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230 PAPIER-ZEITUNG Nr. 11/1918 f 2. bei Verwendung eines Papiers von weniger als 60 g für 1 qm errechnen sich die Preise folgendermaßen: 110 v. H. des Höchstpreises des verwendeten Papiers mit folgendem Zuschlag in Pfennigen: Bei einem Durchmesser von mm 1 bis 1,4 1,5 bis 1,9 2 bis 2,4 2,5 bis 2,9 Preise für 1 kg in Pfennigen 65 55 47 41 mm 8 bis 3,9 4 bis 5,9 6 bis 8,9 9 bis 11,9 37 35 32 29 mm 12 und gröber, 27 . b) Unter Zugrundelegung der metrischen Nummern*) bei Ver wendung eines Papiers Garnnummer metrisch mit 100 v. H. Natron- (Sulfat-) Zellstoff mit 75 bis 99 v. H. Natron- (Sulfat-) Zellstoff mit 50 bis 74 v. H. Natron- (Sulfat-) Zellstoff mit 25 bis 49 v. H. Natron- (Sulfat-) Zellstoff mit 0 bis 24 v. H. Natron- (Sulfat-) Zellstof") Preis für 11 kg in Pfennigen 1 211 204 196 190 185 1,1 bis 2 225 218 210 204 199 2,1 ,, 2,4 235 228 220 214 209 2,5 „ 3 245 238 230 224 219 3,1 ,, 3,5 270 263 255 249 244 3,6 „ 4 300 293 285 279 274 4,1 „ 4,5 355 348 340 334 329 S 4,6 „ 5 415 408 400 394 389 5,1 ., 5,5 537 529 520 513 507 5,6 „ 6 577 569 560 553 547 6,1 „ 7 617 609 600 593 587 7,1 „ 8 717 709 700 693 687 8,1 „ 9 817 809 800 793 787 9,1 ,, 10 917 909 900 893 887 4 10,1 „ 11 1017 1009 1000 993 987 11,1 „ 13 1167 1159 1150 1143 1137 13,1 „ 15 1317 1309 1300 1293 1287 15,1 „ 17 1467 1459 1450 1443 1437 17,1 „ 19 1617 1609 1600 1593 1587 19,1 „ 21 1767 ' 1759 1750 1743 1 1737 0 "ra Für Garne gröber als 1 metrisch bestimmen sich die Preise nach der Tabelle A a der Preistafel II. p Art. IV. Nachsatz 1 und 2 zur Preistafel II A b (unter Zu grundelegung der metrischen Nummern) „Preise für Zwischennummern im Verhältnis. Die Lieferung einen gröberen als der vereinbarten Nummer darf, wenn die Abweichung nicht mehr als 10 v. H. beträgt, zum Höchstpreise der vereinbarten Nummer erfolgen” fallen fort. Art. V. In Preistafel II B 2 (Papierflachgarne) wird die Preis tafel durch folgende Zeile ergänzt: Bei’einer Schnittbreite der verwendeten Spinnteller von: 10 mm u. mehr 9 und 8 mm 7 mm 6 mm 5 mm 4 mm 8 mm Zuschläge für 1 kg in Pfennigen 46 55 62 70 82 100 130 18 bis 24 g . . Bei einem Quadratmeter gewicht des Papiers von Art. VI. In Preistafel II wird unter Zuschläge b 1 (Zwirne) die Preistafel folgendermaßen ergänzt: 5,1 6,1 7,1 8,1 9,1 10,1 11,1 12,113,1/14,1 15,116,1 17,1 18,1 19,1 bis! bis bis bis bis bis bis bis bis I bis bis ’ bis bis bis bis 6 I 7 8 9 10 11 12 13 ! 14 I 15 16:17 18 19 20 bis) bis) bis bis Preise für 1 kg in Pfennigen zwei fach drei- u. mehr fach . 98 69 108121134 76 84 94 149 105 *) 'Hierbei bedeutet'die Nummer die Zahl der. Kilometer, die von einem Papiergarn bei einer Feuchtigkeit von 15 v. H. vom Trockengewicht auf 1 kg gehen. Bruchteile, kleiner als Zehntel, bleiben, wenn sie 0,05 oder weniger betragen,3 unberücksichtigt, wenn sie mehr als 0,05 betragen, werden sie als ein volles Zehntel berechnet. t N **) Also auch bei Verwendung von reinem Sultitzellstofpapier. Art. VII. Diese Bekanntmachung tritt mit dem 1. Februar 1918. in Kraft. * * **) * Der Nachtrag bringt folgendes neu: In Art. I. Höchstpreise für Spinnpapiere von 17 bis 24 g/qm. In Art. H Zuschläge für Spinnrollen aus Papier von 18 bis 24 g/qm. In Art. III werden die Höchstpreise für ungemischte Papier rundgarne und -Bindfäden nach den Durchmessern und metrischen Garnnummern genauer und schärfer als bisher abgestuft. Art. IV betrifft Zwischennummern und begrenzt die Abweichun gen zwischen Vorlage und Lieferung. Art. V. bringt Zuschläge für Spinnteller aus 18 bis 24 g/qm schwerem Papier. Art. VI bringt Preise für Zwirne von Nrn. 5 bis 20 metrisch. * * * Uebergangs-Bestlmmung. Durch Nachtragsbekanntmachung — Nr. Paga. 1500/11. 