Volltext Seite (XML)
FACHBLATT Erscheint Jeden Sonntag u. Donnerstag Schluß der Anzeigen-Annahme Donnerstag und Montag abends Bei der Post bestellt und ab genommen oder durch Buch handel bezogen: vierteljährlich 2 M. (im Ausland mit Post-Zuschlag) Von d. Geschäftsstelle d. Bl. unter Streifband — In- und Ausland — vierteljährlich 6 M. Einzelnummer 25 Pf. Erfüllungs-u. Zahlungsort Berlin für Papier-Fabrikation, -Verarbeitung, -Handel, Buchgewerbe, Schreibwaren und Bürobedarf Herausgegeben von Dr. Ing. h. C. CARL HOFMANN, Kals. Geh. Regierungsrat BERLIN SW 11, PAPIERHAUS, DESSAUER STRASSE 2 Telegr.: Papierzeitung Berlin. Postscheck-Konto: Berlin 2428. Fernspr.: Lützow 787 Anzeigen. Petitzeile 3 mm Höhe 50 mm (1/4 Seite) Breite 50 Pf. Decke bis 1 M. 6mal in 1 Jahr 10 v. H. weniger 13 „ „ „ 20 „ , 26 „ „ „30, 52 „ , 40 „ „ 104 „ » » 50 „ Für Annahme und freie Zu sendung der frei eingehenden Zeichen-Briefe hat Besteller der Anzeige 1 M. zu zahlen Stellengesuche zu halbem Preis Vorausbezahlung an den Verleger Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin Alleiniges Organ des Papier-Industrie-Vereins und des Mitteldeutschen Papier-Industrie-Vereins Alleiniges Organ des Vereins Deutscher Buntpapier-Fabrikanten und des Vereins Deutscher Briefumschlag-Fabrikanten Alleiniges Organ der Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft und ihrer 8 Sektionen Organ von 10 Sektionen und für die Bekanntmachungen der Papiermacher-Berufsgenossenschaft Organ für die Bekanntmachungen der Vereine Deutscher Zellstoff-Fabrikanten und Deutscher Holzstoff-Fabrikanten Alleiniges Organ der Berliner Typographischen Gesellschaft. Alleiniges Organ des Vereins Berliner Papiergrosshändler Alleiniges Organ der Vereinigung deutscher Tintenfabrikanten, e. V. Organ des Verbandes Deutscher Luxuspapierwaren-Fabrikanten Alleiniges Organ des Deutschen Papier-Vereins und seiner Zweigvereine. Organ des Schutzverbands für die Postkarten-Industrle, Sitz Berlin Organ des Vereins der Zellstoff- und Papier-Chemiker. Organ des Vereins Berliner Feinpapier-Grosshändler Organ des Deutschen Papiergrosshändler-Verbandes. Organ des Vereins der Lichtpausanstalten von Gross-Berlin Alleiniges Organ der Tarifgemeinschaft für Deutschlands Chemigraphen und Kupferdrucker Organ des Tarif-Amts für das deutsche Lichtdruckgewerbe Alleiniges Organ des Reichsverbandes für den Papier- und Bürobedarfs-Handel Nr. 8 Berlin, Donnerstag, 27. Januar 1916 41. Jahrg. Vierteljährlicher Bezugspreis bei allen deutschen Postanstalten, auch in den Schutzgebieten und in China, ferner durch den Buchhandel: 2 M. Bezug unter Streifband kostet für In- und Ausland vierteljährlich 6 M. Der vierteljährliche Belgien 3 Frank 12 Cts. (Postämter in Brüssel und Verviers) Bulgarien 4 Frank 15 Cts. Dänemark 2 Kronen 12 Oere Griechenland 3 Kr. 4 Hell. Luxemburg 3 Frank 15 Cts. den Niederlanden 1 Fl. 60 Cts. Postbezug kostet in: Norwegen 2 Kronen 47 Oere Oesterreich 2 Kr. 98 Heller Rumänien 3 Frank Schweden 2 Kr. 45 Oere der Schweiz 3 Frank Ungarn 2 Kr. 89 Heller DiePostämterdermeistenStaatennehmen auch Bestellungen auf einen Monat (in Deutschland Tür 67 Pf.) oder auf zwei Monate (in Deutschland für 1 M. 34 PI.) entgegen. I N H H L T Papierfabrikation und Großhandel: Papiermacher-Berufsgenossenschaft ...» 121 Schwedisches Ausfuh verbot auf Papierstoff » 121 Kriegsklausel ... ....... 122 Renntiere als Durchforstungsarbeiter .... 122 Vorträge über Viebfütterung 122 Zeitungspapier aus Enge Stoff ,122 Verein der Zellstoff- und Papier-Chemiker: Literatur-Auszüge 122 Papierstoffmarkt 122 Papier-Verarbeitung, Buchgewerbe: Fachverband deutscher Steindruckerei-Besitzer 125 Berliner Typographische Gesellschatt . 