschließt, erhält es sich frisch und lebenskräftig, und weil es ein Volksheer ist, haben die Vertreter des Volkes ein Recht auf Beseitigung von Uebelständen zu wirken. Aber weil es ein Bolksheer ist, haben die Vertreter des Volkes auch die Pflicht, nicht haltlose Angriffe und Verdächtigungen und Ueber- treibungen auszusprechen; denn sie sollten bedenken, daß sie da mit gewissermaßen ihr Fleisch und Blut angreifen und daß es ein schlimmer Vogel ist, der sein eigenes Nest beschmutzt. Ueber Mißstände in unserem Heerwesen, vor Allem über die endliche Beseitigung des veralteten Strafprozeßverfahrens, wird man sich in Ruhe und Sachlichkeit einigen müssen und einigen können. Heeresverwaltung und Volksvertretung sind ja so sehr auf einander angewiesen, daß bei gutem Willen, Geschicklichkeit und Takt auf beiden Seiten immer eine Einigung wird erzielt werden können. Gerade weil wir Deutschen mit ganzem Herzen an unserem Volke in Waffen hängen, können uns seine Ein richtungen garnicht vollendet genug sein, auf daß es seinen großen Aufgaben glorreich gewachsen sei. Wir hegen die feste Zuversicht, daß es sich immer weiter fortschreitend entwickeln wird, in äußerer Kriegsbereitschaft sowohl, wie in seiner inneren Einrichtung. Möge es den Gipfel der Vollendung erreichen, aber möge es noch in vielen Jahrzehnten nicht gezwungen sein, den anderen Völkern seine Ueberlegenheit zu beweisen. Politische Umschatt. Freiberg, den 16. Juni. Verdeutsche Reichstag erledigte gestern zunächst einige Rechnungs sachen und berieth sodann in erster Lesung das Gesetz wegen Abänderung des Gesetzes über die Kaiserliche Schntztruppe für O st- und Südwe st-Afrika und für Kamerun. Aba. Prinz Arenberg (Ctr.) beantragt, die Vorlage an die Bud- getkommission zu verweisen. Abg. v. Bennigsen (natlib.) fragt den Abg. Betel, ob er jetzt bestimmtere Auskunft bezüglich der Beschuldigungen geben könne, welche er im Februar gegen vr. Peters erhoben habe. Abg. Hasse (natlib.) erklärt Namens seiner Freunde seine Zustimmung zu der Vorlage. Aba. Bebel (sozd.) theilt mit, daß er auf seine Erkundigungen erfahren habe, daß Bischof Simons todt sei, ein Ersuchen an den Nachlaßvollstrecker um Mittheilung des Briefwechsels zwischen Simons und Peters sei aber rundweg abgelehnt worden. Wo sich Bischof Tucker befinde, wisse er, Redner, nicht, er habe aber das Auswärtige Amt ersucht, seinen Einfluß aufzubieten, um Tucker ausfindig zu machen. Abg. Graf Arnim (Reichsp.) spricht seine Ueberzeugung dahin aus, daß der angebliche Brief, auf den Abg. Bebel seine Anschuldigungen gegen Peters hauptsächlich gestützt habe, über haupt nicht existire, sonst hätten ihn die englischen Missionen sicher längst Herrn Bebel zugeschickt. Auch daß die Hinrichtung eines Negermädchens und eines Negerburschen von Peters aus Eifersucht vollstreckt worden sei, habe Peters sofort in einem thatsächlich vorhandenen Briefe an englische Missionare bestritten. Dieser Brief enthalte also gerade das Gegentheil von dem, was in dem von Bebel angeführten angeblichen Briefe stehen solle. Abg. Bebel (sozd.) erwidert, Graf Arnim möge das Ergebniß der Untersuchung abwarten; der Fall mit dem Briefe sei