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Nr. 11/1918 PAPIER-ZEITUNG 231 einer Anzahl von Zeitungspapier-Fabriken (Lutz & Fenchel in Eis lingen, Gustav Toelle in Wildenfels, Vorster & Co. in Hagen-Delstern, Uetersen) mit Erfolg tätig. („Der Zeitungs-Verlag”) Gewinnung von Sulfitspiritus in Deutschland UF Zudervonuns inNr,102von 1917S. 2121 nach der Frankfurter Ztg. gebrachten Nachricht erhält die Frankfurter Ztg. von fachmännischer Seite folgender Zuschrift: Zur Herstellung von Spiritus aus Sulfitablauge bedarf es für einen deutschen Fachmann, der das Gebiet der Gärungstechnik beherrscht, keiner Patente; die’Arbeitsweise ergibt sich für ihn von selbst. Aller dings hat vor einer Reihe von Jahren ein Schwede namens Wallin sich einVeriahren zur Herstellung von Spiritus aus Ablaug, patentieren lassen, das er später an die Firma Ethyl in Falun abgegeben hat. Von dieser hat es der Kriegsausschuß für Ersatzfutter erwerben, um es den in Deutschland einzurichtenden Sulfitspiritusfabriken gegen Zahlung einer Lizenz zur Verfügung zu stellen. Dieses patentierte Verfahren, dem in Fachkreisen schon lange jeder Wert abgesprochen wurde, ist inzwischen in der Heimat des Erfinders, in Schweden, für nichtig erklärt worden. Die Gewinnung von Spiritus aus den Ablaugen der Zellstoffabriken ist also von Patenten der Aktiengesellschaft Ethyl in keiner Weise abhängig. Bei dieser Sachlage ist es nur zu bedauern, daß für dieses wertlose Verfahren sehr erhebliche Lizenz gebühren in das Ausland geflossen sind und noch fließen werden. Sollen doch diese Lizenzgebühren nahezu eine halbe Million betragen! Städtisches Friedrichs-Polytechnikum Köthen. Das Winter halbjahr 1917/18 wurde am 2. Februar geschlossen. Die Einschrei bungen für das Sommerhalbjahr 1918 werden am 3. April 1918 be ginnen. Die Immatrikulation findet am 15. April 1918, vorm. 11 Uhr statt, die Vorlesungen und Uebungen beginnen am 16. April früh 8 Uhr. Das Friedrichs-Polytechnikum ist im Winterhalbjahr von 403 Studierenden und Hörern und 5 Fachhospitanten (davon sind 348 beurlaubt), und 31 Gasthörern besucht. Von den 60 ortsanwesenden Hörern und Fachhospitanten gehören zu der Abteilung Papier technik 8 (beurlaubt 32). Bisher sind 72 Hörer des letzten Friedens halbjahrs gefallen. Dozent Dr. Possanner von Ehrenthai, der sich seit Jahren in russischer Gefangenschaft in Sibirien befand, wurde als Austauschgefangener in seine Heimat nach Oesterreich (Wien) ent lassen. („Das Polytechnikum”) Nichtlieferung infolge Wagenmangels Entscheidung des Reichsgerichts vom 1. Februar 1918. (Nachdr. verb.) Das Reichsgericht hat in dem folgenden Rechtsstreit ent schieden, daß, wenn auf dem dem Verkäufer am nächsten gelegenen Bahnhof keine Wagen zu haben sind, dies noch nicht von der Liefer pflicht befreit, vielmehr der Verkäufer unter Umständen verpflichtet ist, die Verladung auf einem anderen, weiter entfernten Bahnhof zu versuchen, auf die Gefahr hin, daß das Geschäft dadurch für ihn un lohnend wird. Am 12. Juni 1915 verkaufte die Kommanditgesellschaft für Papier Verwertung S. in Berlin-Weißensee an den Fabrikanten K. in Guben 15 Ladungen gebündelte Zeitungen und 4 Ladungen Papier abfälle; mit der Lieferung sollte sofort begonnen werden. Die Firma S. lieferte indessen nur einige Waggons. Wegen des Restes setzte K. am 17. August eine Nachfrist bis zum 