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256 PAPIER-ZEITUNG Nr. 8 Druckfehler auf Lohnbeuteln 386. Schiedspruch Schiedsprüche werden kostenfrei’ gefällt und ohne Namen der Beteiligten veröffentlicht Ein Kunde bestellte bei mir 10 000 Lohnbeutel aus durchsichti gem Pergamyn mit Druck nach eingesandtem Muster. Bei dem Druck der Beutel wurde anstatt A. T. J . . . . A F. J . . . . gedruckt. Mein Abnehmer verlangte auf den Rechnungsbetrag von 29 M. 72 Pf. 6 M. Nachlaß, angeblich für die Kosten der Aenderung des Fehlers. M. E. ist eine Aenderung des F in ein T durch Nachdrucken ausgeschlossen, oder das T müßte mit der Hand auf das F gedrückt werden. Ueberkleben ist auch nicht ratsam, da dann das F durch- scheint. Da aber bei Verwendung der Beutel leicht mit Tinte aus dem F ein T gemacht werden kann, außerdem doch nur die Arbeiter die Beutel in.die Hände bekommen, welche die Firma sicher kennen, so sehe ich nicht ein, daß die Beutel unverwendbar sind, zumal auf dem Manuskript das T auch für ein F gelesen werden kann. Um aber den Kunden nicht vor den Kopf zu stoßen, habe ich ihm 10 v. H. Nachlaß angeboten und vorgeschlagen, die Sache Ihrem Schied spruch zu unterwerfen, womit er laut Brief auch einverstanden ist. Alles sonstige Wissenswerte werden Sie aus beiliegendem Schrift wechsel ersehen. X, Papierwaren-Fabrikant in A * * * In Sachen wider X in A gebe ich Ihnen beigeschlossen Ab schrift meiner Briefe, sowie drei Originale seiner Briefe und bitte ein Urteil in gerechter Weise zu fällen. Einen Beutel mit falscher Firma füge ich bei. Wie Sie aus dem Briefwechsel wohl ersehen werden, habe ich für die Umänderungsarbeit einen Betrag von 6 M. abziehen wollen, und dieser Satz war wohl sehr mäßig, da ich die F in T um- ändern lassen muß, um nicht eine falsche Firma in die Welt zu bringen. Ich sehe Ihrer Entscheidung entgegen. Y, Bauunternehmer in B An dem Druckfehler ist nur die Papierwarenfabrik schuld, denn obwohl man im Manuskript des Bestellers das T auch als F ansehen konnte, weil die Tinte an einer Stelle etwas ausge laufen war, so ging doch aus den Briefköpfen des Bestellers, der die Beutel für den eigenen Betrieb braucht, hervor, daß es ein T sein muß. Auch hätte die Papierwarenfabrik, falls ihr der Buchstabe unsicher erschien, nachfragen müssen. Obzwar die Pergamynbeutel nur für den inneren Betrieb des Bestellers ge braucht werden, so kann man diesen doch nicht zwingen, eine fehlerhafte Drucksache zu übernehmen, auch erscheint es un- möglich, das F in ein T zu verwandeln, ohne das Aussehen der Drucksache zu verschlechtern. Wenn nun der Besteller die Lohn beutel mit Nachlaß übernehmen will, so zeigt er sich entgegen kommend, e; fragt sich nur, ob der von ihm geforderte Nach laß von 6 M. angemessen ist. Da er 20 v. H. des Rechnungsbe trages ausmacht, und da die Beutel nur im Betrieb des Be stellers verwendet werden, so erscheint der Abzug zu hoch, und wir entcheiden, daß der Besteller nur 3 M. von der Rech nung kürzen darf. Fantasie- und Vorsatz-Papiere liefert Hermann Schott Actiengesellschaft Rheydt. [37576 Vosgeline In der Chromo-, Kunstdruck-, Illustrationsdruck- u. Buntpapier-Streicherei mit bestem Erfolge bereits eingeführt. — Mit nur drei Teilen Wasser durch Kochen mit direktem Dampfstrahl dünnflüssig und wasserhell aufzulösen. — Ist neutral, geruchlos und sehr lange haltbar Vorzüglldies Leimungsmittel für Chromo-, Glanz-, Glace- u. Lederpapier, Aluminium, Gold- und Silber-Bronce, Satin White zu matt oder glänzend Kunst- und Illustrationsdruck Uorzüglidies Klebmittel (26959 für Etiketten auf glatte Flächen für Glas, Blech, Pergament usw. Ersatz für Schellack, weil vergoldefähig. — Ersatz für Gelatine auch in Mischung mit dieser. — Eignet sich zum Fettdicht machen von Papier und Geweben. 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