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258 PAPIER-ZEITUNG Nr. 15/1916 Stillegung der Fabrik wegen Rohstoffmangels Ich erteilte der Firma X in Y im Mai 1915 einen Abrufauftrag auf 300 000 kg Schrenzpapier, der mir von dieser Firma bestätigt wurde mit der Einschränkung, daß diese Menge bis im Mai 1916 abgenommen sein müsse. Trotz meiner genügend zeitigen Abrufe, die immer 4 Ladungen im voraus betreffen, liefert mir die Fabrik sehr langsam mit dem Bemerken, daß sie nicht genügend Altpapier erhalten könne. Ferner schreibt sie, daß sie laut ihrer Betätigung nur diejenige Menge zu dem ausgemachten Preis liefere, die bis Ende Mai 1916 abgenommen sei. Ich habe mich darauf erboten, für die noch fehlenden 17 Ladungen die Einteilungen einzusenden, damit die Fabrik mir je nach ihrer Beschäftigung sendet, und ich das Papier auf Lager nehme. Vor etlichen Wochen verlangt die Papierfabrik um 2 M. 50 Pf. die 100 kg höheren Preis als den des Abschlusses, da die Preise für Altpapier wesentlich gestiegen seien. Ich erwiderte darauf, daß ich in Anbetracht der Teuerung des Roh stoffes, nach noch einigen Ladungen zum Abschlußpreis, entgegen kommend den geforderten höheren Preis bewilligen würde, da mir der Inhaber der Fabrik anderenfalls mit dem Schließen seiner Fabrik drohte. Jetzt, wo die erste Ladung zu dem erhöhten Preis geliefert werden soll, kommt mir die Firma mit einer weiteren Er höhung von 3 M. die 100 kg und wieder der Bemerkung, ob ich in der Lage sei, diesen höheren Preis zu gewähren oder nicht, da die Fabrik sonst still gelegt würde. Auf meine Antwort, daß ich diese neue Erhöhung des Preises auf keinen Fall anerkennen könne — ich muß ja meinen Kunden auch zum alten Abschlußpreis liefern — erhalte ich dieser Tage einen Brief, daß die Papierfabrik nur noch 5000 kg Altpapier hereinbekommen habe. Sie wolle diese Menge für mich verarbeiten und dann die Fabrik still legen, da es ihr un möglich sei, das nötige Altpapier zu bekommen. Da ich nun Schrenzpapier von anderer Seite — aber zu höherem Preis — erhalten kann, so schrieb ich heute dieser Papierfabrik, daß ich deshalb gezwungen wäre, mich anderweit einzudecken, und sie habe für den Mehrpreis aufzukommen War ich dazu be rechtigt ? Papier- Verarbeiter Unmöglichkeit der Lieferung entbindet die Fabrik von der Erfüllung des Vertrages. Wenn sie wegen Rohstoffmangels den Betrieb einstellt, so dürfte jedes Gericht dies als genügenden Beweis der Unmöglichkeit ansehen; denn kein Fabrikant stellt seinen Betrieb ein, solange er halbwegs weiter arbeiten kann. Demnach hat unseres Erachtens Fragesteller nach Stillegung der Fabrik keinen Anspruch auf Schadenersatz seitens der Papier fabrik. Hnzeigen auf Brotkarten In Nr. 12 wird auf Seite 202 gemeldet, daß in Gesten eich, mit Genehmigung des K. K. Ministeriums des Innern, auf der Rück seite von Brotkarten Anzeigen aufgenommen werden dürfen, deren Erträgnisse dem Roten Kreuz zufließen sollen. Der Gedanke der Verbindung der Brotkarte mit Anzeigen ist in Deutschland bereits durch eine am 14. Juni 1915 erfolgte DRGM-Anmeldung bekannt geworden, deren Schutzanspruch folgendermaßen lautet: ,,Brot karte bzw. Ausweis mit Reklame-Aufdruck beliebiger Firmen“. In der Schutz beseht eibung ist hervorgehoben, daß die Reklame- Aufnahmen zum Zwecke eines Erlöses für Wohlfahrtsbedürfnisse oder dergleichen z. B. von Seiten der die Karten verausgabenden Stadt- oder Landbeziike geregelt werden können. Nachrichten von Tagesblättern zufolge wird in letzter Zeit von manchen Städten Deutschlands die Rückseite von Brotkarten für städtische An zeigen, z. B. Sparkassen-Hinweise, benützt. Wenn für die Verwertung obigen Gebrauchsmusterschutzes zu Geschäftsanzeigen noch keine Vorschläge an zuständige Stellen gemacht wurden, so lag dies daran, daß ein geeigneter Zeitpunkt abgewartet wurde, namentlich das Näheirücken von Fliedensverhandlungen, da sich dann das Reklame bedürfnis erhöhen dürfte. F. A. B. Erhöhte Postgebühr in der Schweiz. Der schweizerische Bundesrat hat beschlossen, auf diejenigen Sonntags- und Unter- haltungsbeilagen zu schweizerischen Zeitungen und Zeitschi iften, die vom Ausland auf andere Weise als mit der Briefpost in der Schweiz zur Einfuhr gelangen, für jedes Stück die Gebühr der Drucksachen anzuwenden. Der Beschluß trat am 15. Februar in Kraft. K- (N. Winterth. Tgbl.) Büchertisch Ratgeber für Krieger und Kriegerfamilien. Herausgegeben von der Kriegsauskunftei des Reichsverbandes Berlin in Berlin SW 11, Dessauer Str. 30. Preis bis 500 Stück 10 Pf., bei größeren Bezügen billiger. Das Heftchen enthält Bestimmungen über Kiiegshilfe, Ver- sorgung, Gefangenen-Ermittlung, Unterstützung, Wochenhilfe, Post wesen und dergleichen. 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