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Reichsverband für den Papier- und Bürobedarfs- Handel Sitz in Frankfurt a. Main, Wiesenhüttenstr. 14 Am 9. Juli fand in Frankfurt a. M. im Kaiserkeller eine Besprechung der Briefordner-Konvention mit den einzelnen Händlerverbänden statt. Hierbei wurde Einigung über die Verkaufspreise erzielt, und auch die anderen Punkte zur Reglung des Briefordnergeschäfts wurden besprochen und festgelegt. Genaue Aufstellung der getroffenen Vereinbarungen folgt. R eichsverband für den Papier- und Bürobedarfs-Handel Sogen. „Wohlfahrts“-Postkarten Wohltun ist eine schöne Sache, solange sie nicht auf Kosten solcher geübt wird, die dadurch erheblich geschädigt werden. Dies geschieht leider auf dem Gebiete der , .Wohlfahrts-“ oder „Wohl- tätigkeits“-Postkarte. Es läßt sich nicht viel dagegen einwenden, daß gerade die Ansichtskarte den Zwecken der Wohltätigkeit dienst bar gemacht wird, doch sollte es derart geschehen, daß nicht weite Kreise des legalen Schreibwarenhandels ausgeschaltet werden. „Der Zwischenhandel muß an die Wand gedrückt werden" erklärte der Leiter einer der größten Wohlfahrts-Einrichtungen der gegen wärtigen Zeit, „denn wir brauchen viel Geld, das wir nur erhalten können, wenn die Karten unmittelbar an Schulen, Vereine, Behörden vertrieben werden“. Und wie war die Sache gedacht? Der jeweilige Alleinvertreter eines Bezirks hat eine Menge von mindestens einer Million Karten — in größeren Bezirken entsprechend mehr — zur Abnahme in 6 Monaten fest abzuschließen, trägt somit die ganze Gefahr. Er erhält die Karten zu einem Preise, den der Kleinhändler für eine Zehnpfennig-Karte zu bezahlen pflegt, und darf sie mit einem Aufschlag von etwa 33% v. H., aber nicht darunter, weiter verkaufen. Danach ist der Großhändler vollständig vom Vertrieb ausgeschlossen, der Kleinhändler muß aber auf einen Teil seines Nutzens verzichten. Aber nicht nur das. Es werden Millionen von Karten auf den Markt gebracht, und zweifellos auch verkauft werden, weil das Unternehmen so angesehen ist, daß jeder sich verpflichtet fühlt, der guten Sache zu dienen. Wer hat den Nutzen davon ? In erster Linie allerdings die Wohlfahrtseinrichtung, der er ja auch gern gegönnt wird, in zweiter Linie die zwei oder drei Kunstanstalten, denen die Herstellung der Karten übertragen wird, und drittens der Alleinvertreter, wenn es ihm gelingt, von den abgeschlossenen Mengen soviel abzusetzen, daß ihm Nutzen bleibt. Wer trägt den Schaden Die nicht beteiligten Kunstanstalten, Verleger, Groß- und Kleinhändler, welche sich am Vertrieb nicht beteiligen können und deren Waren entsprechend weniger gekauft werden. Ein Seitenstück hierzu bildet die „Kriegs-Invalidenhilfe“, Berlin W 9, Siechenhaus, wo es sich aber im Gegensatz zu obigem, auf wirklich wohltätigem Zweck beruhenden Unternehmen um eine Irreleitung der Oeffentlichkeit zu handeln scheint. „Der Buch- und Zeitschriftenhandel" schreibt darüber in der Nummer vom 13. Juni u. a. folgendes: Die „Kriegs-Invaliden-Hilfe", Verlags-Aktien-Gesellschaft, Berlin W 9, Siechenhaus, gibt in monatlichen Lieferungen zu je einer Mark eine Sammlung Kunstblätter (Kriegsbilder) zu wohl tätigem Zwecke heraus. Der Verlag erklärt in seinen Inseraten: „Unsere Arbeit gilt der Unterstützung derjenigen unserer Kämpfer, die Gliedmaßen auf dem Schlachtfelde einbüßten." § 13 des Gesellschaftsstatuts lautet: Die Aktionäre erhalten eine Dividende von höchstens 4 v. H. Der übrige Reingewinn dient dem Ausbau der Krüppelfürsorge und wird zu diesem Zwecke einem Komitee, bestehend aus 3 führenden Persönlichkeiten der Deutschen Vereinigung für Krüppelfürsorge, übergeben. Die Wahl dieser 3 Personen erfolgt durch den Vorstand der Deutschen Vereinigung für Krüppelfürsorge, Berlin W 62, Bayreuther Str. 13. Kann auf dem Wege, der hier eingeschlagen wird, wirklich ein nennenswertes finanzielles Ergebnis zugunsten unserer zu Krüppeln zerschossenen Krieger erzielt