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382 PAPIER-ZEITUNG Nr. 21/1916 Schleifholzmarkt in Bayern Die Preise sind weiterhin sehr hoch. Das oberfränkische Forst amt Weidenberg hatte freihändig 1500 Ster Schleifholz abzugeben und erzielte dabei 171,8 v. H. Das Forstamt Ramsau, Obb., ver kaufte 450 Ster unentrindetes Papierholz für 130 v. H. Die Taxe betrug für. 1. und 2. Klasse 8 und 7 M., die Abfuhr 1 M. 50 Pf. Das Forstamt Treuchtlingen, Mfr., verkaufte 400 Ster Fichtenschleif holz bei Taxen von 9,5 und 8 M. für 181,8 v. H. Die Abfuhr kostet 2—3 M. Das oberfränkische Forstamt Wallenfels gab 653 Ster Tannen- und Fichtenschleifholz Nutzprügel für 149,91 v. H. ab. Abfuhr 3 M. In Schwaben hat das Forstamt Kempten 233 Ster Nadelholz-Schleifholz für 162,8 v. H. abgegeben. Die Taxe betrug 10 und 9 M., die Abfuhr 2—3 M. Das Forstamt Krumbach ver kaufte 480 Ster Fichtenschleifholz für 173,8 v. H., Taxe 10, 9 und 7 M., Abfuhr 1,6 bis 1,8 M. Breitenthal verkaufte 600 Ster Fichten schleifholz für 166,6 v. H., Taxe 11 und 9 M., Abfuhr 2,5—3 M. C. M. Englisches Verbot der Einfuhr von Papier und Papierrohstoffen Ausnahmen vom Verbot können, nach Bericht der norwegischen Gesandtschaft in London, eingeräumt werden: 1. Papierherstellern für Einfuhr zwischen 1. März 1916 bis 28. Februar 1917 von zwei Dritteln ihres Rohstoff-Verbrauchs (nach Gewicht) in 1914; 2. ganz ausnahmsweise an Händler in solchen Rohwaren; 3. an Papiereinfuhrfirmen für zwei Drittel ihrer Einfuhrmenge von 1914. Der Kgl. Papierausschuß kann über die Verteilung der einge führten Menge bestimmen und die Einfuhrerlaubnis jederzeit wider rufen. Dem ersten Antrag der Einfuhrfirma sind unter eidlicher Erklärung beizufügen: Angaben über das Gesamtgewicht der 1914 von ihr oder von andern für sie eingeführten oder verbrauchten Papier- oder Rohstoffmengen sowie über ihr Lager eingeführter Rohstoffe am 1. März 1916. Vertreter werden nur Einfuhrerlaubnis erhalten, wenn die einzuführende Ware unverkauft ist und von dem Vertreter für eigene Rechnung eingeführt wird. Das Einfuhrverbot umfaßt auch Esparto, technische Filze, Glanz-, Buchbinder-, Holz- und Strohpappe, bg. Papiermarkt in Hongkong und Südchina (Aus einem norwegischen Konsulatsbericht) Beinahe ein Drittel von Chinas Papiereinfuhr geht über Hongkong, und bei der schnell zunehmenden Verbreitung von Zeitungen und Unterrichtsbüchern in Südchina, wo es nur wenige und kleine Papierfabriken gibt, ist stetige Zunahme der Einfuhr zu eiwarten. Diese erfolgte größtenteils durch deutsche Firmen, als aber diese von der britischen Regierung aufgelöst wurden, sind einige Papiervertretungen britischen Firmen übertragen worden. Deren Absatz war jedoch nicht groß, teils wegen großer Lagel von früher, teils weil die Chinesen wegen der durch Fracht, Kriegs versicherung usw. erhöhten Preise neuen Einkauf möglichst auf schoben und möglichst wenig kauften. Der Umsatz in der Haupt sorte, hartgeleimtem ,.Streichpapier' , das sich färben läßt, ist stark zurückgegangen, da Anilinfarben nicht oder nur zu außerordentlich hohen Preisen erhältlich waren, so daß das gefärbte Papier den Ver