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DAPIER-VERARBEITUNG E BUCHGEWERBE [.20" Papierindustrie-Verein, E. V. Die Bekanntmachung in Nr. 18 der Papier-Zeitung vom 3. März d. Js. betreffend Abhaltung der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung ist versehentlich abgedruckt woi den. Der Zeit punkt der Hauptversammlung (voraussichtlich Ende Mai oder Anfang Juni) wird noch bekannt gegeben. Papierindustrie-Verein. E. V. Im Auftrage des Vorstandes Max Krause, Vorsitzender Eugen Hager, Syndikus Verein Deutscher Chromo- und Buntpapier- Fabrikanten, E. V. Die diesjährige ordentliche Hauptversammlung findet nicht, wie in Nr. 18 der Papier -Zeitung versehentlich bekannt gegeben worden ist, am 13. April d. Js., sondern an einem späteren Zeit punkt im Anschluß an die ordentliche Hauptversammlung des Papierindustrie- Vereins statt. Das Nähere wird später veröffentlicht. Verein Deutscher Chromo- und Buntpapier-Fabrikanten, E. V. Dr. Hans Dessauer, Kgl. Kommerzienrat Eugen Hager Vorsitzender Syndikus Kriegspostkarten behufs Papierersparnis Die Papierknappheit und die täglich insbesondere von Behörden eingehenden Zettel, die in vielen Fällen kleiner sind als der ver wendete Briefumschlag, haben mich auf den Gedanken gebracht, daß der Verschwendung von Briefumschlägen Einhalt getan werden könnte, wenn eine übergroße Postkarte — Kriegspostkarte — etwa in der Größe der Geschäftsbriefumschläge, also vielleicht 12 %2/15 % cm geschaffen würde. Dadurch wäre sowohl für den Handels- als auch Behördenverkehr eine Mitteilungsform geschaffen, die ein Drittel wenn nicht mehr aller Briefe erübrigen würde. Ob die Post für solche Kriegspostkarten 10 Pf., 12 % oder 15 Pf. beansprucht, um nicht zu kurz zu kommen, wäre meiner Anischt nach Nebensache, immerhin sollte ein Vorteil gegenüber der Briefgebühr vorhanden sein, man sollte also über 12 % Pf. nicht hinausgehen. Da wir bereits eine Postgebühr von 7% Pf. haben, so würde der angegebene Satz keine eigentliche Neuerung mit sich bringen. Gedacht sind diese Postkarten nur für das Inland, wenn ich auch der Ansicht bin, daß Oesterreich-Ungarn sich auch in diesem Falle Deutschland anschließen würde. Papierfabrik-Direktor Die Post kann Postkarten nur befördern, wenn ihr Papier ziemlich schwer ist, bei Ausführung des Vorschlages müßte also überlegt werden, ob die durch Fortfall des Briefumschlags bewirkte Papierersparnis trotzdem wesentlich ist. Schriftleitung Der Reichszuschuß für die Zeitungsverleger Nach den Mitteilungen der Vereinigung Großstädtischer Zei tungsverleger” hat der Staatssekretär des Reichswirtschaftsamts die genannte Vereinigung ersucht, zu der geplanten zwangsweisen Erhöhung der Bezugspreise für die Tageszeitungen Stellung zu nehmen. Durch solche Erhöhung wollen die Bundesstaaten und das Reich die von ihnen an die Verleger der Tageszeitungen gezahlten Ver gütungenabbauen. Die Vereinigung Großstädtischer Zeitungsverleger lehnt aber jeden zwangsweisen Eingriff der Regierung in die Ge staltung der Bezugspreise für die Tageszeitungen ab und wünscht, daß die bisher vom Reich gezahlten Zuschüsse beibehalten werden, da die Verhältnisse bei den einzelnen Zeitungen zu verschieden sind. Sollte jedoch die Regierung bei ihrer Absicht beharren, so fordert die genannte Vereinigung, daß sie vorher gehört wird und stellt folgende weitere Forderungen: 1. Regelmäßige Berichterstattung der Kriegswirtschaftsstelle über die Durchführung der Rationierung und der gewährten Aus nahmebewilligung. 2. Einsicht in die Berichterstattung über die Rationierung soll jedem Verleger auf Wunsch jederzeit zugänglich gemacht werden. 3. Uebertragung der Papierverteilung und Papierzuteilung auf den Verband Deutscher Druckpapierfabriken, dem für die Dauer des Krieges oder der Zwangsrationierung alle ringfreien Fabriken anzu gliedern oder zu unterstellen sind. 4. Strenge Durchführung der Zwangserzeugung von Zeitungs druckpapier. 5. Rechtzeitige Hinzuziehung der Verlegerverbände vor Fest setzung der Papierpreise und bei der Preisfestsetzung stärkere Berück sichtigung der den Druckpapierfabrikenaus der bevorzugten Zute ilung von Rohstoffen und Arbeitskräften erwachsenden Vorteile. 6. Unbedingte Sicherstellung des Eisenbahntransports für Zeitungsdruckpapier. 