15. September, nach deren Ablauf er Klage auf Schadensersatz in Höhe von 13 000 M. erhob. Sowohl das Landgericht wie auch das Kammergericht Berlin verur teilten die Beklagte dem Grunde nach. Diese wandte ein, die Leistung sei ihr aus zwei Gründen unmöglich geworden: einmal habe sie in der fraglichen Zeit nicht genug Eisenbahnwagen bekommen können, um die verkauften Ladungen nach Guben zu bringen, sodann sei ihr Geschäft durch die Einberufung von drei Geschäftsführern und den Unfall eines vierten Herrn zum Stillstand gekommen. Die Gründe des Kammergerichts lauteten folgendermaßen: Die Beklagte hat den strikten Nachweis, daß ihr durch Wagen mangel die Erfüllung des Vertrages vom 12. Juni 1915 unmöglich gemacht wurde, nicht erbringen können. Für den Transport kamen nicht nur die großen Rungenwagen, sondern auch einfache offene Wagen in Betracht. Es genügt deshalb nicht der Nachweis,, daß keine Rungenwagen zu haben waren. Außerdem hätte die Beklagte dartun müssen, daß nicht nur auf dem ihr am nächsten liegenden Bahnhof der Industriebahn Berlin-Weißensee Wagenmangel herrschte, sondern auch auf den beiden anderen in Frage kommenden Bahn höfen, nämlich dem Görlitzer und dem Schlesischen. Es ist hierbei gleichgültig, ob durch die Benutzung dieser etwa 15 km entfernten Bahnhöfe das Geschäft für die Beklagte unlohnend würde und statt Vorteile Verluste brachte. Der Vertrag ist geschlossen worden zu einer Zeit, wo der Krieg bereits ein Jahr dauerte; die Beklagte hätte sich sagen müssen, daß Transportschwierigkeiten eintreten konnten. Sie hat deshalb kein Recht sich jetzt auf den Eintritt solcher Schwie rigkeiten zu berufen. Auch der zweite Einwand der Beklagten kann nicht durchgreifen. Der Unfall des vierten Geschäftsleiters hat sich erst am 2. September zugetragen also zu einer Zeit wo die Lieferung schon hätte bewirkt sein müssen. Die Einberufung der drei anderen Herren hat zwar die Beklagte nicht verschuldet; sie hätte aber dafür sorgen müssen, daß Ersatz zur Stelle war, nötigen falls hätte sie den Auftrag weiter geben können. Gegen diese Entscheidung legte die Beklagte Revision beim Reichsgericht ein, welches indessen das angefochtene Urteil bestätigte. (Aktenzeichen II. 325/17.) Papier-Ausfuhr nach Luxemburg Darf Pergament-Ersatz-Ausschuß zurzeit nach Luxemburg an eine staatliche Behörde nicht ausgeführt werden, oder ist es vielleicht doch möglich die Ausfuhrbewilligung zu erhalten ? Unserm Ansuchen bei der Zentralstelle der Ausfuhrbewilligungen der Papierindustrie wurde nicht stattgegeben, dagegen die Gebühr von 20 M. und Nach nahme 70 Pf. erhoben. Wie sollen wir uns demgegenüber verhalten ? X. Wie wir an unterrichteter Stelle erfahren, wird die Ausfuhr erlaubnis für Pergamentersatz-Ausschuß sehr schwer zu erlangen sein. Die allgemeine Papierknappheit im Inlande ist so groß, daß die Er teilung der Ausfuhrbewilligungen außerordentlich eingeschränkt ist. Nur besonders schwerwiegende Gründe vermögen im einzelnen Falle eine Ausnahme herbeizuführen. Da die Anfrage der Firma bereits mit ihrem Antrag auf Erteilung der Ausfuhrbewilligung abgewiesen ist, scheinen solche Gründe vorliegendenfalls nicht gegeben zu sein. Die Gebühr für die Prüfung der Ausfuhranträge wird in jedem Falle erhoben, also auch wenn die Anträge abschlägig beschieden werden. Dies sei auch berechtigt, da die Arbeitsleistung