doch nur ein einziger unter den angeführten Fällen. Was gegen Peters sonst noch vorliege, genüge vollauf, um ihn künftig für eine amtliche Stellung unmöglich zu machen. Abg. Richter (frs. Volksp.) weist darauf hin, daß die Debatte über Peters im Februar nicht durch jenen Brief veranlaßt worden sei, sondern durch die ganze koloniale Thätigkeit des vr. Peters. Redner ist gegen die Ueberweisung der Vorlage an die Kommission und empfiehlt, sie gleich im Plenum abzulehnen. Abg. Graf Arnim (Reichsp l hält nochmals dem Abg. Bebel vor, es wäre denen . -m »«-Mich« d-i dle »«Vision der g^mpf"n Wnd?r"d^ 5 Uhr Vas erste Mal jedoch nur v. 8 b. 4 Uhr, st-ttfinden. LL« zwar Beides außer den -in 8 1 Ziffer 1 des ReichsimPfgesetzeS unpfung noch besondere Terminpw°^Z°^'ngen öffentlicher Lehranstalten, wegen deren Wieder- a. alle im Jabre en anberaumt werden: b. die in'geborenen Kinder und r . ohne Erfolg genügt b^b?^°^nen Kinder, welche der Erstimpfung nock nicht oder sofern sie nicht nach ärztlichem^-,,^ 'M der Jmpfrevifion entzogen geblieben find, - "Huchem Zeugnisse tue natürlichen Blattern überstanden haben. .Wir fordern alle Eltern, Pflegeeltern und Vormünder hiesiger Stadt » imp^ Pflichtigen Kindern beziehentlich Pflegebefohlenen zu diesen Terminen behufs y .. impfung und ihrer Controle>erscheinen^-r spätestens in an Rathsstelle (Rathhaus, Zimmer Nr. V) geschehen, Vie nutzerhalb der äff ch JMPf, termine ausgestellten Impfscheine oder Jmpfbefreiuugszeugnifse der behörde vorzulegen.! , . Für jedes zur öffentlichen Impfung gebrachte Kind ist dem dort anwesen en Name, ein Zettel mit vollständigem Namen, Geburtszeit und Geburtsort des Jmpfl g, 'mss-aeVaterS Stand und Wohnung des Vaters — bei außerehelichen Kindern der Mutter, des Pf g oder Vormundes — zu übergeben. . , , . - 1-74 Lk ist, der Jmpfbehörde gegenüber zu führen unterlassen, mit Geldstrafe biS KU 20 1 „h-x Diejenigen, deren Kinder beziehentlich Pflegebefohlene ohne gesetzlichen Grund der Impf der ihr folgenden Gestellung zur Revision entzogen geblieben, mit Geldstrafe bis z oder mit Haft bis zu 3 Tagen zu bestrafen sind. ' Freiberg, am 9. Juni 1896. EH «adtAH. Kßlg, Pflicht gewesen, nach dem Brief des vr. Peters an den Bischof Simons beziehungsweise an den Bischof Tucker zu recherchiren. Abg. Bebel (sozd.) meint, wenn die Regierung nach dem Abschluß ' ' Hung gegen Peters die Akten vorlegen werde, wurden mvyi nvll) ganz andere Dinge zu Tage kommen, d^ra e auf gegnerischer Seite hülle man sich immer m den Mantel sittlicher Entrüstung gegenüber den Sozialdemokraten, und deshaw halte seine Partei den Herren von der gegnerischen Sette den Spiegel vor, wie es in ihren Gesellschaftsklassen aussehe. Abg. Graf Arnim (Reichsp.) hält dafür, daß der Abg. Bebel nun den Rück zug antrete, und bleibt dabei, daß sich Bebel mit dem Ü^iefe des vr. Peters an Tucker gründlich heremgelegt habe. Abg. Bebel (soz.) hebt hervor, daß schon die eine von Peters eingestandene Thatsache, daß er ein Mädchen, mtt dem er Umgang gehabt, hinterher wegen eines geringfügigen Anlasses habe hängen lassen, ein Beweis schwerer moralischer Verworfen heit sei. Darauf wird die Vorlage der