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Schönburger Tageblatt Erscheint täglich mit Ausnahme der Tage -t«ch LMw- «ud Kekttegru. Atwahme von JuseratM für die nächster- Heinmde Rstmmrr bis mittags 18 Uhr. Her AbonnemsntSyrei» beträgt vi«te-Mr- lich 1 Ml. SS Pf. Einzelne Nrn. ö Pf. Inserate pro Zeile 10 Pf., Linges. 20 Pf. Expedition: Wsldrubncg, OSergsssr LSI A. und Waldenburger Anzeiger. Mialsn: in ÄltstadiwaW-nburg bei Herrn Kaufmann Otto Förster; in Kaufungrn bei Herrn Fr. Janaschek; in Langenchurs dorf bei Herrn H. Stiegler; in Penig be Frau Kaufmann Max Härtig, Leipzigerstr. 163; in Rochsburg bei Herrn Paul Zehl; in Bolkenburg bei Herrn Ernst Rösche; in Ziegelheim bei Herrn Eduard Kirsten. Amtsblatt für den btadtrath zu Maldenburg. Zugleich weit verbreitet in den Städten Penig, Lunzenau, TtchtSWAetN-Tullnberg, und in den Ortschaften der nachstehenden Standesamtsbezirke: Altstadt-Waldenburg, Bräunsdorf, Callenberg, Sr. Egidien, Ährenhain, Frohnsdorf, Falken, Grumbach, Kaufungen, Langenchursdorf, Langen leuba-Niederhain, Langenleuba-Oberhain, Niederwiera, Oberwiera, Oberwinkel, Oelsnitz i. E., Reichenbach, Remse, Rochsburg, Rüßdorf, Schlagwitz, Schwaben, Wolkenburg und Ziegelheim. Freitag, den 2. April 1897 Witternngsbertcht, ausgenommen am 1. April, nachm. 4 Uhr. Barometerstand 740 AM. reducirt auf den Meeresspiegel. Thermometerstand -1 13,5" 0. (Morgens 8 Uhr -s- 10° ! Feuchtigkeitsgehalt der Luft nach Lambrechts Polymeter 63"/». Thanpnnkt Z- 6,5 Grad. Windrichtung: Südwest. Daher Witteruugsausfichte« für den 2. April: Trübe bis halbheiter mit Neigung zu Niederschlägen. Bekanntmachung. Das von der land- uud forstwirthschaftltchea Berufsgenossenschaft für das Königreich Sachsen zu Dresden auf Grund von Z 8 des Reichsgesetzes vom 5. Mai 1886 und von Z 14 des Sächsischen Gesetzes vom 22. März 1888 auf gestellte Verzeichnis der dieser Genossenschaft angehörenden Betrtebsunternehmer, aus welchem zugleich die Zahl der beitragspflichtigen Steuereinheiten uud das Ergebnitz der Veranlagung ersehen wird, ist hier eingegangen und liegt zwei Wochen lang, vom Erscheine» dieser Bekanntmachung an ge rechnet, zur Einsichtnahme für die Betheiligten an hiesiger Rathsexpeditionsstelle aus. Binnen einer weiteren Frist von Vier Wochen können die Betriebsunter nehmer wegen der Aufnahme oder Nichtaufnahme ihren Betriebe in das Verzeichniß, sowie gegen die Zahl der beitragspflichtigen Einheiten und das Ergebniß der Ver anlagung bei dem GenossenschastSvorstande Einspruch erheben; die ausgeworfenen Beiträge sind aber schon nach Ablauf der vorgedachten zweiwöchigen Ausliegefrist des l Verzeichnisses einzuheben. Waldenburg, am 29. März 1897. Der Stadtrat h. Kretschmer, Bürgermeister. Rchtr. Verbot. Das Abwerfe« von Schutt, Steiuen oder Abfälle« anderer Art auf die vorm. Richter' und Clauß'schen Gärten am Mühlberge hier wird Verbote«. Zuwiderhandlung wird zur Bestrafung gemäß Art. 8,, des Forst- und Feld strafgesetzes vom 24. April 1894 angezeigt werden. Waldenburg, am 31. März 1897. Fürstliche Rentverwaltung. L e tz. "WalSeuburg, 1. April 1897. Im Reichstage wird der neue Gesetzentwurf über die Organisation des Handwerks in erster Lesung berathcn, er hat also noch einen weiten Weg zurückzulegen, bis es zu einer endgiltigen Beschlußfassung darüber kommt, aber täuscht nicht Alles, so wird diese Reichstagssession in der Handwerkerfrage eine positive Entscheidung bringen, das heißt, der vorliegende Gesetzentwurf wird angenommen und zum Gesetz erhoben werden. Die Commission, welcher die Vorlage überwiesen werden wird, mag