Volltext Seite (XML)
Papier-Zeitun „S- FACRI ATT _ FACHBLATT Stellengesuchezu halbem Preis Zeichengebühr f ireie Zusendung frei eingehender Briefe 1 M. Vorausbezahlung an den Verleger Platzvorschriften unverbindlich für Papier-Fabrikation, -Verarbeitung, -Handel, Buchgewerbe, Schreibwaren und Bürobedarf Gegründet von CARL HOFMANN Anzeigen. Petitzeile 3 mm hoch 60mm (/agespalten) breit 60 Pf., aut Umschlagseiten bis IM. (Grfe von Strich zu Strich berechnet. Teuerungs-Zuschlag 20 v.H. 13mal in 1 Jahr 10 v. H. Nachlaß Erscheint Sonntags und Donnerstags. Schluß der Anzeigen-Annahme Donnerstag und Montag mittags. Bei der Bost bestellt und ab- genommen oder durch Buch handel: vierteljährlich 4 M. Vierteljahrl. Bestellgeld 18 Pi- Von d.Geschaftsstelled. Bl.unter Streifband — In- und Ausland — vierteljährlich 6 M. 50 Pf- Einzelnummer 30 Pf. Erüllungs- «.Zahlungsort Berlin BERLIN SW 11, PAPIERHAUS, DESSAUER STRASSE 2 Telegr.: Papierzeitung Berlin. Postscheck-Konto: Berlin 2428. Fernspr.: Lützow 787 Amtsblatt der Berufsgenossenschaften sowie zahlreicher Vereine und Verbände des Papier- und Schreibwarenfaches 20 30 40 26 52 104 Nr. 1 Berlin, Donnerstag, 3. Januar 1918 43. Jahrg. INHALT Bezugscheine für Druckpapier ... Papierpreise Heeresscheine • Papier-Erzeugung und -Großhandel: Verein der Zellstoff- und Papier-Chemiker • Fachausschuß des deutschen Rohproduktenhandels . Zukunft der Verbände der Papierverarbeitung . . Zentralstelle für Aetzalkalien und Soda Eindickung von Sulfitablauge durch Frost . . . • Harzmarkt in England und Amerika Papiermarkt in Schweden . 3 Papierstoffmarkt 3 Papier-Verarbeitung, Buchgewerbe: Zeitungstitel ..... 5 Sackpapier, Gründung einer Papiersack-Fabrik ... 5 Aus den Typographischen Gesellschaften 5 Farbwerk für Buchdruckschnellpressen ..... 6 Gießform für Stereotypplatten 6 Herstellung von Landkarten 6 Papiersack Einschreibepflicht (Schieispruch) ..... k . . 6 Gummierung (Schiedspruch) . , , ..... 7 Papier-Spinnerei; Das Papierspinnen . * 7 Deutsche Faserstoff-Ausstellung 8 Spinnfasern aus Torf 8 Sctreib waren- Hand el: Deutscher Papier-Vetein .... 9 Mecklenburgischer Papier-Verein ..... . • 9 Die Kriegsmessen des Jahres 1917 .... • 9 Geschäft mit Wohltätigkeits Postkarten . ‘ 9 Verkleinerung der Frachtbriefe .17 Geschäfts-Nachrichten . , . . . . , . . . . 17 Bezugscheine für Druckpapier Die Kriegswirtscbaftsstelle für das Deutsche Zeitungsgewerbe G. m. b. H. in Berlin C 2 versandte am 28. Dezember an die am Druckpapier-Geschäft in erster Linie beteiligten Papierfabrikanten und Papiergroßhändler folgendes Druckschreiben, dem die vier darin erwähnten Vordrucke beilagen: Aus organisatorischen Gründen dürfen vom 1. Januar 1918 ab Bestellungen auf Druckpapier, das zur Herstellung von Zeitungen, Zeitschriften, Druckwerken, Büchern, Musikalien usw. dient, nur auf den hierfür neu vorgeschriebenen Vordrucken (Bezugscheinen) und Lieferungen nur gegen Abgabe dieser Scheine erfolgen. Ein Muster dieser Bezugscheine fügen wir in der Anlage zur Kenntnis nahme bei. Für die Anzeigen über die erfolgte Lieferung sind an Stelle der bisher vorgeschriebenen. Vordrucke (Postkarten) die an den Bezug scheinen befindlichen Abschnitte, bezw. Zwischenscheine, von denen ebenfalls ein Muster beiliegt, zu verwenden. Wenn die im Bezugschein angegebene Menge nicht auf einmal geliefert wird, sind innerhalb zwei Tagen nach dem erfolgten Versand Zwischenscheine über die Lieferung auszufüllen und an die Kriegs wirtschaftsstelle einzusenden. Abschnitt B der Bezugscheine ist auszufüllen und einzusenden, wenn die Gesamtmenge, deren Lieferung genehmigt war, zur Ablieferung gelangt ist. Die Daten und Mengen der Einzellieferungen, über die Zwischenscheine ausgestellt sind, müssen in diesem Falle auf der Rückseite des Abschnittes B an gegeben werden. Die Zwischenscheine sind von der Kriegwirtschaftsstelle gegen Einsendung von 20 Pfennig für 10 Stück, zuzüglich 20 Pfennig für deren Uebersendung zu beziehen. Die Herstellung von Vordrucken auf eigene Kosten ist unzulässig. Wenn nicht von den Bestellern bei Einsendung des Bezugscheines andere Wünsche geäußert werden, wird die Kriegswirtschaftsstelle die abgestempelten