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G. oder 8 Thlr. 29 ngr. 8 Pf. im 14 Thlr.-Fuße, Begräbnißgeld für Christian Friedrich Hilbig in Callenberg, 22 ., der auf Folium 25 des Grund- und Hypothekenbuchs für Altstadt- Waldenburg in Rubrik III unter Nr. 1/1 jct. 4 seit 19. November 1829 eingetragenen annoch 7 Thlr. — 6 Pf. und der unter Nr. 3/IIIb seit 8. Juni 1842 eingetragenen 10 Thlr. — —mütterliches Erbtheil für Johanne Wilhelmine Hötzler in Altstadtwaldenburg, sowie der unter Nr. 6/V k seit 8. November 1851 eingetragenen Verpflegung und Erziehung für Julius Herrmann und Friedrich August, Geschwister Hötzler in Altstadtwaldenburg, 23 ., der auf Folium 89 des Grund- und Hypothekenbuchs für Altstadt waldenburg in Rubrik III unter Nr. 1/1 seit 22. April 1771 ein getragenen 9 Mßn. Gülden — 4 Pf. Conv.-G., oder 8 Thlr., 3 ngr. 2 Pf. im 14 Thlr.-Fuße, sammt Zinsen zu 5 v. H., unbe zahltes Kaufgeld für Christian Müller in Altstadtwaldenburg, 24,, der auf Folium 126 des Grund- und Hypothekenbuchs für Alt stadtwaldenburg in Rubrik III unter Nr. 2/II « und b seit 2. December 1844 eingetragenen 47 Thlr. 6 ngr. 7 Pf. mit 5 Thlr. — -—-zu bezahlende Termingelder, sowie Natural-Auszug für Susanne Magdalene verw. Gräfe in Altstadtwaldenburg, 25 ., der auf Folium 66 des Grund- und Hypothekenbuchs für Reichen bach in Rubrik III unter Nr. 1/1 o seit 10. Januar 1842 ein getragenen Herberge für Christiane Wilhelmine Reinhäckel in Reichenbach, 26 ., des auf Folium 70 des Grund- und Hypothekenbuchs für Reichen bach in Rubrik III unter Nr. 1/1 b seit 13. October 1830 ein getragenen Naturalauszugs sammt 25 Mfl. — - — Conv. oder 22 Thlr. 14 ngr. 5 Pf. Court., Begräbnißgeld an Johann Michael Esche in Reichenbach, 27 ., der auf Folium 1 des Grund- und Hypothekenbuchs für Thier garten in Rubrik III unter Nr. 2/II seit 1. April 1835 eingetra genen Nothherberge für Justine Schnabel in Thiergarten, 28 ., des auf Folium 17 des Grund- und Hypothekenbuchs für Wickers dorf in Rubrik III unter Nr. 1/1 seit 24. December 1839 haften den Naturalauszugs an Johann Schuhmann und dessen Ehe frau Christine Schuhmann in Wickersdorf, 29 ., der auf Folium 8 des Grund- und Hypothekenbuchs für Altstadt waldenburg in Rubrik III unter Nr. 2/II b, o und 6 seit 20. Mai 1806 eingetragenen unbezahlten Kaufgelder und zwar: 10 Gülden 3 ngr. 7 Pf Conv.-G. oder 9 Thlr. 4 ngr. 4 Pf. im 14 Thlr.- Fuße, für Christian Friedrich Uttermaun in Waldenburg, 5 Gülden —- —- Conv.-G., oder 4 Thlr. 14 ngr. 9 Pf. im 14 Thlr.-Fuße, für den Handgutsbesitzer Gottfried Landgraf in Dürrenuhlsdorf und 2 Gülden 11 ngr. —- Conv.-G., oder 2 Thlr. 8 ngr. 1 Pf. für Christian Funke in Altstadtwaldenburg, 30 ., der auf Folium 23 des Grund- und Hypothekenbuchs für Langen- churSdorf in Rubrik III unter Nr. 1/1 d seit 19. October 1833 eingetragenen Herberge und Verpflegung zu gewissen Zeiten für Christiane Caroline Klatz, Christiane Juliane Klatz und Christian Ernst Klatz in Langenchursdorf, 31 ., der auf Folium 114 des Grund- und Hypothekenbuchs für Langen chursdorf in Rubrik III unter Nr. 1/1 u, k und o seit 11. Mai 1836 eingetragenen 24 Thlr. — — Conv.-G., oder 24 Thlr. 20 ngr. - - im 14 Thlr.-Fuße, jährlich mit 4 Thlr 3 ngr. 3 Pf. zu bezahlende Termingelder, des Naturalauszugs und der 5 Thlr. —. — Conv.-G-, oder 5 Thlr. 4 ngr. 2 Pf. im 14 Thlr.