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Nr. 1/1918 Farbwerk für Buchdruckschnellpressen Winkler, Fallert & Cie., Maschinenfabrik in Bern, Schweiz, erhielt das DRP 299564 vom 6. November 1915 ab in Kl. 15 d auf ein Farbwerk für Buchdruckschnellpressen, bei welchem die zurück gehende Form wieder vollständig mit frischer Farbe versehen werden soll, ohne den Bau der Maschine zu verlängern. Das Farbwerk besitzt zu diesem Zweck einen fortlaufend mit frischer Farbe versehenen Stahlreiber, dei so weit vor und nach unten gegen die Form hin ge lagert ist, daß sich die vorderste Auftagwalze beim Karrenhubwechsel nur um einen kleinen Teil ihres Umfanges drehen muß, um die frisch erhaltene Farbe an die Form abgeben zu können. Der große Reibzylinder a, welcher Farbe mittels der Walzen g, h, i von der Farbkastenwalze f erhält, überträgt die Farbe durch die Zwischen walze b auf den Stahlreibei c, der seinerseits wieder die Auftragwalze so speist, daß sich letztere beim Rückgang der Form e nur um einen kleinen Teil ihres Umfanges drehen muß, um frische Farbe an die Form abgeben zu können. Die Form wird daher auch beim Rückgang des Karrens gleich von Anbeginn, d. h. auf der ganzen Fläche, mit frischer Farbe versehen. Patent-Anspruch: Farbwerk für Buchdruckschnellpressen mit Stahlreiber für die vordere Auftragwalze, welcher möglichst weit vor bzw. gegen die Form zu gelagert ist, dadurch gekenn- zeichret, daß dieser Stahlreiher (c) fortlaufend mittelbar von der Farbkastenwa’ze (/) aus eingefärbt wird. Gießform für Stereotypplatten Winkler, Fallert & Cie., Maschinenfabrik in Bern, Schweiz, erhielt das DRP 298699 vom 30. September 1915 ab in Kl. 15 c auf eine Gießform für Stereotypplatten, bei der eine den Temperatur unterschieden der Gießform sich anpassende Kühlwirkung auf die gegossene Platte dadurch erreicht werden soll, daß die Wandung EU. E des entsprechenden Gießformteiles namentlich an der Metalleintritts stelle, aber auch an den übrigen, einei größeren Erwärmung ausgesetz ten oder von der Abkühlung von außen weniger beeinflußten Stellen des Gießformteiles dünner gehalten wird als an den übrigen Stellen, so daß die Kühlwirkung bei diesen dünnen Wandungsstellen wirk samer ist als bei denjenigen mit stärkerer Wandung und dadurch Temperaturausgleich auf der ganzen Ausdehnung des Formteiles erreicht wird. In den Abbildungen bezeichnet a das Wasserzufuhrrohr und b das Abflußrohr. Der Eintritt des Gießmetalles findet bei c statt. Das Zufuhrrohr a erstreckt sich über die ganze Länge des Wasser behälters d und ist an dem in diesem befindlichen Teil mit Spritz löchern versehen, durch welche das Wasser das Rohr verläßt. Diese Löcher sind in der Mitte in größerer Anzahl vorgesehen als gegen die beiden Enden hin, was zur Folge hat, daß die Gießform an ihren dünnen Wanaungsstellen von einer größeren Menge des Kühlmittels beeinflußt wird als an den Stellen mit stärkerer Wandung. Das Wasser spritzt aus den Löcbern des Zufuhn ohres gegen die Wandungen des Kühlmittelbehälters und sammelt sich, an diesen entlang rieselnd, in ihm an, um die Form beim Abflußrohr b wieder zu verlassen. Patent- Anspruch: Gießform für Stereotypplatten, dadurch gekennzeichnet, daß an denjenigen Stellen der Gießformteile», die infolge größer er Erwärmung oder geringerer Abkühlung von außen eine höhere Temperatur erhalten würden, die Wandung der Gieß form geringere Stärke hat als an den übrigen Stellen. Herstellung von Landkarten Hermann Möllmer in Leipzig-Lindenau erhielt das DRP 301081 vom 7. März 1915 ab in Kl. 15 k