bi auchern zu teuer wurde. Es kostet sonst etwa 14 Lstr. die engl. Tonne (1016 kg) und der Umsatz beträgt rund 1000 Ballen monat lich. Leicht verkäuflich ist auch Zeitungspapier von 25—27 und 38—40 g/qm, namentlich letztere Sorte, die jetzt oft dem früher viel benutzten weißen „Cap"- Papier von 17—20 g für Druck von Büchern und Rundschreiben vorgezogen wird. Gefäibtes „Cap" erzielt einen um etwa 1 Lstr. 10 s. höheren Preis als gewöhnliches weißes. Daneben hat holzfreies Druckpapier einige Nachfrage. Für alte Zeitungen besteht ein Markt. Sie werden mit 4 bis 5 Dollar für 1 Piculbezahlt und, besonders inNordchina, zur Herstellung des dünnen Seidenpapiers, das man in Seidenstoffrollen einlegt, verwendet. Sie dürfen nicht später als Anfang Februar in Hongkong eintreffen, damit das Papier nach dem Norden verkauft werden kann, sobald die Schiffahrt beginnt. Einzelne Papierfabriken Chinas machen aus alten Zeitungen Einschlagpapier, bg. Papiermangel in Neuseeland. Neuseeland erhielt bis vor dem Krieg sein Papier zum größten Teil aus England. Wie jetzt der amerikanische Konsul in Auckland berichtet, ist infolge der mangelnden Zufuhr und erhöhten Bedarfs durch größere Auflage der Zeitungen solche Papierknappheit entstanden, daß die Zeitungs verleger einen Dampfer mieteten und nach Britisch-Columbien sandten, um 3000 Tonnen Papier zu holen. Zeitungspapier zahlt 21 v. H. Wertzoll, jedoch wird dieser Zoll um ’/, verringert, wenn das Papier aus britischen Besitzungen kommt. Man zahlt zurzeit in Neuseeland für Zeitungspapier im Großhandel 4 bis 5 Cent für das engl. Pfund, das macht zum heutigen Kurs gegen 50 Pfennig für das Kilo. Liefervertrag unter Vorbehalt höherer Gewalt Aus Oesterreich Wii haben als Zellstoffabrik dem Kunden A vor Kriegsausbruch auf Abschluß verkauft jährlich 120 Waggon Zellstoff für die Jahre 1914, 1915 und 1916. In dem Schlußbriefe steht, daß force majeure, Arbeiterausstand, unverschuldeter Kohlenmangel und andere Un fälle höherer Gewalten, welche die Erzeugung verringern oder un möglich machen, im Verhältnis des Umfanges derselben und für deren Dauer von der Abnahme- oder Lieferungsverbindlichkeit entheben, und daß eine Verbindlichkeit zur Nachlieferung von Abschlußmengen, welche in der vereinbarten Frist nicht abge nommen worden sind, nicht besteht. Wir haben vollgeliefert bis vor etwa einem halben Jahr, wo sich infolge Rohstoffmangels der Krieg als wirkliche force majeure für uns entwickelte. Seitdem können wir nur mit % unserer Anlage arbeiten. Sind wir berechtigt dem Kunden gegen seinen Schluß statt monatlich 10 Waggon „im Verhältnis zur gegenwärtigen Be triebseinschränkung“ gegenwärtig nur 21/2 Waggon monatlich zu liefern, oder müssen wir aus unserer so kleinen Erzeugung seinen Schluß vorweg mit vollen 10 Waggon monatlich befriedigen, wenn der Kunde eine den Mehrkosten der Fabrikation angemessene Preisaufbesserung (jedoch weniger als den Marktpreis) bezahlt, bevor wir freihändige Verkäufe zum vollen Marktpreise machen dürfen an alte Kunden, die mit uns keinen Abschluß für 1916 haben, an deren Befriedigung uns aber sehr gelegen ist. Zellstojjabrik Wir können