17 KRA. — vom 1. Februar 1918 zu der Bekanntmachung Nr. Paga. 1/10. 17. KRA. vom 23. Oktober 1917, betreffend Beschlagnahme von Spinnpapier, Papiergarn, Zellstoffgarn und Papierbindfaden sowie Meldepflicht über Papiergarnerzeugung, abgedruckt in Nr. 86 der Papier-Zeitung von 1917, erhält der letzte Absatz des § 3 der genannten Bekanntmachung Nr. Paga. l/10.__ 17. KRA. folgende Fassung: Jede nach den vorstehenden Bestimmungen erlaubte Lieferung wird an die Bedingung geknüpft, daß bereits festgesetzte oder noch festzusetzende Höchstpreise oder sonst vorgeschriebene Richtpreise nicht überschritten werden. Jedoch dürfen Lieferungen von Papier garn auch nach Inkrafttreten von Höchstpreisen zu höheren Preisen erfolgen, wenn der Belegschein oder Freigabeschein für diese Lieferung spätestens am Tage des Inkrafttretens der Höchstpreise von der Kriegs-Rohstoff-Abteilung genehmigt bzw. ausgestellt ist. Diese Nachtragsbekanntmachung trat mit dem 1.’Februar 1918 in Kraft. Papier-Erzeugung und -Großhandel Dem Verein Deutscher Holzstoff-Fabrikanten ist die Firma Hannoversche Papierfabriken Alfeld-Gronau, vorm. Gebr. Woge, Alfeld (Leine), neu beigetreten. Rücktritt vom Vertrag wegen gestiegener Herstellungskosten Nach bei der Zellstoff-Verteilungsstelle eingegangener Mitteilung haben die unter obiger Ueberschrift in Nr. 8 Seite 163 abgedruckten Ausführungen unseres rechtskundigen Mitarbeiters zu Mißverständ- nissen Anlaß gegeben. Die Zellstoff- Verteilungsstelle macht deshalb darauf aufmerksam, daß sich die Beschlagnahme sowohl auf den in ländischen als auch auf den ausländischen Zellstoff bezieht. Die Ein deckungsmöglichkeit in dem erörterten Falle war demnach der Fabrik insofern beschnitten, als sie nur diejenigen Mengen ausländischen Zellstoffs beschaffen konnte, für die ihr von der Zellstoff-Verteilungs stelle Bezugsscheine ausgestelltJwaren. ikkhMfA 5 Kohlen für Zeitungspapier-Fabriken Auf eine Eingabe des Vereins Deutscher Zeitungs-Verleger hat sich’der Reichskommissar für die Kohlenverteilung folgendermaßen geäußert: „Den .. .Forderungen für diese Betriebe (Zeitungsdruckpapier fabriken und diejenigen Fabriken, die Zellstoffe, Holzstoffe und Filze herstellen, soweit diese Stoffe zur Zeitungspapier-Erzeugung dienen) bin ich, der Bedeutung der Presse entsprechend, immer sehr entgegen- gekommen. Je kleiner infolge des Wagenmangels die zur Verfügung stehende Kohlenmenge ist, umsomehr kamen natürlich auch die Zeitungsdruckpapierfabriken in Schwierigkeiten und umsomehr mußte ich mich entschließen, durch V-Anweisungen (scharfe Anweisungen zur vollen Belieferung) diese Fabriken sicherzustellen. Von 51 Fabriken sind auf diese Weise allmählich 23 durch V-Anweisungen sichergestellt worden. Weitere 8 Fabriken hat mir die Reichsstelle für Papierholz mit Schreiben vom 19. Januar genannt. Auch für diese erlasse ich V- Anweisu ngen. t ga ‘ -t N-* " In gleicher Weise wie für‘die Zeitungsdruckpapierfabriken habe ich auch für Zellstoff-''und Filztuchfabriken gesorgt. • R Die Gesamtheit’der Fabriken auf die V-Liste zu'setzen, ist mir zu meinem Bedauern nicht möglich, da ich davon eine unerträgliche Schädigung anderer mir*von den zuständigen* Stellen als unbedingt zu beliefernd bezeichneten Verbrauchererwarten müßte. Ich darf aber annehmen, daß durch die geschehenen Anordnungen den Zeitungs druckpapierfabriken über die augenblickliche Not hinweggeholfen wird. Mit der besseren Wagengestellung die in einiger Zeit erfahrungs gemäß doch wieder eintreten wird, wird sich ohne weiteres auch die Belieferung der Zeitungsdruckpapierfabriken bessern.” • In letzter Zeit war der genannte Verein für die Kohlenversorgung