an demselben noch einige praktische Aenderungen vornehmen, im Ganzen wird mit einer bevorstehenden Zwangs-Organisation des deutschen Handwerks gerechnet werden müssen. Man kann es zunächst auf sich beruhen lasten, zu entscheiden, welcher größere oder geringere Nutzen dem deutschen Kleingewerbe aus der neuen Ordnung ersprießen wird, wichtig ist vor allen Dingen, daß wir künftig mit einer Thatsache zu rechnen haben werden, welche erkennen lasten wird, wie zu marschiren ist, um eine weitere Förderung de- Handwerks herbeizuführen. Sollte nicht ein großer Nutzen eintreten, so kann die Organisation doch recht wohl schwereren Schaden verhüten, führt sie noch nicht zu einer neuen Besserung, so kann sie doch einen weiteren Niedergang verhüten. Die Organisation deS deutschen Handwerks ist eine nicht fortzuleugnende Nothsache, verschiedener Meinung kann man nur über die Art der Organisatlon sem und über die Rechte und Befugnisse, die ihr beigelegt werden sollen, am Prinzip kann Niemand etwas aussetzen, der für die Handwerker und ihre Angehörigen, also für Tausend und aber Tausend brave und fleißige Leute ein Herz hat. DaS Handwerk, daS mit kleinen finanziellen Mitteln arbeitet, wird niederge drückt durch Unternehmen mit den verschiedensten Namen, die aber alle über reiche Kapitalien verfügen und dem Publikum von vornherein ganz ander- gegenübertreten, al- es der Handwerker vermag. Folgte unser Publikum nicht so bereitwillig leichten modernen Strömungen, hielt e- mehr auf einen gediegenen und preiswerthcn Einkauf und auf thunlichst prompte Baarzahlung, wir hätten cs mit dem Handwerker-Gesetz und einer festen Organisation vielleicht nicht so eilig, aber jedenfalls muß heute das Fundament de- Handwerks gefestigt werden, sonst bricht uns der Bau über den Kopf zusammen. Diese Festigung ist nöthig, weil wir nicht ein wirthschaftlicheS Leben her beiführen wollen, in welchem der eine Theil fehr viel Geld in Händen hat, während der andere Theil dafür arbeiten muß; die Selbständigkeit muß auch für solche Leute offen bleiben, die zwar kein Geldspind besitzen, wohl aber einen Hellen Kopf und geschickte Hände. Es sind doch nicht die Handwerksmeister allein, die von einer solchen Organisation Nutzen haben, sondern auch ihre Ge hilfen und Lehrlinge, die einstmals Meister werden. Der schöne Rath, daß die Handwerker schon zurecht kommen würden, wenn sie nur Geld hätten, paßt nicht; wer von vornherein einen hübschen Posten Geld hat, der fängt keinen Klein-Gewerbebetrieb mehr an, in dem er selbst mit arbeiten muß, da kann er in anderer Weise bequemer durch die Welt kommen. Wer da- praktische Leben kennt, muß hier beipflichten. Wir haben schon mancherlei gesetzliche Vorschriften und sonstige Bestimmungen, die dem Handwerk zum Nutzen gereichen, aber der Handwerker ist kein Schriftgelehrter, und so kann er manche der geistigen Waffen nicht schwingen, die für ihn heute schon bereit liegen. Aber ein fester Kreis von Handwerkscollegen, dem Recht und Befugniß, Rang und Würde im Wege des Gesetzes zugesprochen sind, vermag, wozu der Einzelne außer Stande ist. Er wird den Handwerkern nicht einfallen, nun Allem, was sie bisher bedrohte, den Garaus zu machen, Recht thun sie aber daran, wenn sie für gleiches Licht und gleiche Luft sorgen. Der Handwerksstand im deutschen Reiche ist heute wahrlich nicht auf Rosen gebettet, er kann daher nicht mit schönen Worten von allerlei guten Freunden zufrieden sein, er muß Thaten haben. Die Gehilfen lasten sich nicht mit gedruckten Abhandlungen über die Hand werkerfrage ihre Arbeit bezahlen, und Frau und Kinder