-Fuße, Begräbnißgeld für Christiane Sophie verw. Clautz in Langen chursdorf, 32 ., der auf Folium 148 des Grund- und Hypothekenbuchs für Langen chursdorf in Rubrik III unter Nr. 3/1 seit 6. August 1857 ein getragenen Verbindlichkeit zur eventuellen Herberge für Carl Gott lieb Richter, Dienstknecht aus Langenchursdors, auf Antrag zu I 1., des Straßenarbeiters Johann Gottlieb Richter in Lim bach, 2 ., der Marie verehl. Friedemann in Ziegelheim, 3 ., des Briefträgers Friedrich Ernst Kötz in Leipzig-Neu- schönefeld, 4 ., der Johanne Christliebe verehel. Weise in Langenchursdorf, 5 ., des Kaufmanns Carl Griebstein in Glauchau, zu II 1., des Maurers Friedrich Hermann Pohlers in Niederwinkel, 2., des Bäckermeisters Friedrich Traugott Partzsch in Altstadt waldenburg, 3 ., der Hausbesitzerin Anna Pauline verw. Naumann in Alt waldenburg, 4 ., des Fabrikarbeiters Hermann Eduard Kirsten in Altstadt waldenburg, 5 ., des Hausbesitzers Max Oswald Böhm in Callenberg, 6 ., des Strumpfwirkers Friedrich Wilhelm Müller in Callen berg, 7 ., des Strumpfwirkers Johann August Schramm in Falken, 8 ., des Hausbesitzers Carl Ernst Rüger in Uhlmannsdorf, 9 ., des Maurers Emil Paul Hahn in Reichenbach, 10 ., des Webermeisters Ferdinand Moritz Eismann in Alt waldenburg, 11 ., des Gutsbesitzers Friedrich Gottlob Böhme in Dürren uhlsdorf, 12 ., des Gartenhausbesitzers Julius Hermann Krasselt in Grum bach, 13 ., des Strumpfwirkers Carl Eduard Werner in Eichlaide, 14 ., des Strumpfwirkers Gottlob Ernst Dost in Eichlaide, 15 ., des Hausbesitzers Johann Graupner in Eichlaide, 16 ., des Hausbesitzers Wilhelm Ernst Börnig in Kertzsch, 17 ., des Hausbesitzers Christian Friedrich Wilhelm Zschocke in Kertzsch, 18 ., der Grundstücksbesitzerin Christiane Friedericke verw. gew. Schwager jetzt verehel. Meißner in Oertelshain, 19 ., des Gartenhausbesitzers Karl Gottlob Kühnert in Ober winkel, 20 ., des Gutsbesitzers Carl Eduard Stein in Callenberg, 21 ., des Strumpfwirkers Franz Fürchtegott Müller in Callen berg, 22 ., des Webers Friedrich Hermann Hecht in Altstadtwalden burg, 23 ., des Korbmachers Christian Friedrich Teubner daselbst, 24 ., des Böttchers Louis Rabe ebendaselbst, 25 ., des Hausbesitzers Carl Friedrich Schleife in Reichenbach, 26 ., des Gartenhausbesitzers Friedrich August Reimann in Reichenbach, 27 ., des Maurers Louis Berger in Thiergarten, 28 ., des Hausbesitzers Gottfried Sonne in Wickersdorf, 29 ., des Gasthofsbesitzers Christian Friedrich Wilhelm Schuricht in Altstadtwaldenburg, 30 ., des Gartenhausbesitzers Friedrich Emil Knöfler in Langen chursdorf, 31 ., des Strumpfwirkers Ernst Georg Richter in Langen chursdorf, 32 ., des Strumpfwirkers Friedrich Anton Gränz in Langen chursdorf, das Aufgebotsverfahre« hiermit eröffnet und als Aufgevotstermin zu 1 Mittwoch, dör 15. December 1897, Bormittags 10 Uhr und als Termin zur Berküudung des Nrtheils Mittwoch, der 22. December 1897, Vormittags 1b Uhr, sowie als Anfgebotstermm zu tl Dienstag, der 15. Juni 1897, Bormittags 1b Uhr und als Termin zur Berküudung des Urtheils Dienstag, der 22. Juni 1897, Bormittags 1b Uhr bestimmt. * Es werden daher zu I die hier genannten verschollenen und deren etwa vorhandene unbekannte Erben, zu II alle Diejenigen, welche aus irgend einem Grunde an die bezeichneten Hypotheken Rechte und Ansprüche zu haben glauben, hierdurch aufgefordert, spätestens in dem anberaumten Aufgebotstermine ent weder persönlich oder durch gehörig bevollmächtigte Vertreter ihre Rechte und Ansprüche anzumelden, widrigenfalls auf Weiteren im Aufgebotstermine zu stellenden Antrag mittels Ausschlußurtheils zu I die Verschollenen für todt und die unbekannten Erben ihrer Ansprüche an den Nachlaß der Verschollenen sür verlustig erklärt und deren