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H ADIER-UERARBEIT U N G ■ BUCHGEUERBE[NS"a 4. BeschajjungsstelU für Briefumschläge. Diese ist schon seit längerer Zeit bei der Geschäftsstelle des Kreises VII (Sachsen) ein gerichtet und wird im Zusammenhänge mit der Einrichtung der Materialbeschaffungsstelle den Mitgliedern der angeschlossenen Ver bände zur regen Benutzung empfohlen. 5. Auskunfts- und Beratungsstelle für Materialbeschaffung. Diese erteilt nach Möglichkeit Rat und Auskunft in allen Fällen der Material versorgung, auch soweit die Materialbeschaffungsstelle vorläufig selbst zur Vermittlung der betreffenden Materialien nicht in der Lage ist. Allen Anfragen ist Rückporto beizufügen. Die Material-Beschaffungsstelle ist als dauernde Einrichtung auch für die Zeit nach dem Kriege gedacht und wird nach Bedarf und Möglichkeit weiter ausgebaut werden. Lieferung von Kunstharz anstelle von ’ Kolophonium Ich benötigte gegen Heeresschein Kolophonium zu einem Spezial zwecke. Von einem Lieferanten in X. erhielt ich Kolophonium be mustert, und mir wurde solches auf meine Bestellung auch so berech net. Bei der Verarbeitung stellte sich aber heraus, daß das gelieferte sogenannte Kolophonium nicht Kolophonium sondern Kunstharz war. Es ist mir bei der Verarbeitung ein beträchtlicher Schaden durch den Zusatz anderer Chemikalien, welche durch die Mischung mit diesem Kunstharz unbrauchbar geworden sind, entstanden, weil das Kunstharz für diesen Zweck absolut unbrauchbar war. Kann ich nun meinen Lieferanten, welcher Kunstharz doch nicht als Kolophinoum verkaufen darf, für den entstandenen Schaden haft bar machen ? Das Kunstharz ist dem Kolophonium täuschend ähnlich und wurde deshalb von mir sowie von einem geübten Chemiker bei der Bemusterung und bei der Lieferung als Kolophonium angesehen. Papierwarenfabrik Gutachten unseres rechtskundigen Mitarbeiters : Wenn nach dem Vertrage Kolophonium zu liefern war, statt dessen aber Kunstharz geliefert wird, dann handelt es sich nicht nur um Lieferung einei mangelhaften Ware, sondern einer anderen Ware als der vertrags mäßig bedungenen. In solchem Falle greift nicht die eine unbedingte Verpflichtung des Käufers zur unverzüglichen Untersuchung und Mängelanzeige vorschreibende Bestimmung des § 377, sondern die jenige des § 378 HGB. Platz. Nach dieser Vorschrift kommt es für die Rechtsstellung des Käufers darauf an, ob die gelieferte Ware offen sichtlich von der Bestellung so erheblich abweicht, daß der Verkäufer die Genehmigung des Käufers als ausgeschlossen betrachten mußte. In diesem Falle steht der Käufer dem Verkäufer gegenüber ebenso da, als ob überhaupt nicht erfüllt wäre, und kann daher, ohne an Vor schriften über Untersuchungs- und Rügepflicht gebunden zu sein, unter Zurückweisung der vertragswidrigen Ware auf Lieferung vertragsmäßiger dem Verkäufer gegenüber ebenso bestehen, als wenn dieser mit der Lieferung im Verzüge wäre. Er kann ihm also eine Nachfrist gemäß § 326 BGB. unter Androhung der Ablehnung der Annahme der Leistung setzen und nach fruchtlosem Ablaufe der Frist Schadenersatz wegen Nichterfüllung fordern. In der Lieferung völlig anderer Ware kann aber auch eine schuldhafte Vertragserfüllung Material-Beschaffungsstelle für das graphische Gewerbe Diese wurde bei der Hauptgeschäftsstelle in Leipzig des Deutschen Buchdrucker-Vereins errichtet, und ihr sind außer genanntem Verein angeschlossen : Bund der chemigraphischen Anstalten Deutschlands, Verband Deutscher Buchbindereibesitzer, Deutscher Kupfer- und Tiefdruck-Verband, Verein Deutscher Schriftgießereien, Verband Deutscher Steindruckereibesitzer, Verein Deutscher Zeitungsverleger. Aufgabe der Material-Beschaffungsstelle soll es sein, das Gewerbe mit allem einschlägigen Roh- und Hilfsstoff zu versorgen, sei es durch Ankauf zwecks Weiterverteilung an die Mitglieder der angeschlossenen Vereinigungen gegen Erstattung der Selbstkosten einschließlich der ■anteiligen Verwaltungskosten, sei es durch Zuteilung der behördlich bewirtschafteten Stoffe während der Kriegszeit und Uebergangs- wirtschaft, soweit hierzu im letzteren Falle eine Ermächtigung der betreffenden Regierungsstellen erteilt wird. — Bisher bestehen folgende Abteilungen für die Beschaffung von Materialien: 1. Metall- Vermittlungsstelle für das graphische Gewerbe. Diese regelt im