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Erscheint Jeden Sonntag u. Donnerstag •Schluß der Anzeigen-Annahme Donnerstag und Montag abends Bei der Post bestellt und ab genommen oder durch Buch handel bezogen: vierteljährlich 2 M. (im Ausland mit Post-Zuschlag) Von d. Geschäftsstelle d Bl. unter Streifband — In- und Ausland — vierteljährlich 6 M. Einzelnummer 25 Pf. Erfüllungs-u. Zahlungsort Berlin für Papier-Fabrikation, -Verarbeitung, -Handel, Buchgewerbe, Schreibwaren und Bürobedarf Herausgegeben von Dr. Ing. h. C. CARL HOFMANN, Kais. Geh. Regierungsrat BERLIN SW 11, PAPIERHAUS, DESSAUER STRASSE 2 Telegr.: Papierzeitung Berlin. Postscheck-Konto: Berlin 2428. Fernspr.: Lützow 787 Anzeigen. Petitzeile 3 mm Höhe 50 mm (1/4 Seite) Breite 50 Pf. Decke bis 1 M. 6mal in 1 Jahr 10 v. H. weniger 13 „ „ „ 20 „ 26 „ „ „ 30 „ 52 n n » 40 „ 104 m „ „ 50 „ Für Annahme und freie Zu sendung der frei eingehenden Zeichen-Briefe hat Besteller der Anzeige 1 M. zu zahlen Stellengesuchezuhalbem Preis Vorausbezahlung an den Verleger Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin Papier-Zeitun « FACURI ATT Alleiniges Organ des Papier-Industrie-Vereins und des Mitteldeutschen Papier-Industrie-Vereins Alleiniges Organ des Vereins Deutscher Buntpapier-Fabrikanten und des Vereins Deutscher Briefumschlag-Fabrikanten Alleiniges Organ der Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft und ihrer 8 Sektionen Organ von 10 Sektionen und für die Bekanntmachungen der Papiermacher-Berufsgenossenschaft Organ für die Bekanntmachungen der Vereine Deutscher Zellstoff-Fabrikanten und Deutscher Holzstoff-Fabrikanten Alleiniges Organ der Berliner Typographischen Gesellschaft. Alleiniges Organ des Vereins Berliner Papiergrosshändler Alleiniges Organ der Vereinigung deutscher Tintenfabrikanten, e. V. Organ des Verbandes Deutscher Luxuspapierwaren-Fabrikanten Alleiniges Organ des DeutschenPapier-Vereins und seiner Zweigvereine. Organ des Schutzverbands für die Postkarten-Industrie, Sitz Berlin Organ des Vereins der Zellstoff- und Papier-Chemiker. Organ des Vereins Berliner Feinpapier-Grosshändler Organ des Deutschen Papiergrosshändler-Verbandes. Organ des Vereins der Lichtpausanstalten von Gross-Berlin Alleiniges Organ der Tarifgemeinschaft für Deutschlands Chemigraphen und Kupferdrucker Organ des Tarif-Amts für das deutsche Lichtdruckgewerbe Alleiniges Organ des Reichsverbandes für den Papier- und Bürobedarfs-Handel Nr. 17 Berlin, Sonntag, 28. Februar 1915 40. Jahrg. Vierteljährlicher Bezugspreis bei allen deutschen Postanstalten, auch in den Schutzgebieten und in China, ferner durch den Buchhandel: 2 M. Bezug unter Streifband kostet für In- und Ausland vierteljährlich 6 M. Der vierteljährliche Belgien 8 Frank 12 Cts. (Postämter in Br Ossel und Verviers) Bulgarien 4 Frank 15 Cts. Dänemark ,2 Kronen 12 Oere Griechenland 3 Kr. 4 Hell. Italien 8 Lire 75 Cts. Luxemburg 3 Frank 15 Cts. Postbezug kostet in: den Niederlanden 1 Fl. 60 Cts, Norwegen 2 Kronen 47 Oere Oesterreich 2 Kr. 98 Heller Rumänien 3 Frank Schweden 2 Kr. 45 Oere der Schweiz 3 Frank Ungarn 2 Kr. 89 Heller Die Postämter der meisten Staaten nehmen auch Bestellungen auf einen Monat (In Deutschland für 67 Pf.) oder aul zwei Monate (In Deutschland für 1 M. 31 Pf.) entgegen. I M H Papierfabrikation und Großhandel: Zeichnet die zweite Kriegsanleihei .... 853 Außenstände in Belgien 853 Festigkeit von lufttrockenem und genäßtem Pergamentpapier . . 354 Auflösung der deutschen Unternehmungen in Rußland . . 354 Verein der Zellstoff- und Papier-Chemiker t Niederschrift von der Hauptversammlung . 855 Papier-Roh- und Hilfsstoffe in Schweden . . 356 Kein schwedischer Zoll auf Zellstoffwatte . . 356 Schwedens Papierstoff- und Papier-Ausfuhr . 356 Fachliteratur 356 Papierstoffmarkt in Japan 356 Papierstof imarkt , 356 Papier ver «eitun« Buchgewerbe: Unfälle bei der Papier Verarbeitung .... 859 Berliner Typographische Gesellschaft . , . , 359 Papier westen für Rußland 359 ALT Die Groß-Berliner Brotkarte 360 Reklame . 