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162 PAPIER-ZEITUNG Nr. 8/1918 a) schwächeres Rundholz bis zu 25 cm am stärkeren Ende, der Festmeter: 2,70 M. für hart, 1,80 M. für weich, b) stärkeres Rundholz, der Festmeter: 1,80 M. für hart, 1,20 M. für weich. Diese Sätze entsprechen für stärkeres Rundholz dem allgemeinen Zolltarife von 1906, diese sind aber durch die Handelsvei träge auf 1,08 und 0,72 M. ermäßigt worden. Diese Holzzölle haben 0,8 bis 5,5 v. H. des Holzwertes betragen. Die neuen Holzzölle werden wie früher als Gegenstand des Ausgleiches benutzt werden, weil die Reichs regierung aut dem Standpunkt stehen wird, daß die Forstwirtschaft einen Zollschutz weniger braucht als die Landwirtschaft. Die Holz zölle betrugen durchschnittlich etwa 3—4 v. H. von den Holzpreisen. Da auch nach dem Kriege ein Rückgang auf die alten Holzpreise nicht zu erwarten ist und die jetzigen etwa dreimal so hoch sind wie vor Beginn des Krieges, so wird sich selbst bei Beibehaltung der bisherigen Grundsätze Erhöhung der Zölle für Rohholz auf das Doppelte bis Dreifache ergeben. Dieses Verhältnis liegt aber auch bei allen anderen Waren ähnlich, die Beantwortung dieser Frage wird also nach all gemeinen Grundsätzen erfolgen. (Da der Krieg die hohe Wichtigkeit der Zellstofferzeugung und den Mangel an einheimischem Rohstoff dafür allen Kreisen vor Augen geführt hat, so wird es den maßgebenden Stellen gelingen, für Papier holz, nicht über 125 cm lang und bis zur heute zulässigen Zopfstärke, auch fernerhin Zollfreiheit zu verschaffen. Schriftleitung.) *** Im „Holzmarkt” werden die Erörterungen über die neuen Handels beziehungen zu Rußland fortgesetzt. Schilling behandelt in Nr. 10 des genannten Fachblattes die voraussichtliche Gestaltung der Holz zölle. Er weist an Hand der Statistik nach, daß Rußland immer größere Mengen von Papierholz an Deutschland lieierte. Diese Menge stieg von 400000 Tonnen in 1907 auf 1 022 000 Tonnen in 1913. Vom Standpunkt der Forstwirtschaft tritt Schilling daiur ein, daß Rußland gegenüber für alle Arten von Holz die bisherigen Vertrags sätze der Handelsverträge aufrecht erhalten werden, und daß zum Schutze der heimischen Waldrente, den Wünschen der Papierhersteller entgegen, ein mäßiger Zoll auf Papierholz erhoben weraen soll, etwa in Höhe desjenigen, der für anderes Rohholz festgesetzt ist. Kriegszuschläge im preußisch-hessischen Güterverkenr Dem preußischen Abgeordnetenhaus ist am_ 20. Januar, eine Vorlage über Kriegszuschläge zum Güterverkehr der preußisch hessischen Eisenbahn zugegangen. Die Vorlage beschränkt sich auf den Güterverkehr, weil im Personenverkehr bereits eine Erhöhung von durchschnittlich 25 v. H., die am 1. April gleichzeitig mit der Einführung der Reichsverkehrssteuer in Kraft treten_wird, herber- geführt worden ist. Die Frachtverkehrzuschläge sollen allgemein erhoben werden, gleichgültig, ob es sich um Frachtsätze der Normal tarife oder der Ausnahmetarife handelt. Die Nebengebühren, die inzwischen bereits erhöht worden sind, sollen von den Zuschlägen frei bleiben. Der Frachtzuschlag soll 15 v. H. betragen. Durch die am 1. April 1917 eingeführte Verkehrssteuer und den