werden nicht von volkSwirthschastlichen Leitartikeln satt. Das ist ja eben daS Schlimme, daß der Handwerker Thaten fordern muß, brauchte er da- nicht, er würde sich hüten. Vor den Wahlen giebt es für die Hand werksmeister der guten Freunde zahllose; wenn aber alle diese guten Freunde dem Handwerker wenig oder nichts zu verdienen geben, in glänzenden großstädtischen Ge schäften oder in Bazaren kaufen, was für ein Glück er blüht dem Handwerker dann aus dieser Freundschaft? Alle Welt kann den deutschen Handwerkerstand brav leiden, es kommt nun die Zeit, wo daS einmal bewiesen werden soll. Ist eine stramme Organisation deS Hand werks da, dann kann auch wohl Säumigen einmal ein Wink mit dem Zaunpfahl gegeben werden. Der einzelne Handwerker hat dann einen festen Anhalt. Politische Rundschau. Deutsches Reich. Der Kaiser, welcher Tags zuvor die Vorträge des Reichskanzlers Fürsten Hohenlohe und des Staatssekretärs des Reichsmarineamts Admiral Hollmann hörte, arbeitete Mittwoch Vormittag mit dem Chef des Civilcabinets v. LucanuS und gewährte später den Malern Grafen Harrach und Noster eine Sitzung. Nachmittags nahm der Monarch an der Fortsetzung eines Kriegsspiels im Schlöffe theil, abends entsprach er einer Einladung des Offiziercorps des Garde-Pionierbataillons zum Diner. Am Geburtstag des Reichskanzlers Fürsten Hohen lohe fuhr Mittwoch Vormittag der Kaiser im Parade anzug des 1. Garderegiments, zu dem er den Orden des Goldenen Vließes und die Kette vom Hohenzollern- schen Hausordcn trug, am Palais in der Wilhelmstraße vor; bald darauf erschien auch die Kaiserin in dunkel blauem Sammetkleid mit hellgrauem Pelzbesatz mit licht blauem Hut; Beideverweilten längere Zeit. Der Kaiser schenkte ein Album mit Ansichten aus den Breslauer Kaisertagen; die Kaiserin ließ ein Blumenarrangement überbringen. Von allen Seiten trafen Glückwünsche, Geschenke und Blumen ein. Daß Admiral Hollmann eincnlängeren „Erholungs urlaub" bewilligt erhalten hat, wird auch von der „Nordd. Allg. Ztg." bestätigt. Urbcr Krisen hat im übrigen jedoch nichts verlautet. Fürst Bismarck tritt am heutigen Donnerstag in das 83. Lebensjahr ein. Obwohl daS Befinden dr» Fürsten nunmehr wieder ganz zufriedenstellend ist, bedarf derselbe dennoch aus Rücksicht auf sein Alter sehr der Schonung. Um ihm jegliche Aufregung zu ersparen, wurden alle Bekannten und Freunde, welche sonst persön lich gratulirten, ersucht, diesmal schriftlich zu gratuliren. Der Geburtstag wird nur im engsten Familienkreise ge feiert. Wie dem „Berl. Localanz." aus Friedrichsruh gemeldet wird, treffen daselbst mit jeder Post schon zahl reiche Geschenke für den Fürsten Bismarck ein. Die selben werden sofort ausgepackt und im Geburtstags zimmer aufgcbaut. DaS Befinden des Fürsten bessert sich andauernd, sodaß er bei Tage nicht mehr das Bett zu hüten braucht. Die Grafen Herbert und Wilhelm Bismarck sind mit ihren Gemahlinnen in Friedrichsruh angekommen. Mit dem Bau von Silos geht man in einer ganzen Reihe von preußischen Provinzen mit überwiegendem Körnerbau vor. Neben Sachsen steht dabei Pommern voran, wo ein System von 12 oder 13 Kornlager häusern geplant ist. Die Vorbereitungen sind soweit ge diehen, daß die Einrichtung schon bei der nächsten Ernte in Kraft treten kann. Der Staat wird zu den Bau kosten rund 1 Million Mark vorschießen. Der Bundesrath des Deutschen Reichs hat am Mittwoch den Gesetzentwurf wegen Feststellung des Reichs- haushaltSetats für 1897/98, wegen Aufnahme einer Anleihe für Heeres-, Marine- und Reichseisenbahn-Zwecke und wegen Feststellung des Haushaltsetats für d:c 2H.itz-