7. Sofortige Auszahlung des Reichszuschusses für die Zeit vom 1. November 1917 in Höhe von 15 M. an die einzelnen Verleger. Verkehr mit Papiersäcken. (Siehe Nr. 17 Seiten 369 und 371.) Die Reichs-Sackstelle hat die derzeit gültigen Vorschriften über die Regelung des Säckeverkehrs zusammenstellen lassen. Die Zusammen stellung kann von der Reichs-Sackstelle, Verwaltungsabteilung, Berlin W 35, Lützowstr. 89/90, bezogen werden. Monopolisierung der Eisenbahnreklame Die Frankfurter Zeitung vom 27. Februar berichtet über einen zwischen der preußisch-hessischen Staatseisenbahnverwaltung und den Reichseisenbahnen mit dem Verlagsbuchhändler Herrn Reimar Hobbing in Berlin abgeschlossenen, von dem Eisenbahnminister v. Breitenbach bereits genehmigten Vertrag, durch den Herrn Hob bing — von einer im Vertrag vorgesehenen Einschränkung abge sehen — ein ausschließliches Recht auf Benutzung der Eisenbahn anlagen zu Reklamezwecken auf voi läufig 15 Jahre eingeräumt wird. Der neue Vertrag bringt beträchtliche Erweiterung der Reklame- Ausnutzungsmöglichkeiten, denn während die bisherigen Pächter im wesentlichen nur das Recht besaßen, in den Unterführungen, bei kleinen Stationen auch in den Wartesälen, Reklamen unterzu bringen, erstreckt sich dieses Recht für die genannte Firma „auf die sämtlichen Baulichkeiten, das gesamte Gelände der Eisenbahn verwaltungen, sowie die sämtlichen Züge”. Sie erhält insbesondere die Befugnis „gewerbliche Anzeigen in den Fluren, Vorhallen, Warte sälen und -Hallen der Empfangsgebäude, in und an den Unter- und Ueberführungen, in den Treppenaufgängen und an den Treppen geländern, auf den Bahnsteigen, an den Grenzabschlußgittern zwischen und hinter den Geleisen, an den Rückseiten und Scheide wänden der Ruhebänke, an den den Eisenbahnverwaltungen gehörigen Zugangsstraßen, an den Bahnwärterhäusern und anderen Dienst gebäuden, überhaupt auf allen nicht für Eisenbahnzwecke benötigten Plätzen, ferner an den Außenseiten der bahneigenen Güter- und Ge päckwagen, sowie im Innern der bahneigenen Personenwagen ein schließlich der bahneigenen Speise- und Schlafwagen und zwar sowohl in den Abteilen als auch in den Seitengängen der Durchgangs- wagen anzubringen. Weiter wird der Firma „vorbehaltlich derbesteh en den Verträge das alleinige Recht zur Einlegung von Druckschriften in die Züge übertragen.” Dazu kommt frachtfreie Beförderung des er forderlichen Reklamematerials, erwogen wird auch, „einigen Aufsichts beamten des Unternehmens freie Fahrt einzuräumen”. Die bisherigen Pächter, ausgenommen die Firma Rosolowski, werden künftig aus geschaltet. Die Firma Hobbing hat je nach der Höbe ihrer Rohein nahmen 50 bis 60 v. H. an die Eisenbahnverwaltung abzuführen. (Wie die Frkft. Ztg. hierzu bemerkt, wäre bei Ausschreibung einer Verdingung ein weit höherer Anteil der Eisenbahnverwaltung an dem Millionengeschäft zu erzielen gewesen, als es so der Fall ist.) Aus den Typographischen Gesellschaften Berliner Typographische Gesellschaft. In der letzten Sitzung beschäftigte man sich im Anschluß an einen Vortrag des Herrn Erler mit den Sicherungen gegen Nachahmungen von Lebensmittelkarten. Vom Verlage der Typographischen Jahrbücher gesammelte Vorschläge hierzu wurdenzunächstvon der Leipziger Typographischen Gesellschaft geprüft. Es handle sich im wesentlichen um Anbringung von Wasser zeichen im Papier, um die Anwendung von Irisdruck, Anbringung einzelner falscher oder gering beschädigter Buchstaben oder Linien, wechselnde Verwendung durchgehender Linien, Durchlochung ein zelner Buchstaben oder Ornamente, wie sie von den Banken bei Ausgabe ihrer Schecks oder früher von den Eisenbahnen für die Fahr scheinhefte verwendet wurden, Benutzung solcher Farben, die sich beim Befeuchten mit Benzin oder einer Säure verändern, wie das z. B. bei den Invalidenmarken und Briefmarken der Fall ist. Bei diesen Sicherungen muß man berücksichtigen, welchem Zwecke sie dienen sollen, ob nur dem Auftraggeber oder dem erfahrenen Fach mann die Möglichkeit gegeben werden soll, eine Fälschung festzu stellen, oder ob auch j eder Laie, z. B. der Verkäufer von Lebensmitteln befähigt sein soll, gefälschte Karten anzuhalten. Als eine wirkungs volle Sicherung wurde aus der Mitte der Versammlung die Ver wendung farbig getönten Papiers empfohlen, das die Papierfabrik nur an bestimmte, mit dem Druck von Lebensmittelkarten betraute Buchdrucker abzugeben hat. Auch der Orloffdruck, der zur Her-