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588 PAPIER-Z EH TUNG Nr. 16 In Deutschland patentierte Erfindungen Sämtliche Patentschriften werden, soweit sie noch vorhanden sind, zum Preise von i M. für jede Patentschrift von dem Kaiserlichen Patentamt zu Berlin SW ör, Gitschiner Str. 97—103, an jedermann abgegeben. Man sende den Betrag an die genannte Verkaufsstelle durch Post anweisung und bezeichne darauf deutlich die Nummer der gewünschten Patentschrift. Abwasserreiniger für Papier- und Papierstoffabriken mit kegelförmigem Absatzbehälter und zentraler Stoffzuführung von Franz Schneider in Schwarzenberg i. S. DRP 230905. (Kl. 55) Deckel (Ä) ^durchsetzende, in Wasser führende Zuflußrohr (/) Das Abfallrohr ist oben mit einem Deckel geschlossen und das diesen Deckel durchsetzende, in bekannter Weise bis unter das Wasser reichende Zufluß rohr ist unten mit einer ge lochten Platte versehen. Durch diese Einrichtung soll der Stoß des zufließenden Wassers ge mildert werden, um die Bildung von Schaum zu vermeiden. Der obere zylindrische Teil b des Reinigers a trägt das zen trale Abfallrohr c, welches oben mit einem Deckel h geschlossen ist, damit das zufließende Wasser nicht mit Luft in Berührung kommt und schäumt. Der Deckel h besitzt ein kleines Luftloch i. Das Abwasser wird durch das den Deckel h durchsetzende Rohr e zugeführt. Außen schließt das Rohr e an den Deckel h an, innen bildet das Rohr / die Fortsetzung der Zu leitung, welche unter das Wasser geführt ist. Damit das Wasser nicht unnötig aufgewühlt und dadurch dem Absetzen des Stoffes entgegengewirkt wird, ist unten am Zufuhrrohr / in einiger Entfernung vom Rohrende eine gelochte Platte g angebracht, welche den Stoß des zufließen den Abwassers mildert. Patent-Anspruch : Abwasserreiniger für Papier- und Papierstoffabriken mit kegelförmigem Absatzbehälter und zentraler Stoffzuführung, dadurch gekennzeichnet, daß das Abfallrohr (c) oben mit einem Deckel (h) geschlossen und das den bekannter Weise bis unter das unten mit einer gelochten Platte (g) versehen ist. Mahlwerk für Papierstoff-Holländer von Rudolf Naegeli in Stuttgart. DRP 231255. Zusatz zum DRP 218297. (Kl. 55) (Vgl. Papier-Zeitung 1910 S. 480.) Nach dieser Erfindung sind die Mahlwerkzeuge größtenteils freiliegend zwischen feste Zacken derart eingekeilt, daß ein mög lichst großer Teil des offenen Zellengrundes zwischen den ein zelnen Mahlwerkzeugen als Verbindung mit den Hohlräumen des Walzenkörpers dient. Es kann daher Festsetzen großer Stücke im Walzeninnern und Abschließen des Zellengrundes nicht mehr eintreten, weil die Stücke nicht in das Walzeninnere gelangen können, bevor sie zwischen Walze und Grundwerk durchgegangen sind. Der Stoff tritt bei a in die Zellen und gelangt durch, die Oeff- nungen b im Zellengrund in die Räume c. Diese Räume c stehen durch Oeffnungen d mit den durch Zurücksetzen der Stirnwandung entstandenen Ringräumen e in Verbindung und erlauben das Entweichen der Luft aus dem Walzeninnern nach diesen Seiten räumen. Der Stoff kann also durch die Oeffnungen d von den Räumen c nach den Räumen e strömen; umgekehrt kann der an den Stirnseiten der Walze durchdringende Stoff nach den Räumen c fließen. Die Hohlräume sind durch