Bezugscheine nacb wie vor unmittelbar dem von dem Besteller namhaft gemachten Lieferer übersenden. Im Interesse schnellerer Erledigung empfiehlt sich die Beifügung eines mit der Anschrift des Lieferers versehenen freigemachten Briefumschlages. Mit Wirkung vom 1. Januar 1918 ab müssen wir das einzelnen Herren Papierfabrikanten und Papiergroßhändlern eingeräumte Recht, kleinere Menger Diuckpapiei ohne Vol liegen der Genehmigung der Kriegswirtschaftsstelle auszulicfern, zurückziehen. Trotz unsere: wiederholten Hinweise haben sich viele Lieferer nicht an die Bedin gungen, unter denen diese, Ausnahme gewährt wurde, gehalten. Es sind unliebsame Weiterungen entstanden, die in Zukunft im all gemeinen Interesse unter allen Umständen vermieden Werden müssen. Vom 1. Januar 1918 ab darf daher Druckpapier der eingangs genannten Art nur gegen. Abgabe eines von der Kriegswirtschaftsstelle abge- stempelten und unterschriebenen Bezugscheines erfolgen, ohne Rücksicht darauf, ob es sich um kleine oder große Mengen handelt. Zur Erleichterung des Verkehrs mit von Berlin weit entfernt liegenden (insbesondere süddeutschen) Meldepflichtigen ist seit dem L Oktober 1917 in München eine Dienststelle für Bayern errichtet worden; auch in Stuttgart kommt voraussichtlich zum 1. Februar 1918 eine Dienststelle zur Errichtung, deren Tätigkeit sich auf Würt temberg und Baden erstreckt. In eiligen Fällen können Bezugscheine auf kleinere Mengen (bis 150 kg) diesen Dienststellen zur Abstempelung eingesandt werden. Nach einer vom Königlich Preußischen Kriegsministerium, Kriegsamt, von der Kriegsrohstoffabteilung und der Zellstoff verteilungssteile den Papierfabriken gegebenen Weisung sind alle Aufträge auf Druckpapier, die einen entsprechenden Genehmigungs stempel der Kriegswirtschaftsstelle tragen, den Heeres- und Staats aufträgen gleich zu erachten, auch bedarf es für solche Aufträge keines weiteren Nachweises irgendwelcher Art. Die Bezugs- und Zwischenscheine für Zeitungspapier sind weiß’ die für Werkdruck- und Zeitschriftpapicr rot. Die Bezugscheine ent halten folgende Rechtsbelehrung : 1. Der Bezugschein ist nicht übertragbar; er ist überall im Deutschen Reiche gültig, gibt aber kein Anrecht auf Lieferung des Papiers gegenüber dei Kriegswirtschaftsstelle. 2. Der Bezugschein muß vor Lieferung des Papiers von der Kriegs wirtschaftsstelle für das Deutsche Zeitungsgewerbe abgestempelt und mit Datum und Unterschrift des mit der Ausfertigung Beauf tragten der Kriegswirtschaftsstelle versehen sein. 3. Die Lieferung darf nicht erfolgen und der Bezugschein muß von dem mit der Lieferung Beauftragten zurückgegeben werden: a) wenn der Name und Wohnort des Bezugsberechtigten nicht angegeben ist, b) wenn die Zahl der zu liefernden Kilogramm nicht in Buch staben angegeben ist, c) wenn er nicht mit dem Stempel der Kriegswirtschaftsstelle für das Deutsche Zeitungsgewerbe und mit der Unterschrift des mit der Ausstellung Beauftragten versehen ist. d) wenn durch irgendwelche Aenderurig der Verdacht einer Uebertragung oder einer mißbräuchlichen Verwendung des Bezugscheines begründet ist. 4. Wegen Urkundenfälschung, im Sinne des Reichsstrafgesetz buches wird bestraft, wer in rechtswidriger Absicht eine Veränderung an dem abgestempelten Bezugschein vornimmt und von diesem zum Zweck einer Täuschung Gebrauch macht, ebenso, wer von einem derart veränderten Bezugschein trotz Kenntnis solcher Veränderung zum Zwecke einer Täuschung' Gebrauch macht. Im übrigen wird jede mißbräuchliche Verwendung des Bezugscheines, insbesondere seine Uebertragung oder die Verwendung für eine andere Person als die, auf die er ausgestellt ist, strafrechtlich verfolgt. Elektrische Großwirtschaft in Württemberg. Hierüber wurde in der letzten Sitzung der Zentralstelle für Gewerbe und Handel in Stuttgart allgemeine Zustimmung erzielt. Beabsichtigt ist ein Zu sammenschluß der in Württemberg vorhandenen Elektrizitätswerke. Es soll eine das Land durchziehende 100 000 Volt-Hauptleitung in der Mitte des Landes von Heilbronn bis Ulm errichtet werden mit Anschluß eines Ost- und Westringes von je 55 000 Volt. Die Durch- rührung wird auch den Betrieben des Papierfaches zugute kommen.