jetzigen Frachten zuschlag wird eine Verteuerung der Frachtsätze um 23,05 v. H. herbei geführt. Der Zuschlag soll mit Ablauf des zweiten Wirtschaftsjahres, das dem Abschluß des allgemeinen Friedens folgt, außer Kraft treten. Erleichterte Anmeldung von Erfindungen. Das Kaiserliche Patentamt macht in Nr. 19 des Reichsanzeigers bekannt, daß bis auf weiteres bis zum Beschluß über die Bekanntmachung der An meldung die Hauptzeichnung nur dann vorgelegt zu werden braucht, wenn das Patentamt es fordert. Handelt es sich um einen Gegenstand einfacherer Art, so genügt für die Nebenzeichnung zunächst eine ohne Einhaltung der Regeln des technischen Zeichnens gefertigte Darstellung (Handskizze). Verkehr mit Treibriemen Eine Verordnung des Bundesrats vom 17. Januar 1918 ermäch tigt den Reichskanzler, die Herstellung von Treibriemen, Förderbändern, Elevatorgurten, Rund- und Kordelschnüren j eder Art und von tech nischen Lederartikeln jeder Art sowie den Verkehr mit diesen Gegen ständen zu regeln. Auf Grund dieser Ermächtigung erließ der Reichskanzler am 17. Januar folgende Ausführungsbestirnrnungen : § 1. Treibriemen, Förderbänder, Elevatorgurte jeder Art mit Ausnahme von Stahlbändern, Rund- und Kordelschnüre aus Leder sowie die nachstehend aufgeführten technischen Lederartikel dürfen nur mit Zustimmung der Riemenfreigabestelle Berlin hergestellt, verkauft oder sonst in den Verkehr gebracht werden. Als technische Lederartikel im Sinne vorstehender Bestimmung gelten folgende aus Leder hergestellte Gegenstände: Näh- und Binderiemen; Manschetten, Dichtungsscheiben und -ringe und Puffer; Flanschendichtungen, Lederpackungen, Stopibuchsenlide- rungen; Pumpenleder (für Ventile, Klappen, Kolben, Memlitnen); Membranen für Meßapparate; Kupplungsleder, Friktionsscheibenbela g; Maschinentischbezüge; Schleitleder (für Schleif- und Polierscheiben); Gleitschutzdecken; Handleder, grobe Handschuhe für technische Zwecke, Schurz felle, Fahrleder, Blasebalgteile; Schläuche für Bagger und Spritzen; Spinnerei- und Webereiartikel (Webervögel, Webstuhlpuffer, Nitschelhosen, Florteilriemchen, Schlagriemen, Schnallen riemen, Webgeschirriemen, Lauileder, Segmentleder, Volantblätter, Kratzenbänder, Spinnzylinderhülsen, Zylinderbezüge, Transportriemen und -bänder für Appre turmaschinen) ; Druckwalzenbezüge. Die Riemen-Freigabe-Stelle ist berechtigt, die Erteilung der im Abs. 1 vorgesehenen Zustimmung von Bedingungen, insbesondere auch von der Entrichtung von Gebühren, abhängig zu machen. § 2 enthält Strafbestimmungen. § 3. Die Bestimmungen treten mit dem 1. Februar 1918 in Kraft. Papier-Erzeugung und -Großhandel Schleifholzmarkt in Bayern. Für Fichten- und Tannenpapierholz zahlte man beim Forstamt Tegernsee, Obb., 102 v. H.,Fuhrlohn 9 M. In Fischbachau, Obb., 105 v. H. In Bergheim, Schw. 121 v. H., Fuhrlohn 4,50—5 M. In Denklingen, Schw., 115 v. H. (Taxe 26 bezw. 22 M. für 1. bezw. 2. Kl). In Wettenhausen kostete Fichtenschleif holz 125,5 v. H., in Biburg 128,5 v. H., Fuhrlohn 2—6 J. In Donau wörth, Schw., wurden_Fichtenschleitholzroller mit 121,8 v. H. aus geboten, Fuhrlohn 3,50—4 M. C. M. Zusammenschluß der Verbände der Papier- erzeugung In[Nr. 97 von 