hier befindliches Vermögen den sich legitimirenden Erben ausgeantwortet wird, zu II aber die bezeichneten Hypotheken für ungültig erklärt und zur Löschung werden gebracht werden. Gleichzeitig wird den Antragstellern eröffnet, daß, wenn sie im Aufge botstermine weder selbst noch durch Bevollmächtigte erscheinen, das Aufgebots verfahren ruhen bleibt. Endlich werden Alle, welche über Leben und Aufenthalt der Verschollenen sichere Auskunft zu ertheilen vermögen, aufgefordert, hierüber dem unterzeich neten Gerichte Anzeige zu erstatten. Waldenburg, am 11. März 1897. König!. Amtsgericht. Bamberg. Freitag, den 26. März 1897, nachm. 3 Uhr soll im Bach'scheu Gasthofe zu Reichenbach eine vollständige Malzputzmaschine mit Holzgestell und zwei Niemen meistbietend gegen Baarzahlung versteigert werden. Waldenburg, am 23. März 1897. Der Gerichtsvollzieher des Kgl. Amtsgerichts das. Kerstan. 'Waldenburg, 23. März 1897. Laut einmüthigen Beschlusses der deutschen Fürsten aus Anlaß der Kaiser Wilhelm-Gedächtnißseier sollen alle deutschen Truppen in Zukunft auch die deutsche Kokarde, die schwarzweißrothe, anlegen. In dem kaiserlichen Er laß wird die Maßnahme, wie folgt, begründet: „Eine besondere Weihe will ich diesem Jubeltage dadurch geben, daß mein Heer von nun an auch die Farben des ge meinsamen Vaterlands anlegt. Das Wahrzeichen der er rungenen Einheit, die deutsche Kokarde, die nach dem einmüthigen Beschluße meiner hohen Bundesgenossen in dieser Stunde ihren Truppen ebenfalls verliehen wird, soll ihm eine sür alle Zeiten sichtbare Mahnung sein, einzustehen sür des Vaterlandes Ruhm und Größe, es zu schirmen mit Blut und Leben." Dieser Erlaß hat seine besondere Bedeutung: Die rutschen Truppen aus den verschiedensten Bundesstaaten erhalten mit dieser Kokarde zum ersten Mal ein gemein sames äußerliches Zeichen der Zusammengehörigkeit. Aus drücklich wird die Selbständigkeit der bestehenden einzelnen Heeres-Contingente ausrecht erhalten, auch die Landes- Kokarde bleibt, aber ein neues gemeinsames Zeichen er scheint an der Kopfbedeckung, welches in seiner Farbe klar und bündig ausspricht: wir sind nicht blos preußische, bayerische, württembergischc oder sächsische Soldaten, wir sind deutsche Soldaten, berufen zum Schutz und zum Schirm des einigen deutschen Vaterlandes." Daß dem so war, wußte ein jeder Deutscher, heute wird es aber auch gezeigt! Die Einführung der deutschen Kokarde ist auch von besonderem Werth, weil sic die patriotische Gesinnung der deutschen Fürsten aus dem Gebiete eines der wichtigsten Hoheitsrcchte zeigt, sie ordnen sich auch äußerlich bereit willig dem Reichsgedanken unter. Es ist wieder und immer wieder darauf hingewiesen worden, daß Deutsch land ein Bundesstaat, kein Einheitsstaat sei, und eifrige Partikularisten haben immer betont, daß Alles vermieden werden muffe, was das Reich als einen Einheitsstaat zu charakterisiren geeignet sei. Von dieser Seite wird es auch heute nicht an allerlei Deuteleien fehlen, aber die Fürsten haben recht daran gcthan, indem sie in so ergreifender und so schlichter Form den Einheitsgedanken in den Vordergrund stellten. Die deutsche Kokarde bringt uns noch keine Reichs armee: Die einzelnen Contingente der Armee, über die im Kriege der Kaiser als Reichs-Feldherr verfassungs mäßig den Beseh! führt, bleiben bestehen, werden auch in Zukunft zweifellos nicht geändert werden. Aber das gemeinsame Ehren- und Treue-Zeichen der Kokarde schlingt um Alldeutschland« Heer einen neuen festen Ring, der unzersprengbar ist. Sie Alle stehen im Zeichen des