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Amtsblatt für die königlichen und städtischen Behörden zn Freiberg nnd Brand. Erscheint jeden Wochentag Nachmittag« 6 llhr sür den ! . », Inserate »erden di« Bormittag l 1 Uhr angenom- .10 andern Tag Prci« vierteljährlich 2 Mart 2b Psg., v» Ä Uli Illi men und beträgt der Preil sür die gespaltene Zeile IFHgMD. LW» zweimonatlich 1 M. 50 Ps. und cinmonatlich 76 Pf. ! j oder deren Raum IS Psg Bekanntmachung, »1« Einziehung eines DheUrS veS «ievere« HtmmelSfürft««r BergfteigeS beireffend. Die unterzeichnete Königliche Amtshauptmannschaft hat in Uebereinstimmung mit ihrem Bezirksausschüsse die von den Gemeinden Ober- und Niederlangenau beschlossene gänzliche Einziehung des einen Theils der Parzelle Nr. 1109 des Flurbuchs für Langenau bildenden niederen Himmelsfürstner Bergsteiges von dem Punkte an, wo derselbe die neu- erbaute Bahnhossstraße durchschneidet, bis zu seiner Vereinigung mit der Dorfstraße genehmigt, was hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Freiberg, am 5. August 1891. Königliche Amtshauptmannschaft. In Vertretung: Wegen Vornahme eines Reparaturbaues wird der Kommunikationsweg von Oberbobritzsch mach FriederSdorf vom 1ü. bis mit tS. dieses Monats für den Fährverkehr ge sperrt. Der Letztere wird über Burkersdorf bez. auf den von Sohra nach FriederSdorf führenden Kommunikationsweg verwiesen. Die Nichtbeachtung der getroffenen Sperrmaßregeln wird mit Geldstrafe bis zu 60 Mk. «der Last bis zu 14 Tagen geahndet. Freiberg, am 7. August 1891 Königliche AnUSHauptmanuschast. In Vertretung: liolnHr. Bekanntmachung, Gefechtsschietzübungen bet Gahleuz betreffend. Das Königliche 1. Jäger-Bataillon Nr. 12 wird an den Tagen des 12., 13«, 1s. und 15. August V. I. von früh 7 Uhr an bis eiwa gegen 4 Uhr Nachmittags im Gelände -Wischen Gahlenz und Kleinhartmannsdorf — Schußrichtung gegen die obere Struth — Hebungen im gefechtsmäßigen Schietzen abhalten. Zur Verhütung von Unglückssällen wird sür die Dauer dieser Schießübungen der Kommunikattonsweg von Riederlangenau nach Oberreichenbach und der von Gahlen» durch die Staatswaldung nach Riederlangenau und HtmmelSfürft Fundgrube führende Bergftetg für de« gefammten Futz- und Fährverkehr gesperrt und derselbe auf den Kommunikationsweg über Oberreichenbach—Linda verwiesen. An drei weit sichtbaren Stellen, nämlich 1. auf der Höhe dicht nordwestlich der Kirche Kleinhartmannsdorf, 2. aus der Höhe dicht westlich der Mitte des Dorfes Niederlangenau, 3. auf der Höhe südöstlich des Nordausgangcs von Gahlenz wird je ein 10 Meter hoher Fahnenmast ausgestellt und an diesem während der wirklichen Dauer der Schießübungen ein rothes Fahnentuch als Warnungszeichen aufgehißt werden und außerdem werden 1. auf dem von Oberreichenbach durch die niedere Struth nach Nieder langenau führenden Kommunikationswege, 2. auf dem von Niederlangenau dicht am Ostsaume des StruthwaldeS aus Kleinhartmannsdorf zu führenden Feldwege und 3. auf dem vom Nordausgange von Gahlenz nach dem die niedere Struth schneidenden Kommunikationswege Militürposten während der Uebung aufgestellt sein. Das von diesen Pofte« abgefperrt« Gelände darf schlechterdings nicht betreten werden «nd eS ist den Anordnungen der aufgestellten Poste« unbedingt Folge zu leiste«. Zuwiderhandlungen gegen diese Sperrmaßregeln werden mit Geldstrafe bis zu 60 M. oder Hast bis zu 14 Tagen geahndet werden. Flöha und Freiberg, am 21. Juli 1891. Die Königliche« AmtShauptmannschaften. von «Soll». I. V-! Holnli. Die Grundsteuer und die Anlage vom Grnndvesitz für 2. Dermin 1881 ist mit 2 Pfennig von jeder Steuereinheit beziehentlich mit 1 