Auftrage der Kriegsrohstoffabteilung des Kriegsamts den Metallumlauf an Sparmetallen im graphischen und Buchgewerbe unter gleichzeitiger Wahrung der Interessen der Heeresverwaltung in der schon früher bekanntgegebenen Weise. Sie erteilt für Inlands lieferungen die Bezugscheine für Neumetall gegen Ablieferung von Altmaterial, kauft das letztere sowie die sonst im Gewerbe vorüber gehend entbehrlichen Sparmetalle und führt sie der Heeresverwaltung zu. Einen Teil der im Gewerbe benötigten Neumetalle läßt sie auch selbst durch Verhüttung von Altmetall herstellen. Die Metall-Ver mittlungsstelle ist Annahme- und Prüfungsstelle für Auslandsaufträge, soweit diese die Lieferung von Sparmetallen für Zwecke des gra phischen Gewerbes betreffen, und händigt die vom Kriegsamt er teilten Ausfuhr-Freigabescheine sowie die Ausfuhrbewilligungen des Verkleinerung der Frachtbriefe auf halbe Größe Wo sollen auf den verkleinerten Frachtbriefen die auf den freien Flächen der Rückseite der bisherigen Frachtbriefe angebrachten Bemerkungen: „Ohne Verbindlichkeit für die Eisenbahn” Platz finden ? Wird ferner bei zweiseitigem Beschreiben die j etzt übliche äußerst schwache Leimung des Papiers genügen ? Buchdrucker Auf unsere Bitte hat die Reichskommission zur Sicherstellung des Papierbedarfs diese Anfrage an das zuständige sachverständige Mitglied der genannten Reichskommission weitergegeben und nach stehende Antwort erhalten: „Nach den bei der Königlichen Eiseii- bahn-Direktion eingezogenen Erkundigungen kann auf dem neuen Frachtbrief halben Formats der sonst übliche Text „ohne Verbind- lichkeit für die Eisenbahn usw.” nicht angebracht werden, da nicht genügend Platz ist. Diejenigen Verfrachter, welche Wert darauf legen, für die Weiterbeförderung usw. Dispositionen zu treffen, müssen deshalb oie alten Formulare benutzen.” •zuständigen Reichskommissars den Antragstellern aus. Sie erteilt bzw. besorgt die Vorbewilligungen für Auslandsgeschäfte und fertigt die von den Zollämtern bei der Einfuhr von Austauschmetallen ver langten Bescheinigungen über den Bestimmungszweck dieser Me talle aus. Für die Bewirtschaftung von Eisen ist die Metall-Vermittlungs- . stelle Freigabestelle für Roheisen sowie Heftdraht für die Zwecke Edes graphischen Gewerbes und für die Bewirtschaftung von Zink für iZinkbleche für lithographischen und Offsetdruck. : , 2. Webstoffstelle für das graphische Gewerbe. Diese Stelle ist (.'eine amtliche Einrichtung des Kriegsamts unter Mitwirkung der H beteiligten Verbände. Ihre Aufgabe ist die Wahrung der Interessen "der Heeresverwaltung bei der Bewirtschaftung der im graphischen Gewerbe benötigten Textilwaren (Drucktücher, Wischwalzenstoff, Kolumnenschnur, Heftzwirn usw.) für die in Betracht kommenden ■Betriebe nach Prüfung des Bedarfs und Maßgabe der Kriegswichtig keit, ferner die Prüfung, Beschaffung und erforderlichen Falles zwangsweise Einführung von Ersatzstoffen. 3. Abteilung für Klebstoffe. Dieser Abteilung ist durch die Trockenkartoffel-Verwertungs-Gesellschaft übertragen: a) Die Zuteilung von Dextrin für die Buch-und Steindruckereien, Kupfer- und Tiefdruckereien und das chemigraphische Gewerbe, — für die Druckereibetriebe jedoch nur insoweit, als es sich um den druckerischen Hauptbetrieb handelt, nicht aber für die als Neben betriebe ihnen angeschlossenen Buchbindereien und Papierwaren fabriken. Das Dextrin ward von der Material-Beschaffungsstelle selbst im ganzen von einer Fabrik gekauft und nach Maßgabe des ihr angewiesenen Kontingents den einzelnen Firmen in den aut sie entfallenden Verteilungsmengen direkt unter Nachnahme der Selbst kosten und Spesen zugeschickt. b) Die Zuteilung von Kartoffel-Stärkemehl zur Kleister bereitung an diejenigen Buchbindereien, die als Nebenbetriebe zu einer Buchdruckerei gehören und der Buchdrucker-Berufsgenossen schaft angeschlossen sind. Für diese Zuteilung nimmt die Material- Beschaffungsstelle die Anmeldungen entgegen und versendet die auf die Einzelfirmen entfallenden Bezugsscheine unter Nachnahme der Gebühren. Die Ware selbst wird gegen Hingabe des Bezugs scheines von einem Händler entnommen. Die erste Zuteilung sowohl von Dextrin wie von Kartoffelmehl findet gegen Mitte Januar 1918 statt. Die Bewirtschaftung weiterer Klebstoffe ist in Aussicht ge nommen und wird eintretendenfalls bekanntgegeben werd.en.