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Nr. 24 PAPIER-ZEITUNG 895 kreuzenden Geweben, und zwar infolge des festen Gefüges und der engeren Verschlingung der Fäden. Eine beispielsweise Ausführung eines Filztuches der ge schilderten Webart ist in der Abbildung dargestellt. Das Filztuch wird in Schlauchform gewebt. Die Dreher fäden liegen bei der Benutzung des endlosen Filzes dann quer zur Laufrichtung des Filzes. Patent-Anspruch : Filztuch für die Papier-, Pappen-, Holzstoff- und Zellulose fabrikation, dadurch gekennzeichnet, daß das Filztuch aus Gaze- oder Drehergeweben oder aus solchen mit rechtwinklig kreuzenden Geweben besteht. Verfahren zum Silbern photographischer Papiere von Emil Höfinghoff sen. in Barmen. DRP 231562. (KL 57) Ein Doppelbogen oder zwei einfache Bogen gleicher Größe werden an den Außenrändern fest aufeinander geklebt. Die so vorgerichteten Bogen werden dann in die Vorpräparation getaucht oder darin gebadet und nach deren Trocknen in derselben Weise mit dem Silberbad behandelt. Da das Zusammenkleben der Bogen an den Außenrändern das Eindringen der Bäder zwischen die Blätter verhindert und daher nur die zu präparierende Schichtseite mit den Bädern in Berührung kommt, so kann die Rückseite der Bogen nicht durch Silbernitrat verunreinigt werden. Das Papier kann in den Bädern beliebig gewendet und umgelegt werden, so daß etwaige Luftblasen mit Leichtigkeit beseitigt werden können. Nach dem Trocknen werden die zusammengeklebten Ränder abgeschnitten, wodurch man je zwei einseitig präparierte, auf der Rückseite vollständig unbeschmutzte Bogen erhält. Patent-Anspruch: Verfahren zum Silbern photographischer Papiere, dadurch gekennzeichnet, daß Doppelbogen oder zwei einfache Bogen an den Rändern fest aufeinander geklebt in die Bäder gebracht werden. Verfahren zum Signieren von Lichtpausen von Adelheid Sack geb. Schreiber in Düsseldorf-Rath. DRP 231530 (Kl. 57). Es hat sich als Notwendigkeit herausgestellt, alle nach dem Lichtpausverfahren hergestellten Zeichnungen ebenso wie die Originalzeichnungen mit einer Firmen-, Marken- oder sonstigen Bezeichnung zu versehen, einesteils um die Herkunft oder den Eigentümer zu kennzeichnen, andernteils um den letzteren vor mißbräuchlicher Benutzung seines geistigen Eigentums zu schützen. Nach vorliegendem Verfahren wird das Signum in der das lichtempfindliche Papier und die Originalzeichnung festpressen den, lichtdurchlässigen Druckfläche angebracht. Dies sind bei tafelförmigen Lichtpausapparaten Glasplatten, bei Zylinder- oder Rotationsapparaten Glaszylinder oder Transparentbänder aus Papier oder Geweben. Die Anbringung geschieht bei Glas platten oder Glaszylindern durch Einätzen, Präparieren, Auf schreiben oder Gravieren, bei Transparentbändern durch Auf zeichnen oder Einweben. Es entstehen auf diese Weise in der das Kopiergut anpressenden Druckfläche matte Stellen, welche das Licht weniger stark auf das lichtempfindliche Papier wirken lassen. Infolgedessen wird das Signum bei negativen Licht pausen in einer gegenüber dem Grundton des Papiers etwas helleren Farbe, bei positiven Lichtpausen in einem positiven matten Farbenbild wiedergegeben. Patent-Ansprüche : 1. Verfahren zum I Signieren von Lichtpausen, gekenn zeichnet durch die Anbringung des Signums in der das Kopier gut festpressenden, lichtdurchlässigen Druckfläche. 2. Ausführungsform des Verfahrens nach Anspruch 1, da durch gekennzeichnet, daß die Anbringung des Signums bei lichtdurchlässigen Glasdruckflächen durch Einätzen, Gravieren, Aufschreiben, Präparieren oder auf sonstige Weise erfolgt. 