Volltext Seite (XML)
594 PAPIER-ZEITUNG Nr. 16 Konkurrenzfähige Preise Reichsgerichts-Urteil vom 6. Dezember 1910. Nachdruck, auch im Auszug, verboten Die Firma P. hatte mit der Akt.-Ges. X. einen Lieferungsvertrag abgeschlossen, in welchem sich die Akt.-Ges. verpflichtete, die Preise für ihre der Firma P. zu liefernden Waren so zu stellen, daß diese jederzeit konkurrenzfähig sei. Die Parteien kamen nun in Streit über die Auslegung der Vereinbarung „konkurrenzfähige Preise''. Die Firma P. erhob deshalb Klage, in der sie verlangte, festzustellen, daß die Akt.-Ges. verpflichtet sei, ihre Fabrikate der Firma zu solchen billigsten Preisen zu liefern, zu denen eine Konkurrenzfirma der Gesellschaft an ihre Kunden liefere. In allen Instanzen wurde die Firma P. mit ihrer Feststellungsklage abgewiesen. Der 3. Zivil senat des Reichsgerichts gab hierzu folgende Ausführungen: „Die Entscheidung ist allein von der Beantwortung der Frage abhängig, ob — wie die Klägerin (Firma P.) meint — konkurrenz fähige Preise die billigsten Preise sind, zu denen eine Konkurrenz firma der beklagten Akt.-Ges. liefert, oder ob die Klägerin sich die Preise und Bedingungen gefallen zu lassen hat, welche in einer von der Beklagten mit anderen Firmen im Herbst 1908 abgeschlossenen Konvention festgesetzt und darauf von der Beklagten der Klägerin als Grundlage für die ferneren Lieferungen angegeben sind. Das Berufungsgericht (Oberlandesgericht Hamburg) hat ebenso wie der erste Richter die Frage in diesem letzteren Sinne bejaht, indem es nach dem Wortlaut und Inhalt der Vertragsbestimmung diese Ver pflichtung der Klägerin als eine der Absicht der Vertragsparteien entsprechende ansieht und namentlich in Uebereinstimmung mit dem ersten Richter annimmt, daß es bei der Frage der Konkurrenz fähigkeit auf die Preise der überwiegenden Mehrzahl der Fabriken ankomme, während die Preise vereinzelter Konkurrenzfirmen, die, vielleicht um ins Geschäft zu kommen, besonders billig anbieten, außer Betracht zu bleiben haben, und daß die Klägerin nach Treu und Glauben nur die ersteren Preise verlangen könne, mit denen sie doch immer konkurrenzfähig bleibe. Der Klägerin stehe beim Absatz der Ruf der Beklagten als einer größeren zu der bekannten Konvention gehörigen Fabrik zur Seite, ferner haben sich die über wiegende Mehrzahl der Fabriken der Konvention angeschlossen und stellen infolgedessen dieselben Preise und Bedingungen wie die Be klagte. Der erste Richter, auf dessen Entscheidungsgründe das Be rufungsgericht Bezug nimmt, hat ferner ausgesprochen, daß durch diese Konvention aller namhaften Fabriken zum Zwecke der allge meinen Preiserhöhung sich die allgemeine Preislage auf dem Markte für das Jahr 1909 veränderte, und der erhöhte Preis für die Beur teilung der Konkurrenzfähigkeit der Klägerin als maßgebend zu be trachten sei. Gegen diese Auslegung sind rechtliche Bedenken nicht zu erheben. Die Klägerin muß nach ihrem Vertrag mit der Beklagten die Preise und die hiermit im Zusammenhang stehenden Bezugs bedingungen gelten lassen, welche übereinstimmend mit den in der Konvention getroffenen Festsetzungen die Beklagte ihr als maß gebend für die zu beziehenden Waren angab, da nach der Feststellung des Berufungsgerichts die Waren zu diesen Preisen konkurrenzfähig sind. Nach den Feststellungen der Vorinstanzen hat die Klägerin abgelehnt, zu den von der Beklagten angegebenen Preisen und Be dingungen die Waren zu beziehen, während die Beklagte sich nie geweigert hat, ihr zu diesen Preisen und Bedingungen zu liefern. Hiernach ist der von der Klägerin erhobene Anspruch mit Recht für unbegründet erachtet worden.” (Aktenzeichen: III 537, 09.) Dipl.-Iny. Siegfried Meier | Patentanwalt asezn I Berlin SW, Gitschiner Str. III E Nur Qualitätswaren Massenerzeugung DERBY .. Brief Offner Aeranfer- 2 C» RrC CVtUN w 33 Pendamerm M3 • F. Weiland, Liebenwerda Zeichen- und Messgerätefabrik (KJiesekarten als Soectät L Peters Nachf. PapierwarenFabrik Lübeck Spielkartenfabrik , MU C. L. W Ü S T Frankfurt a. M. besteht seit 1811 Vertreter für Berlin: J. Ger oth wohl, S 42, Ritterstr. aall Telephon Amt IV, Nr. 3041 Vertret.f.Rheinland u. Westfalen: Fr. Evfriedt, Düsseldorf Packstricke von 70,00 M. per roo Kilo an, liefert fugust Kahlert, Gütersloher. 20 Seiierwaren-Fabrik [34739 Kartonnagen- und Gesohäftsbüoher- Fabriken decken ihren Bedarf in la Heftdraht rund, flach, verzinnt, verzinkt, blank und verkupfert am vorteil haftesten bei [27374 Lindemann & Renzing, Hemer i.Westf. Muster u. Preise zu Diensten Lampenschirme für Petrol., Gas, elektr. Lloht Epperlein & Eisert Elterlein in Sachsen CAMBRICPAPIERE LEDERPAPIERE: GLACEPAPIERE CHROMOPAPIERE GQLDPAPIERE: SILBERPAPIERE LEINENDRUCKPAPIERE GEPRÄGTE KATALOG UMSCHLAG KARTOKS IN 100 PRESSUNGEN SOWIE ALLE ANDEREN BUNTPAPIERE IN BOGEN UND ROLLEN VON 10mm AN AUFWÄRTS Garantiert nicht rollendes gummiertes Papier konfektioniert Wilh, auf der Nöllenburg, Elberfeld 1 Auf Wunsch Konsignationslager 1394’ : pfeiffer & Dr. Schwandner ♦ Ludwigshafen a. Rh. ♦ ♦ stellen äusser ihren Spezialqualitäten: ; Gummi F dopp. raff. Kuvertgummierung ♦ ,141.:. I , für Anleim- und Rändel- ♦ ndiuel 1 d maschinen jeden Systems t Atlantine NH neutraler Pflanzenleim ; Flüssiger Leim extra bester Tafelleim-Ersatz t geeignete Klebestoffe für alle anderen erdenklichen % Zwecke her [28445“