125 Druckmaschinen sind Zubehör des Grund stücks . 126 Kriegsbeschädigten-Fürsorge 126 Kleine Mitteilungen 126 Schreibwaren-Handel: Deutscher Papierverein: Papier-Verein Hamburg, E. V 127 Leipziger Frühjahrsmesse 1916 127 Verteilungsmappen für Botenjungen .... 127 Probenschau ... .... 127 Geschäfts-Nachrichten ... 133 In Deutschland patentierte Erfindungen , . , 135 Briefkasten , 136 kostet die Papier-Zeitung für die Monate Februar und März (17 Nummern) am Post schalter oder beim Briefträger llllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllll bestellt. M Bekanmtmacluinyen ler Berusyenossensclatlen Papiermacher-Berufsgenossenschaft Diejenigen Mitglieder der Genossenschaft, welche mit der Einreichung des Lohnnachweises für 1915 noch im Rückstände sind, ersuchen wir hierdurch, den Lohnnachweis umgehend, spätestens bis zum 12. Februar 1916 gemäß § 750 der Reichs- Versicherungsordnung an den Vorstand ihrer Sektion einzu senden. In denjenigen Fällen, in denen die Unternehmer in folge Einziehung zum Heeresdienst den Lohnnachweis nicht selbst einreichen können, muß dies seitens der Angehörigen innerhalb der vorgeschriebenen Frist geschehen. Sollte den Angehörigen in einzelnen Fällen die Ausfüllung des Lohn nachweisvordrucks nicht möglich sein, so ist hiervon der zu ständigen Sektion alsbald Kenntnis zu geben unter Angabe der Zahl der im Jahre 1915 beschäftigten Gesellen, Lehrlinge usw., sowie der von diesen geleisteten Arbeitstage. Falls der Betrieb eines Mitgliedes im Jahre 1915 gänzlich eingestellt war, bzw. Hilfspersonen nicht beschäftigt wurden, ist gemäß § 32 der Satzung bis zu dem eingangs erwähnten Zeitpunkt der Sektion Fehlanzeige zu erstatten. Im Falle der Nichteinreichung des Lohnnachweises oder der Fehlanzeige müßte die schätzungsweise Lohnfestsetzung 1M. 34 Pf durch die Sektion erfolgen, gegen die nach § 758 Absatz 3 der Reichs-Versicherungsordnung eine Beschwerde nicht zulässig ist, selbst wenn der von der Sektion festgesetzte Lohnbetrag die Summe des anrechnungsfähigen Entgelts übersteigen sollte. Gleichzeitig machen wir darauf aufmerksam, daß diejenigen Mitglieder, welche den Lohnnachweis oder die Fehlanzeige innerhalb der gesetzlichen Frist nicht einreichen, gemäß § 909 der Reichs-Versicherungsordnung in eine Geldstrafe bis zu 300 M. genommen werden können. Mainz, 19. Januar 1916 Der Vorstand der Papiermacher-Berufsgenossenschaft A. Schinkel, Vorsitzender Schwedisches Ausfuhrverbot auf Papierstoff Nach einem Kopenhagener Telegramm des Berliner Tageblatts vom 23. Januar wird in England das von Schweden erlassene Aus fuhrverbot von Papierrohstoffen als ein sehr ernster Schritt Schwedens aufgefaßt. Die „Times" nennen das Verbot eine Ver geltung gegen England und sehen voraus, daß es eine schwere Ver legenheit für die englischen Zeitungen, die ihren Umfang ein schränken müssen, bedeutet. Gleichzeitig wird aber gedroht, nach dem Kriegsschluß werde England die Lehre beherzigen und hohen Einfuhrzoll auf Papier legen, damit Kanada und Neufundland sich auf die Papierversorgung Englands einrichten können. * * * Wie Farmand aus Christiania berichtet, haben Holzschleifer aus Christiania in Stockholm telegraphisch nach der Bedeutung des Ausfuhrverbotes angefragt. Sie erhielten die Antwort, daß sich das Verbot nicht auf Holzschliff, sondern lediglich auf Holzzellstoff erstreckt und den Zweck verfolgt, von England Ausfuhrerlaubnis für Kohlen an die schwedischen Zellstoffabriken zu erlangen.