Wände / voneinander getrennt, ■ die an ihrem äußeren Umfang die zum Verkeilen und Festhalten der Mahlwerkzeuge nötigen Zacken g tragen. Die Mahlwerk zeuge sind durch Ringe auf dem Walzenkörper festgehalten, die Zacken selbst und die nicht durchbrochenen Stellen des Zellen grundes sind nach den Oeffnungen im Zellengrund geneigt und aus gerundet, um dem Stoff und der Luft möglichst ungehinderten Durchfluß, Ein- oder Austritt zu gestatten. Die Messer oder Mahlwerkzeuge, können parallel oder schief zur Achse gestellt sein und gerade, gekrümmte, winkel- oder wellenartige Form aufweisen. Um bei dünnen Stoffen größere Förderung zu erreichen, können im Walzeninnern Querwände angeordnet sein, wodurch der ins Innere gelangende Stoff regelmäßig in der Anzahl der Querwände entsprechenden Bruchteilen einer Umdrehung aus geschüttet wird. Werden Messer als Mahlwerkzeuge verwendet, so sind diese paarweise oder zu mehreren zwischen die Zacken eingeklemmt, wodurch sie sich an den freiliegenden, nicht zwischen den Zacken liegenden Stellen versteifen und weniger leicht verbiegen. Bei gegossenen, gepreßten oder steinernen Mahlwerkzeugen werden entsprechende Rippen vorgesehen oder die Werkzeuge selbst so breit gehalten, daß sie sich nicht verbiegen können, so daß auf jedes Mahlwerkzeug eine Zelle folgen kann, die mit den Walzen räumen in Verbindung steht. Patent-Ansprüche: 1. Mahlwerk für Papierstoff-Holländer nach Patent 218297. dadurch gekennzeichnet, daß die Mahlwerkzeuge (a) größtenteils freiliegend zwischen feste Zacken (g) eingekeilt sind, derart, daß ein möglichst großer Teil des offenen Zellengrundes zwischen den einzelnen Mahlwerkzeugen als Verbindung mit den Hohl räumen des Walzenkörpers dient. 2. Mahlwerk nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß nur auf je zwei oder mehr Messer eine mit den im Walzen körper vorgesehenen Räumen (c) in Verbindung stehendeZelle folgt- 3. Mahlwerk nach Patentanspruch 1, dadurch gekenn zeichnet, daß bei Verwendung von breiten, gegossenen, gepreßten oder steinernen Mahlwerkzeugen nur jede Zelle zwischen diesen Mahlwerkzeugen mit den Hohlräumen (c) des Walzenkörpers in Verbindung steht. Einrichtung zum Halten von Pausrahmen u. dgl. mit zwei einstellbare Drehspitzen tragenden Wagen von Benjamin Dav in Summit, V. St. A. DRP 229431. (Kl. 15) Die Erfindung betrifft Einrichtungen zum Halten von Paus rahmen, um Zeichnungen, Diagramme u. dgl. auf Drucksteine, Zinkplatten usw. zu übertragen. Ein mit Zapfen versehener Tragarm wird von zwei beweg lichen und zueinander verstellbaren Trägern gehalten, an dem die Pausrahmen verschiedener Formate festgeklemmt werden können, ohne daß die Einstellung der Träger selbst dadurch beeinflußt wird. Die Festklemmeinrichtung verwendet gegen einander verschiebbare Keile, und zwar wird vorteilhaft eine Mehrzahl von Klemmen durch Gelenkglieder miteinander Ver, bunden und durch einen Handhebel gleichzeitig gesteuert. Me Rahmen wird nicht in der Linie der Zapfen oder Spitzen, sondern seitwärts davon gehalten, und die Festklemmvorrichtung 1S derart gestaltet, daß sie den Rahmen entweder nur an eine Seite oder an zwei im Winkel zusammenstoßenden Seiten festha Die Einzelheiten sind aus der Patentschrift zu ersehen.