Prozent des sestgestellten Nutzertrages in der Zeit V0M 1. bis 1s. August V. I. an die Stadt steuereinnahme hier zu entrichte«. Freiberg, am 25. Juli 1891. Der Stadtrath. Vr SS1»m«, Bürgermeister. Bgm. Bekanntmachung, die Erwerb««- des Bürgerrechts betreffend. Alle diejenigen hiesigen Einwohner, welche in Gemäßheit der nachstehend unter O ab- gcdruckten Bestimmungen in § 17 der revidirten Städteordnung zur Erwerbung des Bürger rechts berechtigt sind, ingleichen diejenigen, welche hierzu verpflichtet sind, werden hierdurch aufgefordert, sich alsbald und spätestens bis Ende dieses Monats -an Rathsstelle, Zimmer Nr. 5, zur Bürgerrolle anzumelden. Freiberg, am 6. August 1891. Der Stadtrath, Vw. SSI»um«, Bürgermeister. Fhrg. O Zum Erwerb des Bürgerrechts berechtigt sind alle Gemeindemitglieder, welche 1 ., die Sächsische Staatsangehörigkeit besitzen, 2 ., das sünfundzwanzigste Lebensjahr erfüllt haben, 3 ., öffentliche Armenunterstützung weder beziehen, noch im Laufe der letzten zwei Jahre bezogen haben, 4 ., unbescholten sind, 5 ., eine direkte Staatssteuer von mindestens 1 Thaler (3 Mark) entrichten, 6 ., auf die letzten zwei Jahre ihre Staatssteuer und Gemeindeabgaben, Armen- und Schulanlagen am Orte ihres bisherigen Aufenthaltes vollständig berichtigt haben, 7., entweder »., im Gemeindebezirk ansässig sind oder b., daselbst seit wenigstens zwei Jahren ihren wesentlichen Wohnsitz habe« oder c., in einer anderen Stadtgemeinde deS Königreichs Sachsen bis zur Aus» gäbe ihres bisherigen Wohnsitzes stimmberechtigte Bürger wären. Dagegen sind zum Erwerbe des Bürgerrechts Verpflichtet diejenige^ zur Bürgerrechts erwerbung berechtigte« Gemeindemitglieder, welche ^., männlichen Geschlechts sind, 8 ., seit drei Jahren im Gemeindebezirke ihren wesentlichen Wohnsitz haben und 6 ., mindestens 3 Thaler (neun Mark) an direkten StaatSsteuern jährlich zu ent richten haben. Bekanntmachung, die Einkaufsftelle« im Hospital St. Joha»«iS betreff««-. Nach H 6 der Ordnung für das St. Johannishospital sind die im Pfründnerhause be findlichen 88 Pfründnerstellen zur Hälfte unentgeltlich, zur anderen Hälfte dagegen als Et«, kaufSftellen zu besetzen. Letztere können an Personen verliehen werden, welche neben de« Erfüllung der nachstehend unter H ersichtlichen Aufnahmebedingungen a., bei einem Lebensalter von mehr als 65 Jahren ein Eintrittsgeld von 500 Mar^ b., bei einem Lebensalter von 60 bis 65 Jahren ein Eintrittsgeld von 600 Mark und o, bei einem Lebensalter von noch nicht 60 Jahren ein in jedem einzelnen Falle festzusetzendes höheres Einkaussgeld entrichten, oder auch an Personen, ä., welche an und für sich «icht aufnahmeberechtigt sind, aber ein dem Alter, der Gesundheit und den darnach muthmaßlich sür das Hospital sich ergebende« Aufwendungen entsprechendes Einlaufsgeld von mindestens 3000 M«Äk z« Hospitalkasse baar einzahlen. Den Bewohnern des Hospitals wird dagegen -«Währt: »., ein beheizter Raum zum Wohnen und Schlafen, d., Unterhaltungskosten, sogenannte Pfründen, welche dermalen auf 4 Mark wöchentlich festgesetzt sind, o, alljährlich am Geburtstage Sr. Majestät des Königs 1 Mark, anstatt einer Festspeisung, ä., Kur und Verpflegung in Krankheitsfällen, v., die Beerdigung. Solches allenthalben wird mit dem Bemerken in Erinnerung gebracht, daß dementsprechend« Aufnahwegesuche unter Bezeichnung der Höhe des Einkaufsgeldes bei dem mitunterzrichnete« Stadtrathe einzureichen sind. Freiberg, am 5. August 1891. Di« Inspektion VrS HofpttalS St. Iohan«iS. Di« Königlich« Superintenventur. '"-^-"777 D«r Stadtrath. SSI»»»«. Fhrg. 8 9 der Hospitalordnung. Aufnahmebedingung««. Zur Aufnahme in