die Frage nur nach der deutschen Rechtsprechung beurteilen. Danach gilt der Vorbehalt betreffend sogen. „Force majeure” im Vertrag als Grund zur Aufhebung der Lieferpflicht oder zur Minderung der Liefermenge, sobald Krieg ausbricht. (Siehe das Reichsgerichtsurteil „Force majeure”, abgedruckt in unserer Nr. 19 von 1916 S. 363.) Wenn also die Erzeugung des Fragestellers sich auf ein Viertel ermäßigt hat, so kann auf Grund obigen Vorbehalts die Abschlußmenge für den Kunden A auf ein Viertel des Bedungenen herabgesetzt werden. Weitere Zu geständnisse an A oder Geschäfte mit ihm sind Gegenstand freier Vereinbarung. Wagenstandgeld Wir bitten um Meinungsäußerung sowie Rat in folgender Sache. Am 1. Dezember 1915 erhielten wir von der österreichischen' Firma X ab Station M. (Obersteiermark) eine Doppelladung (9900 kg) trockenen Holzstoff. Dieser Waggon wurde am 4. De zember 1915 in Passau wegen Ausfuhrverbotes bis 21. Dezember angehalten, und dadurch sind 134 Kr. 40 h Wagenstandgelder ent standen, die wir mit der Fracht bezahlen mußten. Wir haben diese Unkosten, da uns keine Schuld an dem Vorkommnis trifft, von der Firma X zurückverlangt. X behauptet indes, ebenfalls schuldlos zu sein, denn am Tage der Absendung (1. Dezember) sei keine Aus fuhrerlaubnis nach Deutschland notwendig gewesen, da die Ladung von der Bahnstation M. anstandslos übernommen worden wäre. Inzwischen wäre jedoch auch Deutschland gegenüber das Aus fuhrverbot gehandhabt, und der Waggon sei in Passau zurück gehalten worden. X will dann sofort die nötigen Schritte um die Ausfuhrbewilligung eingeleitet haben und erklärt, daß das Wagen standgeld zu unseren Lasten gehe, weil er den Waggon Holzstoff nur frei M. verkauft habe. Können wir die 134 Kr. 40 h zurück erhalten und auf welchem Wege? Mitteldeutsche Papierfabrik Da Fragesteller ab Station M. kaufte, erfüllte der Ver käufer seine Pflicht, indem er die Ware in den Waggon verladen der Station übergab. Der Aufenthalt der Ladung auf der Station ist nicht durch die Schuld des Verkäufers erfolgt, folglich hat Fragesteller, auf dessen Rechnung und Gefahr die Ware von der Station M. an lief oder stand, das Wagenstandgeld zu bezahlen. Abhilfe gegen Papierknappheit. Mit Rücksicht auf die be fürchtete Papierknappheit erklärte sich die sächsische Regierung bereit, 50 000 Festmeter Schleifholz mehr als sonst schlagen zu lassen. Die Zweite Kammer nahm diese Erklärung dankend an. . (Berl. Tagebl.) Zollfreiheit für Cellulose-Extrakt in Schweden. ,.Cellulose- Extrakt“ , eine dunkelbraune, dicke Flüssigkeit, aus Ablauge der Sulfitstoffherstellung erzeugt, die bei Behandlung mit Leimlösung, essigsaurem Bleioxyd und Eisenchlorid für Gerbstoffe typische Reaktionen zeigte, ohne jedoch Gallusgerbsäure oder Tannin zu enthalten, und als Gerbmittel dienen sollte, ist nach Nr. 1242 des schwedischen Zolltarifs (flüssiger Gerbextrakt) zollfrei zu lassen, bg. Zigarettenpapier in Rußland. Im Staatshaushalts-Voranschlag Rußlands für 1916 ist unter den Einnahmen vorgesehen als Ergebnis der Akzisesteuer auf Zigarettenpapier ein Betrag von 8 063 000 Rubel, gegen 10 854 000 Rubel für 1915. bg.