Budgetkommission überwiesen. — Es folgt die zweite Lesung der Militärvorlage, die sich auf die Umgestaltung der vierten Bataillone bezieht. Die Kommission beantragt, die Vorlage unverändert zu genehmigen. Abg. Richter (freis. Volksp.) beantragt die gesetzliche Festlegung der zweijährigen Dienstzeit durch Aufnahme einer hierauf bezüglichen Bestimmung in die Vorlage. Es sei umsomehr Veranlassung, auf dieser Forderung zu bestehen, als seiner Zeit die zweijährige Dienstzeit ausdrücklich nur zugestanden worden sei als Kompensation für die Bewilligung der vierten Bataillone. Die Reform der Militär- strafprozeßordnung habe der Reichskanzler zwar für den Herbst in Aussicht gestellt, aber es sei sehr wohl möglich, daß diese Reform im Herbst wieder in der Versenkung verschwinden und ebenso versumpfen werde, wie vor 20 Jahren. Abg. Bassermann (natlib^ bemerkt, seine Freunde setzten volles Vertrauen in die hinsichtlich der Militärstrafprozeßordnung vom Reichskanzer abgegebene Erklärung. Bezüglich der zweijährigen Dienstzeit liege kein Grund vor, die von der Militärverwaltung zugesagte ehrliche Probe in der Weise, wie Abg. Richter dies beantrage, abzukürzen. Seine Freunde würden daher ohne Vorbehalt für die Vorlage stimmen. Abg. Lieber (Ctr.) erklärt gleichfalls, seine Freunde erblickten bezüglich der zweijährigen Dienstzeit eine volle Gewähr in der Erklärung der Heeresverwaltung, eine ehrliche Probe machen zu wollen. Ueberdies könne der Reichstag der Regierung einen Verzicht auf die verfassungsmäßige dreijährige Dienstzeit nicht » muthen, Wenner nicht auch auf die verfasfungsmäßigeFeststellung w Friedenspräsenzstärke verzichte, was er aber weder könne noch wolle. Abg. Rickert (frs.Ver^ spricht sich ebenfalls für die Vor lage und gegen den Antrag Richter aus; ebenso Abg. Frhr. von Manteuffel (kons.). Schließlich wird der Antrag Richter abge lehnt und die Vorlage unverändert genehmigt. — Hieran schließt sich die zweite Berathung des Nachtragsetats zum Reichs haushaltsetat und zum Haushalt der Schutzgebiete. Die Kommission beantragt, die Forderung für Neuguinea zu streichen. Auf eine Bemerkung des Abg. Werner (Ref.P.) bezüglich des von ihm geführten Protokolls über die Verhandlungen der Kommission erklärt der Staatssekretär Graf Posadowsky, daß er die ihm in dem Protokoll zugeschriebene Aeußerung, als ob er in dem Ver trage mit der Neuguinea-Gesellschaft die Interessen des Reiches nicht genügend gewahrt fände, nicht gemacht habe. Die Abgg. Müller-Fulda (Ctr.), v. Podbielski (kons.) und Bebel (sozd.) be stätigen dies. Abg. Bebel (sozd.) kritisirt den Vertrag mit der Neuguinea-Gesellschaft, worauf der Direktor der Kolonialabtheilung vr. Kayser erwidert, daß er nach der Stimmung im Hause für den Vertrag nicht weiter eintreten wolle, doch glaube er, daß darin die Rechte des Reiches viel mehr gewahrt seien, als die Gegner des Vertrages meinten. Die Forderung für Neuguinea wird gestrichen, im Uebrigen aber wird der Nachtrag zum Haus halt der Schutzgebiete genehmigt. — Dienstag: Fortsetzung der zweiten Berathung des Nachtragsetats; zweite Berathung eines Zeiten Nachtragsetats,- Rechnungssachen;- dritte Berathung der (8°r Erinnern?" M M WM. Fünsundtnm 8 "" ?? Mi *871 und zum 18. Juni 1896.) seit dem Tage, da^ ein^heilMz Meam 16. Juni vergangen geschmückte Stadt einrn» des deutschen Heeres in die festlich ?taR deS deutschen Vol?e?aew?