1917 richtete unter obigem_Titel „Y" eine ein dringliche Mahnung an die Papiererzeuger, sich zu einem freiwilligen, möglichst fest gerügten_Zusammenschluß zu bequemen, ehe der Staat das Zwangssyndikat aus allen Fabriken zusammenschweißt. Rechtsanwalt Lammers, in diesen Fragen sicherlich sachverständig, unterstützt in Nr. 101 von 1917 diese Au tforderung. Inzwischen hat ein anderer Gewerbezweig aus den gleichen Erwägungen heraus diesen Zusammenschluß bewerkstelligt und damit dem Papiergewerbe ein nachahmenswertes Beispiel gegeben. Es handelt sich um die Knochenverarbeitung, die im Kriege besondere Wichtigkeit erlangt hat und deshalb der staatlichen Be- wirtschaftung unterworfen werden mußte. Die Regierung erwog die Bildung eines Zwangssyndikates, und um diesem Drucke zu entgehen, taten sich Knocheneinkäuter und Knochenverarbeiter zu einer G. m. b. H. zusammen. Die Regierung erklärte sich damit einvei standen und hat sich nur ein Einspruchsrecht vorbehalten, das sie durch einen Kommissar ausüben lassen kann. Die Einzelheiten des Abkommens sind für die Leser der Papier-Zeitung ohne Belang, aber die Tatsache, daß die Regierung die Bildung eines freiwilligen Zusammenschlusses begünstigt, sollte die Papiererzeuger veranlassen, möglichst schnell den erhaltenen Ratschlägen die lat folgen zu lassen. An einer Unter stützung, um die noch widerstrebenden Fabrikanten_in die „Zunft” hineinzubringen, wird es seitens der Regierung gewiß nicht fehlen. Die Regierung braucht nach dem Friedensschluß einen festen Zusammenschluß aller Papierfabriken, wenigstens soweit sie Hadern und. Zellstoff verarbeiten, und sie muß das Ziel so oder so erreichen. In finanzpolitischer Hinsicht hat sie zweierlei Ziele: 1. Gesundung der deutschen Währung, schon um unseres politischen Ansehens willen, 2. Gesundung der deutschen Finanzen, die durch die Riesen anleihen ein wenig aus dem Gleichgewicht gekommen sind. Für Punkt 1 muß sie sich die Kontrolle über jegliche Einfuhr, also auch über die von Hadern, Zellstoff, Harz usw. wahren, und für die'Ver teilung an die einzelnen Verarbeiter muß sie sich einer Organi sation bedienen, in die jeder Fabrikant mit seinem Bedarf eingeordnet ist. Schiedlich, friedlich lassen sich in einer Zunft mit Selbstver waltung diese Zuweisungen ausrechnen und festsetzen; Sonder wünsche finden eher verständnisvolles Gehör als bei fachunkundigen Staatsbeamten. Für Punkt 2 braucht die Regierung reich fließende Einnahme quellen; Zölle, Monopole und Steuern müssen diese bilden. Zoll erträge, die aus dem Papiergewerbe gespeist werden sollen, können nie zu Massenbeträgen anwachsen, Monopole kommen wegen der Vielgestaltigkeit unserer Erzeugnisse auch nicht in Frage, bleiben also nur die Steuern, und dazu gehören guten Gewinn abwerfende Unternehmungen. Die Dividendenhochilut der Kriegsjahre wird ja wohl wieder abebben, aber zu der jammerbaren Not der Vorkriegszeit darf es nicht wieder kommen, wo ein Drittel aller Fabriken, die ihre Ergebnisse bekannt gaben, mit ständiger Unterbilanz arbeitete, ein Drittel knapp die Abschreibungen verdiente, und nur der Rest eine meist schmale Dividende verteilen konnte. Dazu bedarf es der Be-