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Zu nächst ist die Nachricht des offiziösen Washingtoner Blattes .Star", daß der italienische Gesandte »sich verpflichtet gehalten habe, abzureisen", woraus man süglich schließen mußte, daß er abgercist sei, mit der Meldung der italienischen offiziösen „Agenzia Stefani" unvereinbar, daß der Gesandte erst, wenn er nicht innerhalb einer Woche eine befriedigende Antwort er halle, Washington verlassen werde. Gegen die letztere Ankündig ung aber verstößt auch die bisher nicht widerrufene Mittheilung, daß der Gesandte sein Abberusungsschreiben überreicht habe. Es wird nur gestritten, ob dieser Schritt milder oder schärfer sei, als die zuerst vom „Star" gemeldetcForderung des Gesandten, daß ihm die Pässe ausgestellt werden. Die Gcsandlschaftspasse sind Schrift stücke, die von der Staatsgewalt, bei welcher der Vertreter beglau bigt ist, ausgeferligr werden, und ihm nölhigenfaüs zur Sicher stellung des diplomatischen Charakters, amtlichen Ausweisung bei den Behörden des Landes und zur Gewährleistung der völker rechtlichen Unverletzlichkeit dienen. An sich zunächst zur Bestätigung der Thalsachc bestimmt, daß der Gesandte seine Geschäfte erfüllt habe, verbürgen sie ihm somit zugleich sicheres Geleit. Wenn nun der Gesandte nicht erst die Ausfertigung der Pässe beantragt, sondern alsbald sein Abberusungsschreiben überreicht, so geht er sichtlich nicht maß voller, sondern entschiedener vor. Denn mit der llebcr- reichung des Abberusungs - Schreibens hört er überhaupt aus, Vertreter der Macht zu sein, welche ihn be glaubigt hatte. Herr di Fava könnte mithin nicht mehr im Namen Italiens handeln, auch nicht mehr eine Antwort in Empfang nehmen, während er nach dem Gesuche um seine Pässe immer noch bis zur Uebcrgabe des AbberufungsschreibenS der diplomatische Vertreter seines Vaterlandes und zur Rück nahme des Gesuches berechtigt wäre. Es bedarf daher über den Stand der Angelegenheit noch mancher Ausklärung. Das offiziöse Blatt von Washington sprach ferner von dem „Abbruch der diplomatischen Beziehungen", als ob derselbe bereits er folgt wäre. Nach dem osfiziösen Draht von Rom ist auch diese Meldung zweifelhaft. Im Gegensätze zu den drohenden amerikanischen Nachrichten klingen die italienischen einigermaßen beruhigend. Man dar, erwarten, daß sie zuverlässiger seien als die Rabulistereien des nordamerikanischen Staatssekretärs Herrn Blaine, der es gewöhnt ist, die Schwäche seiner Gründe hinter starken Worten zu verstecken. Bereits lenkt übrigens Herr Blaine ein. Er hat an den^Sekretär der italienischen Gesandt schaft ein Schreiben gerichtet, in welchem er sein aufrichtiges Bedauern über die Abreise des italienischen Gesandten Fava ausdrückt. Die Regierung der Vereinigten Staaten vermöge für diesen Schritt keinen genügenden Grund zu erblicken. Sein Be dauern sei um so größer, da Präsident Harrison die Abberufung deS Gesandten einem Mißverständniß seitens der italienischen Regierung zuschreibe. Die Regierung der Unionsstaaten habe nicht das Recht, die verlangten Versicherungen betreffs der Be strafung der Schuldigen zu geben, ein derartiges Versprechen könnte die Unparteilichkeit der Geschworenen beeinträchtigen, deren Unheil die Angeklagten anzurufen berechtigt seien. Die llnivns- rcgierung erkenne das Prinzip des Schadenersatzes