860 Journalteilung in der amerikan. Buchführung 360 Absatz für Papierabfälle 860 Ersatz für Kartoffelmehl 360 Lieferfirma auf Papierwaren 360 Aus den Typographischen Gesellschaften . , 861 Büchertisch 361 Hüro-Kedarf: Untersuchungen über Eisengallustinten . , . 363 Noch einmal „Neue Bromsilber-Konvention“ . 363 Ist der Heeresdienst ein „unverschuldetes Unglück?“ 364 Probenschau , , , . , , , . , . * , 864 Geschäfts-Nachrichten , ■ , 872 In Deutschland patentierte Erfindungen , , , 878 Deutsche Reichs-Patente 874 Briefkasten. 876 Zeichnet die zweite Kriegsanleihe! Die Stunde ist gekommen, da von neuem an das gesamte deutsche Volk der Ruf ergehen muß: Schafft die Mittel herbei, deren das Vaterland zur Krieg führung notwendig bedarf! Von der ersten deutschen Kriegsanleihe hat man gesagt, sie be deute eine gewonnene Schlacht. Wohlan denn, sorget dafür, daß das Ergebnis der jetzt zur Zeichnung aufgelegten zweiten Kriegsanleihe sich zu einem noch größeren Siege gestalte. Das ist möglich, weil Deutschlands finanzielle Kraft ungebrochen, ja unerschöpflich ist. Das ist nötig, denn Deutschland muß gegen eine Welt von Feinden sein Dasein verteidigen und alles ein setzen, wo alles auf dem Spiele steht. Und schließlich: Es ist nicht nur Pflicht, sondern Ehrensache eines jeden einzelnen, dem Vaterlande in dieser großen, über die Zukunft des deutschen Volkes entscheidenden Zeit mit allen Kräften zu dienen und zu helfen. Unsere Brüder und Söhne draußen im Felde sind täglich und stündlich bereit, ihr Leben für uns alle hinzugeben. Von den Daheimgebliebenen wird kleineres aber nicht unwichtigeres verlangt: ein jeder von ihnen trage nach seinem besten Können und Vermögen zur Beschaffung der Mittel bei, die unsre Helden draußen mit den zum Leben und Kämpfen notwendigen Dingen ausstatten sollen. Darum zeichnet auf die Kriegsanleihe! Helfet die Lauen aufrütteln. Und wenn es einen Deutschen geben sollte, der aus Furcht vor finanzieller Einbuße zögert, dem Rufe des Vaterlandes zu folgen, so belehret ihn, daß er seine eigenen Interessen wahrt, wenn er ein so günstiges Anlagepapier, wie es die Kriegsanleihe ist, erwirbt. Jeder muß zum Gelingen des großen Werkes bei tragen ! Außenstände in Belgien Zahlungsverbot gegen Deutschland besteht in Belgien nicht, es sind daher auch während des Krieges schon sehr viele Zahlungen von Belgien nach Deutschland oder in Belgien an Deutsche, die persönlich ihre Forderungen einzogen, geleistet worden. Wohl aber stehen belgischen Schuldnern folgende Schutzvorschriften zur Seite: 1. Nach den zurzeit bestehenden Bestimmungen des Mora toriums sind die Fristen, während deren die Proteste und sonstige zur Wah ung des Regresses bestimmten Rechtshandlungen zu erfolgen haben, bis zum 31. März 1915 hinausgeschoben worden. Bis zum g.eichen Termin brauchen die Banken aus Bankguthaben alle 14 Tage nur 1000 Frank — außer den Beträgen zur Zahlung von Steuern, Kontributionen, Auflagen und Abgaben aller Art wie von Gehältern, Löhnen und Unrallrenten — zurückzuzahlen. 2. Ein weiteres Gesetz des Königs der Belgier vom 4. August 1914, das zurzeit noch in Kraft ist, bestimmt, daß während der Dauer des Krieges der Artikel 1244 A. 1, 2 des Code civil, welcher den Richtern das Recht einräumt, den Schuldnern Fristen zu ge währen, in allen Fällen und in allen Handels- und zivilrechtlichen Sachen anwendbar ist. Von dem Rechte, den Schuldnern in weitgehendem Maße Zahlungsaufschub zu gewähren, machen die belgischen Richter umfangreichen Gebrauch. (Handelsvertrags-Verein) Papiermarkt in Holland. Ein Amsterdamer Geschäftsfreund der Germania Importing Co. in New York schreibt dieser Gesell schaft unter dem 9. Januar: „In Holland und Deutschland haben jetzt die Papierpreise steigende Richtung. Die holländischen Fabriken haben zum größeren Teil Aufträge für längere Zeit im voraus, nament lich für England, da englische Käufer aus Deutschland und aus anderm feindlichen Land weder unmittelbar noch auf Umwegen kaufen dürfen. Die Preise der für die Papiererzeugung nötigen Rohstoffe sind stark gestiegen, manche um 50 bis 100 v. H., ja einige Stoffe können nur schwer und in kleinen Mengen gekauft werden.