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D)APIER-VERARBEITUNG L Bu CH G Ewerbe^B Zeitungstitel Erfolglose Wettbewerbsklage zwischen zwei Fachzeitungen Reichsgerichts-Entscheidung. (Nachdruck verboten.) Verbindung mit dieser Ausstellung steht eine solche mit deutscher Kriegsgraphik, die in der Hauptsache die Armeezeitungen enthält, daneben eine gute Auswahl Einzelblätter und Mappenwerke. Beide Ausstellungen verdanken ihre Entstehung dem Museumsdirektor Professor Dr. A. Schramm. Z. In Leipzig erscheint seit vielen Jahren die „Drogistenzeitung”. Seit März 1916 gibt nun die Verlagsfirma Carl Mügge in Berlin die „Allgemeine Drogistenzeiturg" heiaus. Die „Drogistenzeitung” behauptet, der Titel beider Zeitungen sei leicht zu verwechseln, die „Allgemeine” verletze mit diesem Titel auch die der Leipziger eigen tümliche „besondere” Bezeichnung im Sinne des § 16 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Der Verlag der „Drogistenzeitung” hat deshalb gegen die Verlagsfirma Mügge Klage auf Unterlassung der Bezeichnung „Allgemeine Drogistenzeitung” erhoben. Landgericht und Kammergericht Berlin haben diese Klage abgewiesen. Zur Begründung führt das Kammergericht aus: § 16 des Wettbewerbgesetzes schützt nur die besondere Bezeichnung einer Druckschrift. Als solche kann aber der Titel der klägerischen Zeitung, der eine reine Gattungsbezeichnung ist, nicht angesehen weiden, da dieser Titel selbst durch längeren Gebrauch nicht geeignet erscheint, die nach § 16 zu verlangende Unterscheidungskraft zur Entstehung zu bringen. Aber selbst wenn man annehmen wollte, daß der Titel der klägerischen Zeitung eine besondere Bezeichnung im obigen Sinne wäre, so würde doch die weitere Voraussetzung der Verwechslungsgefahr fehlen. Dadurch, daß die Beklagte dem Titel ihrer Zeitung das Wort „Allgemeine” vorgesetzt hat, wird für jeden einigermaßen aufmerksamen Interessenten klargestellt, daß es sich um eine andere als die klägerische Zeitschrift handelt. Die beklagtische Zeitschrift weist auch sonstige Unterscheidungsmerkmale gegenüber der klägerischen Zeitung auf: die Ausstattung beider Zeitungen, ins besondere der Diuck des Titels und die Farbe des Umschlags sind verschieden, ebenso haben sie auch einen verschiedenen Erscheinungs ort, dadurch erscheint die Gefahr einer Verwechselung ausge- schlossen.Dafür, daß die Beklagte mit der Benutzung ihrer Bezeichnung die Absicht gehabt habe, Verwechslungen hervorzurufen, ist nichts erwiesen. Das Reichsgericht hat dieses Urteil bestätigt und die von der Klägerin versuchte Revision zurückgewiesen. Begründend bemerkte der höchste Gerichtshof kurz, daß er zu der ersten Frage, ob der Titel der klägerischen Zeitung eine besondere Bezeichnung im Sinne des Gesetzes sei, keine Stellung genommen habe, da jedenfalls der zweite Entscheidungsgrund des Kammergerichts, daß die Gefahr einer Verwechslung zwischen beiden Zeitungen nicht bestehe, einwandfrei sei und die Klageabweisung rechtfertige. (Aktenzeichen: II. 267/17.— Urteil des Reichsgerichts vom 4. Dezember 1917.) K. M.-L. Papiernot und Preßfreiheit in Oesterreich. Die Reichskonferenz der österreichischen Tageszeitungen fordert von der Regierung die Schaffung eines vom Handelsnimisterium losgelösten, dem Mini sterratspräsidium unterstehenden Ausschusses zur Sicherung des Zeitungswesens. Hierdurch erhielte einerseits die Regierung die Macht, mißliebigen Zeitungen den Papierbezug zu sperren, andrerseits würde die Erzeugung von Rotationspapier gegenüber jener anderer Papier arten (z. B. Spinnpapier) mehr als bisher begünstigt. Die gesamte Papiererzeugurg ist zurzeit auf weniger als 40, die von Rollendruck papier nur auf 60 v. H. der Friedensmenge gesunken. Rollendruck papierfabriken müßten durch Vergütungen und durch billige Liefe- • rung von Zellstoff aus der staatlich verwalteten Fabrik in Hallein von der Regierung unterstützt werden. Oesterreichisch-ungarische Kriegsgraphik-Ausstellung des k. u. k. Kriegspressequartiers im Deutschen Buchgewerbehause zu Leipzig. Anläßlich der Gründung des deutschen Vereins für Buchwesen und Schrifttum wurde obige Ausstellung eröffnet und von den Besuchern der Gründungsversammlung besichtigt. Ein nach Künstlern an- geordneter Katalog, zu dem Dr. J. Zeitler ein kurzes Geleitwort geschrieben bat, dient als übersichtlicher Führer durch die Aus stellungsräume, die eine Fülle schöner und technisch in vervollkom- menster