entschieden an, werde sich jedoch nicht ungebührlich drängen lassen und »erde erst zur richtigen Beurtheilung deS Sachverhaltes die er forderlichen Thatsachen feststellen lassen. Daraufhin hat der italienische Geschäftsträger in Washington, Marchese Imperioli di Francavilla, im Auftrage dem Staatssekretär Blaine eine Antwortnote überreicht. In derselben wird gesagt, die italienische Regierung habe nur die ungesäumte Einleitung des regel mäßigen gerichtlichen Auktageversnhren verlangt; eS wäre absurd gewesen, eine Bestrafung der Urheber der Ausschreitungen ohne regelrechtes richterliches Urtheil zu begehren. Die italienische Regierung erneuere jetzt nur dasselbe Verlangen. Der diplo matische Zwischenfall werbe erst als erledigt angesehen werden können, wenn die Bundesregierung in unzweideutiger Weise erkläre, daß das gerichtliche Verfahren binnen kurzer Frist aus genommen würde. Mittlerweile nähme man gern Akt von der Erklärung der Bundesregierung, daß dieselbe, kraft der be stehenden Verträge, die Schadloshaltung der Familien der Opfer anerkenne. In Morowvod (Pennsylvanien) kam es zwischen den aus ständigen Coke-Arbeitern und der bewaffneten Schutzmannschaft zu einem thätlichen Zusammenstoß. Drei bis vierhundert Aus ständige sind nach den Werken der Trick'sche.i Coke-Gesellschaft gezogen, haben die Thüren zertrümmert und auf die bei den Werken aufgestellten Sherifs gefeuert. Mehrere der Letzteren sind leicht verwundet worden. Die Sherifs haben die Schüsse mit Nemingtongewehren erwidert, sieben der An greifer getödtet und eine größere Anzahl derselben verwundet. — Ein späteres Telegramm giebt die Zahl der gctödtetcn Ar beiter auf 11, diejenige der verwundeten auf 27 an. In Chile hat die aufständische Kongreßvartei, die sich be reits un Besitz der Häfen eines beträchtlichen Küstenstrichs be findet, jetzt auch einen Versuch gemacht, die bedeutendste Hafen- und Handelsstadt des Landes, Valparaiso, in ihre Gemalt zu bekommen. Der Angriff ist zwar abgeschlagen worden, wird «der vermuthlich wiederholt werden. Man meldet darüber: Bei Valparaiso fand ein Seetreffen zwischen Schiffen der Re gierung und der Kongreßpartei statt. Eine Bombe von dem im Besitz der Aufständischen befindlichen Panzerschiff „Blanco Encalada" zerstörte das Regierungsschiff „Florence"; 17 Mann der Besatzung wurden getödtet oder ertranken. Ein Breit seitenfeuer von der Schaluppe „O'Higgins" bohrte ein Torpedo boot in den Grund und zerstörte ein schwimmendes und ein Trcckendock. Die Schiffe der Aufständischen griffen hieraus die Forts an, durch deren Feuer die Schaluppe „O'Higgins" ,kampf- »asühig gemacht wurde, sowie neun ihrer Kanonen zerstört und 12 Mann der Besatzung getödtet wurden. Der nachstehende Auszug aus einem Privatbries aus Argentinien stellt den vor einigen Wochen verübten Mord anschlag aus General Roca in einem neuen interessanten Licht dar. Es heißt in dem Brief: Allem Anschein nach hat der verschlagene Roca das Loch und die Kugel, welche sich in dem Wagen sanden, selbst anbringen lassen, bevor er sein Haus ver ließ. Er selbst instruirte den Knaben, der das Attentat voll brachte, eine leere Patrone zu gebrauchen und erfand die ganze Komödie nur, um einen billigen Grund für Verhängung des Belagerungszustandes zu finden. Hierfür spricht auch eine Anzahl Berichte, welche in einer