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Nr. 3/1918 PAPIER-ZEITUNG 51 Klebstoffauftra ger Salomon Rosenthal in Lodz e. hielt das DRP 299380 vom 15. Juni 1913 ab in Kl. 54 d auf eine Vorrichtung zum Aufträgen von Klebstoff u. dgl. auf Papier mit Trockenvorrichtung. In den Behälter 1, welcher die aufzutragende Flüssigkeit (Gummi -oder Lack) enthält, ist die Walze 2 eingelegt, welche die Flüssigkeit auf die mit Gummi überzogene Walze 3 überträgt, die sie ihrerseits an die Walze 4 abgibt. Unter der Walze 4 ist eine pneumatische Transportwalze 5 angeordnet, deren Mantel gelocht ist und die mit der Säugpumpe 19 in Verbindung steht. Die Transportwalze leitet das Papier vom Papierstapel zwischen sich und der Gummiwalze auf geradem Wege hindurch. Nach Passieren der Walzen 4 und 5 kommt das Papier in die Trockenvorrichtung. Letztere besteht aus vier hohlen Zylindern 8, 9, 10 und 11, die in einem Gehäuse 6 auf einem sich um die Welle 13 drehenden Kreuz 12 gelageit sind. Die Zylinder sind hohl, ebenfalls auf der Mantelfläche mic Löchern versehen und mit der Säugpumpe verbunden, so daß das Papier, sobald z. B. der Zylinder 8 ?n seine Eintrittsstelle gelangt, an die Löcher des Zylinders angesaugt wird und sich fest um den Zylinder wickelt. In dieser Lage bleibt das Papier so lange, bis der sich mit dem Kreuzstück 12 nach links drehende Zylinder 8 gegenüber dem vor- und rückwärts bewegten Saugkasten 14 zu stehen kommt. In diesem Augenblick werden die Löcher des Zylinders 8 selbsttätig geschlossen, das Papier wird von dem Zylinder zu dem Auslegeapparat 14 gesaugt und dem Auslegetisch zugeführt. Wenn der Zylinder 8 die Stelle des Zylinders 9 eingenommen hat, tritt an seine Stelle der Zylinder 11, welcher in derselben Weise den nächsten Bogen auf nimmt, darauf kommen der Reihe nach die Zylinder 10 und 9 zur Wirkung, nach welchen wiederum der Zylinder 8 an die Reibe kommt usw. Die Zylinder 8, 9, 10 und 11 bewegen sich außer mit dem Kieuz- stück 12 noch schnell um ihre Achsen 15. Hierbei trocknet das Papiei so schnell, daß es, wenn das Kieuzstück eine vollständige Umdrehung um seine Achse gemacht hat, von dem entsprechenden Zylinder vollständig getrocknet aus dem Apparat herauskommt. Die Verbindung aer Säugpumpe mit dem Hohlzylinder 5 bedarf keiner Erläuterung. Mit den Hohlzylindern 8, 9, 10 und 11 ist die Verbindung folgendermaßen hergestellt: Eine Saugleitung ist von der Säugpumpe 19 nach dem einen hohlen Drehzapfen des Dreh- kreuzes gelegt und setzt sich durch Leitungen in den Arm des Kreuzes nach den hohlen Drehzapfen der Zylinder fort. In den Drehzapfen des Drehkreuzes ist ein fester Schieber eingebaut, der die Verbindung mit den Kanälen in den Armen des Kreuzes unterbricht, wenn sich die Zylinder gegenüber dem Bogenauslegeapparat 14 befinden. Der Patent-Anspruch lautet: Vorrichtung zum Aufträgen von Klebstoff u. dgl. auf Papier mit Trockenvorrichtung, dadurch ge kennzeichnet, daß die letztere aus in einem Gehäuse (6) unterge brachten, schlittweise bewegten Drehkreuz (12) besteht, an dessen freien Armenden mit hoher Tourenzahl sich umdrehende Hohl zylinder (8, 9, 10, 11) befestigt sind, deren Hoblraum mit einer Säug pumpe (19) in Verbindung steht, und deren Mantel mit Durchlöche rungen versehen ist, so daß jede an der Gummiervonichtung vor überbewegte Walze einen voi* der Gummiervorrichtung kommenden Bogen ansaugt und auf ihrer Oberfläche so lange festhält, bis die Walze gegenüber der Bogezibnahmevorrichtung (14) angelangt ist und die Saugwirkung an der Zylinderwandung der den Bogen hal tenden Walze aurch Verschließen der Durchlöcherungen aufgehoben wird, worauf der getrocknete Bogen von der aus einem vor- und rück- wärts bewegbaren Saugkasten (14) gebildeten Abnahmevorichtung angesaugt und weiterbefördert wird. Vorrichtung zum Zusammentragen von Bogen Georg Spieß in Leipzig- Reudnitz erhielt das DRP 300480 vom 10. Juni 1914 ab in Kl. 11 c auf eine Vorrichtung zum Zusammen tragen von Bogen, Zusatz zu DRP 297844, bei welcher, um zu verlässig den jeweils vordersten Bogen von den übrigen abzu sondern, der Stapeltisch eine von der Saugstelle weg kippende Bewegung erhält, so daß die Last des Bogenstoßes auf den an gesaugten Bogen verringert oder beseitigt wird. Die Einzelheiten sind aus der Patentschrift zu ersehen. Matrizenzeilensetz- und -gießmaschine Die Mergenthaler Linotype Company in New York, V. St. A., erhielt das DRP 198105 vom 26. August 1913 ab in Kl. 15 a auf eine Matrizenzeilensetz- und Gießmaschine, bei welcher die Fühlplatte an einem Zwischenhebel angeordnet ist und durch in dem Ableger befindliche Matrizen in einer solchen Lage gehalten wird, daß der Zwischenhebel den Fühlhebel sperrt. Gleichzeitig ist eine selbsttätige Signalvorrichtung vorgesehen, welche dem Setzer vor der Umschaltung der Magazine anzeigt, ob sich noch Matrizen auf der Ablegeschiene befinden. Die Einzelheiten sind aus der Patentschrift zu ersehen. —• Abklatschdruck Richard Fiedler in Chemnitz erhielt das DRP 74. 299993 vom 18. November 1916 ab in .Kl. 15 d auf 3 ' eine Vorrichtung zur Herstellung von Abklatsch ¬ druck, bei welcher der Abklatsch des erfolgten Buch-, Offset- oder anderen Druckes auf das zweite Blatt unmittelbar auf den Druck folgt. Zu diesem — Zweck werden zur Herstellung des Abklatsches Preß ¬ walzen a, b im Anschluß an die Druckvorrichtung c der Druckmaschine angewendet. Infolgedessen ward der von dem Zylinder c auf den Bogen d gebrachte Druck ganz frisch auf den vor den Preßwalzen a, b zugeführten zweiten Bogen e abgeklatscht. Druckt man auf eine Papierbahn, so führt man die den Abklatsch aufnehmende dünne Papierbahn e derart zu, daß sie die eine Preßwalze schon ein Stück vor der Preßlinie berührt. Hierdurch wird die Papierbahn e gestreckt und nimmt die bedruckte Papierbahn d ge streckt mit, so daß ein glatter, faltenloser Durchgang beider Papier bahnen durch die Preßwalzen a und b gewährleistet wird. Druckt man nicht auf eine Papierbahn, sondern auf Bogen, so muß man die den Abklatsch aufnehmende Papierbahn e durch Vor lagerung einer Führung, die der Länge der Walzen oder der Breite der Papieibahn entspricht, führen. • « Ist sowohl das bedruckte wie das den Abklatsch aufnehmende Papier in Bogenform, so muß man eine besondere Bahn, welche mit zwischen den Preßwalzen a, b hindurchläuft, als Mitnehmer verwenden. Die Patent-Ansprüche lauten: 1. Vorrichtung zur Herstellung von Abklatschdruck, dadurch gekennzeichnet, daß unmittelbar hinter der Druckvorrichtung (c) Preßwalzen (a, b) so angeordnet sind, daß das die Druckvorrichtung verlassende Druckstück (d) mit dem den Abklatsch aufnehmenden Druckstück (e) in ununterbroche nem Arbeitsgang zwischen die Preßwalzen (a, b) eintreten kann. 2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die den Abklatsch aufnehmende Papierbahn (d) vor der Preß linie der den Abklatsch bewirkenden Preßwalzen (a, b) durch eine Führung so abgelenkt wird, daß das in Bogenform zulaufende be druckte Papier (d) vor dem Eintritt zwischen die Preßwalzen (a, b) von der Papierbahn (d) und der unteren Preßwalze (b) erfaßt wird und somit faltenlos durch die Preßwalzen läuft. 3. Vorrichtung nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß den Preßwalzen (a, b) die Doppelbogen durch eine Leitbahn, die vor der Preßlinie eine größere Berührung mit der einen Preßwalze hat, zugeführt werden, so daß dadurch die Streckung der Doppelbogen behufs faltenloser Durchführung erfolgt.