in j edem Falle erfolgen muß. Bulgariens Einfuhr von Papier 1915 Nach einem Konsularbericht war die Nachfrage nach verschie denen Papiersorten, namentlich aber nach Zeitungsdruckpapier sehr rege. Wegen der großen Transportschwierigkeiten in Rumänien war der Bezug von Papier aus dem Ausland kaum durchführbar, so daß sich schon zu Jahresanfang Warenmangel fühlbar machte. Im Ver lauf des Berichtsjahres haben sich einige rumänische Firmen um den Absatz beworben und sollen etwa 50 bis 60 Waggon Rotations druckpapier, angeblich rumänischer Herkunft, untergebracht haben. Der Preis stellte sich auf 32 Lei die 100 kg frei Barmadan. Im übrigen besorgte die österreichisch-ungarische Papierindustrie die Papier einfuhr nach Maßgabe der erteilten Ausfuhrbewilligungen. Die in Kujazevo bei Sofia errichtete Pappenfabrik hat in geringen Mengen auch weißes Druckpapier dickerer Sorte erzeugt, welches sich etwas billiger stellte als die — allerdings bessere — Einfuhrware. Die inländische Erzeugung von Geschäftsbüchern, Notizblöcken usw. war wegen Mangels an Rohstoff sehr eingeschränkt. Londoner Papiermarkt 28. Dezember 1917 Nach der Jahresschlußbetrachtung im Londoner Fachblatt „Paper Trade Review” war das Jahr 1917 das denkwürdigste Jahr in der Geschichte des Papierfaches. Es brachte den Papiergeschäften so viele Schwierigkeiten, daß es gegen weitere Einschränkungen abgestumpft ist. Einschränkungen, Regelungen, Verordnungen mit Zusätzen, Verschärfungen und Erleichterung folgten einander so rasch, daß viele Papiermacher heute nicht wissen was sie zu tun haben. Die neueste Verordnung beschränkt die Einfuhrmenge von Papiermacherbedarf sowie von Schreib- und Druckpapier für das am 1. März 1918 beginnende Jahr auf zwei Drittel der Mengen, die im Jahre, das am 28. Februar 1918 schließt, eingeführt wurden. Pappe und Packpapier bleiben hiervon zunächst unberührt. Das Geschäft ist am Jahresschluß ruhig. Weder die Hersteller noch die Verkäufer bemühen sich um Verkäufe, und auch die Ver braucher zeigen keine Kauflust, wahrscheinlich weil sie mit der Inven turaufnahme beschäftigt sind. Geglättetes Schreibpapier kostet 10 bis 11 Pence das englische Pfund, holzfreies Druckpapier 9 bis 91 Pence, eingeführte getönte Druckpapiere 9 bis 9%, englische 9% Pence bis 1 sh. Oberflächlich geleimte Papiere werden knapper, die billigsten kosten 10% Pence. Ein kleiner Posten fettdichtes Papier ist zum Preise von 1 sh. 9 Pence hereingekommen und dürfte zu 2 sh. 6 Pence verkauft werden. Kleine Posten Strohpappe wurden zu 45 Lstr. die Tonne rasch um gesetzt. Englische Pappenfabriken haben Aufträge auf Graupappe, die sie Monate vorher angenommen hatten, gestrichen, da sie sie nicht ausführen können. Kraftpapiere sind nicht zu haben, gelegent lich erhältliche Pöstchen erzielen 105 bis 110 Lstr. die Tonne. Kar- tonnagenpappe soll hier im Lande aus ausgelaugter Eichenrinde, die zur Gerbstoffgewinnung gedient hat, hergestellt worden sein. * * * London, 25. Januar 1918. Weitere Preissteigerungen, besonders in besserem Papier, fanden statt. Kraft-Papier kostet 115 Lstr., und der Vorrat ist unbedeutend Kraftpapier-Nachahmung wertet 50 Lstr. Der Papierstoffmarkt ist infolge der Verschiffungs- und Fracht verhältnisse unsicher. Es gehen nachhaltig Gerüchte, wonach das Einfuhrverbot für schwedischen Papierstoff aufgehoben werden solle, bg.