Druckerei gefunden wurden und das Attentat bereits zwei Tage vorher ankündeten. Alles deutet darauf hin, daß der General vor keinem Mittel zurück schreckt, um das Ziel, welches er sich gesteckt, die Diktatur, zu erreichen. Es ist bei dem gegenwärtigen Stand der Dinge un möglich, zuverlässige Nachrichten zu erhalten, da die Zeitungen vor ihrem Erscheinen einer strengen Zensur unterzogen werden. Kokoniakpolittfche». In Dar-es-Salaam in Deutsch-Ostafrika soll demnächst eine Werft errichtet werden, die etwa 600 Arbeiter beschäftigen wird. Von der Kaiserlichen Werft zu Kiel haben sich zwei Werkmeister unter den üblichen Bedingungen — freie Neile, nach zweijährigem Aufenthalt event. freie Rückreise, 6000 Mk. Gehalt — verpflichtet, die erste Einrichtung des neuen Etablissements zu übernehmen. Außer diesen beiden Leuten geht noch eine größere Anzahl Schiffsbauhandwerker nach Ost afrika. Neben den berufsmäßigen europäischen Handwerkern sollen auch Eingeborne engagirt und angelernt werden. — Das . Kolonialblatt" veröffentlicht die Ernennung des Freiherrn v. Soden zum Gouverneur für Deutsch-Ostafrika unter Ver leihung des Prädikates „Exzellenz" während der Amtsdauer und seines Aufenthalts in Ostafrika; ferner die Ernennung des vr. Carl Peters zum Kommissar zur Verfügung des Gouverneurs von Deutsch-Ostafrika und deS Premierlieutenants v. Zalewski zum Kommandeur der Schutztruppe. Gleichzeitig wird v. Zalewski mit der Vertretung des Gouverneurs in Fällen der Abwesenheit oder Behinderung desselben betraut. Oertliches und Sächsisches. Freiberg, den 3 April. — Bei Ihren Majestäten dem König und der Königin fand gestern (Donnerstag) Abends S Uhr eine größere Abendgesellschaft statt, zu welcher zahlreiche Einlad ungen ergangen waren, u. A. an Ihre Durchlauchten den Prinzen und die Prinzessin von Reuß, an den Oberhofmarschall Freiherrn von Könneritz, an den preußischen Kämmerherrn von Pücklcr und Gemahlin, an den sächsischen Kämmerherrn von Wuthenau und Gemahlin, an den sächsischen Kammerherrn von Schönberg und Gemahlin. — Der am 28. März l. I. im Vereinslokale, der Restauration zum Burgkeller allhier, abgehaltenen Versammlung des Vereins der Vertreter der Gemeinden und Guts vorsteher in den Amtsgerichtsbezirken Freiberg und Brand, zu welcher die Mitglieder sich zahlreich eingefunden hatten und welche der Herr Amtshauptmann vr. Haberkorn mit seiner Gegenwart beehrte, lag eine reichhaltige Tagesordnung zur Erledigung vor. Zunächst wurde, nach Begrüßung der Er schienenen durch den Vereinsvorstcher Herrn Gemeindevorstand Neuhäußer von Erbisdors, die Drucklegung der Veröffentlichungen der Verwaltungsbehörden in den Amtsblättern im Jahre 1890 in 150 Exemplaren beschlossen und zur Neuwahl des Vereins- direltoriums aus die Jahre 1891 und 1892 übergegangen, wobei durch Zuruf die Herren Gemcindevorstand Neuhäußer in Erbisdors als Vercinsvorsteher und Gemeindevorstand Horn in Conradsdorf als dessen Stellvertreter, wieder gewählt wurden, welche die Wahl dankend annahmen. Hierauf gedachte der Vereinsvorsteher des am 1. Februar l. I. erfolgten Hin scheidens des langjährigen Mitgliedes Herrn Gemcindevorstand Dietze in Hetzdvrf mit ehrenden Worten und erhoben sich zum Zeichen der Theilnahme und Anerkennung die Anwesenden von ihren Sitzen. Die Ausnahme des Herrn Rittergutsbe sitzers Philipp Steher