3. Ausführungsform des Verfahrens nach Anspruch 1, da durch gekennzeichnet, daß die Anbringung des Signums bei Transparentbändern durch Aufzeichnen oder Einweben erfolgt. Kopiermaschine mit durchlaufender, stellenweise geschwächter Papierbahn von F. Soennecken in Bonn. DRP 229336. Zusatz zum DRP 189920 (Kl. 15). (Vgl. Pap.-Ztg. 1908 S. 259.) Wenn bei der Kopiermaschine des Haupt-Patents 189920 die Abtrennung des durch Querlochungen geschwächten Kopier papiers durch Walzen erfolgt, die eine größere Umfangsgeschwin digkeit als die Kopierwalzen haben, so müssen die Abtrenn walzen von den Kopierwalzen um mehr als die Länge eines 1 apierfeldes getrennt sein. Gemäß vorliegender Erfindung soll die Baulänge der Auf fangvorrichtung verkürzt werden. Ermöglicht wird dies dadurch, daß die Abtrennwalzen nicht wie beim Haupt-Patent ständig aneinander liegen und auf das Papier wirken, sondern daß sie, wie es bei Bogenzuführungsvorrichtungen für andere Zwecke bekannt ist, nur zeitweilig auf das Papier wirken. Das kann er folgen, indem die eine, und zwar zweckmäßig die über dem Papier liegende Abtrennwalze, abwechselnd angehoben und auf das Papier niedergelassen wird, so daß nur in der letzteren Lage durch die Walzen in dem Papier Spannung erzeugt wird. Hinter den drei Walzen c, d, e der Kopiermaschine sind die Walzen f und g gelagert, die durch Schnüre k verbunden sind. Auf der Walze g liegt eine Leitwalze h, die durch Eigengewicht oder durch Federwirkung auf der Papierbahn s lastet. Auf der Achse der Walze g sitzen an den Enden Scheiben p, die eine Abflachung p 1 haben. Diese fassen unter die Zapfen h’der Walze h. Die Walze h kommt somit während einer Umdrehung der Walze g einmal auf der Papierbahn und der Walze g zur Auflage, nämlich wenn die Abflachungen p 1 sich unter den Zapfen h‘ befinden. In diesem Augenblick wird von der schneller als die Walzen w und / sich drehenden Walze h im Verein mit der die gleiche Um fangsgeschwindigkeit besitzenden Walze g eine kurze kräftige Spannung in der Papierbahn s erzeugt. Diese Spannung zerteilt das Papier, sofern zwischen den Walzenpaaren /, w und g, h eine geschwächte Stelle sich befindet. Zum Abheben der Walze h sind verschiedene Einrichtungen anwendbar. Es kann auch von Abheben ganz abgesehen werden, wenn man die Walze h oder die Walze g oder beide nicht voll zylindrisch macht, sondern einzelne zylindrische Mantelstreifen von nach dem Walzeninnern zurückspringenden Teilen unter brechen läßt. Patent-Ansprüche : 1. Kopiermaschine mit durchlaufender, stellenweise ge schwächter Papierbahn nach Patent 189920, dadurch gekenn zeichnet, daß die die Spannung in der Papierbahn erzeugenden Walzen (g, h) mit Unterbrechungen auf die Papierbahn (s) ein wirken. 2. Kopiermaschine nach Anspruch 1, dadurch gekenn zeichnet, daß die obere Walze (h) zeitweilig von der unteren Walze (g) und der Papierbahn (s) abgehoben wird. Kniehebelprägepresse für Buchbinder von Chn. Mansfeld in Leipzig-Reudnitz. DRP 229770 (Kl. 15). Nach dieser Erfindung soll die Leistung der Kniehebel prägepressen für Buchbinder dadurch gesteigert werden, daß die bedruckten Werkstücke durch eine Ablegevorrichtung selbst tätig aus der Presse entfernt werden. Hierdurch wird dem Ar beiter ermöglicht, unmittelbar nach dem Auflegen eines Werk stückes auf die Tiegelplatte das nächstfolgende Werkstück für die Anlegearbeit bereitzuhalten, so daß die Pause, die bisher nach erfolgter Ausfahrt der Tiegelplatte eintrat, erhebliche Kürzung erfahren kann. Die Einzelheiten sind aus der Patentschrift zu ersehen.