werden, das in einem auch nur annähernden Verhältnis zu den vom Publikum aufgebrachten Mitteln steht ? Die Frage ist glattweg zu verneinen. Denn die „Kriegs-Invaliden-Hilfe“ gibt von den vereinnahmten Geldern erst dann den Invaliden etwas ab, wenn die Unkosten ge deckt sind und für die Aktionäre eine Dividende von 4 v. H. ver dient ist. Bei der bereits vorhandenen großen Menge von Kon kurrenzwerken würde es selbst einem gewiegten und sattelfesten Berufsverleger nicht leicht fallen, ein Sammelwerk, wie es hier ge schaffen Werden soll, gewinnbringend zu gestalten. Die „Kriegs-Invaliden-Hilfe“ glaubt Wahrscheinlich ,besonders billig zu arbeiten, wenn sie Wiederverkäuferrabatt und Agenten provision erspart. Aber diese „Ersparnis“ wird dadurch reichlich wieder aufgehoben, daß zur Erweckung und Wachhaltung des Interesses des Publikums teure Inserate notwendig sind und daß die Zustellung des Werkes vom Verlage aus direkt an die Einzel besteller ein wesentliches Mehr an Personal erfordert, als es ein Verlagsbetrieb beansprucht, der mit dem ordentlichen Buchhandel arbeitet. Die Bezeichnung des „Bierhauses Siechen“ als „Siechenhaus“ in Verbindung mit einer Gesellschaft für „Kriegs-Invalidenhilfe“ spricht Bände! J. P. Schulschreibhefte mit Kennzeichen Die Ortsgruppe Schwelm des Verbandes deutscher Papier- und Schreibwarenhändler gibt für die evangelischen Volksschulen des Kreises Schwelm im Einverständnis mit dem Herrn Kreisschul inspektor Kreutzer eine Schreibheft-Serie heraus, die durch das Heftschild sowohl als durch das Wasserzeichen im Papier gegen die klare ministerielle Bestimmung, wonach keinerlei Kennzeichen zulässig sind, verstößt. Durch diese Vorschriften werden alle Schreib heftfabrikanten, die dem Ortsverein Schwelm nicht angehören, vom Wettbewerb ausgeschlossen. Auch unsere Firma wurde von dieser Maßnahme betroffen und geschädigt, und nachdem unsere höflichen Vorstellungen an den Herrn Kreisschulinspektor Kreutzer fruchtlos verlaufen waren, erhoben wir unter dem 2. Juni 1915 Beschwerde bei der Kgl. Regierung in Arnsberg. Darauf erhalten wir heute (am 3. Juli) folgende Verfügung: Königliche Regierung, Abteilung Arnsberg, 30. Juni 1915 für Kirchen- und Schulwesen II 10 Nr. 332 II. Auf den Randbericht vom 13. Juni 1915 Gemäß den Bestimmungen des Herrn Ministers vom 27. September 1902 — U III A 1358 — und vom 30. Januar 1912 — UIIIC 2025*— sollen Schulhefte keinerlei Kenn zeichen tragen. Wir ordnen daher hiermit an, daß die mit Firmenbezeichnung versehenen Schildchen der im dortigen Aufsichtsbezirke gebräuchlichen Schulhefte sofort durch andere ohne Firmenbezeichnung ersetzt werden. Sofern die genannten Hefte im Papier das Wasserzeichen der Schwelmer Ortsgruppe des Gesamtverbandes deutscher Schreibwaren händler tragen, kann der vorhandene Vorrat aufgebraucht werden, dagegen ist eine Neuanfertigung von Heften der bezeichneten Art unbedingt zu unterlassen. Auch sind die von anderen Firmen gelieferten Hefte, welche im übrigen den dortseits erlassenen Bestimmungen entsprechen, bis zum Termin der Einführung einer von uns vorbereiteten, für den ganzen Verwaltungsbezirk gültigen Hefteordnung anstandslos zuzulassen. Ueber das Veranlaßte ist uns bis zum 1. August 1915 zu berichten. An den Herrn Kreisschulinspektor Kreutzer zu Schwelm. Abschrift zur Kenntnis auf die Beschwerde vom 2. Juni 1915. An die Herren Schlegel & von der Heyden zu Hagen i. W. gez. Pfeffer Wir bitten, diese Entscheidung des allgemeinen Interesses wegen in Ihrem Fachblatt bekannt zu geben, damit die übrigen Ortsgruppen sich entsprechend einrichten können. Selbstverständ lich werden wir überall, wo unsere Interessen geschädigt werden, in derselben Weise wie in dem Schwelmer Falle vorgehen müssen. Schlegel & von der Heyden, Hagen i. W. Papierpreiserhöhung in Schweden. Schwedens Papierhändler verein (Kleinhandel) erhöhte infolge der weiter gesteigerten Ein kaufspreise am 1. Juli seine Verkaufspreise, bg.