auf Naundorf als Mitglied des Vereins genehmigte die Versammlung einstimmig und wurde sodann cintretend in die Erledigung der übrigen Punkte der Tages ordnung von Herrn Amtshauptmann eine Zuschrift des Vor standes der Versicherungsanstalt für das Königreich Sachsen mit- getheilt, wonach eine Erhöhung der festgesetzten Vergütung für Besorgung der Geschäfte der Jnvaüdüäls- und Altersversicherung von drei Prozent nicht stattfinden kann, auch die Kosten für die anzuschaffenden Formulare in dieser Vergütung inbegriffen sind. — Nach der weiter vor getragenen Verordnung des Königl. Ministeriums des Innern vom 11. Dezember 1890 das Ab deckereiwesen betreffend ist bei dem Transport von Thierleichen die Verwendung besonderer geschlossener und undurchlässiger Wagen sehr wünschenswerth und in Fällen, wo eine Gefähr dung durch Ansteckung zu besorgen ist, die Fortschaffung über haupt nur unter dieser SicherheitSmaßregcl und unter Einhal tung der Bestimmungen des Viehseuchcngesctzes statthaft. Der Herr Amtshauptmann wies die Anwesenden an, diesem Ge genstände auch künftig ihr Augenmerk zu widmen und im Falle des Vorkommens eines die öffentliche Wohlfahrt schädi genden Gebührens demselben entgegen zu treten. Anläßlich des schncercichen Winters empfahl der Herr Amtshauptmann den Gemeinden und Gulsvorstehern die Anschaffung von Schnee pflügen, welche sich bewährt habe» und nicht sehr kostspielig sind. — Bezüglich des am 1. April l. I. in Kraft tretenden Reichsgcsetzes vom 29. Juli 1890 und der Ausführungsverord nung dazu vom 25. Oktober 1890 über die Gcwerbcbczirle be merkte der Herr Vortragende, daß mit Rücksicht auf das nach den angestellten statistischen Erhebungen mangelnde Bedürfnis, von Errichtung eines Gewerbcgerichts im hiesigen Bezirke ab gesehen worden sei und daher nach tz 71 in Verbindung mit 8 3 des Gesetzes auf Antrag der Parteien der Gemeindevor- stand bez. Gutsvorsteher bez. deren Stellvertreter in den im Gesetze bestimmten Fällen zuständig seien und gab die nöthige Anleitung über das dabei von ihnen einzuschlagende Verfahren. — Hiernächst eröffnete der Herr Amtshauptmann der Ver sammlung eine Entscheidung der Königlichen Kreishauptmann schaft Dresden und des Königlichen Ministeriums des Innern vom 31. Januar 1891, wonach die Anwendung des tz 17 des Wegebaugesetzes vom 12. Januar 1870 keineswegs voraussetzt, daß die Benutzung der als Abfuhr- oder Zufuhrwege für die betreffenden Betriebe dienenden Wege von den betreffenden Betriebsuntcrnehmcrn selbst erfolgt, sonach also dieser selbst beitragspflichtig ist, gleichviel, ob der Transport der Erzeug nisse des Betriebes durch andere Personen und auf deren Rechnung bewirkt wird. Nach einer weiteren Aus führung des Herrn Amtshauptmanns hat die Bcwirlh- schaftung der 'Gemeindewaldungen planmäßig und nach forstwirthschaftlichen Grundsätzen zu erfolgen (8 12 der rev. Landgemeindeordnung) und sind von den Gemeinden nach An leitung der Verordnung des evangelisch-lutherischen Landes konsistoriums vom 23. Februar 1875 über den Umfang und die Art der Bewirthschaftung der Gemeindewaldungen bis 15. Juni l. I. Anzeige an die Königliche Amtshauptmann ¬ schaft zu erstatten, weiter auch bei Bauonmeldungen über die etwa bestehenden Halden unter Einzeichnung derselben auf der Bauzeichnung Bericht zu erstatten, da deren Einebnung nur mit