Weise hergestellter Kunstblätter, die gerahmt als Wand schmuck oder in Mappen Verwendung finden können, enthalten. Man gewinnt den Eindruck, daß sich hervorragende künstlerische Kräfte nach den österreichisch-ungarischen Kriegsgebieten gewandt haben. Neben diesen rein künstlerischen Werten bleibt auch die aus gezeichnete technische Durchführung der lithographierten, radier ten, gestochenen oder in Holz geschnittenen ein- und buntfarbigen Blätter in höchstem Maße beachtenswert, so daß diese graphische Darbietung als die hervortretendste seit der Bugra angesehen werden muß. In Sackpapier Wir übersenden Ihnen ein Muster eines Sackpapieres, welches uns 160 M. die 100 kg im Einkauf kostet. Wir haben dieses Papier mit einem kleinen Nutzen einem Papierwarenfabrikanten, der Säcke hei stellt, angeboten, und er erwiderte uns darauf, daß von der Regie rung für Sackpapier ein Höchstpreis festgelegt worden ist, der sich zwischen 130 und 140 M. die 100 kg bewegt. Seit welcher Zeit ist dieser Höchstpreis für Sackpapier von der Regierung festgesetzt ? Anscheinend hat uns unser Lieferant übervorteilt. Ist dieses Papier 160 M. die 100 kg wert? Großhandlung Sackpapier stimmt mit Spinnpapier überein, und Spinnpapier ist beschlagnahmt, siehe Verordnung Paga. 1. ,10. 17. KRA., abge druckt in Nr. 86 der Papier-Zeitung von 1917. Für Spinnpapier, also auch für Sackpapier, gelten die in der Verordnung W. III 700/5. 17. KRA. vom 10. September 1917 festgesetzten Höchstpreise, siehe Nr. 56 der Papier-Zeitung, unter der Voraussetzung, daß dazu Natron- oder Sulfatzellstoff verwandt wurde. Ob das bei dem bemusterten Papier der Fall ist, läßt sich nicht ohne weiteres feststellen. Das Papier enthält eine erhebliche Menge Holzschliff und ist über 60 g/qm schwer. Sein Höchstpreis wird sich also zwischen 95 Pf. und 1 M. bewegen. Ist es, was wahrscheinlicher ist, mit Sulfitstoff bergestellt, so ist sein Preis nicht testgelegt. Papiere ohne Höchstpreise erzielen zurzeit bedeutend höhere Preise als gleiche Papiere mit Höchstpreisen, immerhin erscheint uns der Preis von 4,50 M. für dieses stark holz- schliffhaltige und nicht gar feste Papier recht hoch. Gründung einer Papiersack-Fabrik Ich beabsichtige neben meinem Handel mit Papierwaren Papier säcke herzustellen, weiß jedoch nicht, ob hierfür eine kriegswirt schaftliche Stelle eingerichtet ist, die die Genehmigung hierzu zu erteilen hat, oder ob sonstige Verordnungen hierfür erlassen sind. Ich bitte hierübei um Bescheid. X. Uns ist keine Verfügung beka nnt, wonach zur Errichtung einer Papiersackfabrik eine behöidliche Erlaubnis nötig wäre, abgesehen davon, was die Gewerbeordnung für derartige Betriebe seit jeher vorschreibt. Für die Verwendung von Sackpapier, welches ja über einstimmt mit Spinnpapier, das durch Verordnung vom 23. Oktober 1917 (siehe Nr. 86 dei Papier-Zeitung von 1917) beschlagnahmt ist, muß allerdings Ausnahmebewilligung von der Kriegsrohstoffabteilung, Sektion Paga, eingeholt werden. Solche wird Wohl nur erteilt, wenn die Säcke za kriegswirtschaftlichen oder wichtigen vollcswii tsebaft- lichen Zwecken verwendet werden. \ Aus den Typographischen Gesellschaften Leipzig. TypographischeGesellschaft. Inder Sitzungam 12.Dezember sprach Herr Fachlehrer E. Wetzig über das Thema „Mehr Luxusdruck oder Nutzdruck nach dem Kriege?” Die Ausführungen des Vor tragenden erstreckten sich auf die Buch- und Akzidenzausstattung im allgemeinen, im besonderen aber auf das sogenannte bibliophile Buch, dessen überfeinerte Ausstattung er nicht als Vorbild für den zu erstrebenden Nutzdruck gelten läßt. Es müsse eine einfache, gute Buchausstattung erstrebt werden, damit sich der Volksgeschmack bessere und an das Wertvollere gegenüber der Fabrikware gewöhne. Gutes Papier, besserer Einband, schöne Schrift, klarer Druck sollten hervortretende Merkmale des Volksbuches sein. Auch beim Akzidenz druck sollte von technischen Künsteleien abgesehen und Einfachheit erstrebt werden. Guter Durchschnitt sei das Wünschenswerte. Dem bilbiophilen Buche sei seine Berechtigung nicht abzusprechen, es dürfe aber nicht als Vorbild für all und jedes Buch angesehen werden, denn es habe ganz andere Aufgaben zu erfüllen und wende sich an besondere Kreise, für die die Ausstattung oft Hauptsache, der Inhalt nebensächlich -sei. — Im Anschluß wurde noch bekanntgegeben, daß die nächste Hauptversammlung am 16. Januar 1918 stattfindet.