^ zur Haupt- d-m g«-,i «ch -mm-l <m reichen Paladinen vorüber-?^ N^asE^dE Kyffhäuser d^De""^! Ä? deutsche Kneger m unauslöschlicher Liebe ibrem an daS Volk ^den. Diese beiden der Erinnerung L -4 in Waffen und seinen Führer in ruhmreicher Ver- sÄL. M m «oft» i» ... . E 4 Waffen! Das ist es heute «och mehr, s vor 25 Jahren. Denn damals war in vielen deutschen Staaten erst seit kurzer Zett mit der wirklichen Durchführung der allgemeinen Wehrpflicht Ernst gemacht worden, die selbst in Preußen, dem militärischen Vorbilde, erst seit der Reorganisation, also fett etwa 10 Jahren, in aller Schärfe bestand. Seit dieser Zeit nun ist die Friedensstärke des deutschen Heeres um mehr E 150000 Mann gestiegen, die Zahl der in jedem Jahre ein gestellten Rekruten ist durch die Einführung der zweijährigen Dienstzeit wesentlich erhöht; durch das Gesetz vom Jahre 1888 ist die Altersgrenze erheblich hinaufgerückt. Und darum würden, wenn das Vaterland ruft, doppelt so viel seiner Söhne zu den Waffen eilen, als im Jahre 1870. Erst jetzt würde ein Krieg ein wahrer Volkskrieg sem. Weil aber unser Heer ein wahres Volk in Waffen ist, können wir ein aufrichtiges Vertrauen dazu hegen, daß es seiner Aufgabe stets gewachsen sein wird. Als an jenem 16. Juni 1871 die Truppen an dem Denkmal Friedrichs des Großen vorüberzoaen, da mag wohl Mancher daran gedacht haben, daß auch das Heer dieses Feldherrn die meistbewunderte Kriegsmacht Europas ge wesen war und daß es trotzdem wenige Jahrzehnte später von der Faust des Korsen kläglich zerschmettert wurde. Aber wer immer an jene Zeit zurückdachte, den wird das freudige Bewußt sein erfüllt haben, daß dieser Wandel vom höchsten Ruhme zum schmählichsten Sturze unmöglich gemacht worden ist durch einen Umstand: dadurch, daß jetzt das deutsche Heer das deutsche Volk in Waffen ist. Denn dadurch, daß es in steter Fühlung mtt dem Lebendigen, mit dem Volke steht, dadurch, daß es immer wieder aus ihm seine Kräfte holt und sie dann wieder an das Volk zurückgiebt, durch dieses stete Sicherneuern, durch diesen regen Austausch ist unser Heer geschützt davor, zu einem rostigen Werk zeuge zu werden. Die Solkaten jener Zett ch^en Soldner, die nur eine unklare Vorstellung von Vaterlandsliebe hatten, die Offiziere jener Zeit hatten wohl genug und vielleicht zuviel Nensönlickes Ebraefühl aber nicht genug Gefühl für die Ehre des Vaterlandes, wie die schmachvollen Vorgänge bewiesen Unsere Soldaten aber wissen, daß sie ihre Väter und Mütter ihren Hof und Werkstatt beschützen wenn sie für das K !-I4 --d W°s!-Eg -» wir auf unser Heer, mit Freude und gerechtem Stolze blicken können "uß es uns doppelt ^chmerz^ch eru^ ^ß i« ^Aesesperrmig. über 2hwneÄd bis 24. ds? Communicationsweg von Seifersdorf nach Zuwiderb?^ verwiesen. ' ^"s. für den Fährverkehr gesperrt. Der letztere wird " werden mit Geldstrafe bis zu 60 Mk. oder Haft bis zu vrewerg, am 15. Ium Isa» —— Königliche Amtshanptmannschast. — Nr. 8t»1nert.