Genehmigung des Königlichen Bergamtcs stattfinden darf und damit die etwa erforderlichen Vorsichtsmaßregeln von den selben angeordnet und getroffen werden können. — Inhalts der bekannt gegebenen Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 10. Februar l. I. sind zu Vermeidung des Abspringens der zur Entrichtung dcr Jnvaliditäts- und Alters versicherungs-Beiträge in die Ouittungskarten einzuklebende« Marken nicht nur die Marken selbst, sondern auch die Stelle« der Karte, auf welche die Marken eingeklebt werden solle«, reichlich anzufeuchten und die Marken einige Zeit mit der Hand fest anzudrücken. Unter Darlegung des Nutzens deS Obst- und Gartenbauvereins und dessen günstige finanzielle Verhältnisse, welche vielleicht schon im nächsten Jahre die Herab setzung der Jahresbeiträge ermöglichen lasten werde, forderte der Herr Amtshauptmann die Anwesenden zum Beitritt i« denselben und zum Wirken für denselben auf. Im weitere« Verlaufe der Sitzung erläuterte der Herr Amtshauptmann die Abgabenpflicht der auswärtigen Arbeiter und gab Beispiele aus dem praktischen Leben dazu unter entsprechender Ver ständigung und Belehrung, berührte hierauf die gesetzliche» Vorschriften über die Sonn-, Fest- und Bußtagsseier unter Bekanntgabe der festgesetzten Stunden des Gottesdienstes und wies unter Bezugnahme auf das neue Gerichtskostengesetz vom 6. November 1890 darauf hin, daß hiernach die bean tragte Eintragung eines Eigenthumswechsels im Grund- und Hypothekenbuche auch von dem Nachweise der Eilegung der ortsüblichen Abgaben beim Besitzwechsel abhängig zu machen lei, somit aber, wie es vordem öfters vorgekommen, Verluste ur die Gemeinden nicht mehr zu besorgen seien. — Der ein- zegangene Geschäftsbericht der Kommunalbank zu Leipzig auf das Jahr 1890 wurde in der Versammlung in Zirkulation gesetzt und demnächst der Antrag des Ausschusses des Freiberger Feuerwehrverbandes auf Versicherung der Spritzen-Bespannungs- pserde durch die Gemeinde bei der Sächs. Biehversicherungs- anstalt — für 2 Pferde jährlich 40 M. Prämie — vom Herrn Amtshauptmann zur Erwägung der Anwesenden be kannt gegeben, von demselben auch anläßlich der Klagen über die schwer zu beschaffende Bespannung der Spritzen auf die hierüber bestehenden gesetzlichen Vorschriften und darauf zur Nachachtung hingewiesen, daß die Stellung von Pferden durch die Gemeindcmitgliedcr nach K 24 der rev. Landgemeindeordnung ortsstatutarisch zu regeln, im Uebrigen aber dem Antragsteller zu überlassen sei, wegen Gewährung von Entschädigungen für bei Bränden entstehende Verluste von Pferden mit einer Petition an die Ständekammern vorzugehen. — Einen an die Königliche Amtshauptmannschaft gelangten Ausruf zu Er richtung einer Landespensionskasse für die berufsmäßigen Ge meindebeamten gab der Herr Amtshauptmann unter Empfehlung zum Beitritt in den zu errichtenden Verband seitens der in Frage kommenden Gemeinden bekannt und eröffnete den Er schienenen eine die Gewährung von Ruhestandsuntcrstützungen an dienstunfähig gewordene Hebammen betreffende Verordnung deS Königlichen Ministeriums des Innern vom 26. Februar l. I. unter entsprechender Erläuterung und Anleitung zur Nachachtung, verständigte die Versammlung auch dahin, daß bei Abhaltung von Konzerten durch Schulkinder außer dem Gut achten des Gemeindevorstandes die Genehmigung des