das St. Johannishospital wird erfordert: a., Unbescholtenheit und der durch ein von der Königlichen Superintendentur z« bestätigendes Zeugniß des Beichtvaters zu erbringende Nachweis, daß sich der Aufnahmesuchende zum evangelisch-lutherischen Glauben bekennt, zur Kirche und zum heiligen Abendmahle sich gehalten und überhaupt einen christlichen Lebens wandel geführt hat; d., ein Alter von wenigstens 60 Jahren, e., der Nachweis, daß der Nachsuchende oder dessen verstorbener Ehegatte, Vater oder Mutter das Bürgerrecht in Freiberg gehabt hat; s Ä ä., Besitz des unentbehrlichen Hausgeräths, als der nöthigen Betten, Wäsche und Kleidungsstücke, eines Tisches, eines Kleiderschrankes, einer Kommod«, zweier Stühle und des Waschgeräths; s., Gesundheit, so zwar, daß das Vorhandensein von dauernden oder ekelerregende» und ansteckenden Krankheiten oder solcher Leiden, welche besonderer Pflege und Aufsicht bedürfen, die Aufnahmefähigkeit ausschließt, außerdem hat k., der in eine Kaufstelle Aufzunehmende außer dem Einkaufsgeld ein Begräbnißgeld an 50 Mark zur Johannishospitalkasse einzuzahlen. Auktion. Di««stag, V«n 11. d. M., Nachmittags 5 Uhr, soll bei Nr. 12 Einzel«« Gebäude hier (Muldenthal) ein Stück anstehendes Winterkorn gegen sofortige Bezahlung versteigert werden. Freiberg, am 8. August 1891. Der Gerichtsvollzieher bei dem «önigltche« Amtsgericht. I V U.Ii»rl»»«r. Wieder einmal „dunkle Punkte". Die Bilder, welche sich dem von der politischen Wetterwarte Ausschauenden darbieten, ändern sich in rascher Aufeinanderfolge 'wie in einem Kaleidoskop. Heute roth, morgen todt! Noch vor wenig Tagen glaubte der leitende englische Minister, Lord Salisbury, versichern zu dürfen, daß seit Menschengedenken die politische Lage nicht so friedlich gewesen, als im gegenwärtigen Augenblick, und heute haben zwei der englischen Regierung nahe stehende Blätter schon wieder „schwarze Punkte" am politischen Horizont entdecktl Der „Times" flößt die aegyptische Frage und dem „Standard" die Meerengen-Frage Befürchtungen ein. Auch in den leckenden Berliner Kreisen scheint man nicht ganz frei von dieser Besorgniß zu sein. Die „Nordd. Allg. Ztg." wenigstens, die in den letzten Monaten zweifellos wiederum mit den maßgebenden Stellen der Reichshauptstadt Fühlung gewonnen hat, äußert sich in ähnlichem Sinne: „Bei dem nationalen Temperament der Russen und Franzosen erscheine es nicht unnatürlich, wenn aus dem Bewußtsein einer innigeren Verbindung beider Reiche ein erhöhtes Maß von Selbstbewußt- fein erwachse, das in nachdrücklichster Betonung mancher bisher zurückgehaltener Wünsche zum Ausdruck gelangen könnte. Es klinge wie eine Ahnung derartiger Früchte des französisch- russischen Sympathieaustausches, wenn die englischen Zeitungen die Möglichkeit erörterten, daß verschiedene bisher in den Hinter grund getretene Einzelheiten der Orientfrage neuerdings aktuell werden könnten. „Standard" erwähne die Meerengen-Frage „Times" weise auf die aegyptische Frage hin. Die Annahme« der englischen Blätter über die muthmaßlichen Ergebnisse der Kronstädler Verbrüderung mahnten au die Thatsache, daß eS in der politischen Weltlage an Punkten nicht fehle, welche auch ohne unmittelbaren kriegerischen Hintergrund beachtenSwerthe politische Erörterungen veranlassen könnten." Auch noch andere Anzeichen liegen vor, daß in der „hohen Politik" doch nicht Alles in sanftem Friedensschlummer liegt. So ist in der Thronrede, mit der am Mittwoch Abend das englische Parlament geschlossen wurde, daS Verhältniß Englands zur Türkei mit Stillschweigen übergangen worden, während man gerade in dieser Frage gern ein paar klärende Worte ver-