auf ein Verfahren zur Herstellung; von Landkaiten mit Hilfe von Pauspapier, von dem auf Stein oder Zink umgedruckt wird. Bisher stellte man zu diesem Zwecke eine Originalzeichnung auf Papier her und fertigte danach eine Pause, beispielsweise auf Strohpapicr, an, die man zum Umdruck benutzte. Nach der vorliegenden Erfindung fertigt man die Zeichnung der Karte unmittelbar auf Oelpapier mit blauer Farbe (Pariser Brau) an und benutzt aiese Zeichnung zum Umdruck. Man erspart dabei die Arbeit des Durchpausens der Zeichnung sowie die Bleistiftvorzeichnung- Patent-Anspruch: Verfahren zur Herstellung von Landkarten mit Hilfe von umdruckbaren Pausen, dadurch gekennzeichnet, daß man die Kart e unmittelbar auf Oelpapier mit l rndr uckfarbe zeichnet. Papiersack Wilhelm Rothe in Berlin- Lichterfelde erhielt das DRP 29990(1 vom 2. November 1916ab in Kl. 54 b auf einen Pa piersackaus mehreren Papierlagen, welcher an den Stellen, welche die größte Beanspruchung haben, sei es durch Druck, sei es durch die Feuchtigkeit in Verbindung mit dem Druck, die größte Festigkeit, und an den Stellen, welche die geringsten Beanspruchungen erleiden, die größte Geschmeidigkeit haben soll. Zu dem Zweck sind an den meist beanspruchten Stellen Einlagen aus Papier oder Gewebe zwischen den Papierlagen des Sackes einfach oder mehrfach eingelegt, welche Verstärkungseinlagen an den Stoß- stellen lose übereinander liegen. Die Einlagen können noch durch besondere .winklig zur Richtung der Reißkräfte liegende Verstärkungsteile (Falze, Drähte, Schnüre o. dgl.) verstärkt weiden, auch können sie durch Einfalten in dep Sackboden in ihrer Lage festgehalten werden. Die Einzelheiten sind aus der Patentschrift zu ersehen. Einschreibepflicht 1526. Schiedspruch Schiedsprche werden kostenfrei gefällt und ohne Namen der Beteiligten veröffentlicht Einliegend sende ich Ihnen meinen Briefwechsel mit der Firma X in A und bitte auf deren Wunsch um Ihre Entscheidung, ob ich. richtig gebandelt habe, oder ob eine Verpflichtung vorlag, die mir zur Ansicht eingesandte Zeichnung auch ohne besonderes Verlangen unter Einschreiben zurückzuschicken, nachdem es sich nicht um eine Originalzeichnung, sondern um eine gewöhnliche Blaupause handelt. Y in B Auf eine Anzeige von Y, worin dieser eine besondere Maschine suchte, sandte ihm X eine Blaupause einer Maschine eingeschrieben und bat um sofortige Rücksendung der Pause. Die Maschine ent sprach nicht, Y sandte die Pause mit Begleitschreiben als gewöhn lichen Brief an X. Dieser Brief ging verloren. X verlangt nun von Y Ersatz seiner Kosten für die Herstellung einer neuen Blaupause, wozu die Anfertigung einer neuen Photographie der Maschine nötig sei, der Betrag mache 25 M. aus. Y erklärt die Rücksendung als ge wöhnlichen Brief damit, daß Einschreibe-Rücksendung nicht ver langt war und die Post gewöhnliche Briefe zuverlässig bestelle. Unseres Erachtens hätte X Einschreibe-Rücksendung verlangen: müssen, wenn die Blaupause für ihn erheblichen Wert hatte. Aller dings kann die Einschreibe-Sendung seines Angebotes als Andeutung der Wichtigkeit des Inhalts gelten. Auch arbeitet die Post in letzter Zeit, da so viele ungeübte neue Kräfte eingestellt sind, nicht mehr so zuverlässig wie früher. DerWert einer Blaupause ist jedoch mit 25 M. zu hoch gegriffen, denn es ist nicht Schuld von Y, daß X die Photo graphie oder die Zeichnung, nach der die Blaupause angefertigt wurde, verloren hat. Unsere Entscheidung lautet, daß Y an X dafür, daß er den Brief nicht eingeschrieben gesandt hat, 5 M. Entschädigung zahlen soll.