Schul vorstandes nöthig und darüber zu wachen sei, daß die Schul kinder nach Beendigung des Konzertes den Gasthof verlassen. — Schließlich veranlaßte der Herr Amtshauptmann die Er schienenen aus eine Zuschrift des Direktors des meteorologischen Instituts zu Chemnitz zu baldigster Einsendung der etwaigen noch auf die Hagelperiode des Jahres 1890 rückständigen be züglichen Meldungen auf Grund der Verordnung des König lichen Ministeriums des Innern vom 2. Juni 1885 und wurde nach Beantwortung der nach den verschiedensten Richtungen gestellten Anfragen durch den Herrn Amtshauptmann, welchem ür die ertheilte Belehrung der lebhafteste Dank der Ver- ammlung durch den Vereinsvorfitzenden ausgesprochen und durch Erhebung der Versammlung von ihren Sitzen noch besonders zum Ausdruck gebracht wurde, die Mittags 1 Uhr begonnene Sitzung Nachmittags gegen 4 Uhr geschlossen. — Der Mkolaikirchenvorstanv ladet die Mitglieder einer Parochie für Donnerstag, den 9. Avril, Abends 8 Uhr n den Saal der Union zur Begründung der Gemeindediakonie ffir das Nikolaikirchspiel ein. (Siehe Anzcigentheil.) Die längeren Vorbereitungen in der Sache sind beendigt, und es ist für Anfang Juni der Beginn der Gcmeindediakonie in Aussicht genommen. Vorträge zur Beleuchtung des Zwecks derselben haben für die Versammlung in der Union Herr Gymnasialoberlehrer Schellhorn und Herr Polizeiarzt vr. m«ä. Nippold übernommen. Somit reiht sich Freiberg zunächst wenigstens in einer Parochie den Orten an, welche in Sachsen bereits Gemeindediakvnie haben. Es sind : Annaberg, Aue, Bautzen, Bockwa-Schedewitz, Buchholz, Chemnitz, Dresden (Kreuzkirche, Frauenkirche, Johanniskirche), Glauchau, Lößnitz, Leipzig (Thomaskirche, Nikola ikirche, Matlhäikirche, Petrikirche, Reudnitz), Lugau, Meißen, Radeberg, Reichenbach, Oelsnitz, Pirna, Planitz, Schneeberg, Schwarzenberg, Zittau, Zwickau, Kirchberg, Penig, Eibenstock, Werdau, Plauen, Oberlößnitz und Radebeul. Mögen die Erfahrungen, wie man sie mit der Gcmeindediakonie dort gemacht hat, so nun auch in unsrem Freiberg solche des reichsten Segens sein! — Am 2. April sprach im Verein für arzneilofe Heil kunde Herr Siegert auS Friedrichshagen über „Erste Hilfe in Unglücksfällen." Der Vortrag war einer der interessanteste» der im Verein bis jetzt gehörten Vorträge. Redner schilderte alle Unglückssälle, die vorzukommen pflegen. Als leichteste und ungefährlichste Art sei die Ohnmacht infolge Blutmangels im Gehirn zu betrachten. Man habe bei selber nur auf Zuführung rischer Luft, tiefer Lage des Kopfes, und Anregung der Ner zen durch kaltes Wasser zu sorgen. Ganz anders müsse man eine Ohnmacht infolge Schlagflusses behandeln, da es sich hierum eine Blutergicßung ins Gehirn handle. Auch hierfür die nöthigsten Anordnungen darlcgend, ging dann Herr Siegert zur Behandlung der Schcintodteu über. Hier muß künstliche Ath- mung durch Heben der Arme, der Rippen ic. erzielt werden. Zur Veranschaulichung führte er diese künstliche Äthmung an einem Knaben aus, welche Behandlung, um ein Menschenleben zu retten, oft stundenlang fortgesetzt werden müsse. Hierauf wurden Verbrennungen, Kohlenoxydgas-Vergistungen, Verschlu ckungen von Knochen, Nägeln u. A. m. behandelt. Auch hicfür bezeichnete Redner Dasjenige, was der Laie zu thun habe, bis der Arzt zur Stelle sei. Besonders interessant war die Be--